Inkassforderung von Creditform nach Kinobesuch

1. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ant0n
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassforderung von Creditform nach Kinobesuch

Hallo,

es ist mal wieder soweit das ein Inkasso der Meinung ist dass die ihr Vermögen auf meine Kosten etwas aufbessern müssen und habe einige Fragen zum Vorgehen.

Folgender Sachverhalt:

Ich war am 15.05 im Kino (CineStar) und habe mit der EC-Karte 13,80€ für die Karten bezahlt.
Leider war zum Abbuchungszeitpunkt mein Konto nicht gedeckt und die Zahlung ging zurück.
Das habe ich leider erst am 30.6 bemerkt und habe sofort den CineStar Support angeschrieben, da ich auf der Seite von denen keine Telefonnummer bzw. Kontaktdaten vom den externen EC-Dienstleister finden konnte. Darauf kam am 2.7 eine Antwort in der ich gebeten wurde meine Kontonummer, den Tag wann die Abbuchung war usw. denen mitzuteilen damit die sich mit dem Dienstleister inverbindung setzen könnten. Ich habe denen am 6.7 alle erforderlichen Daten geschickt aber keine Antwort erhalten, bis am 29.7 ich im Briefkasten eine Inkasse Mahnung für über 94€ vorgefunden habe.

Hier die Kostenaufstellung:


Nun zu meinen Fragen:

1. Mir ist klar das ich die Geschäftsgebühr nicht bezahlen muss, aber wie sieht es mit den Adressermittlungskosten aus, ich habe ja CineStar schon Wochen vorher alle erforderlichen Daten mitgeteilt, muss ich die jetzt trotzdem bezahlen?

2. Leider konnte ich im Internet keine vernünftigen Kontaktdaten von dem EC-Dienstleister (eTix-Services AG) finden und wollte fragen an wen und mit welchem vermerk ich das Geld überweisen muss damit es für die Hauptforderung+Mahnung und für nichts anderes gebucht/verwendet wird?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Hilfe

Gruß

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Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Warum wurde das Geld nicht einfach überwiesen?



Die drei ersten Posten musst Du zahlen.
Im Verwendungszweck "Hauptforderung, Rücklast, Zinsen" angeben.

Das auch so mitteilen.



Derzeit werden Inkassogebühren in aller Regel nicht eingeklagt,bei Dir besteht jedoch die Besonderheit, das Du nachweisbar in Verzug warst.
Man müsste testen wie weit die in einem solchen Fall gehen.
Nerven behalten ist da angesagt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Ant0n
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich konnte ja das Geld nicht überweisen, da mir CineStar die Bankverbindung nicht mitgeteilt hat und stattdessen das Inkassounternehmen beauftragt hat.

Die ich die ersten drei Hauptposten bezahlen muss ist mir schon klar, aber die frage ist ob und wie ich das an das Inkasso übermitteln kann ohne das es nicht zweckentfremdet wird und als Teilzahlung der "Geschäftsgebühr" berechnet wird.

Was heißt den nachweisbar in Verzug bzw. wo besteht der unterschied zu allen anderen Forderungen eines Inkassobüros ? oO

Habe auch noch zwei schreiben von dem Inkassobüro bekommen, in dem ersten ist die Rechnung auf 110€ gestiegen und im zweiten wollten sie mir mitteilen das der "Auftraggeber" mit einer Summe von 80€ einverstanden wäre, was für mich sehr unseriös wirkt.

Gruß

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-- Editiert Ant0n am 01.10.2014 22:21

-- Editiert Ant0n am 01.10.2014 22:21

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die genauen Bankdaten müssten auf dem damaligen Rücklastschriftbeleg stehen !

Check das mal

Ansonsten könntest Du 2 zweckgebunden Überweisungen an den Inkassoladen machen

1 Überweisung (gerundet) 14 €
Verwendunbgszweck : Nur Hauptforderung und Zinsen

2 Überweisung (gerundet) 20 €
Verwendungszweck : RLS Gebühr / Adressermittlung / Mahngebühr

Hintergrund :
Bei einem ec Storno fallen tatsächlich Adressermittlungskosten um die 10 € an

Lastschriftgebühr
Pro geplatzte Lastschrift wären gem neuen Urteil des Landgericht Potsdam Az. 2 O173/13 nur € 3,65 an Gebühren zu zahlen - unabhängig davon was in den AGBs des Unternehmens steht

War der Film wenigstens gut ?



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ant0n
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab jetzt nochmal geguckt und den Dienstleister doch im Internet gefunden, werde morgen da mal probieren die Bankverbindung raus zu kriegen ansonsten mach ich das nach deinem Vorschlag an das Inkasso.

Ja also ich fand persönlich Godzilla echt nicht schlecht. :D

gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie ist es mit Coeo Sache weitergegangen ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich konnte ja das Geld nicht überweisen, da mir CineStar die Bankverbindung nicht mitgeteilt hat <hr size=1 noshade>

Die Bankverbindung steht auf Deinem Kontoauszug, das ist die IBAN



quote:<hr size=1 noshade>Was heißt den nachweisbar in Verzug bzw. <hr size=1 noshade>

Die Rücklastschrift ist nachweisbar und mit der Rücklastschrift wurdest Du über die Schuld infomiert. Das löst den Verzug aus



quote:<hr size=1 noshade>wo besteht der unterschied zu allen anderen Forderungen eines Inkassobüros ? oO <hr size=1 noshade>

Anders ist das bei z.B. Rechnungen, die wenigsten werden per Einschreiben versendet, da kann der Gläubiger meist den Zugang nicht nachweisen. Ohne Rechnungszugang fehlt das Verzugauslösenden Element.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Rücklastschrift löst den Verzug aus, wie Harry richtig sagt. Dennoch unterliegt der Anbieter der Schadensminderungspflicht, deswegen unbedingt den Mailverkehr ausdrucken und aufheben. Denn: Wer seinen Fehler sofort sieht und zahlungswillig ist und nach Bankdaten fragt, aber nach der beantworteten Rückfrage keine Antwort bekommt, dem braucht man weder ein Inkasso auf en Hals hetzen noch braucht man dessen Adresse ausfindig machen zu wollen. Meine Meinung.

Ich würde, wie ursprünglich vorgeschlagen Zinsen, HF und Rücklastschriftgebühr überweisen.

Dem Inkasso nur kurz mitteilen "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Ich verweise auf meinen eMail-Verkehr mit ihrer Mandantin und diskutiere nicht."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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