Inkasso Deutsche Bahn

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.01.2017 19:42:15
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)
Inkasso Deutsche Bahn

Ich habe von einem Inkassobüro folgenden Brief bekommen.

Es geht um einen fälligen Betrag einer BahnCard 50.

Ist es möglich, nur die Hauptforderung (127€) direkt zu bezahlen und den restlichen Betrag (Mahngebühren, Geschäftsgebühr,Auslagenpauschale) entfallen zu lassen?

Also in dem ich "Ich habe die Forderung bereits an den Gläubiger bezahlt ......." ankreuze und die 127€ bezahle?




In dem Brief steht ja auch "Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich geleistet haben.....".

Danke für Hilfe!
Gruß

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-- Editiert fr4g3 am 04.03.2015 16:16

-- Editiert fr4g3 am 04.03.2015 16:18

Post vom Inkassobüro?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

zahle die korrekte Summe an die Bahn und widerspreche dem Inkasso Formlos mit Untersagung der weitergabe deiner Daten an Auskunfteien.

Gruß ré

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#2
 Von 
guest-12310.01.2017 19:42:15
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Also die volle 200,17€ bezahlen? Gibt es keine andere Möglichkeit?

Wie soll ich denn die Weitergabe der Daten untersagen? Da anrufen? Warum denn nicht schriftlich?

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nein so hatte das recki nicht gemeint

ICH würde gerundet 130 € an den Gläubiger überweisen (nicht ans Inkasso)
Verwendungszweck : Die Bahncard Kundennummer und "nur Hauptforderung"

Warte erst auf das kommende Inkassoschreiben und poste dann am besten nochmal hier
Nicht anrufen - und kein Schreiben ans Inkasso

Zitat:
Also in dem ich "Ich habe die Forderung bereits an den Gläubiger bezahlt ......." ankreuze und die 127€ bezahle?

Nichts ankreuzen !!!!
Hast Du noch die letzte Mahnung von der bahncard ?

Zwischenzeitlich kannst Du Dich auch mal hier einlesen
http://inkassokosten.wordpress.com/


Rechtsprechung runterscrollen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 04.03.2015 18:41

-- Editiert thehellion am 04.03.2015 18:42

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#4
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

natürlich nur die 127€, gern noch 1-2€ mehr für Mahnkosten. Dem Inkasso nichts zurückschicken, immer selber schreiben.

Gruß ré

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#5
 Von 
guest-12310.01.2017 19:42:15
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Also die Mahnung hab ich nicht vor mir. Entweder hab ichs verloren oder ich habe keine Mahnung bekommen. Ist das denn wichtig?

Wenn ansonsten nichts ist, werde ich es so machen, wie ihr es gesagt habt:
1. 127/130€ an die Bahn überweisen
2. Inkasso ignorieren. also gar kein Kontakt mehr mit dem Inkasso (?)

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-- Editiert fr4g3 am 05.03.2015 00:20

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man kann dem Inkasso einmal einen Widerspruch schicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien." Das ist eher vorbeugend. Brieffreundschaften sind unnötig.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12310.01.2017 19:42:15
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Achso. Aber recki meinte doch, dass ich keinen Kontakt mit der Inkasso haben soll, bis die mir noch mal schreiben?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Erst 130 € zweckgebunden überweisen !
Dann abwarten bis der nächste Brief des Inkassobüros kommt und
danach gegenüber dem Inkassobüro die (rest) Forderung schriftlich zurückweisen
Am Besten dann hier nochmal melden

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

ich würde vorsichtshalber gleich dem Inkasso den Widerspruch schicken und der Kontaktaufnahme/Datenweitergabe widersprechen. Besser ist.

Gruß ré

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12310.01.2017 19:42:15
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Alles klar. Werd ich heute/morgen so machen.

Aber eine Frage: Auf jeder Zahlungserinnerung steht ein neuer Verwendungszweck und eine neue Rechnungsnummer/Referenznummer. Da es sein kann, dass ich eine Mahnung verschlampt habe, ist es doch möglich, dass ich nicht den aktuellen Verwendungszweck/Rechnungsnummer/Referenznummer angebe.

Wird das mit der Bahn Probleme geben?

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nö. Die Bahn hat ihr Aktenzeichen und das Inkasso sein eigenes. Das ist durchaus normal.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12310.01.2017 19:42:15
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Also ich habe mich jetzt nur auf die Bahn bezogen: Die Bahn hat Zahlungserinnerungen geschickt, aber in jedem Brief der Bahn war ein anderer Verwendungszweck und eine andere Rechnungsnummer angegeben.

Ich befürchte jetzt, dass wenn ich die neuste Zahlungserinnerung verloren habe, dass ich bei der Überweisung eine nicht aktuelle Rechnungsnummer/Verwendungszweck angebe und die Überweisung somit "ungültig" ist.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nimm einfach die neueste und gut ist. Wenn die dann behaupten, dass sie "ungültig" ist, würde denen ein Richter einen Vogel zeigen. Richter sind doch auch nicht weltfremd...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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