Inkasso Gebühren zu hoch ?

23. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kevin1990
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 12x hilfreich)
Inkasso Gebühren zu hoch ?

Tag zusammen,

Ich habe vor einiger Zeit ein 2 Handyvertrag abgeschlossen ,wodurch ich natürlich auch ein neues Handy bekommen habe.

Das Handy hatte eine einmalige Gebühr in Hohe von 54,99 € .#

Diese Gebühr sollte per Lastschriftverfahren von meinem Konto abgebucht werden .
Leider war zu diesem Zeitpunkt mein Konto nicht ausreichend gedeckt wodurch meine Bank diesen Betrag verstöändlicher Weise wieder zurückgebucht hat.

Eigentlich wollte ich den Betrag 3 Tage später überweisen ,aber löeider ist es in vergessenheit geraten.


Da keine Zahlungsaufforderung etc. gekommen ist habe ich auch nicht mehr daran gedacht.

Ca. 1 Monat später bekam ich nun ein Brief von einem Inkasso Unternehmen .

Sie wollen jetzt 134,00 € von mir haben .#


Die Gebühren setzten sich so zusammen :

Hauptforderung: 54,99
Gläubigerspesen: 22,30
9,75 % Verzugszinsen bzgl. Hauptforderung : 0,01 €
1,3 Inkasse Geschöftsgebühr : 45,00 €
Auslagenpauschale: 11,70

= 134,00 €

meine Frage ist nun ob diese Gebühren nun rechtens sind oder ist es zuviel was sie nun von mir verlangen ?

Danke

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Gläubigerspesen: 22,30

Vollkommen zu hoch. Rücklastschriftgebühr wäre maximal 5€ (Banken untereinander berechnen nur 3€). Alles darüber muss nachgewiesen werden. Da keine weitere Mahnung kam, sind auch keine weiteren Mahngebühren erlaubt.
Da denen deine Adresse bekannt war, gibt es auch sonst keine erstattungsfähigen Kosten.

quote:
1,3 Inkasse Geschöftsgebühr : 45,00 €
Auslagenpauschale: 11,70

Ergibt zwar hinten und vorne keinen Sinn (eine 1,3 Gebühr wäre höher) aber es gilt das Generelle: Nach Meinung einiger Gerichte verstoßen Inkassogebühren gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Man könnte hier zweckgebunden die 60€ überweisen (an den GLäubiger) und das Inkasso erst mal ignorieren.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Überweise 60 € zweckgebunden ( nur hauptforderung ) an den GL (nicht ans Inkasso )
und geh wie folgt vor :
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Wird zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinblichkeit mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt trotzdem Mental auf böse briefe einstellen

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen