Hallo,
ich habe gestern Post von einem Inkassounternehmen bekommen, weil ich vergessen habe, einer Firma nach Ende des Vertrags einen Router zurückzuschicken. Dabei habe ich von der betreffenden Firma nie eine Aufforderung zur Rücksendung der Ware erhalten. Nun geht aus dem Brief der Inkasso-Firma hervor, dass es nicht ihre erste Mahnung ist. Ein Anruf brachte Klarheit: Sie haben bereits zweimal an mich geschrieben. Dazu muss ich sagen, dass ich Ende des Jahres umgezogen bin. Allerdings haben sie dabei meinen Namen mit der neuen Adresse meines Ex-Freundes (mit dem ich zusammengelebt habe) kombiniert – wohl, weil er noch Kontakt mit denen hatte und seine neue Adresse angegeben hat. Ich wohne da allerdings nicht. Kurzum: Was mit dem ersten Brief ist, weiß niemand. Zwei Wochen später hat das Inkasso-Unternehmen nach eigener Aussage ein Einschreiben an dieselbe Adresse (mein Name + seine Adresse) hinterhergeschoben. Das kam als unzustellbar zurück. Nun haben sie mich erreicht, indem sie an meine reguläre alte Adresse geschrieben haben. Dafür bestand ein Nachsendeauftrag. Nun haben sich natürlich ordentlich Mahngebühren angehäuft. Deshalb meine Frage: Was muss ich zahlen? Diese (erneute) Mahnung ist das allererste, was ich von der Sache höre. Natürlich hätte ich ansonsten sofort gezahlt – dass der Router bezahlt bzw. zurückgeschickt werden muss war mir einfach nicht klar.
Ich wäre für Tipps und eine rechtliche Einschätzung sehr dankbar - sage aber gleich dazu, dass ich auch keine Lust habe, mich mit denen rumzuärgern oder das Ganze gerichtlich auszutragen. Vielen Dank
Inkasso: Bisherige Mahnungen gingen an falsche Adresse - muss ich alle Mahngebühren zahlen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Man telefoniert nicht mit Inkassos.
Zitat:Was muss ich zahlen?
Nein. Du hast mit dem Postnachsendeauftrag alles gemacht, was du machen musst. Vorm BGH war ein ähnlicher Fall, wo der BGH geurteilt hat, dass Anwaltskosten u.ä. nicht vom Schuldner bezahlt werden müssen in so einem Fall (BGH, Urt.v. 25.10. 2007 - III ZR 91/07 , NJW 2008, 50 ), solange kein Verzug vorliegt.
Den Blödsinn mit dem Versuch, dich unter einer völlig anderen Adresse zu finden, ist zwar nett, aber nichts, was deine Schuld ist. Du hast dem Gläubiger schließlich weder die andere Adresse mitgeteilt, noch den anderen Namen.
Wenn du den Router noch hast, würde ich ihn zurücksenden und dem Inkasso schreiben, dass man die Geldforderung mangels Verzug vollständig zurückweist und dass sie doch zukünftig den Blödsinn lassen sollen, dich unter falschen Namen irgendwo zu suchen.
Zitat:oder das Ganze gerichtlich auszutragen
So weit wird es normalerweise nicht kommen.
Hallo,
erstmal vielen Dank für deine Einschätzung.
Allerdings bin ich jetzt noch auf das hier gestoßen:
"Verzug
Inkassokosten werden in der Regel als Verzugsschaden geltend gemacht.
Kommt der Verbraucher mit der Zahlung in Verzug, so hat er den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Für diese Erstattungspflicht sind aber einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Damit Verzug eintritt, bedarf es grundsätzlich einer Mahnung. Von diesem Grundsatz abweichend bedarf es der Mahnung nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,[...]"
Mein laienhaftes Verständnis sagt mir, dass - wenn Unitymedia eine Frist von zehn Tagen zur Rücksendung der Geräte setzt - durchaus Verzug auf meiner Seite vorliegt. Und ich insofern die Forderungen der Inkasso-Firma doch nicht (gänzlich) zurückweisen kann?
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Zitat:wenn Unitymedia eine Frist von zehn Tagen zur Rücksendung der Geräte setzt
Haben sie das denn jemals getan?
Das in den AGB ist kalendarisch nicht bestimmbar, da auch der Kündigungstermin bei Vertragsabschluss unbekannt ist.
Zitat:durchaus Verzug auf meiner Seite vorliegt
Aber selbst wenn: Du warst vielleicht mit Rücksendung in Verzug. Aber die Geldforderung wurde weder gestellt noch warst du damit in Verzug.
Hallo nochmal,
ich hatte mich schriftlich an das Inkasso-Unternehmen gewandt, daraufhin haben sie mir erneut ihre Forderung geschickt samt Kopien von Briefen mit Geldforderung von Unitymedia an mich unter derselben falschen Adresse, die entsprechend an Unitymedia zurückgegangen sind. Zwischenzeitlich habe ich erneut Post von der Firma bekommen, da Unitymedia den Router als zurückerhalten an diese gemeldet hat. Somit beläuft sich die Rechnung der Firma einzig und allein auf Mahnkosten, die sich auf allesamt auf Post stützen, die (bis auf die letzten Briefe) nicht angekommen ist.
Wie reagiere ich jetzt - soll ich denselben Brief nochmal schicken, weil da ja eigentlich alles gesagt wurde? (Es lag kein Verzug vor etc.) Sie haben mir eine erneute Frist zur Zahlung gesetzt und drohen wieder mit dem Anwalt.
Danke schon mal für Ratschläge!
Es ist doch schon alles gesagt: Schreiben, die Dir nicht zugegangen sind lösen keinen Verzug aus.
Ohne Verzug keine Folgegebühren.
Durch die Zusendung der falsch adressierten Briefe bist Du doch in der komfortablen Position, den Nichterhalt der Mahnschreiben auch in einem möglichen Rechtsstreit nachweisen zu können. Ich setze dabei voraus, dass Du diese Adresse niemals mitgeteilt hast.
ich würde in dem Sinne noch einmal schreiben, dass wars dann aber auch.
Berry
ZitatIch setze dabei voraus, dass Du diese Adresse niemals mitgeteilt hast. :
Ich habe diese Adresse niemals mitgeteilt – wie gesagt, mein Ex-Freund wohnt dort und hatte nur prüfen lassen, ob man ihm dort dasselbe Angebot machen kann.
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