>Inkasso fordert Inkassogebühren
Fax an die Hütchenspieler :
ich lehne die forderung mangels vorlage der Vollmacht gem.
§§ 174,410 BGB ab !
Mehr brauchst Du nicht !
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Hier nochmal meine Empfehlung bei Inkassobelästigung :
Jede Inkassofirma ist verpflichtet sich nach Aufforderung des "vermeintlichen Schuldners" mittels einer Vollmacht zu legitimiern (
§§ 174,410 BGB)
Diese Vollmacht wird aus verwaltungstechnischen Gründen meistens "vergessen" dem Mahnbrief mit bei zu legen ! Ein " Manko " welches man ausnutzen sollte !
Ich würde dem Inkassobüro folgendes Fax schicken :
"Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß
§§ 174,410 BGB ab"
Die Inkassofirma muß lt BGB die Vollmacht im Orginal (!) vorlegen und (!) die eigentliche
Forderung Muß (!) mit dabei sein !
Die überwältigende Mehrheit der Inkassofirmen reagiert hier hilflos
Meistens kommt dann nur eine Kopie der Vollmacht (mit z.b eingescannter Unterschruft ): Dies ist nicht rechtens !
In diesem Fall : zurückweisen wieder mit ähnlichen Fax
z.b :
"Ich beziehe mich auf mein am (datum)... verschicktes Fax ! Ich fordere sie erneut auf mir endlich die Vollmacht gemäß
§§ 174,410 BGB vorzulegen "
oder :
Die Vollmacht wird verschickt aber die Forderung ist nicht beigelgt ! Nicht rechtens !
Eine detailierte Forderungsaufstellung muß (!) mit vorgelegt werden
wieder zurückweisen mit dem selben fax : ( " ich beziehe mich.....")
oder :
Das Inkassobüro geht in keiner weise auf die Vollmachtsanforderung ein (auch oft)
und verhält sich so als ob es nie eine Anforderung gegeben hätte und mahnt munter weiter !
Nach jedem weiteren (Baustein) Mahnbrief dasselbe Fax (" ich beziehe mich....")
Die meisten Inkassobüros , vor allem die, die im sogenannten Masseninkassogeschäft tätig sind geben nach der 2 oder 3 Zurückweisung entnervt auf.
Innerhalb dieser "Vollmachtsanforderungszeit" würde ich eine evtl nichtstrittige Summe (ohne gebühren) direkt auf das gläubigerkonto überweisen (nicht aufs inkassokonto)
mit dem vermerk : unter vorbehalt ! Natürlich nur wenn die Forderung auch akzeptiert wird !
Ich würde hier, abgesehen von der permanententen und peniblen Vollmachtseinforderung,
keinerlei (!) Kommunikation mit dem inkassobüro führen .
Auf die evtl schriftliche Forderung des Inkassobüros - etwaige Rechnungs - bzw Ktoauszugskopien zur "Klärung" zu schicken natürlich nicht eingehen
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privatmeinung eines laien
von thehellion am 08.03.2006 15:53
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