Inkasso-Verfahren trotz Kundenkonto im Plus

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
skywalker7227
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso-Verfahren trotz Kundenkonto im Plus

Guten Tag. Vom Stromanbieter habe ich in der Jahresabrechung eine Gutschrift von 170 Euro ausgewiesen bekommen. Da ich aber diese Gutschrift über einen längeren Zeitraum nicht ausgezahlt bekommen habe, habe ich einmalig auf die Zahlung der monatlichen Abschlagszahlung in Höhe von 115 Euro verzichtet. Jetzt ist wegen dieser 115 Euro ein Inkassoverfahren gestartet worden, obwohl mein Kundenkonto ja mit 55 Euro noch im Plus ist. Bin ich im Recht? Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg oder soll ich doch lieber zahlen (inklusive der Inkassogebühren), bevor noch mehr Gebühren draufgeschlagen werden? Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Warum hat man Ihnen Gutschrift nicht ausgezahlt bzw warum wurde die nicht auf die Anschläge angerechnet?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
skywalker7227
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Warum hat man Ihnen Gutschrift nicht ausgezahlt bzw warum wurde die nicht auf die Anschläge angerechnet?


In der Rechnung mit Gutschrift stand geschrieben, dass ich für die Rückzahlung meine Kontodaten nochmal mitteilen sollte, obwohl meine Daten ja bekannt waren. Darum hatte ich dies noch nicht gemacht. Eine Anrechnung auf die Abschlagszahlungen wurde nicht vorgeschlagen. Dies ist vielleicht wirklich mir anzukreiden, dennoch sehe die Inkassoforderung bei positivem Guthaben nicht gerechtfertigt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dumm gelaufen. Auf der einen Seite ist das natürlich Blödsinn, die Auszahlung mit merkwürdigen Argumenten zu blockieren. Und ja, du hättest theoretisch ein Aufrechnungsrecht.

Auf der anderen Seite höre ich heraus, dass du auch nie reklamiert hast. Dass du nie die Auszahlung gefordert hast oder einfach mal deine Kontonummer mitgeteilt hast. Das ist wirklich blöd.

Ob das direkt zum Inkasso berechtigt, sei dahin gestellt. In der Tat könnte man hier argumentieren, dass das Inkasso angesichts des existierenden Guthabens kurios ist. Ob man mit der Nummer durchkommt, weiß ich nicht. Aber vielleicht sollte man nun endlich mal die Chance nutzen, dem Inkasso zu widersprechen. Die Inkassogebühren abzulehnen und mit Verweis auf das existierende Guthaben fordern, dass der offene Abschlag verrechnet wird, da eine Guthaben-Auszahlung bisher nicht stattfand. Also das Stichwort "Aufrechnung" nennen. Würde dann mal abwarten, wie das Inkasso darauf reagiert.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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