Hallo,
angenommen man hat einen vom monatlichen Betrag her niedrigen Ratenplan bei einem Inkassounternehmen vereinbart.
Ersten 1,2 Raten werden auch bezahlt problemlos, dann tritt eine Veränderung beim Schuldner ein:
Jemand leiht ihm (wirklich "leiht", also mit Kreditvertrag , Laufzeit, Zinsen, etc.) ihm eine große bis sehr große Summe X, die sogar die Schulden bei Inkassobüro übersteigen.
Könnte nun das Inkassobüro verlangen dass der Schuldner nun in einem Betrag die kompletten Inkassoschulden bezahlt , da er ja nun nen ordentlichen Batzen Geld rumliegen hat?
(Obwohl dieses Geld ja nichtsdestotrotz nur geliehen ist und nachweislich jeden Monat ratenweise zurückgezahlt wird?)
Denn schließlich hat sich an der niedrigen Einkommenssituation des Schuldners nichts geändert,
er hat nun lediglich einen Einmalbetrag herumliegen, der ja aber auch zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden muss.
Den könnte man wohl nicht mal als Vermögen zählen, da er ja zurückgezahlt werden muss.
Kann das Inkassobüro trotzdem verlangen dass dieses, letztlich ebenso nur geliehene, Geld zum Bezahlen der Inkassokosten d.h. letztlich zum Umschulden benutzt werden muss?
Dass so etwas dem Inkassobüro nur gelegen käme, kann ich mir gut vorstellen, aber wie sieht es da rechtlich aus?
Inkasso Ratenzahlung, erhalte plötzlich Kredit. Ratenzahlung hinfällig?
26. Mai 2017
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Frage vom 26. Mai 2017 | 14:59
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 16x hilfreich)
Inkasso Ratenzahlung, erhalte plötzlich Kredit. Ratenzahlung hinfällig?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2017 | 16:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatKönnte nun das Inkassobüro verlangen dass der Schuldner nun in einem Betrag die kompletten Inkassoschulden bezahlt :
Klar.
Verlangen kann man ja bekanntermaßen fast alles. Die Probleme fangen in der Regel dann an, wenn man das Verlagen durchsetzen will, dazu benötigt man dann meist eine Rechtsgrundlage.
Und je nachdem was alles in dem Ratenplan vertraglich vereinbart wurde, könnte man das Verlangen sogar (gerichtlich) durchsetzen.
Nur wie sollten die jemals davon erfahren?
#2
Antwort vom 26. Mai 2017 | 17:00
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Jemand, der Schulden kaum abbezahlen kann, sollte nicht schon wieder neue Schulden machen. Das ist ja wirklich Blödsinn. Das nur vorweg.
Verlangen kann das Inkasso natürlich schon. Aber das ist u.U. wie mit kleinen Kindern. Nicht alles, was kleine Kinder verlangen, bekommen sie auch.
Zitat:Den könnte man wohl nicht mal als Vermögen zählen, da er ja zurückgezahlt werden muss
Na und? Deswegen ist es trotzdem für den Moment ein Vermögen und es könnte ggf. gepfändet werden.
Zitat:Dass so etwas dem Inkassobüro nur gelegen käme, kann ich mir gut vorstellen, aber wie sieht es da rechtlich aus?
Verträge sind für beide Seiten verbindlich. Das Inkasso muss sich genauso dran halten, wie es der Schuldner muss. Wenn eine Ratenzahlung vereinbart ist, gilt die erst mal.
Ich vermute mal du spielst mit deiner Frage auf den Passus an, dass in Ratenvereinbarungen gerne steht, dass die Vereinbarung hinfällig wird, wenn sich an den Einkommensverhältnissen etwas ändert. Die Wirksamkeit so einer Klausel ist sowieso erst mal umstritten. Davon abgesehen bezieht sie sich normalerweise aber wirklich auf Einkommen und nicht auf Umschuldungsmöglichkeiten. Und schließlich muss das Inkasso ja auch erst mal Kenntnis von so einer Situation haben.
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