Inkasso Ratenzahlung während einer Privatinsolvenz

29. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wurstfinger23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)
Inkasso Ratenzahlung während einer Privatinsolvenz

Hallo,

befindlich in der PI seit dem Januar 2015, trudelte leider ein Inkassoschreiben ein. Ich würde mit diesem gern eine Ratenzahlung vereinbaren und erkenne die Schuld an. Aus dem Unpfändbaren kann ich das problemlos begleichen.

Gefährdet diese Ratenzahlungsvereinbarung die Privatinsolvenz bzw. Restschuldbefreiung? Wird das Inkassobüro überhaupt einer Ratenzahlung zustimmen, wenn ich in einer PI befindlich bin? Ob ich bereits in der Wohlverhaltensphase bin, weiß ich allerdings nicht. Diesbezüglich erhielt ich nie eine Meldung.

Mit freundlichen Grüßen

Post vom Inkassobüro?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Wann ist die Forderung entstanden?

Gibt es ein paar Details zu der Angelegenheit?



Gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 29.04.2016 21:53

Signatur:

Gruß Charly

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wurstfinger23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Wann ist die Forderung entstanden?


Gruß charly


Uhm, vor wenigen Wochen. Also auf jeden Fall eine Neuschuld, die nichts mehr mit der Insolvenz zu tun hat.

LG

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Wurstfinger23):


Uhm, vor wenigen Wochen. Also auf jeden Fall eine Neuschuld, die nichts mehr mit der Insolvenz zu tun hat.

LG


Vor wenigen Wochen ? Und jetzt schon ein Schreiben vom Inkasso?
Gibt es einen Titel über diese Forderung?
Wie gesagt - ein paar Details wären gut.


Neue Schulden werden nicht von der Restschulbefreiung abgedeckt.
Es besteht sogar die Gefahr der Versagung der Restschuldbefreiung.


Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wurstfinger23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Wurstfinger23):
Uhm, vor wenigen Wochen. Also auf jeden Fall eine Neuschuld, die nichts mehr mit der Insolvenz zu tun hat.
LG
Vor wenigen Wochen ? Und jetzt schon ein Schreiben vom Inkasso?
Gibt es einen Titel über diese Forderung?
Wie gesagt - ein paar Details wären gut.

Neue Schulden werden nicht von der Restschulbefreiung abgedeckt.
Es besteht sogar die Gefahr der Versagung der Restschuldbefreiung.


Gruß charly


Nun, ich schätze mal vor 6-7 Wochen. Unachtsamkeit meinerseits. BFS-Inkasso. Höhe der Forderung insgesamt rund 400,- EUR.

Dass neue Schulden nicht von der RSB erfasst werden, weiß ich. Ich möchte diese Neuschulden gern tilgen, kann leider momentan nur in Raten zahlen und wollte wissen, ob das geht, ohne dass die PI oder RSB hinfällig ist. Letztlich komme ich ja für die Neuschulden auf und begleiche sie.

LG

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Nun, ich schätze mal vor 6-7 Wochen. Unachtsamkeit meinerseits. BFS-Inkasso. Höhe der Forderung insgesamt rund 400,- EUR.

Da diese Firma nicht gerade bekannt ist für seriöse Inkassokostenberechnung, würde ich empfehlen den Fall mal zur Diskussion hier im Forum "Inkasso" einzustellen. Mit Entstehungsgeschichte und genauer aufstellung der Beträge
Da lässt sich wohl einiges an Fantasiegebühren streichen ...
Und erst mal nicht mit dem Inkasso kommunizieren.



Zitat:
Ich möchte diese Neuschulden gern tilgen, kann leider momentan nur in Raten zahlen und wollte wissen, ob das geht, ohne dass die PI oder RSB hinfällig ist.

Ja, isdas geht es.
Du hast den Pfänungsfreien Betrag. Mit dem kannst Du machen was Du willst, beim Pokern verschleudern oder Inkassoraten zahlen.

Wobei Miniraten meist eben nicht die Schulden tilgen sondern von den Inkassokosten aufgefressen werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wurstfinger23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Nun, ich schätze mal vor 6-7 Wochen. Unachtsamkeit meinerseits. BFS-Inkasso. Höhe der Forderung insgesamt rund 400,- EUR.
Da diese Firma nicht gerade bekannt ist für seriöse Inkassokostenberechnung, würde ich empfehlen den Fall mal zur Diskussion hier im Forum "Inkasso" einzustellen. Mit Entstehungsgeschichte und genauer aufstellung der Beträge
Da lässt sich wohl einiges an Fantasiegebühren streichen ...
Und erst mal nicht mit dem Inkasso kommunizieren.


Zitat:Ich möchte diese Neuschulden gern tilgen, kann leider momentan nur in Raten zahlen und wollte wissen, ob das geht, ohne dass die PI oder RSB hinfällig ist.
Ja, isdas geht es.
Du hast den Pfänungsfreien Betrag. Mit dem kannst Du machen was Du willst, beim Pokern verschleudern oder Inkassoraten zahlen.

Wobei Miniraten meist eben nicht die Schulden tilgen sondern von den Inkassokosten aufgefressen werden.


Nun ja, die Gebühren halten sich noch in Grenzen. Auch wenn es doof klingt, aber ich sehe das als Denkzettel. Zu spät, ganz klar, aber muss ich nun durch. Miniraten möchte ich auch gar nicht leisten. Ich dachte an 80€ monatlich. Wichtig ist mir eben nur vor allen Dingen, dass ich es DARF und mir dann niemand die RSB wegen dieser Dummheit versagen kann. Weder das Inkassobüro noch sonstwer.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Nun, ich schätze mal vor 6-7 Wochen. Unachtsamkeit meinerseits. BFS-Inkasso. Höhe der Forderung insgesamt rund 400,- EUR.
Da diese Firma nicht gerade bekannt ist für seriöse Inkassokostenberechnung, würde ich empfehlen den Fall mal zur Diskussion hier im Forum "Inkasso" einzustellen. Mit Entstehungsgeschichte und genauer aufstellung der Beträge
Da lässt sich wohl einiges an Fantasiegebühren streichen ...
Und erst mal nicht mit dem Inkasso kommunizieren.



Zitat:Ich möchte diese Neuschulden gern tilgen, kann leider momentan nur in Raten zahlen und wollte wissen, ob das geht, .



Hallo Wurstfinger,


Ich würde mir das überlegen.
In diesem Fall könnte man eventuell an Eingehungsbetrug denken.

Ratenzahlung müssen sie dir nicht gewähren.
Aber sie werden bestimmt damit einverstanden sein - natürlich nur wenn du die Einigungsgebühr bezahlst.



Gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Ratenzahlung müssen sie dir nicht gewähren.

Da fragt man nicht, die macht man einfach. Zahlung mit eindeutigem Verwendungszewck, fertig.



Zitat:
Aber sie werden bestimmt damit einverstanden sein - natürlich nur wenn du die Einigungsgebühr bezahlst.

Noch so eine Inkassoabzocke ohne Grundlage.

Aber jeder darf sich so ausnehmen lassen wie er mag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nur mal so nebenbei: BFS gibt es seit Anfang letzten Jahres nicht mehr (wurde fusioniert). Ein neues Schreiben von denen mit diesem Titel deutet eher auf Betrug hin denn auf ein echtes Inkasso-Schreiben.
Kannst du das Schreiben mal ohne personenbezogene Daten hier einstellen? Und ich stimme zu, dass man da mal genauer drüber schauen sollte. Bevor man zu viel bezahlt.

Zitat:
In diesem Fall könnte man eventuell an Eingehungsbetrug denken.

Mach mal halblang. Aus "Unachtsamkeit" einen Eingehungsbetrug machen ist dann doch zu viel des Guten. Ohne weitere Details, wie das alles zustande kommt, ist es albern, so etwas zu vermuten. Vielleicht gab es zwischendrin eine unerwartete Zahlung, beispielsweise Mietnebenkosten-Nachzahlung, die das Konto leer geräumt hat. Dann fehlt jeglicher Vorsatz.

Es ist ja durchaus in Ordnung, auf solche Gefahren hinsichtlich der RSB hinzuweisen und vielleicht ist es daher sogar besser, den Gebührenirrsinn der Inkassos mitzumachen. Aber mal einen Schritt nach dem anderen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Wurstfinger23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

mepeisen hat Recht, es handelt sich dabei um Infoscore Inkasso Forderungsmanagement. BFS stand auch noch irgendwie in dem Brief, daher ging ich davon aus. Mit BFS hatte ich früher ja schonmal zu tun, deswegen fiel mir das so in Auge. Ich habe leider keine Möglichkeit das Schreiben hier reinzustellen. Besitze keinen Scanner o.ä. Und beim Abfotografieren kann ich nichts schwärzen.

Alles was mir wichtig ist, ist meine Privatinsolvenz und meine RSB. Die möchte ich erlangen und daher möchte ich schnellstmöglich diese Neuschuld, wenn auch in Raten, abgleichen. Da zahle ich eben noch Gebühren - bin doch selbst Schuld, wenn ich keine Kontodeckung vorweisen konnte bzw. die Mahnungen (die per E-Mail kamen) überlesen/ignoriert/was auch immer habe.

Betrug und solche Dinge lägen mir mehr als fern. Es war eine Unachtsamkeit, man kann schon Blödheit sagen. Und ich möchte auch ungern alles in die Länge ziehen. Denn wenn irgendein Mahnbescheid oder Vollstreckungsversuch kommt, war's das erst recht. Ich bin beileibe kein Freund von Inkassogebühren etc. - aber in diesem Falle muss ich kleinlaut sein.

-- Editiert von Wurstfinger23 am 30.04.2016 08:32

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Zitat:In diesem Fall könnte man eventuell an Eingehungsbetrug denken.
Mach mal halblang. Aus "Unachtsamkeit" einen Eingehungsbetrug machen ist dann doch zu viel des Guten. Ohne weitere Details, wie das alles zustande kommt, ist es albern, so etwas zu vermuten. Vielleicht gab es zwischendrin eine unerwartete Zahlung, beispielsweise Mietnebenkosten-Nachzahlung, die das Konto leer geräumt hat. Dann fehlt jeglicher Vorsatz.
Es ist ja durchaus in Ordnung, auf solche Gefahren hinsichtlich der RSB hinzuweisen und vielleicht ist es daher sogar besser, den Gebührenirrsinn der Inkassos mitzumachen. Aber mal einen Schritt nach dem anderen.




Aus diesem Grund schrieb ich ja `sollte man sich überlegen` und `eventuell an Eingehungsbetrug denken`.
Das heist nicht das es so ist, sondern dass andere auf die Idee kommen könnten dass es so wäre.
Was gefällt dir daran nicht?

Im zweiten Teil deiner Antwort relativierst du deine Meinung ja selbst etwas.
Also nichts für ungut!

Man könnte es auch mal anders sehen.
Hier wird sehr oft geraten das Inkasso wegen Betrug etc. anzuzeigen - kostet ja nichts!
Könnte man jetzt theoretisch dem Inkasso auch mal raten. Den TE einfach mal weg Betrug anzeigen - kostet ja nichts!
Wäre in meinen Augen für den TE nicht unbedingt ein Selbstläufer mit einem eröffneten Insolvenzverfahren.
Man sollte immer beide Seiten und die möglichen Gefahren und Unannehmlichkeiten für den TE sehen.


Gruß charly


PS: nichts für ungut 2 ! :)

http://www.123recht.net/Neue-Schulden-und-Titel-trotz-Insolvenzverfahren-__f470475.html


Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Wurstfinger23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für den Link, charly. Nun weiß ich wenigstens, dass ich, wenn ich die Ratenzahlung ordnungsgemäß bediene - und das werde ich -, nichts bzgl. der RSB befürchten muss.

Und wegen dem Eingehungsbetrug. Klar, jeder kann sich denken "Ach, zahle ich es eben später mal ab!" - aber bei einem Inkassobüro würde ich das nie freiwillig machen, weil die Kosten ohnehin steigen. Es war eine Unachtsamkeit und Dummheit, wie schon erwähnt. Die Inkassobude wird's eh nicht kümmern, Hauptsache die bekommen ihr Geld.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Hallo Wurstfinger,

die anderen haben schon Recht.
Aber man sollte ein klein wenig vorsichtig sein.

Stell doch mal wie Harry van Sell geraten hat die Kostenaufstellung ein, dann kann man sich die ansehen.
Betrag Hauptforderung kannst du leicht ändern.



Gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hier wird sehr oft geraten das Inkasso wegen Betrug etc. anzuzeigen - kostet ja nichts!

Nur dann, wenn die HF erfunden ist, wenn es eine absichtliche Personenverwechslung ist oder wie in anderem Thema ein Titel angegeben wird, der offenbar gar nicht existiert. Ich weiß nicht, wo du deine Behauptung hernimmst, dass die erste Reflexhandlung in jedem Einzelfall wäre, einfach mal ein Inkasso wegen Betruges anzuzeigen.

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