Inkasso Brief nach 5 Jahren

21. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
homerthegreat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Brief nach 5 Jahren

Hallo,

Ich habe mir vor ca. 6 Jahren mal eine DVD in einer Videothek ausgeliehen welche defekt war.Diese wollten dann das ich diese bezahle was ich damals verweigerte.

Es kam zu Mahnbescheiden etc. Damals bin ich umgezogen und habe die MAhnbescheide leider erst nach der Einspruchsfrist bekommen.

Darauf hatte ich damals dann eine einstellung der Vollstreckung beim Gericht erwirkt (gegen eine Sicherheitszahlung).

Seit dem hörte ich von diesem Fall nie mehr etwas.Bis gestern.

Nun flatterte mir ein schreiben einer Inkasso Firma ins Haus mit der Forderung auf begleichung.Natürlich ohne das Vollmachtsschreiben weswegen ich heute die Forderung auch zurückgewisen habe.

Hier mal ein Auszug aus dem Schreiben:

Unser Mitglied hat uns einen 30 Jahre gültigen rechtskräftigen Titel gegen sie zum Inkasso übergeben.Sie schulden 63,30 zuzüglich Kosten und Zinsen.
Jetzt sind wir mit dem Forderungseinzug beauftragt.

Sie können guten Willen beweisen indem sie innerhalb von 10 Tagen die Hauptforderung oder erheblichen Teilbetrag überweisen.........

Kann ich überhaupt gegen den erwirkten Titel vorgehen?Ich bin nicht bereit die Summe zu zahlen auch wenn es eigentlich Peanuts sind aber mir geht es ums Prinzip da ich die DVD nie beschädigt hatte.

Ich bitte nun um ein paar Tipps wie ich weiter vorgehen soll.

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17 Antworten
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#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,
wie war das denn genau mit der Einstellung der Vollstreckung gegen Sicherheitszahlung?
Gab es anschließend ein neues Urteil?

Falls dem so sein sollte, würde ich ganz schnell zahlen, bevor die Kosten noch höher werden bzw. ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet wird.

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#2
 Von 
homerthegreat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt seit dem habe ich davon nichts mehr gehört!

Es gab auch vorher nie ein Urteil sondern lediglich ein Mahnverfahren.Also keine Verhandlung oder ähnliches.

Ich habe lediglich ein Aktenzeichen.Kann ich die Akte jederzeit einsehen/schicken lassen?

Wenn ja wie?

-- Editiert von homerthegreat am 21.02.2008 12:26:46

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#3
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Ich würde mir entweder beim Amtsgericht oder beim Inkassobüro eine Kopie des angeblichen Titels/Urteils besorgen. Wahrscheinlich geht es beim Inkassobüro schneller! Auskunft zu abgelegten Akten beim Amtsgericht können dauern.

Wenn es dann einen Titel gibt, muß man entscheiden, ob man gegen diesen Titel vorgeht (Zustellung nicht erfolgt ...) oder zahlt.
Wenn es keinen Titel gibt, gibts auch kein Geld.

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#4
 Von 
guest-12317.03.2009 00:23:16
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich dachte die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre !?

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ja, wenn kein Titel vorhanden ist. So ein rechtskräftiger Titel (Vollstreckungsurteil) vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre

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#6
 Von 
homerthegreat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut dem Inkassoschreiben 30 Jahre.

Wie gesagt sie müssen mir ja erst mal die Vollmacht zukommen lassen und eben auch die Forderung sonst kriegen sie von mir eh kein Geld!

Von einem Urteil oder so weiß ich nichts!Komischerweise hatte das Inkassobüro nun an meine Adresse adressiert währen damals die Mahnbescheide an andre Adressen gingen.

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#7
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Vollmacht und Forderungsaufstellung anzufordern ist erst einmal zweirangig! Viel wichtiger ist es, eine Kopie des angeblichen Vollstreckungstitel zu erhalten.

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#8
 Von 
homerthegreat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das Inkassobüro verpflichtet mir den Titel zu übergeben? in Kopie oder Original?

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#9
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

@Propylon
Nicht, wenn ein Titel vorliegt.

Und eine Einstellung der Vollstreckung kann man ja wohl nur beantragen, wenn ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist. Dieser begründete sich sicherlich auf den vorhergegengenen Mahnbescheid. In diesem Fall ist, auch wenn die damalige Forderung evtl. ungerechtfertigt war, kein rauskommen mehr möglich. Also erstmal zumindest die Hauptforderung begleichen. Wie das dann mit den Inkassogebühren aussieht können andere sicherlich fundierter beantworten

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#10
 Von 
homerthegreat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt die Bescheide ergingen nur eben an eine alte Adresse und ich hatte sie eben erst NACH der Einspruchsfrist erhalten und deswegen die Einstellung erwirkt!

Es muß doch noch eine Möglichkeit geben gegen diesen Titel vor zu gehen!!!

Es geht hier wirklich nicht ums Geld!!!!
Ich verdiene sehr gut aber mir geht es ums Prinzip!Und wenn mich das Verfahren 200€ kostet ist mir das auch egal ich gebe nicht klein bei da ich es einfach nicht einsehe!

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#11
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Es ist völlig unerheblich, an welche Adresse diese Bescheide gingen.

Man ist verpflichtet , sich umzumelden und/oder einen Nahsendeantrag zu stellen. Ist dieses versäumt worden und die Post konnte nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, liegt das einzig und allein im Verantwortungsbereich der verzogenen Person.

Gegen den Titel ist nichts mehr zu machen, weder mit 200€ noch mit 2000€.
Oder doch....für 63,30€ hätte ich da eine Idee.
Zahlen und sich den Titel aushändigen lassen.

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#12
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Langsam verstehe ich gar nichts mehr.
Gibt es jetzt einen Titel oder nicht?

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#13
 Von 
homerthegreat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht!

Es erging ein Vollstreckungsbescheid damals!

Ich habe damals die einstellung der Erstreckung beim Gericht erwirkt.

Seit dem Hörte ich davon nichts mehr und das war 2003.

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#14
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Also gibt es einen Titel!!

Ohne Titel kein Vollstrckungsbescheid, ist doch klar oder??

1. Mahnung --> Keine Reaktion
2. Mahnbescheid --> Keine Reaktion
3. Vollstreckbarer Titel --> VORLÄUFIGE Einstellung der Vollstreckung aus (wohl plausiblen) Gründen.

Komplett ist da wohl nie was eingestellt worden, eher wurde die Vollstreckung auf Grund Auslandsaufenthalt, Bundeswehr, Arbeitslosigkeit oder was auch immer ausgesetzt. Jetzt wurde der Titel hervorgekramt, die vorläufige Einstellung wurde aufgehoben und jetzt wird versucht zu vollstrecken. Wo ist das Problem.

Einfach das Inkasso anschreiben, Vorlage der Vollmacht sowie eine Titelkopie verlangen und sehen was kommt.

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#15
 Von 
homerthegreat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Verfahren wurde nicht aus Arbeitslosigkeit oder ähnlichen eingestellt!

Ich bin damals auf das Gericht und sagte denen wie es war.Zahlung der Sicherheitsleistung und das war es dann.

Ich werde mal die Unterlagen bei der Inkasso Firma anfordern.Mal sehen was da kommt.

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#16
 Von 
guest-12317.03.2009 00:23:16
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 49x hilfreich)

Tut mir leid dass ich so frage, aber was heisst den ein Titel ? Und wie unterscheidet man das ?

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Titelkopie einfordern
Das was tituliert ist muß bezahlt werden.
Nachgeschobene nichttitulierte Kosten des Inkassobüros würde ich nicht begleichen.

lg

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