Inkasso Hörnlein und Feyler

28. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Adana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso Hörnlein und Feyler

Hallo liebe Gemeinschaft,

ich habe vor einem Jahr als Student keine Möglichkeit gehabt eine Rechnung zu zahlen.
Zwischendurch kam das Inkassounternehmen und dann auch noch die Kanzlei Hörnlein und Feyler.

Meine Frage ist nur ob deren Forderung welche inzwischen von 34,95 auf insgesamt 405,95 angestiegen ist rechtens ist.

Ich habe mal zwei Fotos hochgeladen und würde mich über zahlreiche Antworten freuen.

Übrigens ich bin mir VOLL UND GANZ bewusst das ich Mist gebaut habe. Einmal und nie wieder!!!!
Also bitte keine Kommentare wie Pech gehabt oder selbst Schuld usw.
Ich leide schon genug. Keiner muss mir noch einen reindrücken!

http://fs1.directupload.net/images/150828/83bl5923.jpg
http://fs1.directupload.net/images/150828/n66f2dml.jpg

Vielen Dank für die Antworten

Liebe Grüße

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11 Antworten
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#2
 Von 
Adana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

leider habe ich alles unterschrieben und akzeptiert. Dann war ich jetzt vor einer Woche im Urlaub für fast 4 Wochen und habe nicht gemerkt dass mein Dauerauftrag zu ende ist . Ich habe da angerufen und die meinten es wäre ein Pfändung raus. Um das zu hindern müsse ich alles zahlen. Also jetzt noch 190€ .

Naja Tatsache ist dass ich irgendwie Pech habe und wegen einem Fehler bzw einer einmaligen Tat wegen finanziellem Engpass während des Studiums musste ich jetzt fast 370€ für nichts zahlen.

Wichtig ist für mich ob da Kosten sind die evtl. zurück verlangt werden könnten.

Vorallem verstehe ich den ganzen Krims Krams dort nicht. Auf deren Auflistung stehen gänzlich andere Summen als im Vollstreckungsbescheid.

Naja ich habe denen gesagt dass ich die vollständige Forderungsuaflistung und meine gesendeten Dokumente in Kopie haben möchte. Dies soll wohl nächste Woche ankommen. Mal gucken was sich ergibt. Und evtl lässt sich die Kosten für den Gerichtsvollzieher in Höhe von 68 Euro auch verhindern. Mal sehen.


Danke für die schnell Antwort

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wichtig ist für mich ob da Kosten sind die evtl. zurück verlangt werden könnten.

Du musst zunächst ausschließlich (!) das bezahlen, was im Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid steht. Dies hast du ja anerkannt.
Darüber hinaus die direkt aus den Vollstreckungsmaßnahmen sich ergebenen Kosten. Das sind vor allem die Gerichtsvollzieherkosten und ggf. eine RVG-Gebühr für die Pfändung.
Unterm Strich komme ich da aber dann nur bei rund 300€ raus und nicht bei 400€.

Signatur:

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#4
 Von 
Adana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja wären ja auch nur ca. 300 € .

Aber die haben mir im Februar einen neues Angebot mit 20€ monatlich gemacht, mit 81€ Teilzahlungsgebühr und wegen meiner vegessenen Rate haben die am 17.08.2015 einen Gerichtsvollzieher für 68€ beauftragt.

Auf jeden Fall kriege ich diese Woche noch eine komplette Aufstellung der Kosten so wie die Dokumente die ich denen zugeschickt habe in Kopie. Dann zeige ich euch diese mal.

Würde mich freuen wenn ihr euch noch diese Woche über diese Thema aktuell haltet und ab und zu mal reinschaut.

Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe bis jetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Adana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Update,

http://fs2.directupload.net/images/150902/9eq827mn.jpg

http://fs2.directupload.net/images/150902/47mnh9im.jpg


Ich habe in meiner Verzweifelung wirklich alles unterschrieben und nicht auf irgendeine Summe geachtet.... Wenn ich mir nur überlege was da für Summen zusammen kommen. Unglaublich...

Wahrscheinlich kann ich da gar nichts zurück verlangen??

Naja ich zahle jetzt die Restsumme und gut ist.

Schade dass der deutsche Staat die Bürger nicht vor solchen Abzocken schützt.

Schade dass der deutsche Bürger manchmal echt die Pechkarte ziehen kann.

Tja...

Danke nochmal.

Liebe Grüße

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wahrscheinlich kann ich da gar nichts zurück verlangen??

Das ist aufgrund deiner Unterschrift nicht wirklich möglich, nein.

Zitat:
Schade dass der deutsche Staat die Bürger nicht vor solchen Abzocken schützt.

Ja und nein.
Es gibt ein Gebührengesetz für Rechtsdienstleister (Inkassos und Anwälte), das RVG.
Dieses Gebührengesetz gibt diese Gebühr durchaus her. Insofern kann man das nur schwer als Abzocke begründen.

An und für sich ist das auch nichts Schlechtes, denn das Ganze regelt durchaus, wie solche Zahlungsvergleiche zu vergüten sind. Das Hauptproblem bei allem ist wohl eher, dass es A) nicht mehr zeitgemäß ist, denn es ist schwer begründbar, warum eine durch Computer voll automatisierte Überwachung des Geldflusses so eine hohe gebühr auslösen soll und B) gerade bei kleinen Streitbeträgen die Gebühr extrem hoch ausfällt.
Bei höheren Streitwerten von einigen tausend Euro greift dann in dieser gebühr der Punkt, dass nur 20% des Streitwertes angesetzt werden darf. Bei beispielsweise einer Schuld von 10.000 € ist die Gebühr immer noch relativ niedrig.
Ändert in deinem Fall natürlich nichts, hilft aber eventuell beim Verständnis.

Das zweite Hauptproblem ist, dass viele Schuldner einfach nicht wissen, was erlaubt ist und was nicht. Ich verweise an dieser Stelle gerne nochmal auf eine Petition:
https://www.openpetition.eu/petition/online/inkasso-verstoesse-wirksam-verfolgen-und-bestrafen
Kannst du gerne auch weiter verbreiten.

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#7
 Von 
marcumars
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich bin, sozusagen, ein weiteres "Opfer"

Bis jetzt habe ich - Gott sei Dank - noch nichts unterschrieben. Den Forderungen habe ich widersprochen, beweiskräftige Nachweise gefordert, habe der Weitergabe meiner Daten widersprochen, den Beweis des Forderungsübergangs angemahnt...Es passiert nichts, außer, dass ständig neue Schreiben mit Forderungen hier ankommen.

Was ich persönlich absolut nicht verstehe ist, dass die doch spätestens dann, wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche die Karten auf den Tisch legen und Beweise liefern müssen. Bis dahin mag das mit dem "Aussitzen" ja noch funktionieren aber spätestens dann muss doch etwas substantielles kommen.

Du scheinst Dich ja etwas auszukennen, mepeisen, ich habe Deine Einträge ein wenig verfolgt:

Muss ich mir da jetzt Sorgen machen? Ich meine, ich bin ja kein Rechtsprofi. Können die da noch irgendwelche Joker aus dem Ärmel ziehen auf die ich bis jetzt noch nicht gekommen bin?

Mir persönlich reicht das Ganze ohnehin jetzt, ich werde mir anwaltliche Hilfe suchen. Irgendwie beschleicht mich nämlich so das dumpfe Gefühl dass das sonst böse nach hinten losgehen könnte. Nicht, weil sich die Forderungen urplötzlich als gerechtfertigt herausstellen könnten sondern weil ich absolut keine Lust auf die ganzen unangenehmen Nebenwirkungen habe. Laut meinen Nachforschungen sind die ja genau das Gegenteil von zartfühlend, die arbeiten ja eher nach der Dampfhammer Methode. Also alles erstmal einklagen was sie denken durchsetzen zu können. Da würde ich mich dann schon durchaus wohler fühlen wenn das jemand in die Hand nimmt, der im Gegensatz zu mir genau weiß, was er da tut.

-- Editiert von marcumars am 04.09.2015 21:11

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zum RA würde ich erst wenn nach einem MB Widerspruch eine Klagebegründung kommen sollte
Gib mal mehr Infos zur Forderung

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was ich persönlich absolut nicht verstehe ist, dass die doch spätestens dann, wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche die Karten auf den Tisch legen und Beweise liefern müssen.

Wenn sie denn vor Gericht klagen würden. Genau dann müssen sie ggf. Beweise vorlegen, spätestens wenn du entsprechend irgendwelchen halbgaren Behauptungen widersprichst.

Was oft genug passiert ist, dass sie bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid reflexartig von dem Schuldner verlangen, dass er beweisen soll und begründen soll, warum er widersprochen hat. Das ist im Endeffekt ein Trick, um auszuhorchen, wie sicher sich der Schuldner ist und ob er überhaupt eigene Beweise hat für den Fall der Fälle. Auf so etwas muss man nicht reagieren. man muss nur auf Schreiben eines Gerichts reagieren.

Zitat:
Mir persönlich reicht das Ganze ohnehin jetzt, ich werde mir anwaltliche Hilfe suchen.

Wie das bei dir aussieht, kann dir hier niemand sagen, da niemand deinen persönlichen Fall kennt.
Die aller wichtigste Frage, die dir auch dein Anwalt stellen wird: Ist die eigentliche Hauptforderung berechtigt und wurde sie bezahlt oder wurde sie das nicht? Damit steht und fällt bereits vieles.
Alles andere hängt sich dann an Fragen auf wie "Sind die Kosten durchsetzbar, waren sie notwendig" usw.

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#10
 Von 
marcumars
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie das bei dir aussieht, kann dir hier niemand sagen, da niemand deinen persönlichen Fall kennt.


Ich soll anegblich im Dezember letzten Jahres bei spotify ein Abonnement abgeschlossen haben, was ich aber nie getan habe. Die Rechnungen sollen über die Klarna GmbH eingefordert worden sein, die jetzt die Forderungen weiter verkauft hat. Ausweislich der eingegangenen Inkassoforderungen soll es sich um drei monatliche Rechnungen zu je 9,95 € handeln. Das Abo habe ich nie abgeschlossen und auch schon bei den ursprünglichen Forderungen der Klarna GmbH habe ich wieder und wieder widersprochen. Jetzt sind die Forderungen verkauft und das Spiel beginnt wieder von vorne. Widerspruch folgt auf Widerspruch und die Reaktion ist gleich Null.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du brauchst nur einmal widersprechen. Alle weiteren Bettelbriefe einfach ignorieren.

Wie wäre es, wenn du zur Polizei gehst und Strafanzeige erstattest? Einmal wegen Betrugs gegen Unbekannt. Variante A) Jemand Unbekanntes hat mit deinen Namen ein Abo abgeschlossen. Variante B) Irgendwer hat die Forderung erfunden oder hat böswillig eine Personenverwechslung durchgeführt, um dir das anzuhängen.

Dann würde ich noch eine Strafanzeige gegen das Inkasso und gegen Klarna wegen Nötigung. Begründung genau das, was du hier geschrieben hast: Du hast schon bei Klarna wieder und wieder widersprochen, nun beim Inkasso ebenfalls und sie drohen dir in den Schreiben mit Schufa und sonst welchen schlimmen Dingen, damit du zahlst, obwohl du gar nichts mit der Forderung zu tun hast und sie sich an den echten Vertragspartner wenden müssten.

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