Inkasso Gothia Deutschland GmbH

26. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
fischeln99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Gothia Deutschland GmbH

Hallo Leute,

bin total verunsichert und weiß momentan nicht was ich machen soll.
Ich hatte laut dem Brief vom Inkasso Unternehmen am 10.01.11 einen offenen Saldobetrag beim Online Shop von H&M in Höhe von 99,22€,habs irgendwie vergessen zu bezahlen. Am 24.11.11 habe ich jetzt ein Bref vom Inkasso-Unternehmen bekommen und werde aufgefordert 176,32€ zu bezahlen. Habe auch eine Auflistung wodurch die Kosten entstanden sind.

10.1.11 Saldo vom 10.1.11 - 99,22€
1.03.11 Mahnspesen 8,00 €
1.03.11 Inkassovergütung analog RVG inkl MwSt - 38,68€
1.03.11 Auslagen analog RVG inkl MwSt - 7,74 €
22.11.11 Anschriftenermittlungskosten inkl. MwSt - 12,00€
22.11.11 Zinsen bis 22.11.11 - 10,69


Gesamtforderung : 176,32€
Ich soll es bis zum 2.12.11 überweisen, ansonsten wird unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, wodurch weitere kosten entstehen.

Ich habe das ganze Jahr über keine einzige Zahlungserinnerung bekommen, weder eine Mahnung noch irgendetwas. Wie gesagt nur diesen Brief am 24.11.11.
Hätte ich von dem offenen Betrag gewusst oder hätte wenigstens eine Mahnung erhalten wäre die Geschichte längst abgeschlossen.

Hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen?
Wie soll ich am besten vorgehen.

Danke euch im Voraus

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


Ihre Aussage, Sie hätten "nur diesen Brief vom 24.11.2011" erhalten, deckt sich nicht mit der Schilderung, dass Ihnen bereits am 10.01.2011 eine Zahlungsaufforderung über die offenen Forderungen (der Sie nicht nachgekommen sind) zugegangen sei. Somit haben Sie ja de facto von dem offenen Betrag Kenntnis gehabt, was Sie in Ihrer Frage allerdings bestreiten.

Das Inkasso-Unternehmen hat Sie also nun bereits zum wiederholten Mal zur Zahlung der offenen Beträge aufgefordert. Zudem ist davon auszugehen, dass diesen Schreiben auch Rechnung sowie Zahlungserinnerung des Händlers selbst vorausgingen. Es ist demnach nicht zu erkennen, inwiefern das Ihnen nun vorliegende Schreiben in Frage zu stellen wäre.

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

-- Editiert TachelesNow am 26.11.2011 11:40

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#2
 Von 
fischeln99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein nein, ich habe keine Zahlungsaufforderung bekommen, wie erwähnt nur der Brief vom Inkasso-Unternehmen. Laut dem Brief des Inkassounternehmens, habe ich ein offenen Saldobetrag von 99,22€.
Ich habe zuvor nichts bekommen.

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#3
 Von 
fischeln99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab nur einen einzigen Brief vom 24.11.11 den ich erhalten habe, sonst nichts.
Es gab weder eine Zahlungserinnerung,Mahnung noch irgendein anderer Brief vom Inkasso Unternehmen. Auch der Händler hat mir keine Mahungen geschickt oder sonstige Aufforderungen.



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-- Editiert fischeln99 am 26.11.2011 12:14

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
einen offenen Saldobetrag beim Online Shop von H&M in Höhe von 99,22€,habs irgendwie vergessen zu bezahlen


Ist die Hauptforderung unstrittig ?
Falls ja dann würde ich unangekündigt gerundet 120 € direkt auf das H&M Konto (nicht aufs Inkassokonto) überweisen !
Verwendungszweck H&M Kundennumer Hauptforderung plus mahngebühr

Das Inkassoschreiben würde ich zunächst komplett ignorieren
Am Besten wieder posten wenn das zweite schreiben kommt

Zitat:
1.03.11 Inkassovergütung
1.03.11 Auslagen


Setsam - warum werden diese Kosten im März berrechnet ?
Und warum erfolgte 9 Minate später angebl eine Anschriftenermittlung ?



-- Editiert thehellion am 26.11.2011 23:33

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#5
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


für den Fall, dass ich Sie missverstehe, entschuldige ich mich vorsorglich. Aber ist es nicht so, dass Sie mit der zugrunde liegenden Bestellung auch eine entsprechende Rechnung erhalten (oder zumindest erwartet) haben? Bevor Inkassounternehmen beauftragt werden, erfolgt des Weiteren i.d.R. (mindestens) eine Zahlungserinnerung. Sie schreiben ja selbst, dass Sie wohl vergaßen, die Forderung zu begleichen.

Weiterhin schreiben Sie:


Ich hatte laut dem Brief vom Inkasso Unternehmen am 10.01.11 einen offenen Saldobetrag beim Online Shop von H&M in Höhe von 99,22€,habs irgendwie vergessen zu bezahlen.
Das stellte doch zweifelsfrei eine Zahlungsaufforderung dar.

Weshalb schreiben Sie dann:

Es gab nur einen einzigen Brief vom 24.11.11 den ich erhalten habe, sonst nichts.
Ich kann das (noch) nicht ganz nachvollziehen.

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Herzliche Grüße,
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-- Editiert TachelesNow am 27.11.2011 12:16

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#6
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


Achso, Sie haben am 10.01.2011 selbst also kein Schreiben erhalten, dabei handelte es sich nur um den Saldostand gem. Schreiben vom 24.11.2011? Demnach haben Sie also sämtliche Schreiben (die ich vermutete) nicht erhalten. Damit erklären sich sodann auch die Kosten für die Anschriftenermittlung.

Schreiben Sie uns doch vielleicht noch eine Zeile dazu - sind Sie z.B. zwischenzeitlich umgezogen oder können Sie sich eine Adressabweichung anderweitig erklären?

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#7
 Von 
fischeln99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab irgendwann mal im Laufe des letztens Jahres, die Anschrift im H&M Profil geändert. Ich habe die Firmenadresse meiner Freundin dort genannt, weil ich mich dort mehr aufhalte als zuhause. Jedoch ist dort auch nie etwas angekommen. Es ist ja nicht verboten eine Adresse zu ändern, andere Briefe sind dort ohne weitere Probleme angekommen.


Genau habe kein Schreiben erhalten, der Saldobetrag steht im Brief vom 24.11.11.

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#8
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Die Inkassokosten musst du nur dann erstatten, wenn du dich bei Zugang der Mahnung am 24.11.2011 bereits im Schuldnerverzug befunden hast. Dies wäre nur dann der Fall, wenn du entweder bereits zuvor eine Mahnung erhalten hast (Beweislast für den Zugang liegt bei H&M) oder wenn du in der Rechnung darauf hingewiesen worden bist, dass dreißig Tage nach Erhalt der Rechnung automatisch Verzug eintritt (das müsstest du prüfen).

Dann ist außerdem streitig, ob Inkassogebühren überhaupt erstattungsfähig sind. Viele Gerichte sind da recht skeptisch.

Und selbst wenn du dich in Verzug befunden hast und Inkassogebühren grundsätzlich zu erstatten sind, sind die hier geltend gemachten Gebühren zu hoch:

quote:

10.1.11 Saldo vom 10.1.11 - 99,22€
1.03.11 Mahnspesen 8,00 €
1.03.11 Inkassovergütung analog RVG inkl MwSt - 38,68€
1.03.11 Auslagen analog RVG inkl MwSt - 7,74 €
22.11.11 Anschriftenermittlungskosten inkl. MwSt - 12,00€
22.11.11 Zinsen bis 22.11.11 - 10,69


Den Pauschalposten Mahnspesen würde ich im Zweifel nicht bezahlen. Grundsätzlich muss man dem Gläubiger nur konkret nachgewiesene Auslagen ersetzen. Zwar könnte man sagen, dass 8 EUR eine realistische Aufwandsschätzung für z.B. Porto und Briefpapier ist. Das ist aber nicht zwingend (zudem hast du ja wohl kein Schreiben von H&M erhalten). Die kalkulatorischen auf den Vorgang entfallenden Gemeinkosten von H&M musst du nicht erstatten.

Die Inkassogebühr scheint recht hoch. Angemessen wäre meiner Meinung nach allenfalls eine 0,65 oder gar eine 0,3-Gebühr nach RVG. Das wären 16,25 EUR oder 10,00 EUR. Das "inkl. MWSt." ist grob falsch. Da H&M als Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann es diese von seiner Umsatzsteuerschuld absetzen, so dass insoweit für H&M kein Schaden entstanden sein kann. Das sollte man Gothia vielleicht mal sagen. Es wäre sehr bedenklich, wenn hier standardmäßig die MWSt mitabgerechnet würde. Gleiches gilt für die MWSt bei den Anschriftenermittlung.

Die Auslagen nach RVG wären allenfalls in Höhe von 20% der RVG-Gebühr ansatzfähig. Auch hier ohne MWSt.

Kosten für eine Anschriftenermittlung können wohl kaum angefallen sein. Und wenn doch, ist dies eigene Schuld des Inkasso-Unternehmens.

Die Zinsen erscheinen recht hoch (zumindest dann wenn der Verzugszeitraum tatsächlich nur ein Jahr beträgt, denn dann wäre der Zinssatz bei über 10%).

-- Editiert _T_ am 27.11.2011 13:20

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Im Verzugsfall könnte ich mit einer 0,3 Gebühr expl bei ext Inkassoläden durchaus leben

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


Sie haben also als Adresse die Firmenadresse Ihrer Freundin angegeben. Nun, wie können Sie nun mit Sicherheit behaupten, dass dort nie ein Schreiben (das ggf. nicht zuzuordnen war) angekommen ist?

Da Sie Vertragspartner und Schuldner sind, rechtfertigt sich eine Anschriftenermittlung ja nun durchaus.

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#11
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

@TachelesNow:
Die Aussage, dass die Anschriftenermittlung gerechtfertigt ist, lässt sich m.E. in dieser Absolutheit nicht treffen. Das Zauberkürzel lautet "c/o". Da kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, die uns nicht bekannt sind. Der TE hat außerdem geschrieben, dass andere Schreiben auch unter der neuen Anschrift zugegangen sind.

Wenn die Adresse zutreffend und nachvollziehbar war, müsste H&M den Zugang des Schreibens darlegen und beweisen. Der TE muss schlicht den Zugang des Schreibens bestreiten, um damit H&M zum Beweis der Tatsache des Zugangs der Mahnung zu zwingen. Die Frage "...können Sie nun mit Sicherheit behaupten..." geht damit in die falsche Richtung. Der TE muss nichts behaupten (und beweisen), sondern lediglich die Behauptung von H&M bestreiten.

12 EUR für eine Anschriftenüberprüfung scheint im Übrigen sehr viel. Von einem anderen, namhaften und auch in diesem Forum häufiger erwähnten Inkasso-Büro werden hierfür Beträge unter 3 EUR angesetzt.

Ich würde - wie schon von thehellion gesagt - maximal 20 EUR Inkasso-Gebühren bezahlen. Damit dürfte man auf der sicheren Seite sein. Es ist unwahrscheinlich, dass überhaupt ein Mahnbescheid kommt. Wenn doch Widerspruch hieregen einlegen. Eine Klage wegen der Inkasso-Gebühr ist extrem unwahrscheinlich. Bei der Drohung hiermit handelt es sich um bloße Angstmache.

-- Editiert _T_ am 27.11.2011 19:48

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#12
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


die Berechtigung zur Anschriftenermittlung ergibt sich aus begründeten Zweifeln, dass der Schuldner unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist. Nehmen wir also an, der Schuldner hätte auf ein oder mehrere Schreiben des Händlers bzw. des Inkassounternehmens nicht reagiert (so wird die Argumentation lauten), so wäre eine Anschriftenermittlung zu rechtfertigen.

Über die Höhe der entsprechenden Kosten können wir uns selbstverständlich streiten, hinsichtlich der Fragestellung hatte ich allerdings den Eindruck, dass hier in erster Linie das Inkasso-Schreiben und dessen Positionen der Art nach strittig waren.

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