Inkasso, Anwalt, VB, Inkasso, horrende Gebühren

30. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
rolara
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(52 Beiträge, 11x hilfreich)
Inkasso, Anwalt, VB, Inkasso, horrende Gebühren

Hallo zusammen,
ein guter Freund von mir hat so einige Probleme und ich hoffe, dass ich
hier einige Antworten bekomme :-D
Ich hatte auch schon eine Anfrage unter Standesrecht, aber keine Antwort erhalten,
hier nun der ganze Fall:

Es besteht eine berechtigte Forderung bei einer Bank wegen Kreditkartenbenutzung.
Unverschuldet arbeitslos, mittlerweile Hartz4-Empfänger.

Schreiben der Bank im Juli 12, Kündigung des Kredits, Zahlungsaufforderung bis zum xxx,
Hinweis auf Abgabe an Inkasso usw.
Da noch andere Schulden bestehen, hat er sich an eine Schuldnerberatung gewandt.
Diese hat die Bank darüber informiert, dass er Hartz4 bezieht und angefragt, ob
Vergleichsbereitschaft besteht. Keine Reaktion der Bank.

Schreiben im September 12 von TeschInkasso, Wiehl:
Hiermit zeigen wir an, dass uns die Firma AdxxxBank……mit der Einziehung der fälligen Forderung
beauftragt hat:
1. Hauptforderung 2.504,88 Euro
2. 5,00 % Zinsen über Basiszinssatz seit 01.08.12…14,61 Euro
3. Mahnauslagen/bisherige Kosten…64,70 Euro
4. Kontoführungsgebühr mtl. 4,76 Euro ab 09/12…4,76
5. Kosten unserer Tätigkeit, die im Rahmen des Verzugsschadens gem. §§ 280 Abs. 1, 2; 286 BGB mit geltend gemacht werden:
a) Bearbeitungskosten…283,50 Euro
b) Auslagenpauschale…20,00 Euro
c) 19,00 % MwSt…57,67 Euro
Gesamtforderung…2950,12 Euro
zzgl. weiterer Zinsen und Kontoführungsgebühren.
Die Zinsen betragen täglich 0,36 Euro
Um weitere Kosten und Maßnahmen zu ersparen…bis zum….zahlen. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir
Inkassovollmacht besitzen, ….Zahlungen nur an uns, Rücksprache etc. nur mit uns zu führen sind.
Sollten Sie nicht fristgerecht Zahlung leisten, sind wir beauftragt, weitere Schritte gegen Sie einzuleiten. Für den
Fall der Titulierung der Forderung kann dies der SCHUFA gemeldet werden.

Auch hier Info von der Schuldnerberatung an Inkasso wegen Hartz4 an Anfrage wegen Vergleich. Keine Reaktion.

Im Januar wurde dann der Mahnbescheid zugestellt, Antragsteller die Bank, Bevollmächtigter RA G. aus Frechen.
I. Hauptforderung:
1. Überziehung des Bankkontos…2.465,02 Euro
2. Zinsrückstände…39,86 Euro
II. Verfahrenskosten
1. Gerichtskosten – Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG)…44,50 Euro
2. Rechtsanwalts-Rechtsbeistandskosten – Gebühr (Nr. 3305 VV RVG)…66,15 Euro
Die nach Nr. 2300/2302 VV RVG vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr wurde in Höhe von 122,85 Euro antragsgemäß angerechnet, § 15a RVG
-Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG…20,00 Euro
Summe Kosten…130,65 Euro
III. Nebenforderung:
1. Mahnkosten…64,70 Euro
2. Inkassokosten…361,17 Euro
3. Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit aus mitgeteiltem vorgerichtlichen Streitwert von 2.504,88 Euro…265,70 Euro
4. Kontoführungskosten…20,00 Euro
IV. Zinsen:
1. vom Antragssteller ausgerechnete Zinsen vom 01.08.12 bis 24.01.13…60,59 Euro
2. laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung I.1: 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz….2,00 Euro
Gesamtsumme: 3.409,69 Euro
3. hinzu kommen weitere laufende Zinsen zu Hauptforderung usw.

Es erfolgte Teilwiderspruch gegen die Nebenforderung von insg. 711,57 Euro

Teil-Vollstreckungsbescheid wurde erlassen.
Im März 13 erhielt er dann ein Schreiben des Prozessbevollmächtigten RA G. aus Frechen (gleiche Aktennummer, wie auch auf dem
Schreiben von TeschInkasso). Mit Hinweis, dass nunmehr ein VB vorliegt, der 30 Jahre gültig ist und dem Rat, er solle die Angelegenheit
überdenken und zahlen. Ein Teilzahlungsvorschlag lag dem Schreiben bei. Fristsetzung und Hinweis auf Vollstreckung.
Und die Forderungsaufstellung:
Hauptforderung…2.504,88 Euro
Verzinsliche Kosten…225,15 Euro
Unverzinsliche Kosten…3,00 Euro
Zinsen per heute…82,70 Euro, Summe: 2.815,73 Euro

Gegenstandswert: 2.815,73 Euro
Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV RVG, § 25 RVG )…56,70 Euro
Auslagen gem. Nr. 7002 VV RVG…11,34 Euro, Summe: 68,04 Euro
Gesamtbetrag 2.883,77 Euro

Im Mai meldete sich dann der Gerichtsvollzieher, es wurde ein Termin im Büro des GV vereinbart, dort dann Abgabe der e.V.
Der GV hat die Wohnung nicht besichtigt.

Ende Juni erfolgte ein weiteres Schreiben von RA G. aus Frechen.
…in er vorbezeichneten Angelegenheit liegt uns eine Abschrift des von Ihnen abgegebenen Vermögensverzeichnisses des
Amtsgerichtes vor. Wie sich hieraus ergibt, sind Sie verschuldet und besitzen keine pfändbaren Wertgegenstände.
Durch Ihr Stillschweigen allein löst sich die Forderung jedoch nicht auf!
Wir sind daher beauftragt, erneut die Vollstreckung gegen Sie einleiten zu lassen und Ihre wirtschaftliche Lage zu überprüfen.
Daher können wir nur hoffen, dass Sie diesmal die damit verbundenen erneuten Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden
wissen. Schließlich sollte es Ihnen bewusst sein, dass hier ein Gerichtstitel vorliegt, aus dem bis zu dreißig Jahren die Vollstreckung,
Pfändung und ggf. auch die Verhaftung betrieben werden kann. Und täglich steigt die Forderung durch die anfallenden Zinsen!
Diesem sollten Sie ein Ende machen und Zahlungsbereitschaft zeigen. Denn auch in Anbetracht Ihrer wirtschaftlichen Lage,
müsste es Ihnen möglich sein, die Forderung zumindest in kleinen monatlichen Raten zurückzuzahlen. Wir erwarten daher Ihren
Regulierungsvorschlag und den Eingang einer ersten Rate auf das unten angegebene Bankkonto bis spätestens zum 8.7.13.

Schon bei dem Gespräch mit dem GV teilte dieser ihm mit, dass nur Raten in Höhe von mind. 300,00 Euro akzeptiert würden.
Wie schon geschrieben, er bezieht ALG II.

Daraufhin rief ich dann dort unter der im Briefkopf des Anwaltes angegebenen Nummer an und teilte einer Frau Schxxx mit,
dass es ihm schwerlich möglich ist, als Hartz4-Empfänger Raten von 300,00 Euro zahlen zu können. Das durch die Schuldnerberatung
mitgeteilt wurde, wie es um ihn steht usw. Frau Schxxx teilte mir dann mit, dass diese Schreiben bei ihnen Usus wären und das noch
weitere in regelmäßigen Abständen folgen würden.

Was mir nur auffiel, ich hing erst einmal in einer Warteschleife und nachdem ich dann verbunden war, kam es mir im Hintergrund vor,
wie in einem riesigen Callcenter, von der Geräuschkulisse ausgehend.

Nunmehr erreichte ihn am 21.08. wieder ein Schreiben von TeschInkasso aus Wiehl.
Forderung der Adxxxbank
…hiermit zeigen wir an, dass uns die …bank mit der Einziehung der titulierten Forderung aus Teil-VB….beauftragt hat.
1. Hauptforderung 2.504,88 Euro
2. 5 % Zinsen über Basiszinssatz seit 1.8.12…134,14 Euro
3. Mahnauslagen/bisherige Kosten…363,99 Euro
4. Kontoführungsgebühren mtl. 2,50 Euro ab 08/13 zzgl. MwSt. …2,98 Euro
Zwischensumme: 3.005,99 Euro
5. Kosten unserer Tätigkeit, die im Rahmen des Verzugsschadens gem. §§ 280 Abs. 1, 2; 286 BGB mit geltend gemacht werden:
a) Bearbeitungskosten…378,00 Euro
b) Auslagenpauschale…20,00 Euro
c) 19,00 % MwSt. …75,62 Euro
Gesamtforderung: 3.479,61 Euro
Zzgl. weiterer Zinsen und Kontoführungsgebühren.
Die Zinsen betragen täglich 0,35 Euro.
Um Ihnen weitere Kosten und Maßnahmen zu ersparen, fordern wir Sie auf, den oben genannten Gesamtbetrag innerhalb einer Frist
bis zum 31.08.13 auf das unten…….einzuzahlen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir Inkassovollmacht besitzen usw.
Sollten Sie nicht fristgerecht Zahlung leisten, sind wir beauftrag, alle sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bietenden
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.
Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 BDSG : TeschInkasso erhebt, speichert und nutzt Ihre Daten, insbesondere Personen- bzw.
Firmendaten und Daten, die Anschrift, Kommunikationsanschlüsse und Forderungen betreffen usw.

In diesem Schreiben wurde als Ansprechpartner eine Frau Schxxx benannt. Hier fiel mir auf, dass ich doch mit dieser Dame
gesprochen hatte, als ich bei dem RA G. aus Frechen angerufen habe.
Meine Recherchen ergaben, dass im Briefkopf des Anwaltes nicht die Vorwahl von Frechen steht, sondern die von Wiehl.
Dort ist TeschInkasso ansässig. Plus Telefonnummer im Internet eingegeben komme ich wieder auf die Inkassofirma.
Auf der Homepage des RA G. aus Frechen steht seine richtige Telefonnummer mit Vorwahl von Frechen.
Weiter geblättert macht er auf seine Spezialisierung auf das Masseninkasso in Kooperation mit TeschInkasso aufmerksam.
Kein Hinweis, wo TeschInkasso sitzt oder Direktlink. Es gibt auch keinen Hinweis in seinem Briefkopf, dass die angegebenen
Telefonnummer von TeschInkasso ist. Unter der Tel.Nr. meldet sich das Servicebüro für Rechtsanwälte. Der RA betreibt auch
keine Zweigstelle in Wiehl.

Ist das alles so korrekt?!
Erst Inkasso, dann Anwalt, jetzt wieder Inkasso?!
Und für was werden schon wieder im letzten Schreiben des Inkassounternehmens unter Punkt 5 diese horrenden Kosten erhoben?!

Ich weiß, es ist viel zu lesen, aber vielleicht habt ihr trotzdem paar Tipps und Anregungen bzw. Lösungen.
Vielen Dank, rolara

Post vom Inkassobüro?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also.

März 2013:
Zunächst einmal fällt auf, dass die Hauptforderung schwankt. Dann fällt auf, dass der Anwalt o.ä. seine Gebührenlegung nicht auf der Hauptforderung berechnet, sondern allerlei Unfug hinzuzieht und erst dann berechnet. Das ist so nicht zulässig. Wie wird aus 2465,02€ plötzlich 2504,88€? Die Lösung ist einfach aber unzulässig. Hier wurden die Zinsrückstände mit zur Hauptforderung gezählt. Zinsrückstände sind aber Nebenforderungen aus einem Verzug. Nicht mehr, nicht weniger. Damit dürften auch unzulässigerweise Zinseszinsen berechnet worden sein.
Die Verzinsliche Kosten von 225,15 Euro und die unverzinsliche Kosten von 3,00 Euro sind erklärungsbedürftig, denn die gibt das Vollstreckungsurteil nicht her.

Die zweite Forderungsaufstellung ist genauso mit Unfug gespickt. Es darf nur das gefordert werden, was im Titel steht und dann nur die notwendigen weiteren Vollstreckungskosten.


Also. Ich würde die Schreiben zunächst einmal abheften. Durchsetzbar ist das, was gefordert wird nicht. Ich würde keinen Kontakt mehr suchen. Sobald etwas von einem Gerichtsvollzieher kommt (beispielsweise erneutes Begehren zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses), die Maßnahme ablehnen. Man sagt/ schreibt dem GV dass man am XX.XX.XXXX bereits abgegeben hat und es keine Änderung gibt, dass man die erneute Abgabe wegen fehlender Begründung ablehnt und die Kosten für die Beauftragung des GV wegen unzulässiger Maßnahme nicht erstattungsfähig sind. Der GV möchte bitte diese Erinnerung (so nennt man das) bei Gericht platzieren. Einmal alle drei Jahre muss man allerdings ran, soweit ich das im Kopf habe oder wenn es Grund dazu gibt (neue Arbeitsstelle).

Aufgrund von H4 und fehlendem Vermögen können die auch gar nichts tun. Sie können nichts pfänden und weitere Schreiben in Rechnung stellen oder weitere Maßnahmen ist Unfug.

So weit das Zivilrechtliche.

Was die Schreiben angeht. Das dürfte in Anbetracht der Tatsache, dass bereits die Schuldnerberatung die Bank ifnromiert hat, das Inkasso nochmal informiert hat und auch der GV nochmal klar gestellt hat, dass im Moment nichts zu holen ist, den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.
Ich würde also Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. Du bist wegen den Schulden und H4 in einer Zwangslage und die wissen genau, dass bei einem verschuldeten H4-Empfänger nichts zu holen ist und die Rate von 300€ vollkommener Unfug ist. Zudem: Die stellen permanent nicht nachvollziehbare Gebühren auf und lassen die FOrderung in kürzester Zeit explodieren um dich immer mehr an die Wand zu drücken. Obwohl sie rechtlich nichts tun können.

Zweiter Themenkomplex: Die Dopplung der Tätigkeiten. Hier sieht es einmal mehr so aus, als leiht die Kanzlei dem Inkasso den Briefkopf und als sei nie eine Kanzlei tätig gewesen. Die Briefe inkl. der Sachbearbeiterin, die du namentlich schon beim Inkasso angetroffen hast, sind Gold wert.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat u.a. wegen so einem Komplex Anklage wegen Betrugs erhoben. Es geht um FKH GbR, *** Inkasso und Kanzlei Wehnert und Kollegen. Bei dir liegt denke ich der gleiche Sachverhalt vor. Deswegen kann man durchaus mal Strafanzeige wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs erstatten. Dabei genau das schildern, dass man über die Staatsanwaltschaft Frankenthal vom Fall der drei genannten Firmen bzw. der Kanzlei gelesen habe, Aktenzeichen ist übrigens 5513 Js 7355/09. Dass man hier einen gleichen Fall vermutet, weil die behaupten, sie seien eine Anwaltskanzlei, dann kommt man aber doch immer wieder beim Inkasso raus und die Namen der Sachbearbeiter sind auch dieselben...

Ein guter Anwalt könnte ggf. mit diesen Infos zumindest die Anwaltsgebühren u.ä. doch noch aus dem Titel rausbekommen (Sittenwidrigkeit). Doch alles zu seiner Zeit.


Also so würde ich es sagen wollen...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Komme aus der Branche :-//

Hab mir alles durchgelesen

quote:
Erst Inkasso, dann Anwalt, jetzt wieder Inkasso?!
Und für was werden schon wieder im letzten Schreiben des Inkassounternehmens unter Punkt 5 diese horrenden Kosten erhoben?!

Ist absolut normal da dem Forderungsinhaber in Deinem Fall die Hände gebunden sind - Die Kosten stehen nur auf dem Papier und werden wie Du übrigens durch Deinen Teilwiderspruch erfahren hast - nicht eingeklagt

Fragen :

Sind das deine einzigen Schulden ?

P konto eingerichtet ?

Kids ? Verheiratet ?





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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

@mepeisen
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Leider habe ich Frau Schxxx nur am Telefon gehabt. Sie steht namentlich nicht auf den Schreiben des Anwaltes. Lediglich auf dem letzten Schreiben von TeschInkasso taucht sie auf.
Ich habe schon das ganze Internet abgesucht, werde aber einfach nicht fündig. Ist es zulässig, dass der Kanzleibriefkopf eine Telefonnummer beinhaltet, die von der Vorwahl überhaupt nicht zum Kanzleistandort passt?! Kann man allein aufgrund dessen schon das Wort Betrug in den Mund nehmen?!
Ist eine Kooperation mit einem Inkassounternehmen überhaupt erlaubt?! Falls ja, muss nicht irgendwo explizit darauf hingewiesen werden, im Briefkopf z.B.?!
Reicht es aus, dass dieser Anwalt lediglich auf einer der vielen Seiten seiner Homepage darauf hinweist, dass er mit TeschInkasso kooperiert, ohne weitere Angaben?!
Hinter der Telefonnummer vom Briefkopf des Anwaltes meldet sich Servicebüro für Rechtsanwälte. Gebe ich sie im Internet ein, ist sie TeschInkasso zugehörig. Die Nummer auf dem Briefkopf von TeschInkasso ist bis auf die Vorwahl etwas anders, aber gehört auch TeschInkasso.
Gebe ich nur TeschInkasso im Internet ein, sträuben sich mir die Haare O_o

@thehellion
Danke für Deine Antwort. Ja, er hat noch mehr Schulden. Nochmals Kreditkartenschulden bei einer anderen Bank. Da wartet er täglich auf den Mahnbescheid. Aber auch diese Bank wurde schon von der Schuldnerberatung angeschrieben, die wissen um seine Situation. P-Konto hat er eingerichtet. Er ist geschieden und hat ein Kind, für welches er Unterhalt zahlen müsste, aber nicht kann. Hier liegt auch ein Titel vor, aus dem jederzeit vollstreckt werden könnte, was aber bisher nicht passiert ist. Die Unterhaltsschulden erhöhen sich jeden Monat um den geschuldeten Unterhalt und ist schon jetzt eine heftige Summe. Auch das Jugendamt wurde von der Schuldnerberatung kontaktiert.

LG, rolara

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Kann man allein aufgrund dessen schon das Wort Betrug in den Mund nehmen?!

Es ist ein starkes Indiz, dass hinter den ganzen Briefen ausschließlich das Inkassobüro steckt und nie ein Anwalt involviert war. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dass die Dame nur am Telefon war, ist so. Dann hat man ggf. keinen Beweis aber eine Zeugenaussage. Wie viel das Wert ist? Das entscheidet zunächst der Staatsanwalt. Aber selbst wenn die das nicht weiter verfolgen, Nötigung ist es in meinen Augen allemal und das Inkasso kriegt den deutlichen Wink, dass man sich nicht alles gefallen lässt.

Hier macht die Masse die Musik. Je öfter sich jemand mit Strafanzeige meldet, desto eher wird jemand nachschauen...

quote:
Ist eine Kooperation mit einem Inkassounternehmen überhaupt erlaubt?!

Kooperation ja. Kostendopplung nein. Zudem muss der Anwalt auch wirklich tätig sein. Den Briefkopf ausleihen, so dass das Inkassobüro so tut, als sei es der Anwalt, ist verboten... Öffentlich kund geben muss man die Kooperation nicht. Auf Anforderung muss der Anwalt und auch das Inkasso jedoch jeweils eine Vollmacht vorlegen, in Namen des Gläubigers zu handeln. Und ganz wichtig: Das Inkassobüro darf den Anwalt nicht beauftragen, es darf vielleicht dem Gläubiger empfehlen, Anwalt XYZ zu beauftragen. Tatsächlich beauftragen muss ihn aber dennoch der Gläubiger. Natürlich sind Inkassobüros clever, deswegen steht in den Vertragsbedingungen drin, dass der Gläubiger der Abgabe an Anwalt XYZ zustimmt.

quote:
Hinter der Telefonnummer vom Briefkopf des Anwaltes meldet sich Servicebüro für Rechtsanwälte. Gebe ich sie im Internet ein, ist sie TeschInkasso zugehörig.

Telefonanlage. Zwei Durchwahlen und die Call-Center-Agenten bekommen im Display angezeigt, wie sie sich zu melden haben... Natürlich nur eine Vermutung...

Bei der restlichen Situation, tja, was soll man machen. Wenn man keine Arbeit hat, ist das halt so. Die Schulden verschwinden nicht. Man könnte sich von der Schuldnerberatung, die einen vertreten hat, die Bescheinigung geben lassen, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war und dann in Richtung Privatinsolvenz gehen. An der Situation ändert sich dann für einen nicht wirklich etwas, aber man kann dann irgendwann in eine RSB. Natürlich gibt es die Obliegenheit, Arbeit zu suchen. Die hat man aber sowieso. Wenn man Arbeit gefunden hat, tja, dann bezahlt man halt ganz normal die Schulden ab.

Ansonsten halt einfach ignorieren, was das Inkasso schreibt. Die haben im Moment 0 Handhabe und wenn man wieder ein Einkommen hat, muss man die erfundenen Unfugsgebühren trotzdem nicht zahlen...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Aus dem Bauch heraus würde ich zunächst einfach abwarten was die Schuldnerberatung dazu sagt

Nichts im Zusammenhang mit dem Inkassobüro bzw RA unterschreiben ( Schuldanerkenntnisse / Ratenzahlungsvereinbarungen) !!

Das in den Inkasso bzw RA Briefen angekündigte Szenario dürfte sich angesichts des Finanzstatus in Luft auflösen

In welcher Größenordnung bewegt sich die andere Kreditkarten Geschichte ?



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Von der Schuldnerberatung wird momentan nichts unternommen. Was auch?! Er hat die e.V. abgegeben und Bewerbungen laufen zu Genüge.

Nein, unterschrieben wird sicher nichts ;-)

Die andere Geschichte ist ungefähr die gleiche Größenordnung.

Dieser Dreistigkeit der Abzockversuche würde ich gerne etwas entgegensetzen. Wie viele bezahlen diese utopischen Gebühren, nur weil sie Angst haben. Wie sieht es mit einem Gang zur Verbrauchezentrale aus. Könnten die unter Vorlage aller Dokumente dem Anwalt an den Kragen gehen?!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wie viele bezahlen diese utopischen Gebühren, nur weil sie Angst haben.

Eindeutig zu viele.

quote:
Wie sieht es mit einem Gang zur Verbrauchezentrale aus. Könnten die unter Vorlage aller Dokumente dem Anwalt an den Kragen gehen?!


Eventuell, das ist aber eigentlich die falsche Ecke. Die Ecken, die man angehen sollte, habe ich dir ja benannt.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei einem Gesamtschuldenstand von rund 5000 € lohnt sich auch keine PI !
Angesichts der finanziellen Situation würde ich irgendwann den beiden GL einen Vergleich anbieten
(" ein Familienangehöriger leiht mir einmalig und zweckgebunden xy € ..etc pp..)
Angesichts der EV bestehen gute Chancen einen günstigen Vergleich auszuhandeln

Falls es in der anderen Sache zu einem MB kommt natürlich ebenfalls den nicht durchsetzungsfähigen Positionen (Kontoführungsgebühren zusätzlichen Inkassogebühren) Fristgemäs - wie bereits in der anderen Sache geschehen - teilwidersprechen



-- Editiert thehellion am 01.09.2013 18:20

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Ihr Wissenden,
in dieser Angelegenheit gibt es eine neue Entwicklung und ich hätte gerne Ratschläge, wie man agieren sollte und könnte,
um nichts falsch zu machen.
Seit September 2013 (zu diesem Zeitpunkt war mein Bekannter noch Hartz IV-Empfänger und die eidesstattliche Versicherung abgegeben) gab es folgende Schreiben seitens Tesch Inkasso:
02.12.2013 Forderung per 02.12.13 beläuft sich auf 3.526,40 und Ratenangebot von mon. 360,00 Euro für Hartz IV-Empfänger
31.01.2014: sie wären für die Zwangsvollstreckung und Kontopfändung beauftragt und Ratenangebot von mon. 370,00 Euro für Hartz IV-Empfänger
02.06.2014: es liege ihnen ja mittlerweile die Vermögensauskunft vor, aus der hervorgeht, dass nichts hat, aber er solle jetzt doch bitte wenigstens eine kleine Rate bezahlen
04.06.2014: Forderung beläuft sich auf 3.604,24 Euro und Angebot einen Vergleichsbetrag von 2.880,00 Euro zu zahlen
02.09.2014: er solle doch das Vergleichsangebot zu schätzen wissen und endlich bezahlen
02.12.2014: die Zwangsvollstreckung solle nun in aller Härte vollzogen werden, Forderung 3.661,23 Euro
04.02.2015: wieder Androhung einer erneuten Zwangsvollstreckung und erneute Abgabe der e.V.
09.06.2015: Vergleichsangebot von 2.880,00 Euro

Auf all diese Schreiben gab es keinerlei Reaktion von meinem Bekannten.

Seit März 2015 steht er wieder in Arbeit (befristeten Vertrag für ein Jahr). Nach Zahlung des Unterhalts für sein Kind ist er an der Pfandfreigrenze angekommen.

Bitte nochmals die anderen Kommentare lesen. Es liegt noch ein Unterhaltstitel über 12.000,00 Euro (entstanden durch die lange Arbeitslosigkeit) vor, der zusätzlich zum aktuellen Kindesunterhalt abgetragen werden muss.
Hinweis: als er im Mai 2013 die e.V. abgegeben hat, hatte er noch nicht sein jetztiges P-Konto und hat in der e.V. das damals vorhandene (jetzt nicht mehr vorhandene) Sparkassenkonto und sein Tagesgeldkonto (nie genutzt) angegeben. Von seinem jetzigen P-Konto, für seinen Arbeitslohn, weiß Tesch-Inkasso noch nichts. auch vom aktuellen Arbeitgeber weiß Inkasso noch nichts.

Nunmehr erreichte ihn am 20.11.2015 ein vorläufiges Zahlungsverbot von Tesch Inkasso über OGV xxx für das Tagesgeldkonto mit Forderungsaufstellung.
Auf dem Konto sind 7,00 Euro.
Aber die Forderungsaufstellung ist fragwürdig.
Diesmal sind zwar die Zinsen richtig berechnet, aber diverse Gebühren kommen hinzu:
26.03.2013: Bonitätsprüfung 3,00 Euro
23.04.2013: Gtl.Ein.Verm.Ausk. 105,84 Euro .............dies erscheint mir doch überhöht
21.05.2013: Gerichtsvollz.-Kosten RA 30,00 Euro
21.08.2013: Bearbeitungsgebühr 473,62 Euro
30.06.2014: KontoFK. 8/2013-6/2014 - 32,78 Euro
27.10.2015: vorl. Zahlungsverbot 107,96 Euro
Forderungsstand insg.: 3870,68

siehe weiter oben: der Teil-VB beläuft sich auf
Hauptforderung: 2.465,02
Verfahrenskosten: 225,15
+ Zinsen

Er möchte nicht unbedingt eine weitere e.V. abgeben, in der dann der Arbeitgeber benannt werden muss.
Die Befürchtung der Lohnpfändung liegt dann nahe (auch wenn nichts zu holen ist, da er Unterhaltspflichtig ist) und auch
den Verlust der Arbeit (manche Arbeitgeber reagieren auf einen PfÜb entsprechend).

Deswegen wollte er jetzt Tesch ein Ratenzahlungsangebot zwischen 50 und 100 Euro machen (muss noch genau von ihm ausgerechnet werden, wie viel er schaffen könnte).

Die Frage ist, wie er das am besten formuliert, da er nicht bereit ist, die nicht berechntigten Kosten zu bezahlen, die das Inkasso fordert.
Wie könnte er am Besten vorgehen?!

Auch wenn es vielleicht viel Mühe macht, die vorangegangenen Kommentare nochmals zu lesen, wäre ich euch für weitere Antworten für das aktuelle Geschehen sehr dankbar.

Gruß, rolara

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich würde schreiben "sehr geehrte ...., wie Ihnen bekannt ist habe ich kein pfändbares Einkommen/Vermögen. Ich bitte um einen Vergleich in Höhe von 1000 € in Raten a x €. Nach Erledigung wollen Sie mir unaufgefordert den entwerdeten Titel aushändigen."
Das wird wahrscheinlich abgelehnt mit einem höheren Betrag, aber man kann ja handeln.
Wie hoch ist das Nettoeinkommen und wird bereits gepfändet?
Wenn der Bekannte anfängt wegen der Kosten zu diskutieren sinkt die Vergleichsbereitschaft. Ich würde die Rate möglichst niedrig ansetzen den Rest sparen und dann ggf irgendwann den Vgl. ablösen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Auf all diese Schreiben gab es keinerlei Reaktion von meinem Bekannten.

War auch völlig OK. So lernt man auch: Die können nur Briefe schreiben. Mehr tun die nichts. Und das sind alles Baustein-Briefe.

Zitat:
Von seinem jetzigen P-Konto, für seinen Arbeitslohn, weiß Tesch-Inkasso noch nichts. auch vom aktuellen Arbeitgeber weiß Inkasso noch nichts.

Und das geht die auch nichts an, solange sie nicht die Abgabe der Vermögensauskunft verlangen, da die alte auch aufgrund der Jahre, die vergangen sind, überholt ist.

Zitat:
26.03.2013: Bonitätsprüfung 3,00 Euro
23.04.2013: Gtl.Ein.Verm.Ausk. 105,84 Euro .............dies erscheint mir doch überhöht
21.05.2013: Gerichtsvollz.-Kosten RA 30,00 Euro
21.08.2013: Bearbeitungsgebühr 473,62 Euro
30.06.2014: KontoFK. 8/2013-6/2014 - 32,78 Euro
27.10.2015: vorl. Zahlungsverbot 107,96 Euro

Müsste man anhand der RVG-Berechnung mal überprüfen. Die Gebühren vom 23.4.2013 und 27.10.2015 könnten OK sein.
Allerdings: Kontoführungsgebühren sind absoluter Schwachsinn und die Bearbeitungsgebühr ebenfalls. So etwas gibt es nicht.

Das mit dem Ratenangebot ist natürlich eine schwierige Nummer. Ich würde Ex Inkasso zustimmen, es erst mal neutral mit einem Vergleichsangebot zu probieren. Sollten sie das aber verweigern, würde ich direkt einen Anwalt hinzuziehen, damit der (ohne Vorwarnung) via Klage gegen diese Gebühren vorgeht, die da nicht durchsetzbar sind. Und danach schweigen. In ein paar Jahren, wenn nie was zu holen war, werden die Vergleiche wahrscheinlicher.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank, Ex Inkassomitarbeiter und mepeisen, für eure Antworten.

Gepfändet wird momentan nichts, außer der Versuch an diese 7 Euro von dem Tagesgeldkonto zu kommen.
Wird denn dieser Minibetrag tatsächlich von der Bank dann an Inkasso ausgekehrt?!

Die Gefahr ist halt momentan gegeben, dass er die neue e.V. abgeben muss, da die andere schon zweieinhalb Jahre her ist
Selbst wenn er jetzt einen Anwalt einschalten würde, bleibt die Gefahr und davor hat er Angst, weil er dann wegen dem PfÜb, der kommen würde, seine Arbeit verliert.
Aber der Weg zu einem Anwalt scheint unausweichlich :-(

Er hat ein geringes Nettoeinkommen, wie gesagt, nach Abzug des Kindesunterhaltes ist er an der Pfandfreigrenze.

Vielleicht kann einer der Mitlesenden mal die Gebühren kontrollieren. Die relevanten Beträge sind ja alle angegeben.

Ich danke euch, Gruß, rolara

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Gepfändet wird momentan nichts, außer der Versuch an diese 7 Euro von dem Tagesgeldkonto zu kommen.
Wird denn dieser Minibetrag tatsächlich von der Bank dann an Inkasso ausgekehrt?!

Wenn denn gepfändet werden würde. Eine Vorpfändung ist aber grundsätzlich erst einmal nur ein Zahlungsverbot. Mehr nicht. Sie haben nun 4 Wochen Zeit, eine "richtige" Pfändung nachzuschieben. Dass da nur 7 € drauf sind, wissen die ja nicht wirklich.

Zitat:
weil er dann wegen dem PfÜb, der kommen würde, seine Arbeit verliert.

Bis auf ganz ganz wenige Jobs ist es normalerweise unmöglich, deswegen gekündigt zu werden.

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#14
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Ihr Wissenden,
mein Bekannter hat Tesch Inkasso unter Hinweis auf seine Unterhaltsschulden und Zahlung des
laufenden Unterhaltes einen Vergleichsvorschlag gemacht.
Dieser wurde abgelehnt, nach Rücksprache mit der Gläubigerin (Bank). Ausgleich der kompletten
Forderung wird in einer Woche erwartet.
Und noch ein Hinweis von Tesch, dass die Gläubigerin Raten zustimmt, aber nur, wenn die gesamte
Forderung innerhalb von 12 Monaten bezahlt ist.

Das wären monatlich über 300 Euro (wie schon in den anderen Beiträgen beschrieben, fordert Tesch
nicht durchsetzbare Bearbeitungsgebühren in utopischer Höhe, die auf keinen Fall bezahlt werden),
was mein Bekannter nicht leisten kann. Wie schon erwähnt,
nach Zahlung des laufenden Unterhaltes und ratenweisen Abgeltung des Unterhaltsrückstandes
ist er an der Pfandfreigrenze, zusätzlich hat er auch noch Schulden bei Bekannten....die momentan
brach liegen, aber auch endlich ratenweise bezahlt werden müssten.

Eine erneute e.V. würde den Arbeitgeber (befristeter Vertrag) preisgeben und auch, dass sein Auto
im März abbezahlt ist, hier besteht die Gefahr, dass Tesch ihm in dem Moment das Auto wegpfändet,
was er unbedingt zu vermeiden versucht...vielleicht gibt es hier auch Tipps.

Wie sollte er jetzt am besten weiter verfahren, nachdem der Vergleich abgelehnt wurde?!
Sollte er einen höheren Vergleichsbetrag anbieten....es waren 1300 Euro, die er angeboten hatte.
Wäre es ratsam, sich mit der Bank (Gläubigerin) selbst in Verbindung zu setzen?!
Oder Tesch nochmals anschreiben, mit dem Hinweis, dass er die geforderte Ratenhöhe nicht leisten
kann, bereit ist Raten zu zahlen, aber nur ca. 100 Euro, falls irgendwann möglich, auch mehr und
einfach mit der Ratenzahlung anfangen?!
Sollte er ohne Zustimmung eine Rate bezahlen, werden die doch nicht das Geld zurückschicken,
wie sieht das rechtlich genau aus....hab diesbezüglich schon quer gelesen und bin da etwas
durcheinander im Kopf :-/

Für Antworten bin ich schon jetzt für meinen Bekannten sehr dankbar.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Bei Schulden von rund 5000€ gegenüber den Banken und 12.000 € Unterhaltsschulden würde ich persönlich nochmal bei der Schuldnerberatung vorstellig werden und über eine PI nachdenken .

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#16
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Schuldnerberatung war er schon und PI wollte er vermeiden.
Zumal er möchte, dass sein Kind den aufgelaufenen Unterhalt
bekommt und nicht leer ausgeht.

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
hier besteht die Gefahr, dass Tesch ihm in dem Moment das Auto wegpfändet

Ein Auto ist doch sicher für die Arbeit notwendig. Also um zur Arbeit zu kommen. Solange das Auto keinen wirklich hohen Wert darstellt, so dass ein Austausch in Betracht käme, kann es eigentlich nicht gepfändet werden.

Zitat:
Sollte er einen höheren Vergleichsbetrag anbieten....

Das kann man als Betteln bezeichnen. Dann probieren sie aus, ob da dann nicht noch mehr geht... Insofern ist so eine Strategie mit Vorsicht zu genießen.

Ich würde zuerst die Unterhaltsschulden bedienen und dann die anderen Schulden bedienen. Mit Tesch vorläufig nicht reden. Die können gerne weiter Unfugsgebühren erfinden. Solange sie Unfugsgebühren erfinden, versuchen sie auch keine Pfändung, denn da wird denen das wieder gestrichen.
Sollte sich dennoch ein Gerichtsvollzieher ankündigen, kann man immer noch schauen, was für eine Strategie man einschlägt.
Eventuell kann man es solange aussitzen, bis man einen Festvertrag hat.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#18
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
das Auto braucht er nicht für die Arbeit. Ist in dem Sinne sein einziger 'Luxus'. Das Auto ist mit Unterstützung durch einen
Freund monatlich bezahlt worden. Bei diesem Freund hat er jetzt natürlich auch Schulden, aber das ist alles geregelt.

Er hat Inkasso nochmals angeschrieben und um monatliche Raten von 100 Euro gebeten, um endlich die Schulden bei
denen abtragen zu können. Jetzt hat er ein Schreiben bekommen, dass sie sich darauf einlassen ABER (wie zu erwarten)
nur mit Unterschrift auf dem beigefügten Teilzahlungsvergleich.

Sie weisen darauf hin, dass sie sich erst an die getroffene Vereinbarung gebunden fühlen, wenn er den Vergleich innerhalb
von drei Tagen unterzeichnet zurückschickt. Die erste Rate soll zum nächsten 1. überwiesen werden.

Beigefügt ist eine Forderungsaufstellung, die genau so aufgebaut ist, wie ich es in meinem Beitrag vom 28.11.15 geschrieben habe....Bearbeitungsgebühren.....Kontoführungsgebühren, die ja nicht durchsetzbar und zu bezahlen sind.
Und natürlich der Teilzahlungsvergleich, der natürlich den 'falschen' Forderungsbetrag (falsch wg. Bearbeitungsgeb. etc.), wie auch 378,00 Euro Einigungsgebühr, 20,00 Euro Auslagenpauschale und 19% MwSt. von 75,62 Euro beinhaltet.

Diesen Teilzahlungsvergleich wird er nicht unterzeichnen, da er weder diese ganzen fälschlich ausgewiesenen Kosten bezahlen wird, noch irgendwelchen Abtretungen zustimmt.

Ich persönlich bezeichne dieses Teilzahlungsvergleich als sittenwidrig.

Die Frage ist jetzt nur, wie er sich verhalten soll. Er kann und will die monatlichen Raten von 100 Euro bezahlen, um die endlich von der Backe zu haben, aber nicht unter diesen Umständen und nur das, was er tatsächlich schuldet.

Soll er jetzt direkt, nicht erst zum nächsten 1. die 100,00 Euro überweisen - auf Hauptforderung zu verrechnen -, um den
guten Willen zu zeigen.
Soll er, obwohl er Raten zahlen will und kann, dem Teilzahlungsvergleich widersprechen und eine bereinigte Forderungsaufstellung fordern?!

Anregungen sind willkommen, Danke

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gibt IMHO zwei Möglichkeiten.

A) Die erste schrieb ich bereits: Inkasso ignorieren und abwarten, was passiert. Derweil die anderen Schulden bedienen. Sobald die anderen Schulden bezahlt sind oder nur noch 2 Raten oder so offen sind, kann man es nochmal probieren.

B) Einfach mal willkürliche Raten überweisen, aber nichts unterschrieben. Mal 90€, mal 110€. Immer im Verwendungszweck "Nur HF". Das Inkasso wird eine zeit lang meckern, dass man doch unbedingt unterschreiben soll, was man nicht macht. Das Geld werden sie nicht verweigern, am Ende dürfen sie es aber auch nicht einfach auf Kontoführungsgebühren usw. verrechnen.
Damit gewinnt man erst mal Zeit und entschärft die Situation etwas. Für wie lange sich das Inkasso das gefallen lässt, kann man nie vorhersagen.

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