Inkasso GMI

20. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)
Inkasso GMI

Vor mehreren Jahren hatte ich ein ABO für eine Zeitschrift abgeschlossen. Nun, ich bin umgezogen, und habe den Zusteller telefonisch informiert, wo die Zeitschrift zukünftig hingeliefert werden soll. Jo, war kein Problem laut Telefon.... aber als nach drei Monaten immer noch keine Zeitschrift gekommen ist, habe ich nochmal angerufen, man entschuldigte sich, und versprach, mir die Beträge wieder gutzuschreiben und an die neue Adresse zu liefern.

Zwei Monate gewartet, nix, und es wurde trotzdem regelmässig abgebucht. Und dann wurde es mir zu blöd, ich habe soviel es eben ging, von den Abbuchungen storniert. Und irgendwann kam Post vom Inkassodienst GMI. Das Schreiben hab ich ignoriert, und mir gedacht, ich warte den Mahnbescheid ab, dem ich dann widersprechen würde. Tja, es kam kein Mahnbescheid. Aber ständig Post von denen. Und dem nicht genug. Auf meinem Handy wurde ständig mit einem kurzen Klingeln angerufen. Hab dann die Nummer im Internet recheriert: GMI. Und in einer Tour SMSen mit Inhalt "letzte Gelegenheit - letzte Möglichkeit".

Die Nummer(n) von denen hab ich an meinem IPhone gesperrt - Anrufe kamen keine mehr durch - komischerweise gingen aber trotzdem SMS durch.

Hab dann irgendwann ein Fax geschrieben, dass sie zwei Möglichkeiten haben:
1. Sie lassen mir einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen, dem ich in jedem Fall widersprechen würde
2. Sie hören auf, mich zu belästigen.

Letzte Woche kam wieder ein Brief von GMI mit einem Ratenzahlungsangebot - welches ich auch ignoriert habe. Und HEUTE, kam unter einer anderen Nummer ein Anruf von denen...... diesesmal nicht aufgelegt. Man "versuchte" mit mir zu sprechen. Worauf ich entgegnet habe, dass ich ihnen bereits untersagt hätte, mich telefonisch zu kontaktieren. Die Dame am Telefon wollte nicht drauf eingehen und mir nochmal ein "Angebot" machen, wo ich aber selber abgeblockt habe und folgende Antwort abgegeben habe "Ich habe Ihnen bereits geschrieben, und ich sage es jetzt nochmal: Belästigen Sie mich nicht, beantragen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, und ich widerspreche." Und immer noch wollte sie diskutieren, da hab ich aufgelegt, und sofort auch diese Nummer geblockt.

Mir reicht es jetzt echt. Wenn man mir bald ein Jahr lang droht, letzte Gelegenheit, letzte Möglichkeit vor der gerichtlichen Vollstreckung... wer nimmt sowas dann noch ernst?

Meine Handynummer ist übrigens nirgends eingetragen. Die müssen diese vom Zusteller haben. Was mir doch eigentlich sagt, dass dieser bei Unstimmigkeiten doch selber mal nachfragen hätte können (da ja nicht nur die Abbuchungen storniert wurden, sondern auch die Post als unzustellbar zurück ging).

Ist eine Anzeige wegen Belästigung ausreichend? SMSen hab ich noch gespeichert - die Anruferliste ist nach dem letzten Update leider verschwunden. Faxversandbericht ist auch vorhanden.



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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

Post vom Inkassobüro?

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24 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und habe den Zusteller telefonisch informiert, <hr size=1 noshade>

1. Das macht man schriftlich, mit zugangsnachweis.
2. ist der Zusteller der falsche Ansprechpartner, man nuss sich an den Vertragspartner wenden



quote:<hr size=1 noshade>und mir gedacht, ich warte den Mahnbescheid ab, dem ich dann widersprechen würde. <hr size=1 noshade>

Und hättest in einem nachfolgenden Verfahren erhebliche Beweisnot, die Gegenseite wäre wohl in der besseren Position ...



quote:<hr size=1 noshade>Ist eine Anzeige wegen Belästigung ausreichend? <hr size=1 noshade>

Eher nicht.
Zumal das sowieso eingestellt werden würde.

Man könnte über ein zivilrechtliches Vorgehen nachdenken, Abmahnung, Unterlassungserklärung, negative Feststellungsklage ... mit dem entsprechenden Risiko vor Gericht zu unterliegen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Harry hat recht

Untersage am Besten schriftlich die Kontaktaufnahme per Telefon

Der Verlag müsste im Streitfall die Zustellung nachweisen was jedoch kaum möglich ist

Schläft meiner meinung nach ein



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#3
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich habe insgesamt 25 Euro storniert. Und Inkasso schlägt nochmal 150 Euro drauf...... da bin ich echt mal gespannt.

Habe heute nochmal ein Fax geschickt, wo ich personbezogene Daten und Meldung an Auskunfteien untersagt habe. Zudem die Kontaktaufnahme per SMS, Telefon, Fax usw....

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Cool bleiben

Die Kosten stehen nur auf dem Papier

Die Rechtsprechung ist ohnehin eher inkassounfreundlich
http://inkassokosten.wordpress.com/

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#5
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

"Teddyknuddel schrieb: Und Inkasso schlägt nochmal 150 Euro drauf..."

Ist das Abo vielleicht vom Vertragspartner (Verlag) gekündigt worden und sind dir die monatlichen Gebühren für die Restlaufzeit nun ebenfalls in Rechnung gestellt worden?

Der Inkassodienstleister dürfte an Inkassokosten (58,50 EUR) und Auslagen (11,70 EUR) maximal 70,20 EUR verlangen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du vergisst die Märchensteuer, die entsteht ja ach als Schaden *hust*
Du vergisst die Kontoführungskosten
Du vergisst die 50€ Rücklastschriftgebühr

Da kommt schon genug zusammen bis 150€.

Dass es hier ein Risiko gibt, hat Harry schon gesagt. Allerdings beiderseitig. Denn der Verlag hat auch das Risiko, die Zustellung der Zeitung nicht nachweisen z können.

Man sollte sich des Risikos bewusst sein.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Vom Verlag hab ich nie was bekommen - auch keine Aufstellung von der Inkasso, nichts. Die haben sich nicht mal legitimiert.

Seit einem Jahr versuchen die, das Geld einzutreiben. Seit ca. 9 Monaten drohen die mir mit der gerichtlichen Zwangsvollstreckung. Und da bis dato kein gerichtlicher Mahnbescheid gekommen ist, denke ich, die wissen selbst dass ihre Chancen schlecht stehen, und versuchen es außergerichtlich, mich einzuschüchtern. Wenn ich dann halt vier bis fünf Mal die Drohung "letzte Möglichkeit" bei der selben Sache bekomme, dann kann ich das nicht mehr ernst nehmen.
Ich hab noch keinen Inkassodienst erlebt, der anruft, SMS schickt, oder sonstwas. Eigentlich warte ich noch auf den "Hausbesuch"... da wäre aber sofort die Polizei gerufen.

Mir geht es darum, sie sollen endlich den gerichtlichen Mahnbescheid stellen oder mir ganz einfach meine Ruhe lassen.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Die haben sich nicht mal legitimiert

Hast du aktiv nach einer Vollmacht gefragt?

quote:
Seit ca. 9 Monaten drohen die mir mit der gerichtlichen Zwangsvollstreckung.

Wie genau ist diese Drohung formuliert?

quote:
Eigentlich warte ich noch auf den "Hausbesuch"... da wäre aber sofort die Polizei gerufen.

Ja, Die Inkassosachbearbeiter von der Polizei vom Grundstück entfernen lassen und eine Anzeige wegen Nötigung oben drauf.

quote:
Mir geht es darum, sie sollen endlich den gerichtlichen Mahnbescheid stellen oder mir ganz einfach meine Ruhe lassen.

Vielleicht haben sie mit ihren Drohbriefen bereits die Grenze zur Nötigung überschritten. Insbesondere in der Kombination, dass angeblich 150€ Gebühren gefordert werden, was jenseits von gut und böse ist. Auch könnte man wegen der fehlenden Vollmacht und den offensichtlich völlig überzogenen Gebühren (also dem vorsätzlichen Verstoß gegen das RDGEG und RVG) eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht hinterlassen samt Antrag auf Entzug der Inkasso-Lizenz wegen offensichtlichen Betrugs und vorsätzlichen Gesetzesverstößen.
Das ist ein nettes Schauspiel, wie die sich dann rauswinden aus der Nummer.

Manchmal ist danach dann auch Ruhe, wenn sie merken, dass man genau weiß, wie man sich zur Wehr setzt.

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#9
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ehrlich gesagt, habe ich keine Anfrage wegen Legitimierung gemacht. Eigentlich halte ich sowas für selbstverständlich. Wenn ich in irgendeiner Sache einen Anwalt beauftragt habe, wurde solches immer gleich mit gesendet. Ja, sicher ein Punkt, wo sie versuchen, die Kosten in die Höhe zu treiben.

Und wie gesagt, leider habe ich nicht mehr die Anruferliste von GMI, da dieser bei dem Update gelöscht wurde. Aber SMS habe ich noch, 5 Stück. Ich krame mal in meinem Ablagekörbchen und suche die ganzen Briefe mal raus, dürften locker 10 Stück sein.

Die Drohungen beinhalten direkt die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Also nix von gerichtlichen Mahnbescheid oder sonstigem. Tun so, als bräuchten sie sowas nicht und können es handhaben wie die GEZ.

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Der Inkassodienstleister dürfte an Inkassokosten (58,50 EUR) und Auslagen (11,70 EUR) maximal 70,20 EUR verlangen.


Warum sollte ein Inkassobüro nicht mehr verlangen dürfen ?

"Dürfen" geht in der Inkassobranche immer
Sind ja keine Rechtsanwälte ;)



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "



-- Editiert thehellion am 21.08.2014 10:27

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ehrlich gesagt, habe ich keine Anfrage wegen Legitimierung gemacht.

Dann darf man sich darüber auch nicht beschweren. Das BGB sagt diesbezüglich im Prinzip: Von Anfang an wegen fehlender Vollmacht meckern oder für immer schweigen.

quote:
Die Drohungen beinhalten direkt die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Also nix von gerichtlichen Mahnbescheid oder sonstigem. Tun so, als bräuchten sie sowas nicht und können es handhaben wie die GEZ.


Dann dürften sie bereits die rote Linie der Nötigung überschritten haben.
Als Rechtsdienstleister und aufgrund der selbst nach RVG stark überhöhten Gebührenforderung besonders verwerflich.

Soweit meine Meinung. Ob da viel bei raus kommt, wenn man Strafanzeige erstattet, sei dahin gestellt. Dem Aufsichtsgericht würde ich in jedem Fall eine Beschwerde mit Antrag auf Entzug der Inkassolizenz schicken. Auch mit Hinweis, ggf. von Amts wegen die mögliche Straftat Nötigung zu verfolgen, auch wegen den "dutzendfachen Anrufen und SMS, sowie Briefen.", obwohl man mehrmals deutlich aufgefordert hat zu klagen oder einen Mahnbescheid zu beantragen, dem man aber sowieso widersprechen würde :-)

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#12
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Es geht weiter.......

GMI hat wohl nun die Forderung an ein anderes Inkassounternehmen weitergeleitet. Und zwar an "Allgemeiner Debitoren- & Inkassodienst GmbH".

Von denen hab ich heute nämlich ein Briefchen aus dem Briefkasten gezogen. Die wollen von Anfang an sofort einschüchtern, die Farbe des Umschlags sah so aus wie von einem gerichtlichem Mahnbescheid.

Aus den stattlichen 175 Euro Forderungen sind jetzt 55 Euro geworden.

In diesem Schreiben steht nun drin, dass in der nächsten Zeit mich ein Inkassobesuchdienst persönlich aufsuchen wird, um die Angelegenheit vor Ort zu klären.

War dann mit dem Schreiben bei der Polizei, und der Beamte sagte mir ins Gesicht, dass die das können..... sie dürfen nur nicht mein Haus ohne meine Zustimmung betreten. Hab dann gefragt, ob das auch mein Grundstück beträfe, worauf der Cop antwortete "wenn es eingezäunt ist, auch nicht". Hab dann gesagt, dass ich denen dann eben schreibe, dass der Zutritt zu Haus und Grundstück untersagt ist. Und wenn sie doch kommen, würde ich Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Da hat mich der Cop noch blöd angegrinst und gesagt: "Wenn die es noch rechtzeitig in die Finger bekommen". Worauf ich geantwortet habe: "Wenn ich zu Hause bin, in 5 Minuten haben die es - Fax. Und das kann ich per Versandbericht dann auch beweisen." Der Typ hat saublöd geglotzt und ich hab ihn stehen gelassen.

Seit ca. 1,5 Jahren versuchen die, mich einzuschüchtern. Ich erwähne immer wieder, ohne richterliche Anordnung zahle ich nicht.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
In diesem Schreiben steht nun drin, dass in der nächsten Zeit mich ein Inkassobesuchdienst persönlich aufsuchen wird, um die Angelegenheit vor Ort zu klären.


Ich hätte dem Laden einen Satz als Antwort geschickt.

"Bitte bringen Sie Leckerlies für den freilaufenden Hund mit..." :devil:

-----------------
""

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#14
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

quote:
Ich hätte dem Laden einen Satz als Antwort geschickt.

"Bitte bringen Sie Leckerlies für den freilaufenden Hund mit..."


Woher weißt Du, dass ich einen Hund habe????

Lach..... schon ok. Aber ich hab tatsächlich einen Hund. Nur leider schützt auch ein Hinweis auf bissigen Hund vor solcher Meute nicht. Als Hundehalter ist man für das Tier verantwortlich. Und am Ende ist es diesen Schmarotzer auch noch recht, wenn er gebissen wird.

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#15
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

P.S. auf dem Schreiben vom Inkasso ist kein Datum - was ist das denn wieder für eine Masche?

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde denen gar nichts schreiben. Sobald die vorbei kommen direkt eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Nötigung. Ich würde auch hier dem Aufsichtsgericht schreiben, dass die wissentlich (da denen ja alle Unterlagen vorliegen müssten) einen Fall annehmen, bei dem du mehrfach aufgefordert hast, endlich Klage zu erheben und dass die dir mit persönlichen besuchen drohen.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Nun, mehrfach aufgefordert ja - aber nicht diesem Inkassodienst nun. Ich weiß nicht, ob das jetzt ein neu beauftragter Inkassodienst ist (merkwürdig ist, dass die Forderungen von 175 auf 52 Euro mit einem Schlag runter geschraubt wurden), oder ob das eine Tochter-/Partnergesellschaft ist.
Und laut dem Polizisten dürften die mich "besuchen". Aber da ich ein eingezäuntes Grundstück habe, und das Tor wegen dem Hund sowieso immer zu ist, hab ich das jetzt per Fax unterbunden. Hätte ich nichts geschrieben, hätten die zumindest so lange hier rumlungern können, bis ich den Verweis vom Grundstück ausgesprochen hätte. So kann ich jetzt Anzeige erstatten, sobald sie auch nur einen Fuss auf meinen Weg setzen.
Ist doch eh nur ein Einschüchterungsversuch. Diesen Hillmann hab ich mal gegoogelt. Das Schreiben gleicht vielen anderen im Web. Bis auf eines, steht nirgends, dass ich die Anfahrtkosten zu tragen hätte, wenn dieser kommen würde. Aber das könnte auch wieder mit dem Satz "Es ist einfacher und kostengün^stiger für Sie, wenn Sie den Betrag sofort zahlen." auch anders ausgelegt sein.

Lieber mepeisen
, ich will diese Drecksäcke in jedem Fall dran bekommen, und deswegen hab ich mich mit dem Fax abgesichert - wenn das nicht nur ein blanker Einschüchterungsversuch sein sollte, und die tatsächlich vorhaben, mich aufzusuchen, dann wird auch das Verbot meinerseits die nicht aufhalten. Und dann hab ich diesen Verein mit dem Angelhaken am Sack und kann ziehen wie es mir beliebt.
Vorsorglich habe ich daher auch an allen Telefonen die zuständige Polizeidienststelle ins Kurzwahlmenu aufgenommen.



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-- Editiert Teddyknuddel am 09.10.2014 08:57

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
aber nicht diesem Inkassodienst

Na und? Die haben doch sicherlich die Akte bekommen und damit deine vorherigen Briefe. Ich würde das einfach mal behaupten.

quote:
Und laut dem Polizisten dürften die mich "besuchen".

Und zwischen Besuchen und Besuchen gibt es einen Unterschied. Sicherlich haben sie vorm Tor wild rumgeschrien, dass du sie reinlassen sollst und endlich deine Schulden bezahlen sollst (so dass es alle Nachbarn mitbekommen haben), sonst würden sie die Tür mittels Schlosser öffnen lassen o.ä. Du hast dich bedroht gefühlt, dass sie dir etwas antun usw.... ;-)

Die Anfahrtskosten musst du natürlich nicht bezahlen, einfach weil es Blödsinn ist und gegen die Schadensminderungspflicht verstößt.

quote:
ich will diese Drecksäcke in jedem Fall dran bekommen

Wie gesagt: Schreibe direkt eine Beschwerde ans fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Beschweren darüber, dass die überhaupt so einen längst strittig gestellten Fall annehmen, dass die derart mit einem persönlichen Hausbesuch einschüchtern wollen und zudem einen Antrag, denen wegen dieser Nötigung die Lizenz zu entziehen. Je öfter sich beschwert wird, desto eher passiert mal was.

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#19
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Überredet - ich werde den letzten Brief einscannen, und noch dazu vermerken, dass die zudem noch Umschläge verwenden, die denen von Gericht ähnlich sind.

Wie soll ich den Betreff formulieren? Antrag auf Entzug der Lizenz von ADI und GMI?

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Den Betreff würde ich benennen mit "Beschwerde über XYZ und Antrag auf Prüfung der Lizenz". Ansonsten formlos wie einen normalen Brief. Keine Romane. Knapp die Punkte schildern wegen der Beschwerde.

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#21
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Jetzt bin ich aber etwas verwirrt - GMI ist unter www.rechtsdienstleistungsregister.de eingetragen - und Allgemeiner Debitoren- & Inkassodienst GmbH ist nicht auffindbar.

Was ist denn das jetzt?

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

So, hab nun ein Schreiben aufgesetzt, das Aktenzeichen von dem zweiten Verein hab ich auch gefunden

quote:
Beschwerde gegen Inkassodienst und Antrag auf Prüfung der Lizenz
GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH
Aktenzeichen: XXXXX

Beschwerde gegen Inkassodienst und Antrag auf Prüfung der Lizenz
Allgemeiner Debitoren- & Inkassodienst GmbH
Aktenzeichen: XXXXX

Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,

seit mehreren Monaten werde ich von dem Inkassodienst GMI belästigt. Ich werde zu einer Zahlung aufgefordert, deren Inhalt ich bestreite. Man belästigt mich per Brief, Anrufe und sogar SMS. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich keine persönliche Kontaktaufnahme wünsche, trotzdem ruft man mich unter verschiedenen Telefonnummern immer wieder auf meinem Handy an, da ich das technische Verständnis besitze, bestimmte Nummern zu blockieren.
Ich habe mehrfach dazu aufgefordert, Klage zu erheben, da ich ohne richterliche Aufforderungen keine Zahlung leisten werde, dies wird ignoriert und ich werde weiterhin belästigt.
Der Verkehr meiner Angelegenheit wird unter dem internen Aktenzeichen von GMI XXXXXXXXXXXX geführt.

Dem nicht genug, wird mir nun von dem Allgemeiner Debitoren- & Inkassodienst GmbH (Kopie des Schreibens als Anlage) ein persönlicher Besuch in derselben Sache angedroht. Verschickt wurde der Brief in einem Umschlag, der farblich einem Gerichtsschreiben sehr ähnlich sieht. Und wie Sie dem Schreiben selber ansehen können, ist kein Datum vermerkt. Vorsorglich habe ich diesem Unternehmen den Zutritt zu meinem Privatgrundstück und Haus untersagt.
Internes Aktenzeichen dieses Unternehmen meiner Angelegenheit XXXXXXXX.

Hiermit stelle ich den Antrag auf Prüfung der Lizenz beider Unternehmen.



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-- Editiert Teddyknuddel am 09.10.2014 11:20

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#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nach etwas Suchen sind die doch auffindbar.
http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=5783

Insofern Beschwerde abschicken und abwarten, wie die beiden reagieren werden.

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#24
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Und weiter geht´s:

Habe heute ein Schreiben vom Allgemeinem Debitoren- und Inkassodienst aus dem Briefkasten gezogen. Dem lag eine vorgefertigte Erklärung bei, wo ich dann angeben konnte, dass ich die Ware nicht erhalten habe.

Mit der Aufforderung, dies innerhalb der nächsten 8 Tage zuzusenden (Datum auf dem Schreiben, 13.10.14) - zum Glück kann man ja am PC schön faxen :wipp:

Sie würden dann nach Erhalt der Erklärung die Angaben mit der Mandatin vergleichen und intensive Nachforschung betreiben.... blablabla...... würde ich nichts mehr von denen hören, wäre das weitere Verfahren gegen mich eingestellt.

Diesesmal kam das Schreiben in einem gewöhnlichem Umschlag, nicht gelb wie die Farbe von gerichtlichen Schreiben.

Gleichzeitig kam ein Schreiben vom Amtsgericht Osnabrück, wo man mir mitteilte, dass die Inkasso-Unternehmen um Stellungnahme gebeten wurden. Nach dessen Eingang würde man auf die Angelegenheit zurückkommen.

Na da bin ich mal gespannt, ob da jetzt irgendwie irgendwas passiert.

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