Inkasso Forderung berechtigt?

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkasso Forderung berechtigt?

Hallo zusammen, ich weiß, dass dieses Thema schon öfter vorkam, aber ich bräuchte bitte Hilfe in meinem speziellen Fall. Am 7.7. bekam ich eine Brief von Seghorn Inkasse, den ich erst 2 Wochen später lesen konnte. Es stand nur Forderung "XXX Bank" und dass ich mich melden solle. Ich habe dann sofort eine Brief aufgesetzt, dass ich alle Forderungen zürückweise und bitte eine Aufstellung, den Titel sowie die Abretungsurkunde verlange. Die Forderung ist von 2012. Damals hatte ich wohl Disposchulden und mein Konto wurde gepfändet, was ich aber dann alles nicht mitbekommen habe, da ich im Ausland war. Danach kam nie eine Forderung. Eine Titelkopie habe ich nun erhalten. Eine Aufstellubg irgendwelcher für mich nicht ersichtlicher Kosten, aber keine Abtretungsurkunde. Sie fordern mich auf einen Betrag binnen 2 Wochen zu zahlen oder eine Ratenvereinbarung auszumachen. Was kann ich machen? Nochmal eine genaue Aufstellung der Kosten sowie eine Abtretungsurkunde zu verlangen? Kann das Inkasso mir einen negativen Schufaeintrag machen? Das ist nämlich im Moment das letzte was ich möchte....

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27 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du könntest die Aufstellung mal einscannen und anonymisiert hier verlinken, sowie den Titel. Dann kann man sehen, ob da etwas zu streichen ist. Alle personenbezogenen Daten und Aktenzeichen vorher mit einem Grafikprogramm rausmachen.

Der Titel ist auf deinen Namen und deine Adresse?

Zitat:
Was kann ich machen?

Bezahlen? Zumindest das, was durchsetzbar wäre

Zitat:
sowie eine Abtretungsurkunde zu verlangen

Titel ist Titel und wenn der in der Welt ist, ist reichlich egal, was zuvor passiert ist. Auf welchen Gläubiger lautet der Titel?

Zitat:
Kann das Inkasso mir einen negativen Schufaeintrag machen

Da es einen Titel gibt: Ja


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#2
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, habe das erste und zweite Schreiben sowie den Titel verlinkt:
https://photos.app.goo.gl/dOWNFNJcJ9U0UFCD2

Zitat:
Der Titel ist auf deinen Namen und deine Adresse?

Ja, der Titel ist auf meinen Namen und alter Adresse. Dort war ich aber nicht mehr zu erreichen

Zitat:
Bezahlen? Zumindest das, was durchsetzbar wäre

Wenn es berechtigt ist zahle ich natürlich, habe nur Angst, dass es nicht die "richtige" Stelle ist, also das Inkassounternhemen macht einfach einen unseriosen Eindruck auf mich.

Eine Abtretungsurkunden werde ich ein zweites Mal verlangen. Solnage man doch noch im "Streit" ist, darf es keinen Schifaeintrag geben Ist das richtig?


Danke für eure Hilfe.

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Da es einen Titel gibt ist der "Streit" beendet und es darf in jede Auskunftei gemeldet werden. Die Abtretungserklärung ist reine Formsache.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ja, der Titel ist auf meinen Namen und alter Adresse. Dort war ich aber nicht mehr zu erreichen

Wenn du das beweisen kannst (Abmeldung vom Amt usw.), dann wäre das theoretisch ein Grund für einen Einspruch gegen den Titel. Ab dem Moment, wo du den Titel erstmals siehst, 14 Tage.
Allerdings würde ich das nicht empfehlen. Wenn die Hauptschulden unstrittig sind, wird das vor Gericht gehen und du wirst dann vermutlich trotzdem verurteilt. Das wird dann nur teurer.
Wenn die 14 Tage abgelaufen sind, ist es aber sowieso egal...

Ich würde beim Inkasso noch mal nachhaken und eine detaillierte Forderungsaufstellung verlangen (in Form eines Kontoauszuges). Zudem anmerken, dass sie die verjährten Zinsen doch streichen möchten und die übrigen begehrten Kosten per Rechnungsnachweise u.ä. nachweisen mögen. Dann kann man nochmal gucken. Ansonsten wäre die rechte Seite des Titels interessant gewesen. Aber wenn da die über 400€ auch so als Hauptforderung drin stehen, geht da nicht viel. Zumindest auf den ersten Blick sieht das nicht nach so viel Unfug aus.

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#5
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo mepeisen,
danke für deine Antwort-
aber was meinst du mit rechter Seite des Titels? Das war alle was ich bekommen habe.

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bestehen noch andere Schulden ?
Wie ist der score ?
Verh kids ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
aber was meinst du mit rechter Seite des Titels?

In dem mittleren Foto geht's ja nur bis "Vollstrecku".... Die rechte Seite geht weiter mit "....ngsbescheid". M-.)
Also dort wo die Einzelposten aufgelistet sind,.

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#8
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Keine anderen Schulden, keine Kids, nicht verheiratet.
Auf der rechten Seite ist nichts mehr aufgelistet :/

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Auf der rechten Seite ist nichts mehr aufgelistet :/

Sicher?
Kannst du die rechte Seite mal einscannen?

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#10
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe den Titel noch einmal abfotografiert, die rechte Seite wurden von denen wohl nicht mitkopiert....

https://photos.app.goo.gl/dOWNFNJcJ9U0UFCD2

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann fordere noch mal die rechte Seite an und wie gesagt eine detaillierte Forderungsaufstellung.

-- Editiert von mepeisen am 25.07.2017 10:13

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#12
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen, ich habe nun eine detaillierte Forderungsaufstellung bekommen: https://goo.gl/photos/P4HhJhGTxbMapXBx7
Kann sich das jemand bitte anschauen?

Wenn ich eine Ratenzahlung mit denne vereinbare, wie mache ich das am besten? Habe gelesen man soll nicht seine Einkünfte offen darlegen. Soll ich dann ein schriftliches Angebot abgeben?
Ich verstehe nicht...wenn der Titulierung bereits schon ein paar Jahre her ist, warum ich seit dem nichts mehr bekommen habe und warum es dazu keinen Schufaeintrag gibt. Das ist nämlich jetzt das was ich unbedingt abwenden möchte, aber ich weiß nicht wie...?

Danke für eure Hilfe bisher

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Posten "GVK. BEZ. MAND." würde ich streichen. keine Ahnung, was das sein soll. Genauso diese vielen Posten "Ermittl.". Auch wenn das nicht so viel ist.
Über die Aktion mit dem Gerichtsvollzieher kann man sich eine Rechnungskopie geben lassen. Das alles hält sich aber in Grenzen vom Gesamtbetrag her.

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#14
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, danke, aber wie genau stelle ich es jetzt an, dass ich einen Ratenzahlungsplan mit denen vereinbare ohne alles offenlegen zu müssen?

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#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Du schreibst denen "ich biete eine Ratenzahlung in Höhe von x € beginnend zum xx.09.2017. Bitte teilen Sie mir mit ob Sie damit einverstanden sind." Beachte aber, dass eine RZ Vereinbarung im Regelfall eine Einigungsgebühr auslöst.

Warum es bisher keinen Schufaeintrag gibt könnte daran liegen, dass der Gläubiger und/oder dessen Vertreter nicht der Schufa angehören oder die Schufa den Eintrag nicht der richtigen Person zugeordnet hat oder ... . Es ist aber nicht auszuschließen, dass noch ein Eintrag bei der Schufa und/oder einer anderen Auskunftei kommt.

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#16
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Auf meinen Vorschlag die Zinsen wegzulassen sind sie leider nicht eingegangen und haben mir die gesamte Summe genannt. Diese soll nun ab dem 1.9. getilgt werden. Sie schreiben "die Verzugsfolgen früherer Mahnungen bleiben ebenso bestehen wie die Wirkung und Folgen bereits ausgebrachter Pfändungen. Soweit Guthaben z.B. durch Zahlungen vin dritter Seite entstehen, werden sie auf die Forderung angerechnet. Sollte sich der Vorgang in der Titulierung befinden, wir diese nicht unterbrochen."


Was bedeutet das denn bitte? Ist das eine allgemeine Formulierung oder köntne da noch zusätzliche Kosten entstehen?

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#17
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Das ist allgemeines Geplänkel. Auf gut deutsch bedeutet es Pfübs die veranlasst sind ziehen wir nicht zurück. Falls gerade ein MB rausgegangen ist so ergeht auch noch der VB.
Für dich hat beides keine Relevanz.
Die Einigungsgebühr wird wahrscheinlich noch hinzu gekommen sein.

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#18
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Was heisst MB und VB? Das heißt, ich kann zustimmen, weil es sich um einen gnaz normales Ratenzahlungsplan handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

MB = Mahnbescheid
VB = Vollstreckungsbescheid

Ansonsten: Wie ist denn der gesamte Wortlaut? Auß0er diesem Absatz steht nichts weiter drin, dass man irgendwelche Kosten anerkennt o.ä.?

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#20
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Vollstreckung war ja bereits schon vor Jahren. Siehe Link: https://photos.app.goo.gl/dOWNFNJcJ9U0UFCD2
Jetzt geht es noch darum sich zu einigen. Der gesamte Wortlaut findest du auch in dem Ordner.

Danke!

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#21
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Würde die 442,88 Euro + 26 Euro + Zinsen ab 01.01.14 (selber ausrechnen) zahlen. Falls im Juni/Juli 2014 tatsächlich der Gerichtsvollzieher tätig war und eine Gebührenrechnung vorgelegt wird, kommt das auch noch dazu.

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#22
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Gestattet ihr mir bitte noch eine letzte Frage zu diesem Thema? Ich habe nun den Vorschlag zur Ratenzahlung gemacht. Wahrscheinlich ist Ihnen die Rate zu niedrig weswegen sie mir diesen Fragebogen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geschickt haben. Diesen möchte ich aber auf keinen Fall ausfüllen. Welcer Weg bleibt mir aber stattdessen?
Danke vorab und viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Welcer Weg bleibt mir aber stattdessen?
Du brauchst keine Erlaubnis, um Raten zu zahlen. Einfach das zahlen, was geht, zweckgebunden (Verwendungszweck beispielsweise ergänzen: "Nur HF, titulierte Kosten, nicht verjährte Zinsen").

Du riskierst halt, dass es eine Pfändung gibt, solange es keine Einigung gibt.

Oder du legst dir das Geld in die Keksdose und sobald du genug beisammen hast, bezahlst du es einmalig komplett.

Signatur:

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#24
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen, die Geschichte geht leider weiter. Ich habe eine Ratenzahlung vorgeschlagen. Leider wurde mein Vorschlag nicht angenommen, da sie eine Offenlegung aller Daten von mir forderten, wozu ich nicht bereit war.
Dann kam ein Schreiben, dass der nächste Schritt wohl gerichtlich sein wird und jetzt bieten sie mir überraschenderweise eine Einmalzahlung (Summe niedriger) an. Wie darf ich das verstehen? Ist das eine normale Vorgehensweise? Was kann ich tun?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kannst du diese Einmalzahlung denn bezahlen? Und wenn ja: Wie hoch ist sie bzw. entspricht sie dem, was durchsetzbar ist oder ist das niedriger?

Wenn du das bezahlen kannst und das unterhalb der durchsetzbaren Forderung ist, dann würde ich darauf eingehen. Wichtig ist, dass man keine neuen Löcher aufreißt. So etwas zu machen und anderswo (insbesondere Miete, Strom, Nebenkosten usw.) aufzureißen ist ein No-Go.

Zitat:
Ist das eine normale Vorgehensweise?

Wenn man befürchtet, dass bei dir nichts zu holen ist, dann ja. ;-)
Dann versucht man halt irgendwie noch irgendwas zählbares zu bekommen.

Wichtig ist, dass man nochmal genau drauf schaut, wie dieser Vorschlag formuliert ist. Dass also wirklich alles erledigt ist und man sich nichts Blödes einhandelt.

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#26
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Betrag ist niedriger ja, aber leider kann ich ihn trotzdem nicht auf einmal bezahlen (2x würde gehen) und die Frist bis zum 24.4. ist mir auch zu eng.
Sie schreiben, dass danach dann alles erledigt sei. Wörtlich: "Nach Eingang der Summe wird der Vergleich wirksam und es besteht für Sie keine weitere Zahlungsverpflichtung."

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann würde ich denen halt schreiben, dass man das so nicht bezahlen kann und würde denen das anbieten, was du als Einmalzahlung bezahlen kannst.
Parallel halt zusammensparen bis du den Betrag zusammen hast, der durchsetzbar ist. Du kannst die Einigung nicht erzwingen.

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