Inkasso-Mahnung von coeo
Inkasso-Mahnung von coeo
im Mai kaufte ich mir ein Album auf iTunes, kurz vor Diablo 3 Release(ein Computerspiel, auf das ich sehnsüchtig wartete). Ich, mit meinem Prospekteverteilerverdienst, kam genau so hin, dass das der Betrag des Albums von meinem Konto eingezogen werden könnte, würde Amazon, die fünf Euro von der Verbestellergarantie (als ich bestellte waren es noch 60€,später 55, glaub ich) nicht mit abbuchen.
Taten sie aber.
So kam halt der übliche Schwall an Zahlungen auf, 5€ hier, 5€ da, schlussendlich war ich bei 40€ angekommen, bis ich mir Geld von meiner Mutter lieh, um den Betrag auszugleichen. Durch unglückliche Umstände konnte ich das Geld erst einen Tag nach der von clickandbuy gesetzten Frist überweisen. Also bekam ich noch eine Mahnung per Email, in der stand, dass ich die Rechnung begleichen müsste, nun bei ~50€ angelangt, aber ich wartete auf Antwort, weil ich den alten Betrag ja bereits überwiesesen habe.
Nach keiner Antwort mehr dachte ich, die Sache wär gegessen. Am Freitag bekam ich dann den Brief von coeo Inkasso, dass ich 52€ bezahlen müsse, 8,99€ für clickandbuy und der Rest Inkassovergütung und Auslagen und Auskunftskosten.
Nun habe ich per Mail geschrieben,dass ich bereits bezahlt habe.
Bin etwas verschreckt davon, weil ich natürlich wieder kein Geld habe(Schüler).
ICh habe natürlich bereits die anderen Threads hier gelesen, bin mir aber nicht sicher, was ich machen soll, da mein Fall sich von den anderen anscheinenend unterscheidet.
Grüße
Goldbaersche
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von Goldbaersche am 05.08.2012 23:52
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>Inkasso-Mahnung von coeo
Zuerst einmal ist zu sagen, dass Du eigentlich Deine Schuldigkeit getan hast, sofern Du das Geld auf das Konto von CaB überwiesen hast.Hast Du es auf das Konto des Inkassobüros überwiesen, hättest Du auf den Überweisungsträger im VWZ noch "zur Verrechnung mit der HF" eintragen sollen. Hast Du dies nicht, umgehend ein Fax oder noch eine eMail senden, und dies nachträglich erklären.Darüber hinaus sind Inkassogebühren zwar irgendwie rechtlich i.O. aber kaum rechtl. durchsetzbar - Ausnahme sind Kontoführungsgebühren, die nicht rechtens sind, oder wenn eine Forderung von IB zu IB oder zu Anwalt gereicht wird: es darf nur einmal an Vergütung kassiert werden.Du wirst nach deiner eMail/Fax sicherlich nochmal ne Zeit genervt und "bedroht" werden, aber alles nur heisse Luft.
Vorallem wäre selbst im Falle einer Klage bzgl. der Kosten diese aussichtslos, weil die Einschaltung eines IBs bei Dir gegen die Schadensminderungspflicht verstösst - schliesslich warst Du ja auch bereit zu überweisen und bezahlen und hast dies schnell nachgeholt.Also relaxen!
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von Albarion am 06.08.2012 10:55
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>Inkasso-Mahnung von coeo
Die von Dir überwiesene Summe wird vom Inkassoladen nicht mehr eingefordert ?Du bist bereits 18 ?
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
von thehellion am 06.08.2012 22:21
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>Inkasso-Mahnung von coeo
1. Nein, natüürlich nicht.2. Mal sehen, heute habe ich den KOntoauszug hingefaxt, als ich anrufen wollte, kam etwas von wegen technischer Defekt.
3. Ja, seit Oktober.
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von Goldbaersche am 06.08.2012 23:58
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>Inkasso-Mahnung von coeo
Entschuldige mein Oberlehrer Ton :Kontoauszüge ausgerechnet an ein Inkassobüro zu faxen ist nicht besonders zu empfehlen
Am Besten Du wartest auf das kommende coeo Schreiben in welchem man Dir sicherlich versucht den Verzugsschaden zu begründen und um Zahlung "bittet" und postest nochmal !Eine Klage expl wg außergerichtlichen Inkassogebühren eines ext IBs halte ich aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung für extrem unwahrscheinlich
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/offtopic ;
Coeo hat den Kundenstamm vom Inkassounternehmen "acoreus" übernommen ( ist seit 2/2012 insolvent) und benötigt dringend Taler
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
von thehellion am 07.08.2012 21:49
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>Inkasso-Mahnung von coeo
"Kontoauszüge ausgerechnet an ein Inkassobüro zu faxen ist nicht besonders zu empfehlen." Aber warum nicht?
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von Goldbaersche am 07.08.2012 22:45
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>Inkasso-Mahnung von coeo
quote:Ein Inkassounternehmen ist keine Behörde !
"Kontoauszüge ausgerechnet an ein Inkassobüro zu faxen ist nicht besonders zu empfehlen."
Aber warum nicht?
Kann man wirklich 100 % sicher sein das mit der Kontonummer kein "Schindluder" getrieben wird ?
Abgesehen davon vertritt das Inkassounternehmen NICHT Deine Interessen
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"-- Editiert thehellion am 07.08.2012 23:18
von thehellion am 07.08.2012 23:16
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>Inkasso-Mahnung von coeo
quote:Ein Kontoauszug ist keine Einzugsermächtigung. Was soll der Quark!?
Kann man wirklich 100 % sicher sein das mit der Kontonummer kein "Schindluder" getrieben wird ?
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von anephan am 08.08.2012 10:27
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>Inkasso-Mahnung von coeo
ich sehe das entspannt. Du hast die Hauptforderung ja anscheinend überwiesen, alles gut. -----------------
"Der Winter naht."
von Hank am 08.08.2012 13:15
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>Inkasso-Mahnung von coeo
quote:Meine Empfehlung keine Kto Auszüge dem IB zur Verfügung zu stellen resultiert aufgrund meiner 3 jährigen Tätigkeit in einem großen Inkassobüro.
Kann man wirklich 100 % sicher sein das mit der Kontonummer kein "Schindluder" getrieben wird ? Ein Kontoauszug ist keine Einzugsermächtigung. Was soll der Quark!?
Ich könnte einige heftige Geschichten erzählen - da sitzen wir noch morgen Abend am Lagerfeuer
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
von thehellion am 09.08.2012 00:01
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>Inkasso-Mahnung von coeo
Moin, also hier ist n Update:Ich habe jetzt eine Kurzmitteilung bekommen, die sagt, dass die Rechnung damals bereits höher war, was ja auch stimmt, sie aber trotzdem das Geld zum 1.9. haben wollen. Der Betrag hat sich um 5€ erhöht, ohne Angaben von Gründen, und ohne weitere Anlagen oder Ähnliches. Kommt mir sehr suspekt vor. Wahrscheinlich ist es der bereits genannte Versuch von coeo ihr Geld nun doch zu bekommen.
Meinungen?
Btw ich glaube nicht, dass sich ein Inkasso-Unternehmen einfach an meinem Konto gütlich tut.
von Goldbaersche am 22.08.2012 00:15
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