Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
Hallo,
ich bin es mal wieder... Bei meinem Freund und mir wird es immer bunter, was Forderungen angeht.
Zu allererst gibt es nach wie vor die Probleme mit Seiler & Kollegen, allerdings werden die Herren nach diversen Schreiben von unserer Seite ein wenig ruhiger und lassen sich viel Zeit bis sie sich melden...
In Zusammenhang damit haben wir eine Schufa-Auskunft angefordert, bei der wir rausbekommen haben, dass Einträge der Firma Creditreform bestehen... Es handelt sich hierbei um Forderungen von ca. 2000 € inzwischen. Auf Anfrage (da wir nicht zuordnen konnten, woher die Creditreform-Forderungen kommen) wurde uns mitgeteilt, dass es sich hierbei um Vodafone-Forderungen von Vodafone-Verträgen handelt. Aus dem Jahre 1995. Soweit so gut. Daraufhin schaute mich mein Freund doch sehr schräg an und sagte: ich hatte nie Vodafone-Verträge, war schon immer bei T-Mobile... Nun ja... Und langsam aber sicher wurden uns diverse Dinge klar... Wir fingen daraufhin an, die wenigen Unterlagen, die uns von ihm vorliegen (seine Mutter hatte alle Unterlagen abgeheftet, ein Chaos sondergleichen und es fehlt meiner Meinung nach eine ganze Menge an Unterlagen), durchzuschauen und zu sortieren... In diesem Zuge fiel uns ein Pachtvertrag aus dem Jahre 1995 in die Hände, sowie ein Brief, in dem zwecks Eröffnung eines Gaststättenbetriebes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt worden war... Soweit klingt es noch recht harmlos... Aber: die Unterschrift sowohl auf dem Brief als auch auf dem Pachtvertrag stammt DEFINITIV nicht von meinem Freund! Der Pachtvertrag stammt aus einer Zeit, in der er vom Bund aus in Kanada stationiert war! Nun vermuten wir, dass die Verträge ebenfalls aus diesem Zeitraum stammen... Nun meine Frage hierzu: Wenn wir nachweisen könnten, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland war und somit nachweislich die Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide nicht erhalten KONNTE und somit auch nicht darauf reagieren konnte, noch dazu nachweisen könnten, dass die Verträge nicht von ihm stammen, haben wir dann eine Chance, dass wir die Forderungen nicht begleichen müssen? Es war ja nunmal nicht seine Schuld und er wusste nicht, was die damals angerichtet hat. Wir sind nach wie vor am Unterlagen sortieren und es kommen immer mehr Dinge ans Licht, wo sie in seinem Name unterschrieben hat... Ich denke, beabsichtigt hatte sie es nicht, dass er die Unterlagen erhält, nur auf die Schnelle nicht genau genug geschaut als wir vor 2 Jahren im Streit dort ausgezogen sind...
Ist denn ein Titel, der nie bei jemandem ankam, rechtskräftig? Natürlich vorausgesetzt, wir können es nachweisen, was wir ja zumindest vom Datum her und vom Datum des Einberufungsbescheides der Bundeswehr her können...
Vielen Dank schonmal...
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
Die Sache hört sich eigentlich eindeutig an, um die Bearbeitungsgebühr wirst du wohl nicht herumkommen
Ich würde in diesem speziellen Fall doch eher den Rat eines in diesem Bereich erfahrenen RA mit einbeziehen als mich auf die telefonische Aussage eines IB (!)Mitarbeiters zu verlassen.
(Kommt dann ohnehin wahrscheinlich nur ein Vergleichsangebot)
gruß
thehellion
privatmeinung eines Laien
von thehellion am 04.02.2006 21:11
Status: Tao (12124 Beiträge)
Userwertung:
3,4 von 5
(von 280 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
Wie die Unterschrift drauf kam ist klar: gefälscht von seiner Mutter... Wir haben 2 Personen, bei denen sie das gleiche gemacht hat... Den Nachweis kann er anfordern, er hat ja eine Akte bei der Bundeswehr... Ob die Unterschrift in dieser Sache geleistet wurde, während er im Ausland war wissen wir allerdings nicht, da wir nicht wissen, wann die Verträge abgeschlossen wurden. Ich gehe aber davon aus, dass es sich um den betreffenden Zeitraum handelt... Vodafone wird ja nicht 2 Jahre lang Handyverträge laufen lassen, die nicht gezahlt werden. Davon abgesehen, dass wenn die Laufzeit zum Zeitpunkt der Mahnbescheide zwei Jahre betrug, mein Freund noch gar keine 18 war, als die Verträge abgeschlossen wurden
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden