Inkasso Anfrage wegen Ebay Betrüger

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Joschi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Anfrage wegen Ebay Betrüger

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe vor ungefähr zwei Jahren bei Ebay einen Artikel in Deutschland ersteigert und nie erhalten. Auch das Geld hat Mir der Verkäufer nie zurückgeschickt. Es kam wie es kommen musste. Er wurde wegen Betruges vor Gericht verurteilt und musste 300 Std. Sozialdienst ableisten. Doch damit kann Ich leider nichts anfangen, da er Mir den geschuldeten Betrag auch bis heute noch nicht zurück bezahlt hat. Jetzt meine Frage an Sie. Da Ich aus der Schweiz komme und den Artikel in Deutschland ersteigert habe, bin Ich Mir nicht ganz sicher, wie Ich weiter vorgehen soll. Der Betrag beläuft sich auf rund 550 Euro. Können Sie Mir einen Ratschlag geben, wie Ich vielleicht doch noch an Mein Geld komme und welche kosten auf Mich zukommen, wenn Ich ein Inkassobüro beauftragen würde?
Wie wäre der gesammte Ablauf mit einem Inkassobüro aus der Schweiz aus?.
Für eine Antwort bin Ich Ihnen sehr dankbar und Grüsse Sie freundlichst aus der Schweiz.

Joschi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Joschi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin Ich im falschen Forum gelandet, oder hat wirklich niemand ein Tipp für mich ? :(

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

die Frage, die man sich an dieser Stelle immer fragen muss: Ist da noch Geld zu holen. Wenn die Chance groß ist,d ass da Geld zu holen ist, würde ich aber kein inkasso-Büro beauftragenm, sondern einen Anwalt.
Ich fürchte aber dass da nichts zu holen ist. Sie würden dann zwar eine titulierte Forderung gegen den Schuldner haben, können aber keine Geld holen. Alle Verfahrenskosten (Anwalt, Mahnbescheid, Gerichtsverfahren, Gerichtsvollzieher, etc.) müssen Sie erstmal verauslagen.
Ohne genauere Kenntnis der Forderung und des Schuldners, kann man aber kaum einen Tip geben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Joschi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort.
Das da wahrscheinlich kein Geld mehr zu holen ist, denke Ich auch. Aber es kann doch nicht sein, das diese 550 Euro einfach futsch sind und solche Betrüger einfach weitermachen können.
Grosse Aussichten, das Ich das Geld jemals wiederbekommen werde, habe Ich auch nicht. Aber einen Denkzettel bis in alle Tage sollte man bei einem solchen Menschen schon machen.
Naja...mal sehen wie es weitergeht.

Liebe Grüsse
Joschi

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Wenn es in diesem Fall eher ums Prinzip geht. Ich habe auch einmal ein ausichtsloses Mahnverfahren durchgeführt und bezahlt, nur um 30 Jahre einen Titel zu haben und denn lasse ich jetzt nach 5 Jahren mal wieder mit einem neuen Versuch eintreiben. Vielleicht klappt es ja und mein Schuldner hat Arbeit, etc.

Dann würde ich das aber selbst machen, d.h. mir einen Mahnbescheid für Deutschland im Schreibwarenhandel kaufen und an das zuständige Amtsgericht schicken. Du kannst darüber hinaus bei der zuständigen Polizei am Wohnort des ebayers eine Anzeige wegen Betrugs stellen. Falls da mehr solche Geschichten waren, wird das vielleicht strafrechtlich verfolgt. Letzteres kostet Dich auch nichts.

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

oder hier
http://www.mahnung-online.de/
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Joschi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöle...

Wegen Betrug ist er ja schon zu 300 Std. Sozialarbeit bzw. 11 Monate Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das ist mal das erste. Jetzt will ich nur noch versuchen das Geld einzutreiben.
An was Ich Mich noch gut erinnern kann, ist die Aussage des Richters. Er sagte folgendes: Sollte der Verurteilte auch nur eine Minute zu spät seinen Sozialdienst antreten, so wird das ganze sofort in Haftstrafe umgewandelt. Könnte also gut möglich sein, das er in Haft ist, da ich auch schon mehrfach versucht habe, Ihn telefonisch zu erreichen. Kann man sich irgendwo schlau machen, ob er in Haft ist oder nicht ?.
Ansonsten möchte Ich Mich recht herzlich für die Antworten bedanken.

Ach ja...danke für den Link. Wird wohl das beste sein, da Ich ja aus der Schweiz komme.

Schöne Grüsse
Joschi

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

nur als hinweis:

wenn sie aus vorsätzlich begangener unerlaubter handlung klagen sind sie einerseits gegen insolvenz geschützt und der pfandfreie betrag reduziert sich von (ohne angehörige) etwa 1000 auf ca. 700 eur.

hierzu müssen sie aber klage erheben. ein solcher nachweis kann nicht über einen mahnbescheid geführt werden, was die zunächst zu verauslagenden kosten erhöht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

stimmt, daran habe ich garnicht gedacht. sollte der schuldner eine insolvenzverfahren durchführen, würden sie evtl. nur einen geringen teil iher forderung zurück erhalten. da wäre der klageweg vorteilhafter...
guter tipp luDa!
gruss,
kristijan

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