Inkasso fordert angeblich titulierte Forderung eines Mehrwertdiensteanbieters ein

24. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)
Inkasso fordert angeblich titulierte Forderung eines Mehrwertdiensteanbieters ein

Ich brauche mal dringend eine Meinung zur Vorsondierung der Lage von Euch - natürlich ist mir bewusst, dass ich mich dann auch dringend an einen Anwalt wenden muss.

Ich habe heute eine Zahlungsaufforderung von einem Inkasso erhalten, die sich auf eine Forderung eines Telefon-Mehrwertdiensteanbieters von 2009 bezieht. Angeblich soll bereits eine Titulierung vorliegen, von der ich aber keine Kenntnis habe. Ich habe erstmal das Inkasso telefonisch darum gebeten, mir einen Nachweis über diese Titulierung zuzusenden, da die Forderung ohne Titulierung meiner Ansicht nach bereits verjährt wäre.

Der Rest ist eine ziemlich abstruse Geschichte - wobei ich Euch versichern kann, dass sie der Wahrheit entspricht: 2009 habe ich mit einem Mitbewohner in einer WG gewohnt. Der Mietvertrag lief über ihn, der Telefonvertrag über mich. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat mein Mitbewohner am 13.05.2009 meinen Computer und weitere Gegenstände gestohlen. Ich habe am gleichen Tag Strafanzeige (u.a. wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl und Urkundenfälschung) gestellt und bin ebenfalls noch am gleichen Tag für zwei Nächte in ein Hotel und danach zu Freunden gezogen.

Die Polizei hat ihn dazu aufgefordert, die entwendeten Sachen umgehend zurück zu geben, was er dann auch am 16.05.2009 gemacht hat. Nach dem Erhalt meiner Sachen stellte sich heraus, dass er meinen Computer auch noch genutzt hat, z.B. um erotische Dienste zu nutzen. In der nächsten Telefonrechnung tauchten dann auch Posten von erotischen Telefondiensten auf, darunter auch die jetzige Forderung über ca. 90 Euro, die am 15.05.2009 getätigt wurde. Also hat er wohl auch noch mein Telefon genutzt, denn ich war von 13. - 16.05. nicht zuhause. Nachweistechnisch wird es aber inzwischen schwierig, denn ich finde leider die Quittungen vom Hotel nicht mehr.

Die Internetdienstleister konnte ich benachrichtigen und auf die Anzeige verweisen. Sie haben ihre Forderungen mir gegenüber eingestellt. Vom Telefondienstleister höre ich zum ersten Mal - ich bin in den letzten Jahren aber auch mehrfach umgezogen. Den Kontakt zu meinem Mitbewohner habe ich natürlich abgebrochen. Die Polizei hat die Anzeige offenbar eingestellt, weil mein Mitbewohner die Sachen zurück gegeben hat. Seit dem leide ich unter Depressionen und einer Angsterkrankung, lebe von ALG II und befinde mich in Behandlung.

Ich nehme an, dass in meinem Fall viel von der Titulierung abhängt (die bei mir aber definitiv nicht eingegangen ist). Meine Frage wäre jetzt, ob ich (mit oder ohne Titulierung) das noch irgendwie abwenden kann. Was ist Eure Meinung dazu? Ich finde es auch ungewöhnlich, dass nach einer Titulierung das Inkasso weiter fordert und nicht der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Zahlungsfähig bin ich aber so oder so nicht als ALG-II-Bezieher.

Nachtrag:

Ich habe soeben den Vollstreckungsbescheid gefunden - im März 2010 ist er mir zugegangen.

-- Editier von musi-kuss am 24.06.2015 15:44

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Nachweistechnisch wird es aber inzwischen schwierig, denn ich finde leider die Quittungen vom Hotel nicht mehr.

Was steht denn hierzu in der Akte der Polizei? Sprich: Was hast du damals ausgesagt bei der Anzeige? Hast du vielleicht zufällig auch ausgesagt, dass du in ein Hotel gehst vorübergehend?

Zitat:
Ich habe soeben den Vollstreckungsbescheid gefunden - im März 2010 ist er mir zugegangen.

Und damit hast du keinen Grund mehr, dich dagegen zu wehren. Er ist dir erfolgreich zugestellt worden. Insofern kann und darf der Telefondienstleiter gegen dich vorgehen und von dir das Geld fordern.
Dass du es dir ggf. aber vom Ex-Mitbewohner zurückholen kannst, steht auf einem anderen Blatt.

Ich würde hier zum Amtsgericht gehen und einen beratungsschein holen. Dann einen Anwalt besuchen, dem du alle Unterlagen vorlegst, damit er ggf. mal prüft, ob und wie man sich das Geld wiederholen kann. Mehr fällt mir dazu nicht ein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von musi-kuss):
Ich habe soeben den Vollstreckungsbescheid gefunden - im März 2010 ist er mir zugegangen.
Da wird auch der Anwalt fragen - warum kommt man dann erst jetzt? Damit entfällt auch jede plausible Ausrede für das Gericht.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen