Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364803
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Inkasso » Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Pro...

Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

5364 Aufrufe

Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme

Hallo,

ich bin es mal wieder... Bei meinem Freund und mir wird es immer bunter, was Forderungen angeht.

Zu allererst gibt es nach wie vor die Probleme mit Seiler & Kollegen, allerdings werden die Herren nach diversen Schreiben von unserer Seite ein wenig ruhiger und lassen sich viel Zeit bis sie sich melden...

In Zusammenhang damit haben wir eine Schufa-Auskunft angefordert, bei der wir rausbekommen haben, dass Einträge der Firma Creditreform bestehen... Es handelt sich hierbei um Forderungen von ca. 2000 € inzwischen. Auf Anfrage (da wir nicht zuordnen konnten, woher die Creditreform-Forderungen kommen) wurde uns mitgeteilt, dass es sich hierbei um Vodafone-Forderungen von Vodafone-Verträgen handelt. Aus dem Jahre 1995. Soweit so gut. Daraufhin schaute mich mein Freund doch sehr schräg an und sagte: ich hatte nie Vodafone-Verträge, war schon immer bei T-Mobile... Nun ja... Und langsam aber sicher wurden uns diverse Dinge klar... Wir fingen daraufhin an, die wenigen Unterlagen, die uns von ihm vorliegen (seine Mutter hatte alle Unterlagen abgeheftet, ein Chaos sondergleichen und es fehlt meiner Meinung nach eine ganze Menge an Unterlagen), durchzuschauen und zu sortieren... In diesem Zuge fiel uns ein Pachtvertrag aus dem Jahre 1995 in die Hände, sowie ein Brief, in dem zwecks Eröffnung eines Gaststättenbetriebes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt worden war... Soweit klingt es noch recht harmlos... Aber: die Unterschrift sowohl auf dem Brief als auch auf dem Pachtvertrag stammt DEFINITIV nicht von meinem Freund! Der Pachtvertrag stammt aus einer Zeit, in der er vom Bund aus in Kanada stationiert war! Nun vermuten wir, dass die Verträge ebenfalls aus diesem Zeitraum stammen... Nun meine Frage hierzu: Wenn wir nachweisen könnten, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland war und somit nachweislich die Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide nicht erhalten KONNTE und somit auch nicht darauf reagieren konnte, noch dazu nachweisen könnten, dass die Verträge nicht von ihm stammen, haben wir dann eine Chance, dass wir die Forderungen nicht begleichen müssen? Es war ja nunmal nicht seine Schuld und er wusste nicht, was die damals angerichtet hat. Wir sind nach wie vor am Unterlagen sortieren und es kommen immer mehr Dinge ans Licht, wo sie in seinem Name unterschrieben hat... Ich denke, beabsichtigt hatte sie es nicht, dass er die Unterlagen erhält, nur auf die Schnelle nicht genau genug geschaut als wir vor 2 Jahren im Streit dort ausgezogen sind...

Ist denn ein Titel, der nie bei jemandem ankam, rechtskräftig? Natürlich vorausgesetzt, wir können es nachweisen, was wir ja zumindest vom Datum her und vom Datum des Einberufungsbescheides der Bundeswehr her können...

Vielen Dank schonmal...


von guest-12317.06.2011 15:13:44 am 04.02.2006 18:36
Status: Junior (78 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 214 weitere Beiträge zum Thema "Creditreform".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
Ich bin selber bei Creditreform beschäftigt. Hier mal meine Meinung zu dem Problem.

Ein nicht zugestellter Titel ist nicht rechtskräftig. Titel werden generell nur nur per Einschreiben an den rechtmäßigen Empfänger versandt.

Ich würde dir Raten dich mit Creditreform (Tel.Nr auf Schreiben) in Verbindung zu setzen um die Sache mit dem Inkasso Leiter (nicht Geschäftsführer) zu besprechen.

Die Sache hört sich eigentlich eindeutig an, um die Bearbeitungsgebühr wirst du wohl nicht herumkommen.

-----------------
"MFG Jörg
Linktipp: www.creditreform-kassel.de"


von JörgHeinrich am 04.02.2006 19:02
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
Titel können sehr wohl durch Niederlegung zugestellt werden. Dazu reicht der Einwurf in den Briefkasten des Empfängers. Außerdem erfolgt die Zustellung nicht per einschreiben, sondern per formeller Postzustellung.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 04.02.2006 19:33
Status: Tao (5641 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 31 User(n) bewertet)

>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
soweit ist mir klar...

Fakt ist aber, dass er keine Chance hatte zu reagieren so wie es aussieht, da er ja im Ausland war für ein halbes Jahr und in diesem Zeitraum die Schreiben wohl kamen... er war immer bereit seine Schulden (sofern er davon wusste, in den Jahren seit wir zusammen kamen kam verdammt viel Zeug, was er nie veranlasst hatte, da Unterschriftenfälschungen seiner Mutter vorliegen)...

Für mich wäre wichtig zu erfahren, wann die Titel zugestellt wurden und wann vor allem die Veträge gemacht wurden... Da dies nun schon 11 Jahre her ist, vermuten wir, dass sie wie gesagt in diesem Zeitraum (da von da mehrere Fälschungen seiner Unterschrift vorliegen) die Verträge auf seinen Name abgeschlossen hat...


von guest-12317.06.2011 15:13:44 am 04.02.2006 20:10
Status: Junior (78 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
Die Sache hört sich eigentlich eindeutig an, um die Bearbeitungsgebühr wirst du wohl nicht herumkommen

Ich würde in diesem speziellen Fall doch eher den Rat eines in diesem Bereich erfahrenen RA mit einbeziehen als mich auf die telefonische Aussage eines IB (!)Mitarbeiters zu verlassen.

(Kommt dann ohnehin wahrscheinlich nur ein Vergleichsangebot)

gruß
thehellion

privatmeinung eines Laien


von thehellion am 04.02.2006 21:11
Status: Tao (12124 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)

>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
Die Frage die sich mir hier stellt ist doch wohl eher: Wie kommt die Unterschrift des Freundes auf die verschiedenen Verträge, wenn es doch DEFINITIV nicht seine ist? Ist auch heute noch tatsächlich und einwandfrei belegbar, das der Freund die Unterschrift gar nicht hat leisten können, weil er zu dieser Zeit z.B. im Ausland war, ist er für mich auch nicht der Vertragspartner.


von zuspät am 06.02.2006 00:22
Status: Philosoph (554 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
Wie die Unterschrift drauf kam ist klar: gefälscht von seiner Mutter... Wir haben 2 Personen, bei denen sie das gleiche gemacht hat... Den Nachweis kann er anfordern, er hat ja eine Akte bei der Bundeswehr... Ob die Unterschrift in dieser Sache geleistet wurde, während er im Ausland war wissen wir allerdings nicht, da wir nicht wissen, wann die Verträge abgeschlossen wurden. Ich gehe aber davon aus, dass es sich um den betreffenden Zeitraum handelt... Vodafone wird ja nicht 2 Jahre lang Handyverträge laufen lassen, die nicht gezahlt werden. Davon abgesehen, dass wenn die Laufzeit zum Zeitpunkt der Mahnbescheide zwei Jahre betrug, mein Freund noch gar keine 18 war, als die Verträge abgeschlossen wurden



von guest-12317.06.2011 15:13:44 am 06.02.2006 18:29
Status: Junior (78 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
Update! Die Vertragskopien sind da... Entstanden sind die Verträge im Jahre 1995, am 17.02. und am 13.03. ... Abgeschlossen auf seinen Name, Konto seiner Mutter... Unterschrift Kontoinhaber und Vertragspartner sieht ziemlich gleich aus obwohl es zwei unterschiedliche Personen sind... Es ist auch nicht seine Handschrift... *yes* Sieg! *Glück gehabt*


von guest-12317.06.2011 15:13:44 am 10.02.2006 17:26
Status: Junior (78 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
Die Sache hört sich eigentlich eindeutig an, um die Bearbeitungsgebühr wirst du wohl nicht herumkommen


freut mich ...aber nicht auf den inkassoonkel hören

gruß
thehellion


von thehellion am 10.02.2006 17:33
Status: Tao (12124 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)

>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
ach, da hör ich eh nicht drauf, denn wie gesagt, es IST inzwischen eindeutig, und da werden wir definitiv nicht die Gebühren dafür zahlen, dass sie Mist gebaut hat... Never... Soll man sich von ihr holen, das ist mir egal... Soll sie im Bau landen, denn da gehört sie hin...


von guest-12317.06.2011 15:13:44 am 10.02.2006 17:58
Status: Junior (78 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Inkasso-Forderungen Creditreform, diverse andere Probleme
--- editiert vom Admin


von guest123-977 am 10.02.2006 20:09
Status: Unsterblich (1576 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

364803
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109961
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online