Inkasso HfG - Kommen mir spanisch vor

1. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
corax123
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)
Inkasso HfG - Kommen mir spanisch vor

Hallo Leute,

ich habe vor ein paar wochen ganz nette post der HfG Inkasso bekommen, mit dem anliegen das ich doch bitte 5000 euro zahlen soll. naja fakt ist das ich nie was von den vorher gehört habe weder ne forderung noch sonstiges nun sagten die mir es gäbe einen titel auf die forderung das wollte ich natürlich erstmal sehen und hab mir den vollstreckungsbescheid schicken lassen. der kam auch, dann schrieb ich hin ( schreiben meinerseits und die antwort der HfG inakkso kommen als anhang mit rein) das ich gern eine titelkopie ebenso wie den zustellungsnachweis des titels und auch die vollmacht in kopie erhalten möchte da ich wie gesagt keine ahnung haben warum die sich erst nach zehn jahren melden denn soweit ich das denke ist doch eine verjährung einer forderung wenn sich das unternehmen nach 3 jahren nicht gemeldet hat. dazu kommt das, dass was die mir ankreiden von 2004 sein soll und das inkassobüro HfG erst seit 2009 existiert. bitte helft mir ich weiß nicht wie genau ich mich jetzt nach dem schreiben verhalten soll.


http://prntscr.com/3f6g3d

http://prntscr.com/3f6icv

danke eure corax123

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-- Editiert corax123 am 01.05.2014 18:39

-- Editiert corax123 am 01.05.2014 18:40

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16 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Merkwürdig, insbesondere der hohe Betrag. Nie einen Mogelcom-Mobilfunkvertrag gehabt? Das könnte auch ein Betrugsfall sein, der unter gleichem Namen wie deiner erfolgte. Jetzt vermutet man Dich als den gesuchten Schuldner.
Wenn es aber einen Titel gibt, ist der >30 Jahre abkassierbar. Da zählt nicht die 3-Jahres-Frist.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
corax123
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

hi Mr.Cool

ja das ein vollstreckbarer titel 30 jahre hat weiß ich danke dennoch. frage ist eher die haben sich 10 jahre lang nie gemldet und ohne titel haben die 3 jahre um sich zu melden oder nicht? und wollen nun meine angeforderten unterlagen nicht hergeben. ich hatte mal nen vertrag bei mobil com aber niemals so hoch weil ganz ehrlich welcher moblanbieter wartet bis 5000 euro aufgelaufen sind?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kannst du den Titel mal einscannen? Personenbezogene Daten und Aktenzeichen natürlich schwärzen. Hast du denn zu der Zeit, als der Titel erstellt wurde unter der dortigen Adresse gewohnt?

Die Vollmacht hast du nicht bekommen? "Wertes Inkasso. Ich wiederhole: Ich verlange die Vorlage einer Vollmacht im original, sowie einen zustellnachweis des Titels. Zudem wollen Sie mir umgehend eine Forderungsaufstellung vorlegen. Vorsorglich weise ich auf Verjährung von beispielsweise Zinsforderungen hin. Ich bestreite erneut, dass es einen Titel gegen mich gibt."

Parallel dazu frage mal beim Gericht an, von dem der Titel stammt, ob die unter dem Aktenzeichen etwas haben und ob die dir eine Kopie der Akte zusenden können, insbesondere den Nachweis zur ordnungsgemäßen Zustellung.

Von wann ist deren Antwort? Wenn die Frist extrem knapp ist, würde ich auch noch ein "Ihre sittenwidrig knappe Fristsetzung wollen sie in Zukunft bitte unterlassen." hinzufügen.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 01.05.2014 20:22

-- Editiert mepeisen am 01.05.2014 20:24

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#4
 Von 
corax123
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

ich hab dir ne pn geschickt mepeisen. die haben mir lediglich eine kopie des vollstreckungsbescheides zugeschickt den ich vorher noch nie gesehen habe die adresse dadrauf kenne ich zwar habe zu dem zeitpunkt aber noch gar nicht da gewohnt sondern erst monate davor.

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#5
 Von 
corax123
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

http://prntscr.com/3f87pu das ist der bescheid sowas habe ich vorher nie gesehen. die adresse an die das gegegangen sein soll wurde erst nach dem datum von mir bezogen.


-- Editiert corax123 am 01.05.2014 21:26

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#6
 Von 
corax123
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

die frist zu antworten ist om 25.4 bis 2.5

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
die adresse an die das gegegangen sein soll wurde erst nach dem datum von mir bezogen.
Das ist ja nicht die Frage, sondern ob du die richtige Person bist.
quote:
die adresse dadrauf kenne ich zwar habe zu dem zeitpunkt aber noch gar nicht da gewohnt sondern erst monate davor.
Also bist Du es doch? Entscheide Dich bitte für eine Version!
Mit Monate kann auch nicht stimmen, da die letzte Vollstreckung 2005 versucht wurde.
Vielleicht wäre es besser genauer zu überlegen und die Shift-Taste zu benutzen, damit Deine Beiträge lesbarer und verständlicher werden.

Der Betrag kommt mit einem iphone-Duo-Vertrag leicht zustande und die restlichen 2000€ sind das übliche Spiel.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


-- Editiert Mr.Cool am 01.05.2014 22:16

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
corax123
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

entschuldige bitte das ganze nimmt mich ziemlich mit ich bin weit danach erst an diese adresse gezogen. o ich weiß ja nicht wie du reagierst aber mich macht das ganze ziemlich fertig. weil ich weder die 5000 euro noch einen plan hab was genau die wollen und es geht hauptsächlich darum das die mir weder die vollmacht noch die zustellung des titels geben wollen.

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#9
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Es besteht die Möglichkeit einer Namensverwechselung. So richtig glauben kann ich daran aber nicht. Immerhin schreibst du ja selbst, dass du einen Vertrag mit der Mogelcom hattest. In der Kopie des Vollstreckungsbescheides steht, dass dieser zugestellt worden ist. Zwar besteht die Möglichkeit, dass hier das Gericht einen Fehler gemacht hat, so häufig kommt das aber nicht vor.

Falls es sich tatsächlich um eine Namensverwechselung handelt, könntest du vielleicht durch eine Bestätigung des Einwohnermeldeamts oder eine Kopie deines Mietvertrages nachweisen, dass du bei Zustellung des Vollstreckungsbescheides tatsächlich nicht unter der dort genannten Zustelladresse gewohnt hast. Die bloße Behauptung ohne weiteren Nachweis wird dir wahrscheinlich keiner glauben.

Nur mal so gefragt: Wäre eine Vollstreckung bei dir überhaupt erfolgversprechend? Hast du Einkommen über den Pfändungsfreigrenzen ? Falls nicht, kann dir das Schreiben des Inkasso-Ladens sowieso egal sein. Auch wenn anscheinend mit der Insolvenzgedroht wurde: Einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dein Vermögen werden die wohl eher nicht stellen. Das macht nur Arbeit und ihr Geld kriegen die dadurch auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

War der Mogelcom-Vertrag auch wirklich sauber beendet(gekündigt/bestätigt)?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#11
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Nachtrag: Die Zinsen der Jahre 2004 bis 2010 sind übrigens verjährt. Wenn du dich insoweit auf Verjährung berufst, dürfte sich dadurch die Gesamtforderung um deutlich mehr als 1000 EUR reduzieren.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Das ist ja nicht die Frage, sondern ob du die richtige Person bist.

Doch, das ist wichtig. Wenn man erst Monate später dort hin gezogen ist, löst sich der VB nämlich erst mal mangels korrekter Zustellung in Rauch auf. Ob man dann die korrekte Person ist, ist herzlich egal fürs erste, wenn der VB nachweisbar nicht korrekt zugestellt werden konnte. Wie aber schon gesagt, müsste man das nachweisen. Idealerweise durch eine Einwohnermeldeauskunft. Idealerweise eine, wo man erst 2006 dort hin gezogen war und die nachweist, zuvor ganz woanders gewohnt zu haben. Die Gerichtsakten des Mahngerichtes sind auch interessant oder auch die des Vollstreckungsgerichtes vor Ort (wegen der Vollstreckungsversuche). Wenn dort nämlich drin steht, dass der Schuldner dort nicht auffindbar ist, weiß das Inkasso sehr gut, dass es vielleicht eine Personenverwechslung ist. Deswegen auch die relativ knappe Frist.

Der Fahrplan wäre dann: Beim Mahngericht SOFORT (!) widersprechen und mit Kopie der Einwohnermeldeauskunft Widereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dann auf Verjährung berufen.

Parallel dazu würde ich dem Inkasso dann schreiben, sehr deutlich: "Wertes Inkasso. Zum Zeitpunkt der Zustellung habe ich unter der angegebenen Adresse gar nicht gewohnt. Ich verlange erneut eine Vollmacht im Original, sowie einen Zustellnachweis. Verweigern Sie sich erneut, werde ich gegen Sie Strafanzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs erstatten und Beschwerde beim Aufsichtsgericht einlegen. Sie haben 7 Tage Frist. Darüber hinaus werden sie zudem auch sämtliche verjährten Zinsen streichen und die Zinsen grundsätzlich nur auf Grundlage des Basiszins ermitteln."
Also: Spieß umdrehen.

Hast du einen eher allgemeintypischen Namen? Sprich: Könnte es denn wirklich eine Personenverwechslung sein?

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-- Editiert mepeisen am 02.05.2014 08:30

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
corax123
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi ich werde jetzt nochmals einen >Brief aufsetzen mit erneuter bitte um die von mir geforderten unterlagen sollten die sich wieder nicht darauf einlassen, werd ich weiter sehen. in der zeit die ich mir durch den briefwechsel vewrschafft habe werde ich meinen anwalt konsultieren und schauen was er dazu sagt. ich denke das ist die bessere variante. denn es kann ja nicht sein das sich von 2004 bis 2011 keiner meldet und nun kommt auf einmal so ein schreiben. dazu kommt noch das ich bei der mobilcom anrief nach dem ersten schreiben und die im computer nichts finden konnten.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
dazu kommt noch das ich bei der mobilcom anrief nach dem ersten schreiben und die im computer nichts finden konnten.


Lass dir schriftlich geben, dass du unter der im Vollstreckungsbescheid angegebenen Kundennummer nicht im System bist und dass es keine offene Forderung von denen gibt ;-)

WENN der VB wirksam zugestellt wurde, nützt der Verweis, dass die sich von 2004 bis 2011 nicht gemeldet haben, herzlich wenig. Alleine die Zeitdauer bewirkt leider keine Verwirkung. Da muss ein weiterer Umstand hinzugekommen sein. Dass die Mogelcom keine offene Forderung gegen dich hat, könnte beispielsweise so ein Umstand sein (oder auch nicht).

Also:
- Beim Mahngericht die Gerichtsakten in Kopie anfordern
- Beim für die damalige Adresse zuständigen Vollstreckungsgericht die Akten der Vollstreckungsversuche in Kopie anfordern
- Vom Inkasso Vollmacht und Co. anfordern
- Beim Anbieter Bestätigung anfordern, dass dort keinerlei offene Forderung bekannt ist.
Mit diesen Unterlagen kann man dann ggf. zum Anwalt oder auch vorher nochmal hier melden.

Und ich würde hier beim Inkasso nicht bitten, sondern fordern. Knappe Frist von einer Woche setzen. Nur das Gericht bittet man höflich. Mit Inkassos spricht man immer überdeutlich, sonst hören die einem nicht zu.


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-- Editiert mepeisen am 02.05.2014 13:09

-- Editiert mepeisen am 02.05.2014 13:10

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das das Gericht genau die Adresse haben soll, an die man erst später hinzieht, finde ich allerdings bemerkenswert. Die telefonische Auskunft von Mogelcom nützt gar nichts, da nach ca. 6 Monaten die Altverträge aus dem System fallen und auch alle die, die an Inkasso abgegeben wurden.
Na klar sollte man etwas Aufwand in die Aufklärung stecken. Aber warum erklärt der TE nicht die Zusammenhänge mit den Adressen? Oder ob es ein gängiger Name ist wie Brigitte Müller? Je weniger klare Infos rüberkommen, desto mehr vermute ich das die Sache mind. 3000.-€ teuer wird.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
und auch alle die, die an Inkasso abgegeben wurden.

Und genau das würde ich aber bestreiten. Zumindest nach Handelsrecht dürfen offene Forderungen als solche gar nicht aus dem System fallen. Sie würden erst rausfallen, wenn Mogelcom längst durch Abtretung ans Inkasso befriedigt wurde. Das will aber bestimmt niemand der Beteiligten zugeben (denn damit wären Inkassokosten und Co. wiederum nicht durchsetzbar und zudem müsste der Titel auf den neuen Forderungsinhaber umgeschrieben werden, wäre sogar formal unrichtig, wenn es vor Mahnbescheid abgetreten wurde). Wenn Mogelcom nach wie vor Forderungsinhaber ist, müssen die auch weiterhin irgendwelche Unterlagen haben. Wenn sie wegen Titel keine Vertragsunterlagen Und Co. haben ist das halt so, aber dass sie wenigstens noch eine Forderung gegen den TE haben, das müssten sie nach wie vor wissen.

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-- Editiert mepeisen am 02.05.2014 15:05

-- Editiert mepeisen am 02.05.2014 15:06

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