Inkasso 1&1 vertrag

19. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
DannyP.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso 1&1 vertrag

Hallo,

ich habe einen 1&1 Vertrag seit dem 15.11.2015, bin aber letzten Monat umgezogen. Habe dadurch leider die zahlungen nicht getätigt , wegen 2 wohnungen auf einmal wieder herrichten. Habe dann eine Mahnung von 141,91€ von 1&1 erhalten ,die ich am 29.9.16 nicht ganz überweisen konnte bzw. habe ich 121,91€ überwiesen. da ja das WE und der Feiertag dazwischen war dachte ich wird schon alles klar gehen wegen 20 € sollte man sich ja n icht so anstellen. Am WE schaute ich dann auf meinen 1&1 Account uns sehe da die rechung ist offen und sie haben den Bayrischen Inkasso Dienst beauftragt am 27.9.16. so nach dem WE habe ich bis zum 6.10 gewartet ,ob was passiert , habe dann den BID angerufen die haben mir bestätigt das 1&1 den Betrag am 30.9.16 auf ihren Konto eingegangen ist. Ich habe bis dahin kein einzigen Brief von dem BID bekommen. Heute 19.10.16 bekomme ich von meinen eltern einen brief vom BID mit der Forderung:

Übergebene Forderung : 112,90€
Zinsen : 0,35€
Mahnspesen des Gläubiger + evtl. Bankrücklastkosten : 20,00€
Geschäftsgebühr aus 112,90€ : 58,50€
Post- und Telekommunikationsentgeldpauschale : 11,70€
Adressenermittlungskosten : 13,50€

macht ein betrag von 216,95€

Ich habe mich gleich heute bei denen gemeldet, sie wunderte sich auch warum das nicht schon alles verrechnet wurde. im endeffekt muss ich jetzt noch circa 117€ an diesen BID zahlen.

Meine Frage ist muss ich jetzt wirklich diese genannte Summe zahlen oder sollte ich den rest betrag ,von 22,59€ ,kam auf einmal der restbetrag 2,59 € von oktober noch dazu, an 1&1 zahlen und abwarten was der BID macht ?

MfG

Danny P.

-- Editier von DannyP. am 19.10.2016 17:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zunächst einmal: Hast du von Anfang an überwiesen oder gab es eine Rücklastschrift? Gab es einen Postnachsendeauftrag? Beim Meldeamt korrekt umgemeldet?

Zitat:
Mahnspesen des Gläubiger + evtl. Bankrücklastkosten : 20,00€

Dieser Posten ist nämlich absurd hoch. Maximal 2,50€ für Briefporto u.ä. Gab es eine Rücklastschrift, nochmal maximal 5€.
Zitat:
Adressenermittlungskosten : 13,50€

Ist doch Blödsinn. Erstens zu hoch und zweitens muss man nichts bezahlen, was völliger Quatsch ist. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du schon ewig nicht mehr bei deinen Eltern gewohnt. Die haben also irgendeine völlig veraltete Datenbank abgefragt.

Ich würde so vorgehen:
1. Die Eltern sollten weitere eintreffende Briefe direkt ungeöffnet zurückschicken. Adresse durchstreichen und "Empfänger wohnt hier nicht" drauf schreiben. Dann bei der Post abgeben.
2. Die übrigen 20€ samt Briefporto und Zinsen direkt an 1&1 überweisen. Also beispielsweise aufgerundet auch 23€ oder so. Verwendungszweck "Nur HF + Briefporto + Zinsen".
3. Sobald sich Inkasso direkt meldet, denen schreiben "Ich weise die Forderung mangels Verzugs und magels Vorlage einer Vollmacht zurück."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
ich habe einen 1&1 Vertrag seit dem 15.11.2015,


Was für ein Vertrag?

Zitat:
Habe dann eine Mahnung von 141,91€ von 1&1 erhalten


Wie setzt sich der Betrag denn zusammen?

Zitat:
dachte ich wird schon alles klar gehen wegen 20 € sollte man sich ja n icht so anstellen.


Super Einstellung. Würde ich mal ganz schnell überdenken.

Zitat:
Meine Frage ist muss ich jetzt wirklich diese genannte Summe zahlen oder sollte ich den rest betrag ,von 22,59€ ,kam auf einmal der restbetrag 2,59 € von oktober noch dazu, an 1&1 zahlen und abwarten was der BID macht ?


Wie gesagt: Schlüssel mal auf, wie sich die Forderung von 1&1 zusammensetzt. Falls berechtigt, überweist du noch den rückständigen Betrag umgehend an 1&1 und teilst dies dem Inkassobüro mit. Dann kann man sich noch überlegen, ob man 18,- für ein Schreiben einfacher Art mit überweist, damit ist man auf der sicheren Seite. Mehr ist i.d.R. nicht durchsetzbar.

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