Inkasso Schulden durch Eltern

22. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)
Inkasso Schulden durch Eltern

Hallo
ich hab mal ne Frage.
Ich bin 21 Jahre alt und ohne seit knapp 1,5 Jahren alleine.
Seit meinem Auszug erhalte ich alle paar Monate von irgendwelchen Inkassodiensten Rechnungen die in die tausender gehen!
Alle Bestellungen wurden damals 2003 gemacht(da war ich noch 13).
Jetzt werde ich aufgefordert hunderte von Euros zu zahlen für Verschulden die meine Eltern damals auf meinem Namen gemacht haben.
Ich hab bereits einiges zu meinem Anwalt gebracht aber es kommt immer mehr sch**ße ich werd langsam wahnsinnig-.-

Mittlerweile hat mein Anwalt schon herausgefunden das sogar Zwangsvollstreckung und ein Haftbefehl vorliegt!
Das kann’s doch echt nicht sein, was für ein Rechtssystem haben wir denn wo die Eltern ihre Kinder so dermaßen verschulden können?

Die größte Frage ist, was mache ich jetzt?:(
Mein Anwalt hat mir geraten entweder denen entgegenkommen und versuchen ein Teilbetrag auszumachen und die Sache aus der Welt schaffen oder eine Klage einreichen (die auch mal eben um die 700€ kostet) und wo die Chancen die Klage zu gewinnen 50:50 stehen...

Wenn ich mal alle Briefe so zusammenrechne komme ich locker auf 3000€ die außerdem in meiner Schufa drinstehen und mir das Leben nicht gerade leichter machen und das alles wegen meiner Eltern-.-

Ich brauche dringends Rat.

Mfg
Sven






-- Editiert am 22.06.2011 20:05

-- Editiert am 22.06.2011 20:05

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26 Antworten
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#1
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Gemach, als die Schulden in Deinem Namen von Deinen Eltern gemacht wurden warst Du 13, also selber gar nicht voll geschäftsfähig.

Die Rechnungen kommen jetzt zu Dir, das ist aber lange her, da dürfte Verjährung vorliegen, falls sie überhaupt berechtigt sind, was ich auch bezweifle.

Ein Haftbefehl gegen Dich kann schon gar nicht sein, zum Zeitpunkt der "Tat" warst Du strafunmündig.

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#2
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Schon aber mein gesetzlicher Vertreter kann in dem Fall für mich irgendwelche Geschäfte abwickeln...

Und verjährt ist das erst nach 30 Jahren.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Paragraph ist nicht gerade aufmunternd.
Soll mir das jetzt sagen das ICH trotz allem die Schulden begleichen muss ?

Das wär ja so eine Sauerei!
Welcher vollesel hat sich denn so ein Gesetz ausgedacht...



Mfg Sven

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#6
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

Guten Morgen,
ganz ehrlich? Ich würde klagen!!! u.U. erhältst Du Prozesskostenhilfe. Warum sollst Du was bezahlen, was du gar nicht verbockt hast? und Eltern hin oder her, ich würde sie anzeigen wegen betrug! Eltern, die sowas drauf haben, sind es in meinen Augen nicht wert, dass man "ein Auge zudrückt".

Ich meine, das die Klage auf "Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand" heißt, und das würde ich für alle titulierten Forderungen tun! Eine klage für alle. Für alle Forderungen, die nicht tituliert sind: Forderung zurückweisen und darauf berufen, dass du zum zeitpunkt der "tat" minderjährig warst, diese sachen nicht "verbrochen" hast, sondern deine eltern und du entsprechend strafanzeige gestellt hast.

Die change bei einer klage stehen doch fast immewr bei 50:50 ...

Achso und Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls! sofort!

Wenn deine Angaben stimmen, hast du gute Chancen. Wenn dein Anwalt herum eiert, dann such dir einen anderen.

lg

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#7
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Nicht so richtig, ich habe den § zwar gelesen aber alles was bei mir hängen bleibt ist
...beschränkt sich auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes

Wäre freundlich wenn Du mir das irgendwie in kurzer Zusammenfassung schildern könntest, ich kenn mich mit den verwirrenden Texten nicht gut aus.


Gruß, Sven

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#8
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Morgen,
ganz ehrlich? Ich würde klagen!!! u.U. erhältst Du Prozesskostenhilfe. Warum sollst Du was bezahlen, was du gar nicht verbockt hast? und Eltern hin oder her, ich würde sie anzeigen wegen betrug! Eltern, die sowas drauf haben, sind es in meinen Augen nicht wert, dass man "ein Auge zudrückt".




Prozesskostenhilfe bekomme ich glaubich nicht da ich eigenes Einkommen habe...

Glaub mir in meinen Augen sind meine Eltern weniger als nichts mehr Wert nach all dem.

"Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand"
Ich kann mein Anwalt ja mal darauf Ansprechen was das genau ist und ob das hilft.


Wenn dein Anwalt herum eiert, dann such dir einen anderen.
Hmm also manchmal kommt es mir schon so vor...mal schauen vielleicht such ich mir einen anderen.



Die change bei einer klage stehen doch fast immewr bei 50:50 ...
Eben, und 50:50 ist ziemlich riskannt, wenn ich verliere habe ich noch mehr unkosten für nichts.


Damn it, ich könnte so abgehen und Anzeigen kann ich meine Eltern auch nicht da ja kein Beweis vorliegt wie die Polizei zu der ich hingegangen bin schon meinte-.-


Mfg
Sven

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#10
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

Beweis dafür dass du zur "tatzeit" minderjährig warst, sollte reichen!
Anzeige erstatten hat mit beweisen nichts zu tun, sonder mit dem öffentlichen Anzeigen eines Verdachtes!!! Für das "beweise sammeln" ist dann die Staatsanwaltschaft da!

Ich würde bei der Polizei gar nicht fragen! Ich würde sagen: ich erstatte anzeige!" (kannst du übrigens auch online machen)

was die Beratungs- und später prozesskostenhilfe betrifft: Die bekommt nicht nur, wer kein Einkommen hat! Die bekommt jeder, der eine bestimmte Einkommensgrenze nicht erreicht! die hat auch schon jemand aus meiner familie mit einkommen von 2300 euro netto,verh., 1 kind bekommen!!!

Wenn du diese schulden tatsächlich nie gemacht hast, dann kämpfe!!!
ich frage mich, wie man da noch zögert, mit "ausreden" wie: naja am ende verliere ich und hab noch mehr kosten!" tut mir leid, aber das kann ich nicht nachvollziehen! Menschen, die dich egentlich schützen sollten, haben dir deine zukunft und finanzielle sicherheit (kreditwürdigkeit) kaputt gemacht! das gehört verfolgt und bestraft!!! Sie habnen sich an deinem künftigen vermögen bereichert, urkundenfälschung betrieben, betrogen -wissentlich! und das willst du so stehen lassen? wenn du verlierst kannst du immernoch in die insolvenz gehen!!!

ich habe letztens einen ähnlichen fall im fernsehen verfolgt. die chancen standen auch nicht anders, aber gerade durch die strafanzeige stiegen sie enorm. das Opfer konnte auch nicht "beweisen" und war zu dem bereits volljährig, als die eltern sich bereicherten....





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#12
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Sind Sie sicher, dass Sie einen richtigen Anwalt beauftragt haben.

Als Erstes wäre doch zu klären, an welche Adresse die damaligen Mahnbescheide geschickt worden.
Falls man dort nachweislich gar nicht mehr gewohnt hat, sind die Chancen auf eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sehr gut. Allerdings sollte ein kompetenter Anwalt diesen Antrag stellen.
Wenn die Wiedereinsetzung durch ist, braucht man sich wg. Minderjährigkeit und so keine großen Sorgen mehr zu machen, denn die Forderungen aus 2003 wären eh schon verjährt gewesen - es sei denn man hat nach dem 31.12.2007 schon Teilzahlungen geleistet.

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#14
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok dann werde ich morgen meinen Anwalt mal über § 1629a BGB bescheid geben, vielleicht kennter den noch nicht oder hat ihn übersehen...
Ich hoffe der § hilft wirklich.


ich frage mich, wie man da noch zögert, mit "ausreden" wie: naja am ende verliere ich und hab noch mehr kosten!" tut mir leid, aber das kann ich nicht nachvollziehen!

Das ist wie gesagt wegen der Chance von 50:50, ich hab Angst das ich die Klage verlier und dann noch mehr Kosten entstehen.
Wenn § 1629a BGB wirklich helfen sollte würde ich sofort klagen wenn ich weiß das damit das problem geklärt werden kann.
Mein Anwalt meinte ich sollte versuchen mich mit denen zu einigen indem ich die Hälfte der Summe anbiete und dann die Sache vom Tisch ist wenn die darauf eingehen.
Aber trotzdem, wenn die darauf eingehen und ich die Hälfte von einen der Forderungen bezahle sehe ich das Geld nie wieder und ich zahle doch nicht soviel Geld für einen Betrug!




Mfg
Sven

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#15
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

@supersachse: ich hab den dreh mit dem zitat nicht raus. das "beweisen" bezog sich auf die antwort des TE, wonach er schrieb, er könne keine strafanzeige stellen, da er keine beweise hätte, dass seine eltern betrug begangen haben.

und der "verdacht" bezog sich darauf, dass man für eine strafanzeige erstmal keinen beweis benötigt, da grundsätzlich zunächst der verdacht einer straftat mit dieser anzeige bekundet wird....

alles weitere wird durch die ermittlungen untersucht.

und mal ersthaft, wenn ein kind minderjährig, im haus seiner eltern plötzlich schulden hat, ist auch ohne beweise naheliegend, dass die eltern dahinter stecken. die müssen ja dann auch ein falsches geburtsdatum angegeben haben

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#16
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

@svenley: ich schrieb doch, wenn du tatsächlich verlierst, kannst du immer noch inso beantragen. diese 50:50 ist grundsätzlich, allerdings halte ich persönlich es für unwahrscheinlich dass du hier verlierst - sofern es wahr ist, was du schreibst.

ich persönlich würde das angebliche risiko eingehen, mir einen anderen anwalt nehmen und das durchziehen. nötigenfalls durch alle instanzen!



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#17
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie funktioniert den das mit der insolvenz?
Bei Firmen versteh ich das noch so in etwa aber bei sowas wie läuft das dann ab?

Ich hab schonmal Anzeige erstattet gegen unbekannt weil ich nichts nachweisen konnte und ca. 2-3 Monate später kam ein Brief wo drin stand das die ermittlung eingestellt wurde weil der Täter nicht ermittelt werden konnte...

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#19
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Also so wie ich das sehe hat sich mein Anwalt wohl nicht ganz damit befasst...

naja mit 18 war ich in Ausbildung (2. Lehrjahr) und habe zuhause Kostgeld abgegeben, also von Vermögen kann man mit weniger als 400€ netto nicht reden.

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#20
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

seit wann haben eltern das recht, den Namen ihres minderjährigen Kindes zu mißbrauchen um sich zu bereichern???

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0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

seit wann haben eltern das recht, den Namen ihres minderjährigen Kindes zu mißbrauchen um sich zu bereichern???

Die frage habe ich mir auch schon 1000 mal gestellt.


Dann ist der Fall doch schnell gelöst. Grüße deinen RA mal von mir und frage ihn, was ich ihm berechnen darf.

Ganz sicher??

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#24
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

"Missverständnisse" klären! Du warst doch gar nicht der Schuldner. Frag mal deinen Anwalt wegen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Widerspruch und Einspruch und hilfsweise Vollstreckungsgegenklage und so.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Hi, kenne soetwas auch aus meinen Geschäft und unvorstellbar was es für Eltern gibt. :-((

Ich würde dir Empfehlen einen Anwalt aufzusuchen der das für dich regelt, du warst minderjährig. Trotzdem ist es schwirig aus allem rauszukommen und zwar für immer! ;-)

mfg Steffen

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

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#26
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Anwalt wäre auf jeden Fall gut...

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