Tag zusammen,
Ich habe vor einiger Zeit ein 2 Handyvertrag abgeschlossen ,wodurch ich natürlich auch ein neues Handy bekommen habe.
Das Handy hatte eine einmalige Gebühr in Hohe von 54,99 € .#
Diese Gebühr sollte per Lastschriftverfahren von meinem Konto abgebucht werden .
Leider war zu diesem Zeitpunkt mein Konto nicht ausreichend gedeckt wodurch meine Bank diesen Betrag verstöändlicher Weise wieder zurückgebucht hat.
Eigentlich wollte ich den Betrag 3 Tage später überweisen ,aber löeider ist es in vergessenheit geraten.
Da keine Zahlungsaufforderung etc. gekommen ist habe ich auch nicht mehr daran gedacht.
Ca. 1 Monat später bekam ich nun ein Brief von einem Inkasso
Unternehmen .
Sie wollen jetzt 134,00 € von mir haben .#
Die Gebühren setzten sich so zusammen :
Hauptforderung: 54,99
Gläubigerspesen: 22,30
9,75 % Verzugszinsen bzgl. Hauptforderung : 0,01 €
1,3 Inkasse Geschöftsgebühr : 45,00 €
Auslagenpauschale: 11,70
= 134,00 €
meine Frage ist nun ob diese Gebühren nun rechtens sind oder ist es zuviel was sie nun von mir verlangen ?
Danke
-----------------
""
Inkasso Gebühren zu hoch ?
23. Juni 2014
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Frage vom 23. Juni 2014 | 12:34
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 12x hilfreich)
Inkasso Gebühren zu hoch ?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 23. Juni 2014 | 13:00
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
quote:
Gläubigerspesen: 22,30
Vollkommen zu hoch. Rücklastschriftgebühr wäre maximal 5€ (Banken untereinander berechnen nur 3€). Alles darüber muss nachgewiesen werden. Da keine weitere Mahnung kam, sind auch keine weiteren Mahngebühren erlaubt.
Da denen deine Adresse bekannt war, gibt es auch sonst keine erstattungsfähigen Kosten.
quote:
1,3 Inkasse Geschöftsgebühr : 45,00 €
Auslagenpauschale: 11,70
Ergibt zwar hinten und vorne keinen Sinn (eine 1,3 Gebühr wäre höher) aber es gilt das Generelle: Nach Meinung einiger Gerichte verstoßen Inkassogebühren gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Man könnte hier zweckgebunden die 60€ überweisen (an den GLäubiger) und das Inkasso erst mal ignorieren.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 23. Juni 2014 | 20:39
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Überweise 60 € zweckgebunden ( nur hauptforderung ) an den GL (nicht ans Inkasso )
und geh wie folgt vor :
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Wird zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinblichkeit mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt trotzdem Mental auf böse briefe einstellen
-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
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