Inkasso Dienst möchte, dass ich meinen Widerspruch zurück nehme

29. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Inkasso Dienst möchte, dass ich meinen Widerspruch zurück nehme

Nabend zusammen,


und Danke für dieses Forum. Kurz zu meiner Vorgeschichte:

Meine Mutter verstarb 2013 recht plötzlich. Ich habe dann unter recht schweren Bedingungen die Beerdigung organisieren können und bin dann wieder meiner Wege gezogen. 2014 bekam ich dann Post von Gläubigern, die Geld von mir möchten. Sachen die sich durch den Tod meiner Mutter auf mich übertragen haben. Ich hatte nie die Möglichkeit, das Erbe irgendwie ablehnen zu können und habe auch gar nichts von den Verbindlichkeiten gewusst, um ehrlich zu sein. Fast alle Gläubiger konnten dann besänftigt werden und die Beträge wurden dann als Verlust verbucht. Nun gab es eine Firma, die kurz nach dem Telefonat die Unterlagen einem Inkasso Unternehmen überreicht haben und seit dem ist der pure Terror angesagt.

Sie wollen mich wegen Betruges anzeigen, weil ich die Rechnung nicht bezahle und hätte wissen müssen, dass ich nicht zahlen kann/will. Dabei sind die Kosten ja durch meine Mutter entstanden und nicht durch mich. Wenn ich nicht anfange zu zahlen geht alles dann zum Gericht und ich werde definitiv verlieren usw. usw.. Viele Drohanrufe, weitere Angst aufbauende Briefe später kam dann endlich das Schreiben vom Gericht, was ich voll widersprochen habe. War mittlerweile bei einem Anwalt, der mir noch gleich ein Schreiben für das Inkassounternehmen mitgegeben hat, damit zum einen die Drohanrufe aufhören und die Firma unter anderem nicht die Möglichkeit bekommt einen negativen Schufa Eintrag erteilen zu können. Dazu dass ich den Widerspruch aufrecht erhalten werde, aber zu einer gütlichen Einigung bereit bin.

Jetzt hatte ich Heute einen Brief im Kasten von diesem Unternehmen. Es wird auch wieder eine Drohkulisse aufgebaut.

Nun zum neuen Problem:

In dem Brief steht sinngemäß, dass Sie zu 100% im Recht sind, da ich eben der Erbe bin und die einzige gütliche Vereinbarung die Sie eingehen werden, jene ist, dass ich den Widerspruch zurück ziehe und die Summe dann in Raten bezahle. Sonst werden sie eben das gerichtliche Verfahren fortsetzen.

Jetzt habe ich ja schon einen Anwalt, der den Fall übernehmen würde. Er sagt wir können zwei Wege gehen. Der eine wäre es zu versuchen noch nachträglich das Erbe abzulehnen. Da sieht er aber recht schlechte Chancen. Der Andere wäre eine Familieninsolvenz. Damit wäre das Inkassounternehmen eh außen vor. Das Problem sind die Folgen der Insolvenz, die ich scheue. Auch würde ich im Moment noch drauf verzichten den Anwalt wirklich zu engagieren (sagt man das so?).

Zu meiner Frage:

Soll ich nun schriftlich mitteilen, dass ich den Widerspruch weiter aufrecht erhalte und auf eine weitere Reaktion warten?


Ich Danke schon mal allen.


MfG

Das Problemkind

-- Editier von Problemkind2015 am 29.10.2015 01:25

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Aufforderung einen Mahnbescheidswiderspruch zurückzuziehen ist absolut normal
Wie lange ist der Widerspruch her ?

Auch die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen ist keine Besonderheit
Anzeigen dieser Art , falls sie erfolgen , werden allerdings regelmäsig wieder eingestellt

Wie ist Dein score ?
Andere Schulden ?

In welcher größenordnung brwegt sich die Forderung ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte nie die Möglichkeit, das Erbe irgendwie ablehnen zu können und habe auch gar nichts von den Verbindlichkeiten gewusst, um ehrlich zu sein


Die Möglichkeit zum Ablehnen hattest Du. Innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme vom Tod Deiner Mutter kannst Du das Erbe beim Amtsgericht Deiner Stadt ausschlagen. Im Nachhinein das noch hinzubekommen, ist sehr schwierig.

Ich hatte den gleichen Fall nach dem Tod meines Vaters. In seinen Unterlagen nix von Gläubigern gefunden (wahrscheinlich alles weggeworfen). Nur auf dem Kontoauszug gab es regelmäßige Ratenzahlungen an ein Inkassobüro. Nachdem wir eine Forderungsaufstellung vom Inkasso erhalten haben, war klar, dass wir das Erbe nicht antreten werden.

-- Editiert von hausfrau66 am 29.10.2015 09:56

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Grds. sollte auch im Nachhinein die Möglichkeit bestehen, maximal mit dem Wert des Nachlasses haften zu müssen. Frag mal Onkel Google nach dem Begriff "Dürftigkeitseinrede".
Hängt natürlich davon ab, ob ein Nachlass vorhanden war und wie groß dieses war.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Die Aufforderung einen Mahnbescheidswiderspruch zurückzuziehen ist absolut normal
Wie lange ist der Widerspruch her ?
Auch die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen ist keine Besonderheit
Anzeigen dieser Art , falls sie erfolgen , werden allerdings regelmäsig wieder eingestellt
Wie ist Dein score ?
Andere Schulden ?
In welcher größenordnung brwegt sich die Forderung ?


Der Widerspruch ist mit Heute genau 3 Wochen her.
Gute Frage, wo kann man das einsehen?
Ich hatte andere Schulden, diese sind aber schon seit 3 Jahren getilgt.
Mit allem, Inkassokosten etc. bin ich bei weit über 3.000 Euro.

Zitat (von hausfrau66):

Die Möglichkeit zum Ablehnen hattest Du. Innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme vom Tod Deiner Mutter kannst Du das Erbe beim Amtsgericht Deiner Stadt ausschlagen. Im Nachhinein das noch hinzubekommen, ist sehr schwierig.
Ich hatte den gleichen Fall nach dem Tod meines Vaters. In seinen Unterlagen nix von Gläubigern gefunden (wahrscheinlich alles weggeworfen). Nur auf dem Kontoauszug gab es regelmäßige Ratenzahlungen an ein Inkassobüro. Nachdem wir eine Forderungsaufstellung vom Inkasso erhalten haben, war klar, dass wir das Erbe nicht antreten werden.


Das sagte mir der Anwalt auch. Das Problem ist, die Summe ist im Moment groß genug, mir das Genick zu brechen, aber zu klein für die normale Nachlassinsolvenz.
Ich habe mit dem Teil meiner Familie nicht viel zu tun. Seit dem Tode meiner Mutter sogar absolut gar nichts mehr. Als ich vom Tode meiner Mutter erfahren habe, bin ich über 1000km zu ihrer Wohnung, habe Tatortreiniger bestellt, habe den Entrümpelungsdienst gerufen. Dabei noch festgestellt, dass Sie wohl während ich zu ihr unterwegs war, beklaut wurde. Habe dann die Beerdigung organisiert, was wirklich nicht einfach war. Habe dann die Diebstahls Anzeige bei der Polizei gemacht. Nach der Beerdigung bin ich dann wieder in mein eigenes Leben zurück. Habe gar nicht davon gewusst, dass ich unbedingt an ihrer Wohnadresse das Erbe ableben muss, war zu dem Zeitpunkt auch gar nicht in der Lage dazu.

Das habe ich dann durch die Gläubiger erfahren als die ganzen Briefe ankamen. Wie gesagt die anderen Gläubiger waren auch nicht so bösartig. Da waren die zu erhaltenden Summen nicht so groß.

MfG

Das Problemkind

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Mahnman):
Grds. sollte auch im Nachhinein die Möglichkeit bestehen, maximal mit dem Wert des Nachlasses haften zu müssen. Frag mal Onkel Google nach dem Begriff "Dürftigkeitseinrede".
Hängt natürlich davon ab, ob ein Nachlass vorhanden war und wie groß dieses war.


Es gab keinen Nachlass, bis auf 300,- die noch auf dem Konto waren, die habe ich aber mit in die Beerdigungskosten fließen lassen. Es gab nur Kosten.


MfG


Das Problemkind

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Sie wollen mich wegen Betruges anzeigen, weil ich die Rechnung nicht bezahle und hätte wissen müssen, dass ich nicht zahlen kann/will.

Bei so einer Nummer würde ich direkt zur Polizei gehen und das Inkasso anzeigen wegen Nötigung.
Ich würde hier pokern. Das Inkasso weiß nichts davon, dass der Betrag für eine Nachlassinsolvenz zu gering ist. Ich würde das nutzen und dem Inkasso schreiben, dass man eine Strafanzeige wegen Nötigung und eine Nachlassinsolvenz anstrebt (ruhig schreiben, dass es nichts zu erben gab, also die Erbsumme nahezu 0 € betrug), wenn sie einen weiterhin belästigen. Auch schreiben, dass es weitere Forderungen gab, die ebenfalls in die Insolvenz laufen würde.

Nochmals schreiben: Wenn Sie an einer gütlichen interessiert sind, nehmen Sie mein Angebot von XX€ an und hören sie auf, mich weiter zu bedrohen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Um was für eine art gläubiger handelt es sich bei dem auftraggeber?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Sie wollen mich wegen Betruges anzeigen, weil ich die Rechnung nicht bezahle und hätte wissen müssen, dass ich nicht zahlen kann/will.
Bei so einer Nummer würde ich direkt zur Polizei gehen und das Inkasso anzeigen wegen Nötigung.
Ich würde hier pokern. Das Inkasso weiß nichts davon, dass der Betrag für eine Nachlassinsolvenz zu gering ist. Ich würde das nutzen und dem Inkasso schreiben, dass man eine Strafanzeige wegen Nötigung und eine Nachlassinsolvenz anstrebt (ruhig schreiben, dass es nichts zu erben gab, also die Erbsumme nahezu 0 € betrug), wenn sie einen weiterhin belästigen. Auch schreiben, dass es weitere Forderungen gab, die ebenfalls in die Insolvenz laufen würde.
Nochmals schreiben: Wenn Sie an einer gütlichen interessiert sind, nehmen Sie mein Angebot von XX€ an und hören sie auf, mich weiter zu bedrohen.


Da ich sämtlichen Schriftverkehr aufgehoben habe, kommt dieser Brief eh mit zum Anwalt, wenn es soweit kommen sollte. Auch die anderen Briefe die eine richtige Drohgebärde darstellen. Auch die anderen Beweise usw.. Richtig bösartig waren sie am Telefon. Da fielen dann Sätze wie, wir sind im Recht und Sie werden verlieren und solche Geschichten und dass es für mich richtig Böse ausgeht, wenn ich nicht anfange zu zahlen. Da bin ich froh, dass ich das Problem jetzt nicht mehr habe.

Also denke ich mal, dass ich schreiben sollte, dass ich weiterhin den Widerspruch aufrechterhalten werde?

Zitat (von alucard2005):
Um was für eine art gläubiger handelt es sich bei dem auftraggeber?


DID = Deutscher Inkasso Dienst. Also der "normale" Inkassoeintreiber.



Danke nochmal für eure ganzen Antworten. Langsam liegen nämlich meine Nerven blank und überlege schon am Montag mal Schuldnerberatungen abzuklappern.


MfG

Das Problemkind

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
DID = Deutscher Inkasso Dienst. Also der "normale" Inkassoeintreiber.

Gemeint war der Gläubiger (Bank ? Versandhaus ? etc pp )
Der Inkassoladen wurde ja sicherlich nur zum Forderungseinzug beauftragt

Zitat:
Richtig bösartig waren sie am Telefon. Da fielen dann Sätze wie,

Sind nur weisungsgebundene Telefon Inkasso Call Agents
Du solltest dem Inkassoladen gegenüber schriftlich nachweisbar untersagen Dich telefonisch zu kontaktieren

Übrigerns tricksen Inkassoburos gerne bei den Gebühren
Guckst Du hier ( linke seite die gebührenliste )
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Zitat:DID = Deutscher Inkasso Dienst. Also der "normale" Inkassoeintreiber.
Gemeint war der Gläubiger (Bank ? Versandhaus ? etc pp )
Der Inkassoladen wurde ja sicherlich nur zum Forderungseinzug beauftragt
Zitat:Richtig bösartig waren sie am Telefon. Da fielen dann Sätze wie,
Sind nur weisungsgebundene Telefon Inkasso Call Agents
Du solltest dem Inkassoladen gegenüber schriftlich nachweisbar untersagen Dich telefonisch zu kontaktieren
Übrigerns tricksen Inkassoburos gerne bei den Gebühren
Guckst Du hier ( linke seite die gebührenliste )
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/


Entschuldigung, das hatte ich etwas falsch verstanden. Das ist Otto GmbH, also Versandhaus.

Es wurde schriftlich von mir eingereicht, dass ich telefonisch nicht mehr erreicht werden möchte. Seitdem ist in dieser Richtung auch Ruhe. Jetzt gehen aber erst mal die Briefe weiter. Wie gesagt, ich soll nachdem aktuellen Stand, den Widerruf zurück nehmen.

Apropos tricksen. Die Summe die sie vor dem Gerichtlichen Mahnverfahren haben wollten, lag weit über 4.000 Euro. Das hatten sie dann angepasst.


MfG

Das Problemkind

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

EOS DID gehört zur Otto Gruppe. Sprich: Das ist deren Tochterunternehmen.
Gemäß RDG liegt aber keine Inkassodienstleistung vor, wenn konzernintern beauftragt wird. Das würde ich unbedingt deinem Anwalt mitteilen. Sprich: Es ist bereits hart an der strafrechtlich relevanten Grenze, wenn die überhaupt Geld haben wollen, denn dieses Geld stellt einen REINGEWINN für Otto dar. Wenn dazu noch diese Drohung kommt, man würde dich (der du gar nichts damit zu tun hast, sondern nur zufällig Erbe bist) wegen Betrugs anzeigen, also beim besten Willen. Ich würde die dort anzeigen.

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Die Summe die sie vor dem Gerichtlichen Mahnverfahren haben wollten, lag weit über 4.000 Euro. Das hatten sie dann angepasst.

Also im anschließenden gerichtlichen Mahnbescheid wird die korrekte Summe eingefordert ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
EOS DID gehört zur Otto Gruppe. Sprich: Das ist deren Tochterunternehmen.
Gemäß RDG liegt aber keine Inkassodienstleistung vor, wenn konzernintern beauftragt wird. Das würde ich unbedingt deinem Anwalt mitteilen. Sprich: Es ist bereits hart an der strafrechtlich relevanten Grenze, wenn die überhaupt Geld haben wollen, denn dieses Geld stellt einen REINGEWINN für Otto dar. Wenn dazu noch diese Drohung kommt, man würde dich (der du gar nichts damit zu tun hast, sondern nur zufällig Erbe bist) wegen Betrugs anzeigen, also beim besten Willen. Ich würde die dort anzeigen.


Gibt es da irgendwie einen Präzedenzfall? Das klingt nämlich wirklich interessant, weil die Drohkulisse usw. wirklich nicht ohne waren. Und ich habe alles an Briefen aufgehoben. Auch der Brief, indem mir Betrug vorgeworfen wird. Das war übrigens der auslösende Brief, warum ich dann zum Anwalt bin.

Zitat (von thehellion):

Also im anschließenden gerichtlichen Mahnbescheid wird die korrekte Summe eingefordert ?


Ob jetzt die ganz genaue Summe, müsste ich nachrechnen. Aber bei vielen Posten ist scheinbar eine 0 verschwunden, andere wurden komplett angepasst. Auch das kann ich beweisen, im Zusammenhang der vorherigen Briefe des Inkassounternehmens und den Differenzbetrag, der beim Gerichtlichen Mahnbescheid dabei war.


MfG

Das Problemkind

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Auch der Brief, indem mir Betrug vorgeworfen wird.


Ein Masseninkassoladen wie EOS formuliert "geschickter" um hier Ängste zu wecken
Der Schuldner empfindest es nur als direkten Betrugsvorwurf
Schau Dir mal den konkreten Satz genau an

Zitat:
Die Summe die sie vor dem Gerichtlichen Mahnverfahren haben wollten, lag weit über 4.000 Euro. Das hatten sie dann angepasst.

Da haben sie anscheinend die nicht durchsetzungsfähige Märchengebühren gestrichen
Trotzdem solltest Du davon ausgehen das sehr wahrscheinlich eine Klagebegründung kommen wird (wenn Dein score nicht allzu schlecht ist )

Andere Fragen : Gäbe es was bei Dir zu pfänden ?
Die Freibeträge kennst Du ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Zitat:Auch der Brief, indem mir Betrug vorgeworfen wird.
Ein Masseninkassoladen wie EOS formuliert "geschickter" um hier Ängste zu wecken
Der Schuldner empfindest es nur als direkten Betrugsvorwurf
Schau Dir mal den konkreten Satz genau an
Zitat:Die Summe die sie vor dem Gerichtlichen Mahnverfahren haben wollten, lag weit über 4.000 Euro. Das hatten sie dann angepasst.
Da haben sie anscheinend die nicht durchsetzungsfähige Märchengebühren gestrichen
Trotzdem solltest Du davon ausgehen das sehr wahrscheinlich eine Klagebegründung kommen wird (wenn Dein score nicht allzu schlecht ist )
Andere Fragen : Gäbe es was bei Dir zu pfänden ?
Die Freibeträge kennst Du ?


Jup und über die Freibeträge würde ich im Moment nicht kommen. Aber ab Mitte nächsten Jahres sehr wahrscheinlich schon. Wie gut mein Score ist, weiß ich leider nicht. Hatte bis vor drei Jahren noch Altlasten von meinem Vater, die ich abgezahlt habe, daher könnte er recht schlecht ausfallen. Ich weiß nicht, in wieweit sich so ein Score erholt oder wo die Faktoren für den Score liegen.

Die Klagebegründung ist ja schon angekommen, weil ich eben der Erbe bin. Das ist der Brief von Gestern. Indem ich ja auch mein Widerruf ablegen soll. Oder wird da noch was vom Gericht kommen?

MfG

Das Problemkind

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nein, das ist noch keine Klagebegründung. Die Klagebegründung kommt von einem Gericht bzw. über ein Gericht.

Was die konzerninterne Beauftragung angeht: Das zuständige Aufsichtsgericht (AG Hamburg) hat da schon "arge Bedenken" gehabt, was diese Praxis angeht. Es wäre auch angebracht, sich dort einmal zu beschweren. So eine Beschwerde kostet nichts. Dann auch gleich beschweren, was die heftigen Drohungen und Betrugsvorwürfe angeht und beschweren, was den Versuch angeht, dich als alleinigen Erben anzusehen.
Ansonsten ergibt sich das aber auch aus beispielsweise §2 RDG Absatz 3 .

Frage: Was damals bestellt wurde, existiert das eigentlich noch im Nachlass? Wer hat das bekommen? Vielleicht kann man anbieten, das zurückzugeben?

-- Editiert von mepeisen am 31.10.2015 08:23

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nein, das ist noch keine Klagebegründung. Die Klagebegründung kommt von einem Gericht bzw. über ein Gericht.

Was die konzerninterne Beauftragung angeht: Das zuständige Aufsichtsgericht (AG Hamburg) hat da schon "arge Bedenken" gehabt, was diese Praxis angeht. Es wäre auch angebracht, sich dort einmal zu beschweren. So eine Beschwerde kostet nichts. Dann auch gleich beschweren, was die heftigen Drohungen und Betrugsvorwürfe angeht und beschweren, was den Versuch angeht, dich als alleinigen Erben anzusehen.
Ansonsten ergibt sich das aber auch aus beispielsweise §2 RDG Absatz 3
.

Frage: Was damals bestellt wurde, existiert das eigentlich noch im Nachlass? Wer hat das bekommen? Vielleicht kann man anbieten, das zurückzugeben?

-- Editiert von mepeisen am 31.10.2015 08:23


Entschuldigt, dass ich mich jetzt erst melde. Ich habe jetzt noch einen Termin bei der Caritas, der ist zwar erst Januar, man versucht aber mich früher dazwischen zu schieben. Das war jetzt etwas stressig. Ich finde es etwas kontraproduktiv nun einen Anwalt bezahlen zu müssen, um Schulden von mir abzuwenden. Dann baue ich ja Schulden auf, um Schulden zu bekämpfen. Und ich bin leider unterer Mittelstand/Oberer Armenstand, wenn es um das Einkommen geht. -.-

Wenn die Klagebegründung kommt, wie soll ich mich verhalten?

Kann die Beschwerde nicht nachteilig für mich sein? Nicht wenn die Inkassofirma dann erst recht auch mich los geht.

Es geht sich um eine Couchgarnitur. Diese Garnitur war nicht in der Wohnung meiner Mutter, warum ich denke, dass diese mit zu den gestohlenen Gegenständen gehört, die ich angezeigt habe. Nur hatte ich die Garnitur nicht bei der Anzeige mit angegeben, weil ich nichts von dieser Couch wusste. Dieses Wissen kam erst durch das Schreiben vom Anbieter.


MfG

Das Problemkind

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Klagebegründung kommt, wie soll ich mich verhalten?

Kommt drauf an, was dein endgültiges Ziel ist. Im Endeffekt würde ich das mit der Schuldnerberatung besprechen, wenn du diesen Weg gehst.

Zitat:
Kann die Beschwerde nicht nachteilig für mich sein? Nicht wenn die Inkassofirma dann erst recht auch mich los geht.

Das Inkasso kann im Endeffekt nur Briefe schreiben, mehr derzeit nicht. Das einzige, was man sich damit ggf. verbaut ist die Tatsache, dass die keinen Vergleich mehr eingehen werden. Aber alleine schon die aggressive Vorgehensweise des Inkassos zeigt eh, dass die sich auf nichts einlassen wollen.

Zitat:
Es geht sich um eine Couchgarnitur. Diese Garnitur war nicht in der Wohnung meiner Mutter, warum ich denke, dass diese mit zu den gestohlenen Gegenständen gehört, die ich angezeigt habe. Nur hatte ich die Garnitur nicht bei der Anzeige mit angegeben, weil ich nichts von dieser Couch wusste. Dieses Wissen kam erst durch das Schreiben vom Anbieter.

Interessante Info. Ich würde ggf. die Polizei informieren und die Strafanzeige ergänzen. Davon abgesehen würde ich gegenüber dem Inkasso nun etwas anders vorgehen:
"Wertes Inkasso. Im Nachlass meiner Mutter wurde die gelieferte Couch nicht gefunden. Ich bestreite daher, dass sie jemals geliefert und von meiner Mutter entgegen genommen wurde. Sie werden aufgefordert, unverzüglich einen Zustellnachweis vorzulegen. Sie haben hierzu 7 Tage Zeit. Ich diskutiere nicht und gewähre keine Fristverlängerung. Darüber hinaus habe ich mich informiert. Im Fall einer konzerninternen Beauftragung sind Inkassokosten ausdrücklich verboten. Ich behalte mir daher entsprechende Maßnahmen gegen Sie vor (Strafanzeige/ Beschwerde beim Aufsichtsgericht/ negative Feststellungsklage)."

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Warte erst mal auf die klagebegrundung und melde Dich dann nochmal

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo an alle,

ich sollte mich ja noch Mal melden wenn Post ankommt. Ich hatte gestern folgenden Brief im Briefkasten:

Sehr geehrter Schuldner,

da uns noch keine Rücknahme des Widerspruches vorliegt, geben wir Ihnen bis zum 14.12.2015 die Möglichkeit den Widerspruch zurück zu nehmen. Anderenfalls werden wir unsere Anwälte beauftragen, die Gerichtsbegründung einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen


Soll ich darauf reagieren, oder weiterhin erst Mal abwarten?


Noch mal Danke an euch

Das Problemkind

-- Editiert von Problemkind2015 am 01.12.2015 13:24

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Habbe den bisherigen Verlauf hier im Forum noch mal durchgelesen
ICH persönlich würde eher empfehlen nicht mehr reagieren

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Würde ich auch nicht. Es gibt zunächst genug Material, dass du bei einer Klage vorbringen könntest (siehe oben). Beschwerde beim Aufsichtsgericht wurde eingereicht? Strafanzeige wegen Nötigung erstattet? Diese beiden Punkte wären die einzigen, was ich derzeit machen würde.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Beschwerde beim Aufsichtsgericht wurde eingereicht? Strafanzeige wegen Nötigung erstattet?


Natürlich ist das nicht geschehen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Erst mal einen guten Rutsch an alle,


Zitat (von vundaal76):
Zitat:Beschwerde beim Aufsichtsgericht wurde eingereicht? Strafanzeige wegen Nötigung erstattet?
Natürlich ist das nicht geschehen.
Nein, wurde tatsächlich nicht. Da man mir gesagt hatte, dass ich nachdem ich schon darauf reagiert hatte, diesen Schritt nicht mehr unternehmen kann.


So, nun sind wir auf dem neuen Stand. Habe jetzt Post vom Amtsgericht Hamburg bekommen, dass nun von EOS alle Informationen für die Abgabe des Verfahrens eingereicht wurden und es an mein Gericht weitergeleitet wurde. Soll ich nun das Schreiben von meinem Gericht abwarten oder zum Anwalt laufen? Oder soll ich doch noch zur Polizei und die Anzeigen machen? Langsam bin ich ein wenig durcheinander, da von jeder Richtung andere Information kommen.


Ich Danke euch noch mal.


Das Problemkind

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Da man mir gesagt hatte, dass ich nachdem ich schon darauf reagiert hatte, diesen Schritt nicht mehr unternehmen kann.

Wer har denn so etwas gesagt?

Zitat:
Soll ich nun das Schreiben von meinem Gericht abwarten oder zum Anwalt laufen?

Die Klagebegründung abwarten, noch immer ist nichts endgültiges passiert. Und dir vorab nochmal alle Argumente zurecht legen: 1. Die Couch war gar nicht im Nachlass vorhanden, also vermutlich auch nicht geliefert.
2. Inkassogebühren gibt es grundsätzlich nicht, da gar keine Rechtsdienstleistung vorliegt (konzerninterne Beauftragung)
3. Die heftigen Drohungen, dich wegen Betruges anzuzeigen, obwohl du nur Erbe bist und gar nichts dafür kannst, lassen die Darstellungen zweifeln, dass das alles seine Richtigkeit hat (siehe auch Argument 1)
4. Dich als alleinigen Erben anzusehen, ist ebenso nicht OK
5. Du strebst ggf. sowieso eine Nachlassinsolvenz an, da dir momentan nicht klar ist, ob da noch weitere Lieferungen schlummern, die im Nachlass nicht aufgetaucht sind, dir aber dann als Erben angelastet würden.
Ich hoffe ich habe nichts vergessen. Vielleicht wird dann dein Anwalt noch etwas weiteres dazu schreiben können :-)

Und ja, ich würde wegen dem Verschwinden der Couch und wegen deren Drohungen, dich wegen Betruges anzuzeigen, obwohl ja bestenfalls der Erblasser was bestell hat, Strafanzeige gegen unbekannt (Couchdieb) und gegen Inkasso wegen Nötigung (Dürfen konzernintern keine Gebühren fordern, drohen aber heftigst), zur Polizei gehen,

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo liebes Forum,

vielen Dank das es euch gibt. Entschuldigt, dass ich mich nicht mehr gemeldet hatte, aber nachdem ich dann meinen Anwalt eingeschaltet habe, ging die Sache dann sehr schnell los.

Es ist Alles in etwa so gekommen, wie ihr hier geschrieben habt und dafür möchte ich einfach Danke sagen. Wenn ich eure Hilfestellungen nicht gehabt hätte, wäre das eine extrem bösartige Zeit für mich geworden.

Macht weiter so und ich wünsche euch das Beste :)


Das Problemkind.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Rein interesse halber: Hat sich denn herausgestellt, was mit der Couch war? Gab es einen Zustellnachweis mit Unterschrift deiner Mutter? Oder gilt die als verschwunden und sie haben die Klage zurückgezogen, weil sie die Lieferung nicht beweisen konnten?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Rein interesse halber: Hat sich denn herausgestellt, was mit der Couch war? Gab es einen Zustellnachweis mit Unterschrift deiner Mutter? Oder gilt die als verschwunden und sie haben die Klage zurückgezogen, weil sie die Lieferung nicht beweisen konnten?


Die Couch wurde wohl geliefert, nur wo sie von da an verblieben ist, ist bis Heute ein Rätsel. Darauf hin, dass es kein verwertbares Erbe gab, ich zu unrecht als einziger Erbe geführt wurde, wurde die Klage letztendlich zurück gezogen.

MfG

-- Editiert von Problemkind2015 am 22.06.2016 13:39

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