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Inkasso acoreus

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Inkasso acoreus

Wer kann mir helfen? Ich habe folgendes Problem:
Am 7. Dezember 2006, um genau 17:43 Uhr, habe ich mich schriftlich per E-Mail an die Firma Versatel (callbycall-info@versatel.de) gewandt, weil es für mich Unklarheiten bei der Telekom-Telefonabrechnung bezüglich einer 0900er Nummer gab. Ich konnte das nicht zuordnen. Hatte nie etwas mit der Firma Versatel zu tun. Eine kurze "Erklärung" hierauf kam am 9. Dezember 2006, um 13:07 Uhr, per E-Mail von service.cbc@acoreus.de, aber leider keine Rechnung – bis heute nicht! Nun ahnte ich allerdings, dass es sich bei der 0900er Nummer wohl um den Dienstanbieter Single-Treff-Mikado GmbH in Teltow handelte.
Vom 13. Januar bis einschließlich 22. Januar 2007 befand ich mich mit meiner Familie in Winterurlaub. Als ich anschließend meine Post durchsah, entdeckte ich eine Mahnung der Firma Versatel in Höhe von 19,01 Euro inklusive 2,00 Euro Mahnspesen. Da mir die Angelegenheit mittlerweile zuwider war, hatte ich sofort einen Überweisungsträger ausgefüllt und diesen bei meiner Sparkasse abgegeben. Mit Buchungsdatum 24. Januar 2007 und Wertstellung 24. Januar 2007 wurde der Betrag in Höhe von 19,01 Euro an die Firma Versatel Nord-Deutschland überwiesen.
Am 29.01.07 (!!) erhielt ich eine Mahnung der Firma acoreus collection services GmbH, datiert: 24.01.07 (!) mit Auflistung der Forderung in Höhe von 19,01 €, 15,00 € Inkassovergütung und Auslagen in Höhe von 3,00 €. Also eine Forderung von insgesamt 37,01 €. ICH WAR GESCHOCKT!
Mit Schreiben vom 01.02.07 inklusive Kontoauszug vom 30.01.07 habe ich der Firma acoreus geantwortet und unmissverständlich erklärt, dass ich die Hauptforderung von 19,01 € an die Firma Versatel am 24.01.07 gezahlt habe.
Am 03.02.07 erhielt ich wieder einen Brief der Firma acoreus, datiert: 31.01.07 (!!). Wieder eine Auflistung der Forderung, diesmal allerdings wurden die 19,01 € abgezogen aber gleichzeitig die Auslagen auf 6,00 € erhöht. Jetzt will acoreus 21,00 € von mir.
Wie soll ich mich verhalten?
Ich sehe nicht ein, diesem Unternehmen auch nur einen Cent zukommen zu lassen. Außerdem sind die doch irgendwie mit Versatel verbandelt. Weshalb hatte denn die Firma acoreus auf meine Mail vom 07.12.06 an die Firma Versatel geantwortet?
Bitte, kann mir jemand von euch helfen?


von Vectrave06 am 08.02.2007 10:51
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Inkasso acoreus
Hallo Vectrave06
Auch ich wurde schon von acoreus umworben, wegen einer ungerechtfertigten Hauptforderung von Tele 2 über 28 € haben die mir dann 38 € Inkasso aufgebrummt, habe 2 x gezahlt (20 + 30) damit war für mich die Sache erledigt, für die aber nicht, habe denen geschrieben dass ich nicht mehr belästigt werden wollte, nach einer Zeitlang Ruhe kam dann wieder ein Brief mit der Bitte dort dringend anzurufen was ich natürlich nicht getan habe, später kam wieder ein Brief mit dem Angebot der Ratenzahlung natürlich gegen Unkosten. Wie z.B thehellion meint, die Baukastenbriefe einfach ingnorieren, sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen, sofort widersprechen und denen verbieten, Dich anzurufen oder einen Außendienstler vorbeizuschicken, ich vermute demnächst auch wieder einen Brief von denen zu kriegen, der landet dann dort wo er hingehört, nämlich in der Papiertonne.
Diese Geldhaie versuchen mit allen Mitteln an Dein Geld zu kommen, wichtig keine Ratenvereinbarung unterschreiben, daraus wird ein nicht endender Rattenschwanz von immer weiteren Kosten aus denen man nicht mehr rauskommt
Gruß Kellerlöwe


von Kellerlöwe am 08.02.2007 20:08
Status: Stift (51 Beiträge)
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>Inkasso acoreus
Vom Call Agenten erstellte Bausteinbriefe aus der Legoabteilung von der Ersten Deutschen Inkassofirma unter arabischer Führung

(Omar Khorshed)

HF ist bezahlt - es geht nur noch um die Inkassogebühren !?

WG der Inkassogebühren (bei bezahlter HF ) ist m.W noch nie (!) nachprüfbar vor Gericht erfolgreich seitens des Gläubigers geklagt worden !
Oberlandesgericht Oldenburg
11 U 8/06
16 O 3484/05 Landgericht Oldenburg
Verkündet am 24. April 2006

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/e....php4?id=4245& ident=


Fax und email an acoreus

Ich lehne die Forderung vollumfänglich ab und verweise auf den Rechtsweg. Ich untersage Ihnen die Kontaktaufnahme über Telefon und Außendienst ! Der Speicherung und Weitergabe meiner Daten widerspreche ich
----
nach 2 bis 3 Bausteinbriefen schläft die Sache ein !

weil siehe oben und :

BGH URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05).

Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.







-- Editiert von thehellion am 08.02.2007 20:31:10


von thehellion am 08.02.2007 20:27
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>Inkasso acoreus
O. K. danke. Vielen Dank.
Ich werde eine Mail an acoreus senden - wie von thehellion beschrieben. Schließlich habe ich die Hauptforderung beglichen und bin mir keiner Schuld bewusst. Weshalb sollte ich die Inkassogebühren bezahlen? Die ticken doch nicht ganz richtig - datieren ihre Briefe zurück und dann sind diese Briefe bis zu fünf Tage unterwegs (ohne Poststempel!). Das klingt doch nicht nur so - das ist doch BETRUG!


von Vectrave06 am 08.02.2007 20:53
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Inkasso acoreus
Man würde es dort als Büroversehen deklarieren.



von thehellion am 08.02.2007 21:21
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>Inkasso acoreus
Heute habe ich einen Brief von acoreus erhalten, mit folgendem Inhalt:

Gerichtliches Mahnverfahren

Sehr geehrte Frau...
bis zum heutigen Tage haben Sie die Forderung unserer auftraggeberin trotz eines unseres Erachtens eindeutigen zahlungsanspruches nicht vollständig ausgeglichen. Wir werden nun die Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen und alle weiteren, hierzu erforderlichen Schritte durch unseren Auftraggeber veranlassen.
Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass eine unwidersprochene Forderung im Falle der Nichtzahlung nach Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides tituliert ist. Auf Grundlage eines solchen titels wird es unserem Auftraggeber möglich sein die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Haben zwangsvollstreckungsmaßnahmen, z. b. die Sach- und Kontopfändung, keinen Erfolg, behält sich unser Auftraggeber vor, das Verfahren bis hin zur Beantragung einer eidesstattlichen Versicherung und der Eintragung in das gerichtliche Schuldnerverzeichnis fortzuführen. Nicht zuletzt dieser Schritt kann zu einer Verschlechterung der bonität führen.
Noch können Sie die damit einhergehenden nicht unerheblichen Zusatzkosten verhindern. Zahlen Sie sofort und überweisen Sie die derzeitige Gesamtforderung in Höhe von insgesamt 27,00 Euro auf das nebenstehende Konto oder vereinbaren Sie schnellstmöglich eine angemessene Ratenzahlung.
Mit freundlichen Grüßen

Ich bin schockiert! 27,00 Euro! Ich hatte seinerzeit die Hauptforderung fristgerecht beglichen (siehe meinen ersten Beitrag). Die 27,00 Euro sind reine Inkassokosten. Was soll ich tun? Ich bin verzweifelt.
HILFE!


von Vectrave06 am 20.04.2007 14:18
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Inkasso acoreus
Cool bleiben bitte !
2 Bausteinbriefe kommen bestimmt noch und zwar :

EILT

Sehr geehrter .....
bitte rufen Sie uns in einer dringenden Angelegenheit zurück

und :

Ratenzahlungsvorschlag
..auf unsere bisherigen Beitreibungsbemühungen ...
-----------------------
Fax und email an acoreus

Ich lehne die Forderung vollumfänglich ab und verweise auf den Rechtsweg. Ich untersage Ihnen die Kontaktaufnahme über Telefon und Außendienst ! Der Speicherung und Weitergabe meiner Daten widerspreche ich
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hast Du dies gemacht ?
falls ja mach es nochmal
falls nein hole es nach
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Aus Computerbetrug.de :

Eintrag bei Schufa, Creditreform und anderen Auskunfteien?
Oft drohen Telekommunikationsanbieter bzw. deren Inkassounternehmen mit Eintragung in Listen der Schufa, Creditreform oder ähnlichen Einrichtungen.

Dazu ist anzumerken:

Auskunfteien dürfen grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden.

Leider funktioniert dies in der Praxis nicht uneingeschränkt. Rügt ein von einer Eintragung zu seiner Person Betroffener dies gegenüber der Auskunftei, berufen diese sich regelmässig darauf, eine Löschung nur vornehmen zu dürfen, wenn der Meldende zustimme. Diesen haben man gefragt und der habe gesagt, der Eintrag sei richtig. Diese Auskunft entspricht aber nicht der Rechtslage.

Der Löschungsanspruch hinsichtlich falscher Daten bzw. Eintragungen als Schuldner richtet sich gegen den, der die falschen Daten speichert, also gegen Schufa, Creditreform oder ähnliche Einrichtungen.

Dazu gibt es einen entsprechenden Beschluss des LG Düsseldorf Az. 12 O 392/01. Wenn man sich hierauf beruft, wird die Eintragung in der Regel gelöscht.

Bei ganz hartnäckigen Fällen hilft es, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sofern man nicht klageweise vorgehen möchte oder kann.
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von thehellion am 20.04.2007 17:06
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>Inkasso acoreus
Dazu habe ich auch was gefunden:

quote:

Schufa-Meldung auch bei bestrittener Forderung möglich

Schon bei teilweisem Bestreiten einer Forderung ist eine Negativmeldung möglich
Allein der Umstand, dass ein Schuldner die Forderung seiner Bank bestritten hat, macht die Weiterleitung
seiner Daten an die Schufa nicht automatisch unzulässig.
Dies zeigt folgender Fall: Ein Bankkunde war mit der Zinsabrechnung seines Geldinstituts hinsichtlich einer
Kontokorrentforderung aus der Abrechnung seines Girokontos nicht einverstanden. Er schlug vor, die Forderung mit einer
Zahlung von 10.000 Euro zu begleichen. Diesen Betrag zahlte er jedoch nicht.
Daraufhin gab die Bank an die Schufa eine Negativmeldung über den Kunden wegen einer offenen Forderung weiter. Das
Oberlandesgericht Frankfurt billigte das Verhalten des beklagten Geldinstituts (23 U 155/03).
Auch wenn eine Forderung bestritten ist, kann eine Bank zu einer Negativmeldung berechtigt sein. Dies gilt jedenfalls dann,
wenn sich die Gesamtforderung als nicht nur geringfügig darstellt und der Kunde die Zahlung lediglich hinsichtlich eines
Teilbetrags (hier die Zinsen) verweigert hat.
Quelle: OLG Frankfurt/Main (23 U 155/03)



-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

-- Editiert von Mahnman am 23.04.2007 08:00:13


von Mahnman am 23.04.2007 07:59
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>Inkasso acoreus
Vielen Dank für deine Hilfe thehellion.
Ich habe folgende E-Mail heute geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lehne erneut die Forderung vollumfänglich ab und verweise auf den Rechtsweg.
Ich untersage Ihnen erneut die Kontaktaufnahme über Telefon und Außendienst!
Der Speicherung und Weitergabe meiner Daten widerspreche ich erneut ausdrücklich.

Und vielen Dank für deine Info Mahnman.

Ich hoffe sehr, dass ich keinen Negativeintrag bei der Schufa bekomme. Ich hatte mir bisher noch nie irgendetwas zu schulden kommen lassen.

Ich sehe nur nicht ein, für irgendetwas (Inkasso) zu bezahlen, da ich die Hauptforderung ja rechtzeitig beglichen habe. Und dass es hier zu Verzögerungen gekommen ist, lag doch nur daran, weil mir die 0900er-Firma keine Rechnung hat zukommen lassen.
Ich verstehe die Welt nicht mehr.


von Vectrave06 am 23.04.2007 12:36
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Inkasso acoreus
Interessantes urteil Mahnman
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Er schlug vor, die Forderung mit einer
Zahlung von 10.000 Euro zu begleichen. Diesen Betrag zahlte er jedoch nicht.
Daraufhin gab die Bank an die Schufa eine Negativmeldung über den Kunden wegen einer offenen Forderung weiter. Das
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Er hat aber die Forderung in Höhe von 10000 € anerkannt (!!) und dann halt einfach nicht gezahlt ! Also ist der eintrag gerechtfertigt !

lg


von thehellion am 23.04.2007 19:44
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>Inkasso acoreus
Genauso ist es doch in einem Großteil Deiner Empfehlungen: Hauptforderung zahlen (=Anerkenntnis)

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 23.04.2007 19:54
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