>Inkasso (auch Kosten) widersprechen MAHNBESCHEID?!
Das habe ich bereits in den vergangenen 20 Beiträgen versucht.
Also versuchen wir es nochmal:
Inkassokosten sind neben den Kosten eines Anwalts für außergerichtliche Tätigkeit nicht haltbar. Die Anwaltskosten aber schon.
Bankrücklastkosten müssen erstattet werden, wenn sie angefallen sind.
Mit den Auskunftkosten bin ich mir nicht sicher, aber ich sehe, besonders in einer Höhe von 35 Euro keine Erstattungspflicht.
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von Mahnman am 19.06.2007 18:01
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