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Inkasso fordert Inkassogebühren

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Inkasso fordert Inkassogebühren

Hallo Leute,
folgendes Problem habe ich. Plöckl.Inkasso verlangt aus einer Forderung noch Inkassogebühren von 39Euro ,Bankrücklastkosten v.5.07.2005 in Höhe von 13Euro + Bankgebühren v.5.07.2005 in Höhe von 5 Euro. und die Bearbeitungsgebühr v. Gläubiger in Höhe v.6 Euro.
Die sagen ich muß das Zahlen da ich im Verzug war. Habe aber bereits die Hauptforderung plus Zinsen bezahlt. Und jetzt wäre der Rest auch noch zu zahlen. Die haben schon beim Amtgericht nachgefragt,ob ich eine eidesstattliche Erklärung in den letztn drei Jahren abgelegt hätte und ob ein Haftbefehl in einer anderen Sache gegen mich vorliegt. Die übermittelten personenbezogenen Informationen werden nur ge.§915 Abs.2 ZPO verwendet.
Was habe ich davon zu halten und wie soll ich mich verhalten? Hade die gebten per Telefon,mir die Original Abtrittsurkunde sowie die Original Belege von den offenen Forderungen zu kommen zu lassen.
Angeblich wären die Bankgebühren von meiner Bank in Rechnung gestellt worden.18Euro an einem Tag???
Die haben mir eine Frist bis zum 17.03.2006 gegeben. Ansonsten wird ein Mahbescheid gegen mich beantragt.
Bitte sagt mir was ich tuen soll!?

Danke,herzliche Grüße grübeline


von grübeline am 08.03.2006 11:45
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>Inkasso fordert Inkassogebühren
Fax an die Hütchenspieler :

ich lehne die forderung mangels vorlage der Vollmacht gem. §§ 174,410 BGB ab !

Mehr brauchst Du nicht !

......................................
Hier nochmal meine Empfehlung bei Inkassobelästigung :


Jede Inkassofirma ist verpflichtet sich nach Aufforderung des "vermeintlichen Schuldners" mittels einer Vollmacht zu legitimiern ( §§ 174,410 BGB)
Diese Vollmacht wird aus verwaltungstechnischen Gründen meistens "vergessen" dem Mahnbrief mit bei zu legen ! Ein " Manko " welches man ausnutzen sollte !
Ich würde dem Inkassobüro folgendes Fax schicken :

"Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB ab"

Die Inkassofirma muß lt BGB die Vollmacht im Orginal (!) vorlegen und (!) die eigentliche
Forderung Muß (!) mit dabei sein !
Die überwältigende Mehrheit der Inkassofirmen reagiert hier hilflos
Meistens kommt dann nur eine Kopie der Vollmacht (mit z.b eingescannter Unterschruft ): Dies ist nicht rechtens !
In diesem Fall : zurückweisen wieder mit ähnlichen Fax
z.b :
"Ich beziehe mich auf mein am (datum)... verschicktes Fax ! Ich fordere sie erneut auf mir endlich die Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB vorzulegen "

oder :
Die Vollmacht wird verschickt aber die Forderung ist nicht beigelgt ! Nicht rechtens !
Eine detailierte Forderungsaufstellung muß (!) mit vorgelegt werden
wieder zurückweisen mit dem selben fax : ( " ich beziehe mich.....")

oder :
Das Inkassobüro geht in keiner weise auf die Vollmachtsanforderung ein (auch oft)
und verhält sich so als ob es nie eine Anforderung gegeben hätte und mahnt munter weiter !
Nach jedem weiteren (Baustein) Mahnbrief dasselbe Fax (" ich beziehe mich....")

Die meisten Inkassobüros , vor allem die, die im sogenannten Masseninkassogeschäft tätig sind geben nach der 2 oder 3 Zurückweisung entnervt auf.

Innerhalb dieser "Vollmachtsanforderungszeit" würde ich eine evtl nichtstrittige Summe (ohne gebühren) direkt auf das gläubigerkonto überweisen (nicht aufs inkassokonto)
mit dem vermerk : unter vorbehalt ! Natürlich nur wenn die Forderung auch akzeptiert wird !

Ich würde hier, abgesehen von der permanententen und peniblen Vollmachtseinforderung,
keinerlei (!) Kommunikation mit dem inkassobüro führen .
Auf die evtl schriftliche Forderung des Inkassobüros - etwaige Rechnungs - bzw Ktoauszugskopien zur "Klärung" zu schicken natürlich nicht eingehen
............................

privatmeinung eines laien


von thehellion am 08.03.2006 15:53
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>Inkasso fordert Inkassogebühren
Hallo nochmal,
habe heute die Vollmacht v.Inkasso bekommen.Es ist die Original Vollmacht! Und die haben noch einmal eine Aufstellung der Posten aufgelistet. Die stimmen mit der Auflistung des leteten Briefes nicht überein.Die Gebühren von der Bank werden doppelt aufgeführt.
Was muß ich mit den Inkassogebühren machen? Soll ich die Bezahlen??? Oder besser muß ich die Bezahlen? Wie sieht das eigentlich aus,wenn der erste Versuch scheitert per Lastschrift,dürfen die ein zweites mal versuchen den Betrag ab zubuchen? Oder dürfen die nur einmal Abbuchen und müssen die sich dann an die Schuldnerbank wenden? Und muß ich die zweit Gebühren für einen zweiten Fehlversuch tragen?

Wäre wieder für nützliche Infos dankbar,das ganze nervt nähmlich langsam,zumal es schon längst bezahlt ist die Hauptforderung!

Danke,Gruß grübeline


von grübeline am 10.03.2006 14:43
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>Inkasso fordert Inkassogebühren
Erneute vollmacht anforderung !
So würde ich es machen !
Fax reicht !
gelassen sein !
Gibt schlimmeres im Leben als ein Bausteinmahnbrief eines IB
gruß
thehellion


von thehellion am 10.03.2006 21:49
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>Inkasso fordert Inkassogebühren
Hallo thehelion,
die haben mir doch eine Inkassovollmacht geschickt!? Das einzige was komisch ist,wenn man einen Maschinell erstellten Brief bekommt,ist doch die Unterschrift in Druckbuchstaben des Unterzeichners zu lesen.Aber bei diesem Brief nicht.Da ist zwar der Stempel der Firma mit Anschrift,aber nicht der Name der diese Vollmacht unterzeichnet hat.Das kann ja auch eine Inkassovollmacht von denen ausgestellt sein! Oder?? Und dann ist das Datum mit TipEx überstrichen und ein anderes Datum eingetragen worden. Das erste Datum war 27.09.2005 überstrichen und dann steht da mit Kugelschreiber überschrieben der 12.08.2005 . Das finde ich auch irgendwie komisch.
Soll ich gegen diese Vollmacht Einspruch einlegen!?

Gruß vom genervten grübelchen


von grübeline am 11.03.2006 11:44
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>Inkasso fordert Inkassogebühren

Aber ja doch - zurückweisen - logisch


Eine vollmacht mit tippex bearbeitet ?
lächerlich

gruß
thehellion

höflich nachfragen welches Datum denn nun gilt ? Vor Tippex einsatz oder Danach ?

gruß
thehellion

privatmeinung eines laien


von thehellion am 11.03.2006 14:31
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>Inkasso fordert Inkassogebühren
Hallo thehellion,

habe so eben eine E-Mail an das Inkasso geschickt. Habe gegen die Forderung und die Inkassovollmacht Einspruch eingelegt !
Bin mal gespannt, was da jetzt kommt.Melde mich dann noch mal,

bis dahin,gruß grübeline


von grübeline am 12.03.2006 13:54
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>Inkasso fordert Inkassogebühren
Hallo, habe ein ähnliches Problem.
Hatte eine Rechnung bei Web.de nach Mahnungen usw. zu spät bezahlt. Als ich dann den Kompletten ausstehenden Betrag überwiesen habe (zwei Tage zu spät) wurde mein Web Account wieder frei geschaltet. ABER zwei Tage später flatterte ein schreiben von dem Inkasso Unternehmen "BID Bayrischer Inkasso Dienst AG" ins Haus. Ich habe aber bis jetzt auf keine Mahnung und kein schreiben von denen reagiert. Jedenfalls wurde das Ganze jetzt an einen Rechtsanwalt übergeben, der mir jetzt bei nicht Zahlung der Inkassokosten mit einem gerichtlichen Mahnverfahren droht.
Als Gläubiger wird Web.de genannt und unten steht noch "P.S.: Bitte beachten Sie , dass nach Zahlung des Gesamtbetrages die Feischaltung Ihres Accounts unserem Mandanten obliegt." Was mich aber wiederum wundert, weil mein Account ja schon seit meiner verspäteten Zahlung wieder frei geschalten ist.
Bitte daher dringent um Hilfe.
Schon mal danke im Voraus.


von Charly_B am 24.03.2008 11:16
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>Inkasso fordert Inkassogebühren
Wenn ein Mahnbescheid kommt, sollten Sie Diesem fristgerecht widersprechen


von alucard2005 am 24.03.2008 21:25
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>Inkasso fordert Inkassogebühren
...Widerspruch komplett und begründungslos

lg


von thehellion am 25.03.2008 10:36
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>Inkasso fordert Inkassogebühren
hallo,
mir wurde eine allgemeine vollmacht in kopie zugesandt und der hinweis, dass das original zu geschäftszeiten im büro einzusehen wäre.

auf mein bestehen auf §§ 174,410 wurde ich jetzt darauf hingewiesen, dass ich mich nicht darauf berufen kann:
***********
§ 174: Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein einseitiges rechtsgeschäft, welches ein bevollmächtigter ohne vollmacht für sie getätigt hat. sie selbst haben einen vertrag mit unserer mandantin geschlossen (anm: premiummitgliedschaft bei XING). es handelt sich somit um ein zweiseitiges rechtsgeschäft. sie haben dem vertragsschluss zugestimmt, als uach unsere mandantin. sollte dennoch ein anderer diesen vertrag für sie abgeschlossen haben, dann müssen sie eine vollmacht vorlegen, mit der sie den anderen zum abschluss des vertrages beauftragt haben, aber nicht wir oder unsere mandantin. hiervon können wir im vorliegenden fall aber nicht ausgehen, da sie unstreitig rechnungsempfänger sind.

§410: dieser paragraph ist nur anwendbar, wenn eine forderung von einem gläubiger an einen anderen gläubiger abgetreten wird. dies ist hier aber ebenfalls nicht der fall, da die forerdung nicht an uns abgetreten wurde. wir sind lediglich mit der eintreibung der forderung geauftragt. hierüber hatten wir ihnen bereits eine entsprechende vollmacht zukommen lassen.
***************
die xing-forderung wurde von mir deshalb nicht bezahlt, weil das e-mail mit der rechnung sowie die mahnungen nicht mehr durch den spamfilter in der firma gelangten. mittlerweile ist die hauptforderung an xing bezahlt. der streitpunkt sind die inkassokosten von 56,19 EUR.

ich würde mich über eine schnelle antwort freuen.

danke



von elvetrolds am 25.08.2008 11:36
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