Inkasso Schreiben durch die LBB Berlin

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Laie18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Schreiben durch die LBB Berlin

Hallo,

kurz zu meinem Sachverhalt. Ich habe mir eine Amazon Kreditkarte der LBB Berlin geholt und leider konnte ich zwei Raten nicht bezahlen, weshalb mir die Karte gekündigt wurde.
Daraufhin erhielt ich ein Schreiben den Gesamtbetrag in Höhe von 1.462,74 € innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen (bis zum 15.07.2016). Da ich momentan Studentin aber leider kein Bafög sowie kein Einkommen mehr erziele, was auch der Grund für die nicht eingelösten Raten war. Schrieb ich der LBB Berlin per Einschreiben Einwurf (versendet am 13.07.2016) mit der Bitte um einer Ratenzahlungsvereinbarung, diese wurde laut der Deutschen Post am 14.07.2016 zugestellt. Am 19.07.2016 erhielt ein Schreiben von der Real Inkasso folgenden Beträge innerhalb von einer Woche zu überweisen.

Hauptforderung (Zinsen: 5%-Punkte über Basiszins p.a.): 1.462,74 €
Verzugszinsen auf Hauptforderung vom 02.07.2016 bis 19.07.2016 2,84 €
Nebenforderung der Auftraggeberin 18,00 €
Inkassovergütung analog 1,3 Gebühr 2300/7001/7002/7008 VV RVG 201,71 €

Gesamtforderung 1.685,29 €

Da ich in letzter Zeit nicht zuhause war und unterwegs sein musste konnte ich die Fristen zu knapp einhalten. Eigentlich wollte ich grad der Real Inkasso eine Email schreiben und um eine Ratenzahlung bitten. Aber nachdem lesen einiger Threads bin ich mir da jetzt unsicher...Was soll ich tun?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Lg Laie18

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Auf gar keinen Fall mit dem Inkassobüro eine Ratenzahlung vereinbaren. Damit wird eine weitere Einigungsgebühr ausgelöst und du akzeptierst die unnötigen Inkassogebühren.

Versuche bessser, die Sache mit dem Gläubiger (LBB) zu lösen. Ich nehme mal an, die Forderung der LBB ist in Grund und Höhe berechtigt?

Was war denn Gegenstand deines Schreibens an die LBB?

Was kannst du denn überhaupt zahlen bzw. wie gedenkst du denn, diesen Schuldenberg abzutragen?

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#2
 Von 
Laie18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@fm89 die Forderung von der LBB ist rechtens. Ich habe denen geschrieben, das ich momentan nicht in der Lage bin den Gesamtenbetrag aufeinmal zu zahlen und ob die Möglichkeit einer Ratenzahlung besteht.

Bis ich was neues finde werde ich von meinen Eltern und meinem Freund unterstützt, momentan lebe ich auch bei meinen Eltern.

Bis ich was gefunden habe, würde ich gerne 30 € bezahlen, da ich mehr von denen nicht verlangen kann und wenn ich was gefunden habe 5ß-100 €.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Laie18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@fm89 die Forderung von der LBB ist rechtens. Ich habe denen geschrieben, das ich momentan nicht in der Lage bin den Gesamtenbetrag aufeinmal zu zahlen und ob die Möglichkeit einer Ratenzahlung besteht.

Bis ich was neues finde werde ich von meinen Eltern und meinem Freund unterstützt, momentan lebe ich auch bei meinen Eltern.

Bis ich was gefunden habe, würde ich gerne 30 € bezahlen, da ich mehr von denen nicht verlangen kann und wenn ich was gefunden habe 5ß-100 €.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

30,- ist viel zu wenig. Da besteht ja überhaupt keinerlei Perpektive, in absehbarer Zeit das ganze zu tilgen. Auch mit 100,- reißt du keine Bäume aus.

Bei dir ist nichts zu holen und du musst zusehen, dass du irgendwie über die Runden kommst.

Daher würde ich dir empfehlen, diese Schulden erstmal hinten anzustellen. Das heißt: Notfalls den Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren eröffnen lassen und die Titulierung über sich ergehen lassen. Damit ist die SCHUFA zwar im Eimer, aber du hast erstmal Luft, da bei dir nichts zu holen ist. Wenn du dann später einmal etwas verdienen solltest, kannst du dich den Schulden wieder zuwenden und die Sache schnell aus der Welt schaffen.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde übrigens folgendes zum Inkasso schicken: "Wertes Inkasso. Ihre Mandantin wusste von meinen Zahlungsproblemen. Die Inkassokosten sind daher gemäß gängiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht von mir zu bezahlen. Ich weise das gesamte inkassoverfahren zurück. Weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich direkt mit der LBB. Sie möchten der LBB bitte ausrichten, dass sie auf mein Einschreiben vom 13.7.2016 antworten möchte.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Der schufa score ist bereits jetzt im grottigen bereich da das kk konto gekuendigt wurde !
(konto in abwicklung)

Gibt es noch andere schulden?

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#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Laie18,

Du solltest einen Nebenjob annehmen um Einkommen zu erzielen, sonst wirst Du diese Schuld mittelfristig nicht abzahlen können. Alleine die AGB Nr. 23c verlangen eine monatliche Tilgung von 10 % und mindestens 50 €. Es gibt so tolle Studentenjobs, beispielsweise als Hostess auf einer Messe, die sogar sehr gut bezahlt werden.

Die Nebenforderung der Auftraggeberin müsste im einzelnen nachgewiesen werden, in den AGB gibt es keine Regelung dazu. Pro Rücklastschrift auf die wären meines Erachtens 3.- € angemessen.

Der Kredit wurde durch die LBB gesamt fällig gestellt und durch die Mahnung kann nach der Darstellung hier der Verzug zustande. Damit wären die Inkassokosten nicht wirksam zumal hier auch wieder Zeit gewonnen werden kann mit der Vollmachtsurkunde nach § 174 BGB .

Ansonsten wie mepeisen und fm89 reagieren. Etwaige Zahlungen direkt an die LBB zweckgebunden mit nur HF überweisen.

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