Inkasso droht mit Betrug

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)
Inkasso droht mit Betrug

Hallo
Wer kann mir einen Rat geben . Eine Inkassogesellschaft hat eine Forderung vom 14.01.2002 nvon 134.40 Euro .
Ich habe dieser Gesellschaft schon mehrfach mitgeteilt das ich nicht mehr selbständig bin also kein Insovenz mehr möglich ist . Habe aber auch dennen meine finazelle Möglichkeiten gesagt das ich von Sozi lebe. Mittlerweile auch im Jahre 2003 die EV abgeben musste.
Nun fordern die mich auf das ich bis zum 09.01.2004 denn Betrag von mittlerweile 282,97 Euro zahlen soll , andernfalls würden sie die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben und mich wegen Betruges anzeigen.
Nun die Frage ist das rechtens ????
Darf eine Inkasso überhaupt ne Anklge machen ????
Und geht das alles ohne das ein Mahnbescheid erlassen wurde????
Wäre über Tipps sehr dankbar.

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Tintenkleks,

rechtens oder nicht? Gute Frage bei Inkassobüros.

Aber, der ganzen Angelegenheit muß ja was vorausgegangen sein. Hast Du mal durch Angebot einer Ratenzahlung versucht, die Titulierung zu verhindern?

Da Du schreibst, daß die Forderung bereits aus 2002 ist, Du in 2003 dann die EV abgegeben hast, schreib mal kurz, was in der Zwischenzeit zwischen Dir und dem Inkasso gelaufen ist. Kann sein, daß sie sich jetzt veralbert fühlen, wenn Du eine Ratenzahlung angeboten hast, man von dort aus deswegen keinen Anwalt mit der Titulierung beauftragt hat und jetzt bist Du vermögenslos (EV).

Verstehst Du, was ich meine? Das kann u.U. unter Vollstreckungsvereiteilung fallen.

Aber ein Inkassobüro kann meines Wissens keine Anzeige erstatten. Das muß schon der Gläubiger tun.

Eine Anzeige kann man auch ohne Mahnbescheid erstatten. Ein solcher ist hierzu keine Voraussetzung.

Warum beantragst Du nicht das private Insolvenzverfahren? Das geht doch heutzutage.

Erkundige Dich hierzu mal umgehend bei Deinem Gericht, dort die Rechtsantragsstelle. Die Auskunft ist auch kostenlos.



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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

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#2
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
Danke für die schnelle Nachricht.
Ich habe mit dennen versucht mal Ratenzahlung zu vereinbaren aber wegen meiner Überschuldung konnte ich die nicht aufbringen , was ich dennen auch mitteilte.
Danke auch für denn Tipp , werde morgen gleich mal zu Gericht gehen undmich informieren.
Auch habe ich angefangen mich an eine Schuldnerberatung zu wenden.
Danke

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