Inkasso kommt mit klage

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Seven1988
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 19x hilfreich)
Inkasso kommt mit klage

Hallo,

ich habe damals schon mal Threads gehabt und habe nun nochmals ein Problem. Damals sagte eine Computerfirma ich würde Ihnen 150€ schulden. Welche ich aber gezahlt hatte. Habe alles überprüft und gesehen das ein Betrag abgegangen ist damals und ein kleiner Teilbetrag wieder zurückgebucht wurde. Habe diesen nach erstem Gespräch beim Anwalt dann direkt überwiesen so das er sein Geld hatte. 2 Monate später kahm Inkasso und forderte 250€ von mir ich habe wiederrum gesagt dass ich gezahlt habe. Auf informationen vom Anwalt und diesem Forum habe ich nicht aufs Inkasso reagiert. Nun kahm der bescheid vom Amtsgericht dem ich wiedersprochen habe und nun kommt die klage vor Gericht. Das Inkasso bietet immernoch an den Nachweis zu bringen und Sie ziehen die Klage zurück der Gläubiger besteht aber weiterhin darauf dass das Geld nie eingegangen ist.

Was also nun machen ?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn die Klage bei Gericht anhängig ist, sollte vielleicht dorthin geschrieben werden und die Zahlung belegt (mit Angabe der Empfängerbankverbindung)

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#2
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seven1988
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 19x hilfreich)

Weil alle damals hier im forum meinten ich solls belassen und das Inkasso ignorieren wenn ichs gezahlt habe. Nunja werde es dann wenn ihr meint morgen denen schicken nachdem ich noch eben meinen Anwalt angerufen habe.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Myrddin A
Lies doch erst mal :

http://www.123recht.net/Hilfe-Inkasso-geht-immer-weiter-__f253271.html

Außerdem ist Kostentechnisch der Looser hier wohl eher der GL

p.s
Herzlich Willkommen im Forum und Glückwunsch für Deine ersten Beiträge und die bereits abgegebenen 4 Bewertungen :-)

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"http://www.youtube.com/watch?v=uwbuvVE-kc4&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
Nunja werde es dann wenn ihr meint morgen denen schicken

1. nicht das Original sondern eine beglaubigte Kopie des Zahlungsbelegs senden
2. An in kasso UND Gericht senden
3. mindestens per Einschreiben versenden





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Klar, das Gericht braucht diese Info unbedingt. Das ist total wichtig, gerichtlich geltend zu machen, dass die Zahlung bereits erfolgt ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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