Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
07.10.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Forum » Inkasso » Inkasso - Call-by-Call
Suche:
Erweiterte Suche
» Registrierung
» Nutzungsbedingungen
» Wegweiser / FAQ - Fragen zum Forum
» Wie schreibe ich Beiträge


123recht.net Beta Tester gesucht!
Hallo Nutzer von 123recht.net,
wir arbeiten schon seit geraumer Zeit an einer neuen besseren Version von 123recht.net.
Wir möchten euch gerne zum Betatest einladen und geben Zugangsdaten an Nutzer die sich per Mail unter info@123recht.net mit dem Betreff Betatest melden.



Kategorie: Recht & Justiz
Forum: Inkasso
Thema: Inkasso - Call-by-Call

Inkasso - Call-by-Call

  

Hi!

Hier ein Beitrag, den ich auf der Homepage von ARD-Ratgeber Recht gefunden habe.
Ist vielleicht ganz interessant, denn einige Fremdanbieter schalten schon nach der ersten Mahnung ein Inkassobüro oder Anwalt ein. Den muß man aber erst dann bezahlen, wenn der Call-by-Call-Anbieter 2 Mal gemahnt hat.


Ärger mit der Telefonrechnung
Probleme mit Call-by-call – Inkasso

Billiger telefonieren wollen viele. Deshalb nutzen viele Kunden Vorwahlnummern – das sog. „Call-by-call". Wer die Telefonrechnung nach der ersten Mahnung bezahlt, erlebt meist eine teure Überraschung: neben den Telefonkosten kommen noch horrende Inkassogebühren dazu. Was muss man in diesen Fällen bezahlen? Welche Inkassogebühren sind überhaupt rechtmäßig? Wie kann man sich wehren?

Das Call-by-call – Telefonieren
Beim "Call-by-Call" – Verfahren wählt der Telefonkunde eine extra Vorwahl und bekommt dafür vom jeweiligen Anbieter eine eigene Rechnung. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:


Teilweise ist die Rechnung der "Call-by-Call" – Anbieter in der normalen Telekom-Rechnung enthalten: Sie steht auf der Telekom-Rechnung und wird somit von der Telekom AG mit ausgedruckt. Dazu ist das Unternehmen per Gesetz und durch Gerichtsurteile verpflichtet. Die "Call-by-Call" – Rechnung ist in diesen Fällen inhaltlich und optisch von der restlichen Rechnung getrennt. Alle Angaben zum "Call-by-Call" – Betreiber, wie die Adresse, werden ebenfalls mit ausgedruckt. Wichtig: Juristisch gilt dies als eigene Rechnung.

Teilweise verschicken die "Call-by-Call" – Betreiber aber auch eigene Rechnungen, meist ganz normal mit der Post.
Die Mahnung (vom Call-by-Call – Anbieter)
Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht, wird ihn sein Vertragspartner in der Regel mahnen. Das ist grundsätzlich auch bei Telefonrechnungen nicht anders. Im Fall der eingedruckten "Call-by-Call" – Rechnung auf der Telekom-Rechnung ist das jedoch manchmal etwas anders: Normalerweise mahnt nämlich die Telekom nur ihren Rechnungsbetrag. Und nicht den der "Call-by-Call" – Betreiber. Denn rechtlich ist sie nur zur Rechnungsstellung verpflichtet. Die Forderung dann auch eintreiben muss sie aber nicht.

Wer "Call-by-Call" telefoniert, hat es vielleicht schon einmal bemerkt: Mahnungsbeträge der Telekom sind darum oft etwas geringer, als der ursprüngliche Gesamtbetrag der ursprünglichen Rechnung(en): Es fehlt der Anteil der "Call-by-Call" Gesellschaften.

Trotzdem bestehen diese Forderungen weiter, wenn sie berechtigt sind. Die Mahnung wird dann also wahrscheinlich irgendwann vom "Call-by-Call" – Betreiber kommen. Damit dieser den Telefonkunden rechtlich einwandfrei "in Verzug" setzen kann, muss er jedoch streng genommen auch bei erfolgter Mahnung nachweisen, dass er die ursprünglichen Rechnungen auch wirklich zugestellt hat. Dies kann er hieb- und stichfest nur durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein – aber natürlich kann er im Zweifelsfall auch noch später ein Rechnungsdoppel schicken, solange die Forderung nicht verjährt ist.
Für die Mahnung gilt in jedem Fall der Grundsatz: Ohne Rechnung keine erfolgreiche Mahnung. Hat der Kunde die Rechnung nicht bekommen, muss er allein auf die Mahnung nicht zahlen.

Mahngebühren
Der Kunde muss in der Regel erst ab der zweiten Mahnung Mahngebühren bezahlen. Und diese müssen in vertretbarem Rahmen liegen. Verzugszinsen etc. sind erst ab Eintritt des Verzuges fällig. Dieser kann nach einer Mahnung auch automatisch eintreten, wenn eine Fälligkeit vereinbart wurde oder der Zeitpunkt, ab dem Verzugszinsen anfallen, muss ausdrücklich erklärt werden.

Anwaltsgebühren
Einen Anwalt des "Call-by-Call" – Betreibers muss der Kunde erst ab der zweiten Mahnung bezahlen – und auch nur bis zu den festgelegten Maximal-Gebühren. Wichtig: Tritt ein Anwalt an einen Telefonkunden mit einer Forderung heran, muss er seine Vollmacht nachweisen. Und zwar mit einer Original-Vollmachtsurkunde.

Gebühren eines Inkasso-Büros
Statt (und in der Regel nur statt und nicht zusätzlich zu) den Anwaltsgebühren können ab der zweiten Mahnung auch Gebühren eines Inkasso-Büros geltend gemacht werden. Hier gibt es unterschiedliche Urteile, wie hoch diese Gebühren ausfallen dürfen. In der Regel werden Inkasso-Gebühren nur bis maximal zur Höhe der entsprechenden Anwaltsgebühren anerkannt.

Und wenn nun überhaupt nicht telefoniert wurde?
Dann sollte der Kunde innerhalb von sechs Monaten widersprechen – nur so lange werden die Verbindungsdaten aufgehoben, die einen genauen Nachweis ermöglichen. Der Telefonkunde sollte schriftlich widersprechen, am besten als Einschreiben mit Rückschein. Ob der Kunde gegenüber dem "Call-by-Call" – Betreiber oder einem beauftragen Anwalts- oder Inkasso-Büro widerspricht, ist streng genommen egal. Zweckmäßig ist es jedoch, allen Beteiligten gegenüber zu widersprechen oder zumindest die anderen Beteiligten durch Kopien über den Widerspruch zu informieren.

von Nelli - 14.04.2005 14:32:00
Status: Senior (136 Beiträge)
>Inkasso - Call-by-Call

ja , es stellt sich auch hier die Frage ob die
betreffenden Call by call unternehmen hier bei Kunden die die Inkassogebühren dummerweise aus angsttechnischen Gründen gezahlt haben , provisionen von den entsprechenden Inkassounternehmen zurückbekommen ?
Da ja hier sehr oft sofort ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird besteht ja offenbar keinerlei Intresse den Kunden zu behalten

Doch dem Inkassounternehmen wird es sehr schwer fallen hier die ordnungsgemäse Zustellung der rechnung nachweisen zu können wenn es hier auf den Gebühren verharrt. Müsste halt jeder wissen.

-- Editiert von thehellion am 14.04.2005 14:54:06
von thehellion - 14.04.2005 14:49:47
Status: Tao (5691 Beiträge)

frag-einen-anwalt.de
Sie suchen Antworten von Anwälten auf Ihre Fragen? Auf frag-einen-anwalt.de bestimmen Sie den Preis! Anwälte sind online und warten auf Ihre Fragen.[mehr]


123Anwaltsvermittlung
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Anwaltssuche? 123recht.net erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme. Unverbindlich, kostenlos! [mehr]
Antwort schreiben
Notiz: Sie müssen ein registriertes Mitglied sein um eine Nachricht zu schreiben. Klicken Sie hier um sich zu registrieren.

Name:
Passwort:  Passwort vergessen?
Betreff:
Text:

Profil Signatur einfügen.
Meine E-Mail Adresse in den Verteiler zu diesem Thema aufnehmen. Sie bekommen eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen, können sich aber jederzeit in Ihrem MyRecht Menü abmelden.

Sie haben nunmehr die Möglichkeit, Ihre Anfragen, Antworten oder Diskussionen im Forum mit "Smileys" zu versehen. Geben Sie beim Verfassen eines Beitrags einfach das entsprechende Kürzel ein, wenn Sie ein Smiley einfügen wollen.

:) ;) :( :grins: :zoff: :cool:
:devil: :???: :augenroll: :neck: :fight: :pc:
:dau: :engel: :cheers: :kotz: :sweat: :crazy:
:love: :smoke: :wipp: :dance: :party: :banana:
:rock: :respekt: :forum: :spam: :schock: :devilangel:
:bang:

powered by http://www.smiliearchiv.com


Nur allgemeine Fragen stellen. Verzichten Sie auf konkretisierende Details! Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch und NICHT der Rechtsberatung.
Antworten aus dem Forum können KEINESFALLS eine professionelle Rechtsberatung und somit die Konsultation eines Rechtsanwalts ersetzen.
Rechtsberatung finden Sie hier.
Wir behalten uns vor, Fragen und Antworten ohne vorherige Ankündigung zu löschen.


ZurückForumseite verschicken
Thema beobachten (Einloggen erforderlich)

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us



Alles zum Thema Inkasso
Inkasso: Nachrichten, Ratgeber, Diskussionsforen, Bücher, Rechtsberatung, Downloads & Co., Anwälte
[alles auf einer Seite]
Ratgeber zum Thema
Vertragsrecht » Unerwünschte Telefonanrufe - Was tun?
Vertragsrecht » Kostentragungspflicht des Werkstattkunden bei erfolgloser Reparatur
Vertragsrecht » Mach es schriftlich!
Vertragsrecht » Überraschende Klauseln in AGB sind unwirksam !
Vertragsrecht » Gaspreise steigen und steigen, aber was kann man dagegen tun?
Vertragsrecht » Außerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages wegen Umzugs
Vertragsrecht » Außerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages wegen Krankheit
Vertragsrecht » Verjährung droht!
Vertragsrecht » Premiere – Unwirksame Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vertragsrecht » Der Vertrag im Internet
Vertragsrecht » Wenn`s bei Arcor nicht funkt – Ersatzansprüche gegenüber Telefongesellschaften
Vertragsrecht » Ist eine Kündigung per Fax rechtswirksam und somit fristwahrend?
Vertragsrecht » Kündigung von Ausbildungs- und Unterrichtsverträgen mit Privaten Bildungsträgern
Vertragsrecht » Vertragsgestaltung bei der IT-Beschaffung durch EVB-IT und BVB
Vertragsrecht » Unseriöse Schneeballsysteme
[weitere Artikel zum Vertragsrecht]

Besuchen Sie unseren 123recht.net Artikel Shop!


online rechtsberatung
Nehmen Sie online Kontakt zu den 123recht.net Partneranwälten auf. Kompetenz zum guten Preis... [mehr]

123recht.net Quickie

Bankenkrise - was jetzt?

 Bänker sollten mit ihrem Privatvermögen haften
 Mehr staatliche Kontrolle bei Finanzgeschäften
 Volkswirtschaftliche Schäden müssen anteilig von allen getragen werden
 Mir egal, meine Bank gibt es noch


Resultate

Für Anwälte: RenoCash
123recht.net InfoSichern Sie sich jetzt die Vorteile, die Ihnen renocash bietet. Ermöglichen Sie die Kartenzahlung in Ihrer Kanzlei!

Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |