Inkasso eos mercartor

16. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hornisse65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso eos mercartor

Hallo,
Habe seit kurzem Ärger mit eos Mercartor.
Nach Erhalt eines Mahnbescheids habe ich an das Inkassobüro eine Zahlung geleistet und erhielt kurz darauf einen VB.

In dem VB wurde die Zahlung erwähnt aber nicht vom Endbetrag abgezogen.
Nach einem Telefonat mit dem Inkassobüro und Absprache einer Ratenzahlung, bekam ich ein schreiben von oben genannten mit einem Endbetrag der weit aus höher ist als die Summe auf dem VB.
Habe dem ganzen schriftlich bei dem Inkassobüro widersprochen was die Summe auf dem VB übersteigt.

Meine Frage:
Ist es rechtens das nach dem VB nochmal Gebühren etc. auf die im VB genannte Summe draufgeschlagen werden dürfen?

Summe VB: 883€
Summe auf dem schreiben nach dem VB Inklusive Berücksichtigung von 3 Zahlungen a 50€ immernoch 936€!!

Das kann doch nicht in Ordnung sein...



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Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Verlange vom Inkassobüro einmal eine detaillierte Forderungsaufstellung, dann kann man auch sehen, was dort Sache ist. Ansonsten ist das etwas Rätselraten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was hast Du unterschrieben bei der ratenzahlungsvereinbarung ?

Gab es einen Teilwiderspruch bei dem MB (z.b gegenüber nicht durchsetzungsfähigen Inkassokosten )?

Wann ist der VB zugestellt worden ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#3
 Von 
Hornisse65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab nur eine tel. ratenzahlungsvereinbarung.
Habe eine Ufstellung erhalten, im VB waren inkassogebührn in höhe von 117 € in der Aufstellung 342 €
Was ich nicht verstehe ist das das inkassobüro 883 € auf dem VB geltend macht, und wenn ich das ganze jetzt bezahle wollen die 956 € und hab bereits 150 bez....

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Möglicherweise trickst der Inkassoladen

Verlink mal hier im Forum die letzte Forderungsaufstellung
(Namen und Anschrift abdecken)

Vieviel ist gem VB tituliert

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#5
 Von 
Hornisse65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie verlinkt man das?


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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Lade es woanders hoch, zum Beispiel bei http://imageshack.us/ und dann den Link hier hineinkopieren

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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