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Inhalt vom Einschreiben verloren, Käufer droht?!

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Inhalt vom Einschreiben verloren, Käufer droht?!

Hi,

hab mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Privatverkäufer verkauft einen kleinen Artikel für 10 Euro. Er bietet unversichert und versicherten Versand an.

Käufer überweist Auktionsbetrag inkl. den Versandkosten für unversicherten Versand.

Verkäufer verschickt jedoch lieber per Einschreiben den Artikel in einem Umschlag, legt den Artikel (USB-Stick) in einen Pappumschlag in einen normalen Briefumschlag und klebt noch das Ganze mit einem Klebeband zu, da man ja weiß, wie die Post manchmal mit der Ware umgeht.

Käufer meldet sich, dass der Umschlag angekommen ist, aber der Artikel nicht im Umschlag war und fordert vom Verkäufer einen Nachforschungsantrag.

Verkäufer macht das auch, was bekanntlich bei der Post dauert und lehnt die Forderung vom Käufer ab, das Geld sofort zurückzuzahlen, da Verkäuifer der Meinung ist, dass das Versandrisiko bei Privatkauf bei Übergabe an den Versender an den Käufer übergeht. In der Zwischenzeit bewertet der Käufer nach einiger Zeit den Verkäufer negativ. Daraufhin gab es keinen Kontakt mehr.

Nun meldet sich der Käufer erneut und fordert mit einer Frist von 14 Tagen die Rückerstattung des Geldes unter Androhung "weiterer Schritte".

Frage 1: Sollte der Verkäufer in der Zwischenzeit einen USB-Stick (aber einen anderen, statt grau ist er rot?!) von der Post erhalten haben, ist er nun vepflichtet, dem Käufer diesen anderen USB-Stick auszuhändigen? (auch noch auf seine eigenen Versandkosten?)

Frage 2: Hat der Käufer sein Recht auf Erstattung nicht mit der Wahl des unversicherten Versands verwirkt, auch wenn der Verkäufer es per Einschreiben verschickt?




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von schlanker_Hohn am 09.07.2011 12:02
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Inhalt vom Einschreiben verloren, Käufer droht?!
Das Grundproblem ist ein anderes:

Der (private) VK hat erst mit der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt (erst dann geht das Versandrisiko auf den K über).

D.h. im Streitfall müßte der VK beweisen, daß er ein Einschreiben mit dem USB-Stick drinnen (!) aufgegeben hat. Kann er das nicht, schuldet er dem K weiterhin die Ware.

Will man sich also gegen alle Eventualitäten absichern, müßte man prinzipiell bei jeder Ware (vom 1-EUR-Plastikbutton bis zur 50-Mio-Diamantuhr) einen Zeugen für Eintüten und Übergabe an den Versender haben.

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von Snoop Pooper Scoop am 11.07.2011 12:14
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>Inhalt vom Einschreiben verloren, Käufer droht?!
Und deswegen noch ein Hinweis für die Praxis:

Was ich immer mache, ist, bei jeder solchen Sendung (egal ob Brief oder Päckchen oder Paket) noch einen selbstgedruckten Aufkleber auf die Sendung zu kleben, der - grob zusammengefaßt - sowas sagt wie "Inhalt und Übergabe bestätigt: _______". Den lasse ich dann meine Freundin unterschreiben (oder kritzele da auch selber schon mal was hin, wenn die nicht mit konnte).
Sowas schreckt diejenigen Käufer ab, die vielleicht einfach nur behaupten wollen, die Sendung sei leer gewesen. Die wissen dann schon mal, daß der VK (ich) nicht blöde war und an einen Zeugen für Inhalt und Aufgabe gedacht hat.


Das war Ihre heutige Ausgabe von "1001 Tips für ein sorgenfreieres Leben mit Snoop Pooper Scoop".


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von Snoop Pooper Scoop am 11.07.2011 12:18
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Inhalt vom Einschreiben verloren, Käufer droht?!
Wenn ich das richtig verstehe, kann man immer unversicherten Versand wählen und danach behaupten, der Artikel sei nicht im Umschlag und die Verpackung sei nicht ordnungsgemäß gewesen, denn ich schätze, 90 % aller privaten Verkäufer packt es "nicht ordnungsgemäß" ein.




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von schlanker_Hohn am 11.07.2011 19:08
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Inhalt vom Einschreiben verloren, Käufer droht?!
Aber eine gute Idee ist es in jedem Fall :-)

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von schlanker_Hohn am 11.07.2011 19:30
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Inhalt vom Einschreiben verloren, Käufer droht?!
quote:
kann man immer unversicherten Versand wählen und danach behaupten, der Artikel sei nicht im Umschlag und die Verpackung sei nicht ordnungsgemäß gewesen

Wenn "man" ständig irgendwelche Verkäufer verklagen will, die möglicherweise gar nicht genug Geld haben, einem im Obsiegensfall die Anwaltskosten zu erstatten, dann "ja".


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von Snoop Pooper Scoop am 12.07.2011 13:57
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 124 User(n) bewertet)
 
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>Inhalt vom Einschreiben verloren, Käufer droht?!
... plus das Risiko, daß der VK einfach nen Kumpel als "Zeugen" angibt, der dann auch noch glaubwürdig aussagt.
Ein verlorener Prozeß dürfte den "Gewinn" von 20 gewonnenen auffressen.

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von Snoop Pooper Scoop am 12.07.2011 13:57
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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