Hi liebe Community,
folgendes Beispiel:
Person A darf kein Gewerbe mehr anmelden auf seinen Namen, nimmt dafür Person B und er meldet eins an, hat aber ansonsten mit der Sache nicht viel zu tun.
Person B hat langsam aber sicher die Schnauze voll, da er zb zu einer Anhörung zur Polizei muss wegen einer Sache die mit dem ,,Angestellten' des Gewerbes zu tun hat und Person B weiß davon nix.
A und B haben sich nun dermaßen gestritten, dass Person B als ,,Sicherheit' bzw. dafür, dass das Gewerbe über ihn läuft, eine Gebühr bzw. eine Beteiligung erzielen möchte.
Welche Wege stehen da Person B offen? Kann er eine Rechnung ,,an sich selber' schreiben? Wenn ja was muss angegeben werden?
Inhaber eines (Schein)Gewerbes - Rechnung?
4. März 2013
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Frage vom 4. März 2013 | 01:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Inhaber eines (Schein)Gewerbes - Rechnung?
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#1
Antwort vom 4. März 2013 | 09:48
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von go290809-6 am 04.03.2013 01:55
Person A darf kein Gewerbe mehr anmelden auf seinen Namen, nimmt dafür Person B und er meldet eins an, hat aber ansonsten mit der Sache nicht viel zu tun.
Person B hat langsam aber sicher die Schnauze voll, da er zb zu einer Anhörung zur Polizei muss wegen einer Sache die mit dem ,,Angestellten' des Gewerbes zu tun hat und Person B weiß davon nix.
Person B hat anscheinend keine Ahnung über seine Rechten und Pflichten als Unternehmer?! Das ist eine gar ungünstige Kombination wenn das Gewerbe den Bach runter geht und die Gläubiger (Staat, Banken, Lieferanten) vor der Tür stehen. Dir steht in derster Linie der Gewinn zu, ist ja schließlich deine Kiste..
Wenn du mit so rudimentären Betriebsprozessen überfordert bist und das Ruder einem Dilitanten übergeben hast, der schon einmal ein Schiff zerbröselt hat und keines mehr führen darf, dann wird es echt haarig. Beschäftige dich ernsthaft mal mit deinem Betrieb oder mach das Ding zu!
-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
#2
Antwort vom 4. März 2013 | 11:26
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Person A und B stehen sich unabhängig von dem Geschäft sehr nahe.
Dieses Gewerbe kann schwer Pleite gehen, da Person A davor und auch jetzt Marktführer ist. Das zerbröselte Schiff war ein anderes Gewerbe.
In wie fern kann jetzt Person b da Vorgehen?
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#3
Antwort vom 4. März 2013 | 12:39
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von go290809-6 am 04.03.2013 11:26
Person A und B stehen sich unabhängig von dem Geschäft sehr nahe.
Was nichts daran ändert, dass B in der kompletten Haftung steht.
quote:
von go290809-6 am 04.03.2013 11:26
In wie fern kann jetzt Person b da Vorgehen?
Sich als Inhaber mal ernsthaft mit seinem Geschäft auseinandersetzen. Ihr habt in erster Linie ein nicht-rechtliches Problem.
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