Hallo,
das ist ein Nachtrag zu meinem letzten Thread den Ihr hier finden könnt:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=516424
Also jetzt kam ein "Schuldenbefreiungsangebot" von Inkasso nachdem ich die Hauptforderung and den Gläubiger gezahlt habe.
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Auszug: Wir dürfen auf den bisherigen Schriftwechsel Bezug nehmen und Ihnen mitteilen, dass die bestehenden Gesamtforerung inkl. Kosten und Zinsen auf 65 Euro angestiegen sind.
Um für alle beteiligten die Angelegenheit unter Abwägung der noch einzusetzenden Kosten und Energien abschliesend zu beenden, möchte unsere Mandantschaft Ihnen noch einmal die Möglichkeit geben sich von den Kosten zu Befreien.
Namens und im Auftrag unserer Mandantschaft möchten dürfen wir Ihnen im Rahmen eines einmaligen Vorgehens und ohne Anerkennung einer Rechtsgrundlage anbieten die Angelegenheit durch Zahlung i.h.v 50 Euro endgültig abzuschliesen.
Sie wären damit von allen zukünftigen Vollstreckungsmaßnahmen befreit.
Nach Fristablauf (28.04) sind wir beauftragt die Rechtsforderung ohne Nachlässe weiter zu bearbeiten.
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Also für mich hört es sich ziemlich Sinnfrei an das so zu formulieren als ob die Gesamte Forderung
von Gläubiger käme.
Was würde denn das Inkasso daran verdienen ? und dieses "Einmalig" Gerede kommt auch nicht gerade überzeugend rüber, zudem ist die gesamte Forderung(inkl. Mahung & Zinsen) gar nicht angestiegen im vergleich zur ersten Mahnung !?
Eins kann man Ihnen lassen, auf meine Forderungen und Fristen sind die nicht eingegangen. Mein Brief an denen war:
mit dem Schreiben vom 13.02.2016 fordern Sie einen Betrag in Höhe von 121,16 Euro von mir.
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Hauptforderung in Höhe von 56,22 Euro
bereits an das ****** bezahlt wurde. Bitte überprüfen Sie die Einzahlung des Betrags bei der zuständigen Stelle ******.
Außerdem
weise Ich Ihre Mahnung hiermit zurück
weil Sie mir nicht gemäß §174 BGB
das Original der Vollmachtsurkunde vorgelegt haben. Zudem erscheint es mir fraglich ob und im welchem Umfang die Weitergabe meiner Daten an Sie zulässig wäre, da es sich um vertrauliche Patientendaten handelt.
Daher Bitte ich Sie
1) mir nach §174 BGB
das Original der Vollmachtsurkunde auszuhändigen
2) auf die Zulässigkeit der Weitergabe meiner Daten Stellung zu nehmen
3) Auskunft über den Umfang meiner an ihnen weitergegebenen Daten zu erteilen
...Ich mache darauf aufmerksam das eine widersprochene Mahnung nicht an die Schufa weitergelietet werden darf..
Bitte stellen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens die genannten 3 Punkte per Post zur Verfügung und Auskunft wie Sie die Angelegenheit weiter verfolgen werden.
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Habt Ihr dafür eine Ratschlag ? Ist das so Rechtens oder wie setzt man sich dagegen zu Wehr ?
Vielen Dank und beste Grüße
Nachtrag: habe den sinngemäßen Briefinhalt vom Inkasso so geändert wie es (fast) wortwörtlich steht.
-- Editier von annodazumal2000 am 20.04.2017 12:58
Inkasso geht nicht auf meine Forderungen & Fristen ein und behaart auf Gebühren obwohl die Hauptford
20. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 20. April 2017 | 12:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso geht nicht auf meine Forderungen & Fristen ein und behaart auf Gebühren obwohl die Hauptford
Post vom Inkassobüro?
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Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 20. April 2017 | 15:50
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Das sind doch alles nur Textbausteine. Die müssen nicht immer einen tieferen Sinn ergeben.
Zitat:Habt Ihr dafür eine Ratschlag ?
Möglichkeit A: Einfach ignorieren
Möglichkeit B: Beschwerde an den zuständigen Datenschutz-Beauftragten und Antrag auf Bußgeld wegen Verweigerung der Datenauskunft (Punkt 3 der Forderung), sowie zur Bitte, Punkt 2 deines Schreibens zu klären. *)
Möglichkeit C: Beschwerde ans zuständige Aufsichtsgericht mit Hinweisen, dass die Vorlage einer Vollmacht verweigert wurde und du somit davon ausgehst, dass das Inkasso grundsätzlich ohne Vollmacht tätig wird.
B und C kann man auch beides machen, kostet nur Briefporto.
*) Die Datenweitergabe an ein Inkasso ist durchaus OK. Allerdings nur, was offene Rechnungen angeht. Behandlungsergebnisse o.ä. dürfen normalerweise natürlich nicht an Inkassos gegeben werden, denn das geht die nichts an, solange man nicht mit denen inhaltlich über Berechtigung einzelner Rechnungsposten streiten will o.ä.
#2
Antwort vom 23. April 2017 | 02:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mann, ohne euer Forum und euere Hilfsbereitschaft wären ich und andere diesen Halsabschneidern ziemlich ausgeliefert.
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