Inkasso Ratenzahlung, erhalte plötzlich Kredit. Ratenzahlung hinfällig?

26. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Inkasso Ratenzahlung, erhalte plötzlich Kredit. Ratenzahlung hinfällig?

Hallo,
angenommen man hat einen vom monatlichen Betrag her niedrigen Ratenplan bei einem Inkassounternehmen vereinbart.
Ersten 1,2 Raten werden auch bezahlt problemlos, dann tritt eine Veränderung beim Schuldner ein:
Jemand leiht ihm (wirklich "leiht", also mit Kreditvertrag , Laufzeit, Zinsen, etc.) ihm eine große bis sehr große Summe X, die sogar die Schulden bei Inkassobüro übersteigen.

Könnte nun das Inkassobüro verlangen dass der Schuldner nun in einem Betrag die kompletten Inkassoschulden bezahlt , da er ja nun nen ordentlichen Batzen Geld rumliegen hat?
(Obwohl dieses Geld ja nichtsdestotrotz nur geliehen ist und nachweislich jeden Monat ratenweise zurückgezahlt wird?)

Denn schließlich hat sich an der niedrigen Einkommenssituation des Schuldners nichts geändert,
er hat nun lediglich einen Einmalbetrag herumliegen, der ja aber auch zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden muss.
Den könnte man wohl nicht mal als Vermögen zählen, da er ja zurückgezahlt werden muss.

Kann das Inkassobüro trotzdem verlangen dass dieses, letztlich ebenso nur geliehene, Geld zum Bezahlen der Inkassokosten d.h. letztlich zum Umschulden benutzt werden muss?

Dass so etwas dem Inkassobüro nur gelegen käme, kann ich mir gut vorstellen, aber wie sieht es da rechtlich aus?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Könnte nun das Inkassobüro verlangen dass der Schuldner nun in einem Betrag die kompletten Inkassoschulden bezahlt

Klar.
Verlangen kann man ja bekanntermaßen fast alles. Die Probleme fangen in der Regel dann an, wenn man das Verlagen durchsetzen will, dazu benötigt man dann meist eine Rechtsgrundlage.

Und je nachdem was alles in dem Ratenplan vertraglich vereinbart wurde, könnte man das Verlangen sogar (gerichtlich) durchsetzen.


Nur wie sollten die jemals davon erfahren?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Jemand, der Schulden kaum abbezahlen kann, sollte nicht schon wieder neue Schulden machen. Das ist ja wirklich Blödsinn. Das nur vorweg.

Verlangen kann das Inkasso natürlich schon. Aber das ist u.U. wie mit kleinen Kindern. Nicht alles, was kleine Kinder verlangen, bekommen sie auch.

Zitat:
Den könnte man wohl nicht mal als Vermögen zählen, da er ja zurückgezahlt werden muss

Na und? Deswegen ist es trotzdem für den Moment ein Vermögen und es könnte ggf. gepfändet werden.

Zitat:
Dass so etwas dem Inkassobüro nur gelegen käme, kann ich mir gut vorstellen, aber wie sieht es da rechtlich aus?

Verträge sind für beide Seiten verbindlich. Das Inkasso muss sich genauso dran halten, wie es der Schuldner muss. Wenn eine Ratenzahlung vereinbart ist, gilt die erst mal.

Ich vermute mal du spielst mit deiner Frage auf den Passus an, dass in Ratenvereinbarungen gerne steht, dass die Vereinbarung hinfällig wird, wenn sich an den Einkommensverhältnissen etwas ändert. Die Wirksamkeit so einer Klausel ist sowieso erst mal umstritten. Davon abgesehen bezieht sie sich normalerweise aber wirklich auf Einkommen und nicht auf Umschuldungsmöglichkeiten. Und schließlich muss das Inkasso ja auch erst mal Kenntnis von so einer Situation haben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen