Infoscore will aus 17,88€ 170€ machen :-(

28. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
toor
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Infoscore will aus 17,88€ 170€ machen :-(

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag hier.
Ich habe zuor schon einiges hier gelesen und bin schwer begeistert, wie hier geholfen wird - also danke an alle, die hier ehrenamtlich aushelfen!

Zur Situation:
Ich wohne seit Jan. 2015 mit meiner Freundin in einem alten Wohnsitz von mir.
Im Dezember flattert dann ein Mahnbescheid von infoscore Inkasso rein.

Da ich mit dem geforderten nichts anfangen kann und mir die Google-Funde beim Thema "Infoscore" extrem komisch vorkamen, kreuze ich also [x] Nö an und schicke den Bescheid zurück.

Etwas später kommt ein weiteres Schreiben von Infoscore.
Darin versuchen sie mich dazu zu drängen, mein [x] Nö zu wiederrufen. Es liegen 3 Schreiben bei, die ich doch bitte ausfüllen und zurück schicken soll. Das ganze geschieht unter dem Vorwand, dass im eigentlichen Brief steht, sie hätten gerne eine Erklärung für meine Absage.
Kam mir komisch vor - könnten die nicht einfach klagen?
Ist das nicht der korrekte Rechtsweg? Stattdessen kommen sie damit und drohten mir mit Anwalt und Gericht (=Horrende Kosten, die ich sicher auch zu tragen hätte.)

Ich lasse die 3 Vorlagen natürlich unausgefüllt und bitte via Mail um eine Aufstellung der Beiträge.

Diese kommt zurück:
Seite1: http://oi68.tinypic.com/1zok9q8.jpg
Seite2: http://oi66.tinypic.com/fjne47.jpg
Auflistug der zu zahlenden Beiträge: http://oi66.tinypic.com/2i0uljs.jpg

Ich habe dann hier im Forum gelesen, dass ein Inkasso-Büro auch immer eine Original-Vollmacht mitschicken muss. Da ich davon auch noch nichts gesehen habe, habe ich diese nun auch verlangt (Und bis auf weiteres wiedersprochen).

Zu meiner Frage: Ich habe hier schon öfter gelesen, dass es wohl möglich sei, die Inkassogebühren nicht zu zahlen.
Wenn ich dem Gläubiger 18€ schulde, soll dies so sein. Warum sich da nun vorher keiner gemeldet hat - keine Ahnung... Ist mir auch egal - ich will die Sache gerne vom Tisch haben, ohne 170€ zaheln zu müssen.

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen!

Vielen Dank!!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Eine Forderung aus 2003 sollte doch mittlerweile verjährt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Eine Forderung aus 2003 sollte doch mittlerweile verjährt sein.


Die Forderung selbst ist von 2012 und müßte zum Ende des Jahres 2015 auch verjährt sein. Kann mich aber auch irren. Viele Kosten in der Forderungsaufstellung sind nicht zu zahlen.

-- Editiert von hausfrau66 am 28.01.2016 21:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
toor
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Zitat (von vundaal76):Eine Forderung aus 2003 sollte doch mittlerweile verjährt sein.
Die Forderung selbst ist von 2012 und müßte zum Ende des Jahres 2015 auch verjährt sein. Kann mich aber auch irren. Viele Kosten in der Forderungsaufstellung sind nicht zu zahlen.
-- Editiert von hausfrau66 am 28.01.2016 21:26


Danke für eure Antworten!
Das erste Schreiben kam ja auch im Dezember 2015 (Mahnbescheid)
Damit wird die Verjährung nicht "verlägert" oder so?
Ist das der Grund, warum die nicht schon vor Gericht gegangen sind?
Noch jemand eine Meinung dazu?

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Zitat (von vundaal76):Eine Forderung aus 2003 sollte doch mittlerweile verjährt sein.

Die Forderung selbst ist von 2012 und müßte zum Ende des Jahres 2015 auch verjährt sein. Kann mich aber auch irren. Viele Kosten in der Forderungsaufstellung sind nicht zu zahlen.


Durch den MB im Dezember 2015 wurde die Verjährungsfrist für sechs Monate gehemmt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das einige Positionen nicht durchsetzungsfähig wären ist kein Geheimnis


Wie ist Deiner meinung nach dein score ?
Andere Schulden ?

-- Editiert von thehellion am 28.01.2016 22:12

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
toor
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Das einige Positionen nicht durchsetzungsfähig wären ist kein Geheimnis

Wie ist Deiner meinung nach dein score ?
Andere Schulden ?


Keine Ahnung wie mein Score ist.
Habe keine Schulden.

Was soll ich tun?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die ersten beiden Positionen ( 17,88 / 12 € ) sind korrekt ?

ICH würde dann die Kontoführungsgebühren (5 mal 2,50) sowie die Inkassozusatzvergütung (23,64) von der gesamtforderung abziehen und den Rest zweckgebunden überweisen
Im Überweisungsträger unter Verwendungszweck : " Gesamtforderung abz Kto Führung / Inkassozusatzvergütung

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Grundsatzfrage, also ob du wirklich diesen vertrag geschlossen hast und ob du wirklich Schulden hast, können wir dir natürlich nicht beantworten. Die musst du für dich beantworten. Da der Vertrag von 2003 sein soll, du also über 10 Jahre dort Kunde warst, müsstest du ja mit der Firma etwas anfangen können. Also nicht Infoscore, sondern die Firma, die eigentlich das Geld fordert. Was mich stutzig macht ist dieser Punkt "ungerechtfertigte Bereicherung". Was für ein Vertrag war das denn, den man 2003 abschließen kann und wo es 2012 eine "ungerechtfertigte Bereicherung" gegeben haben soll? Ein Internet-Vertrag, wo du die Hardware nicht zurückgeschickt hast?

Wir hier schon richtig steht, sind Forderungen aus 2012 eigentlich Ende 2015 verjährt, wurden nun aber durch den Mahnbescheid gehemmt. Wenn es sonst keine Mahnung gab, befindest du dich eigentlich nicht in Verzug, allerdings steht der gerichtliche Mahnbescheid der Mahnung gleich. Sprich: Spätestens nun befindest du dich eindeutig in Verzug.

Angeblich gab es also sogar 10€ Mahngebühren, also angeblich Briefpost mit mindestens 4 bis 6 Mahnbriefen. Ich vermute, die hast du nie erhalten?

Angenommen das hätte irgendwie Hand und Fuß. Dann würde ich die eigentliche Hauptforderung bezahlen. Dann würde ich noch großzügige 7,50€ für Zinsen und Briefporto zahlen. Direkt zweckgebunden, also mit passendem Verwendungszweck. Dem Inkasso würde ich folgendes schicken: "Neben der Vollmacht im Original, die Sie mir noch zuschicken wollen, habe ich ohne Anerkennen einer Rechtspflicht die Hauptforderung, sowie Zinsen und Briefporto bezahlt. Für die Kosten der Adressermittlung wollen Sie mir einen Rechnungsnachweis des Einwohnermeldeamtes vorlegen. Da ich nie eine Rechnung oder Mahnung erhielt, befand ich mich nie in Verzug. Sämtliche weitere Kosten lehne ich daher grundsätzlich ab."

Zusätzlich dazu würde ich das fürs Inkasso verantwortliche Aufsichtsgericht einschalten und mich beschweren (kostet außer Briefporto nichts). Dass die hier tätig wurden, obwohl kein Verzug vorliegt und das direkt mit einem Mahnbescheid ohne irgendeine Vorwarnung. Dass die zudem Gebühren erheben, die grundsätzlich nicht erlaubt sind. Weder Kontoführungskosten noch so Dinge wie eine Personenprüfung darf berechnet werden. Dies stellt einen massiven Verstoß gegen das RVG dar und dokumentiert eine nicht vorliegende Fachkenntnis und Sachkenntnis. Von Amts wegen muss dem Inkasso daher die Lizenz entzogen werden, da die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Ich würde auch schreiben, dass 2015 das Bundesministerium der Justiz deutlich gefordert hat, dass bei bereits heute unzulässigen Gebührenforderungen die Aufsichtsgerichte einschreiten und diesem Einhalt gebieten.

Man kann dann ein lustiges Schauspiel beobachten, wie sich das Inkasso mit allerhand Ausreden versucht, aus der Nummer herauszuwinden. Ich vermute, dass die nach diesem Schauspiel kein Interesse mehr haben, noch weiter gegen den Beschwerdeführer vorzugehen. Da sie dann wissen, dass man sich zu wehren weiß.

-- Editiert von mepeisen am 29.01.2016 05:23

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
toor
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Angenommen das hätte irgendwie Hand und Fuß. Dann würde ich die eigentliche Hauptforderung bezahlen. Dann würde ich noch großzügige 7,50€ für Zinsen und Briefporto zahlen.


Ich kann nur mutmaßen dass es Hand und Fuß hat.
Soll ich die Sache dann direkt an den Gläubiger überweisen? Habe hier schon öfter gelesen, dass man nichts an Inkasso überweise sollte (und wenn dann nur mit expliziter Angabe "Kostendeckung Hauptforderung" oder so.

Zitat (von mepeisen):


Zitat (von mepeisen):
Was mich stutzig macht ist dieser Punkt "ungerechtfertigte Bereicherung". Was für ein Vertrag war das denn, den man 2003 abschließen kann und wo es 2012 eine "ungerechtfertigte Bereicherung" gegeben haben soll? Ein Internet-Vertrag, wo du die Hardware nicht zurückgeschickt hast?

Nee. Es handelte sich wohl um einen uralten Webspace. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass ich ihn überhaupt mal richtig genutzt hätte, weswegen ich mich wundere, dass ich nie gekündigt haben soll.

Zitat (von mepeisen):
Angeblich gab es also sogar 10€ Mahngebühren, also angeblich Briefpost mit mindestens 4 bis 6 Mahnbriefen. Ich vermute, die hast du nie erhalten?

Richtig.
Wenn ich Mahnbriefe über die gigantische Summe von 18€ erhalten hätte, hätte ich kurz mit den Schultern gezuckt und gezahlt.
Ernsthaft glaube ich nicht, dass ein halbwegs normaler Mensch wegen solchen Summen ein Fass aufmacht und deswegen dann Lust hat - als Ultima Ratio - einen Rechtsstreit führen zu müssen.

Zitat (von mepeisen):
Dem Inkasso würde ich folgendes schicken: "Neben der Vollmacht im Original, die Sie mir noch zuschicken wollen, habe ich ohne Anerkennen einer Rechtspflicht die Hauptforderung, sowie Zinsen und Briefporto bezahlt. Für die Kosten der Adressermittlung wollen Sie mir einen Rechnungsnachweis des Einwohnermeldeamtes vorlegen. Da ich nie eine Rechnung oder Mahnung erhielt, befand ich mich nie in Verzug. Sämtliche weitere Kosten lehne ich daher grundsätzlich ab."

Danke!

Zitat (von mepeisen):
Zusätzlich dazu würde ich das fürs Inkasso verantwortliche Aufsichtsgericht einschalten und mich beschweren (kostet außer Briefporto nichts). Dass die hier tätig wurden, obwohl kein Verzug vorliegt und das direkt mit einem Mahnbescheid ohne irgendeine Vorwarnung. Dass die zudem Gebühren erheben, die grundsätzlich nicht erlaubt sind. Weder Kontoführungskosten noch so Dinge wie eine Personenprüfung darf berechnet werden. Dies stellt einen massiven Verstoß gegen das RVG dar und dokumentiert eine nicht vorliegende Fachkenntnis und Sachkenntnis. Von Amts wegen muss dem Inkasso daher die Lizenz entzogen werden, da die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Ich würde auch schreiben, dass 2015 das Bundesministerium der Justiz deutlich gefordert hat, dass bei bereits heute unzulässigen Gebührenforderungen die Aufsichtsgerichte einschreiten und diesem Einhalt gebieten.

Man kann dann ein lustiges Schauspiel beobachten, wie sich das Inkasso mit allerhand Ausreden versucht, aus der Nummer herauszuwinden. Ich vermute, dass die nach diesem Schauspiel kein Interesse mehr haben, noch weiter gegen den Beschwerdeführer vorzugehen. Da sie dann wissen, dass man sich zu wehren weiß.

Vielen Dank!

Ich bin sehr glücklich darüber, dass es Leute wie dich/euch gibt, die hier wirklich viel Hilfe leisten.
Gleichzeitig macht es mich traurig, dass das möglich ist - und frage mich wie viele Leute da einknicken und einfach alles zahlen.

Wie kann man als Mensch der dort arbeitet jeden Tag mit einem guten Gefühl ins Bett gehen? :-(

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass ich ihn überhaupt mal richtig genutzt hätte, weswegen ich mich wundere, dass ich nie gekündigt haben soll.

Das Nicht-Nutzen befreit dich nicht von der Zahlungspflicht und darüber zu begründen, dass du wohl gekündigt haben musst, sonst hättest du ihn ja genutzt, taugt leider vor Gericht nicht viel.
Du entsinnst dich also, dass es irgendwie mal einen vertrag gab. Das ist ja schonmal gut.

Ich würde nun alle Kontoauszüge der letzten Jahre durchgehen, ob jemals eine Überweisung von dir oder eine Lastschrift von diesem Anbieter gab. Falls da in den letzten 5 Jahren nichts kam, ist das ein deutlich besseres Argument, dass du das damals gekündigt hattest. Auch eine Recherche, welche Domain damit verbunden war und ob die überhaupt noch auf dich reserviert ist, könnte dir helfen.

Ansonsten ergibt für mich der Posten "ungerechtfertigte Bereicherung" absolut keinen Sinn. Wie solltest du dich bereichern? Webspace ist nichts, was physisch bei dir zu Hause als Gerät vorhanden ist und was man bei Kündigung zurückschicken müsste.

Also ich wäre hier skeptisch. Noch ist aus meiner Sicht nicht klar, ob das überhaut berechtigt ist. Ich würde erst mal vom Inkasso die Vollmacht abwarten, die du ja bereits angefordert hast und parallel die Kontoauszüge wie gesagt recherchieren. Dann würde ich vom Inkasso erst mal die Rechnungen verlangen und die Erklärung, was dieses "ungerechtfertigte Bereicherung" sein soll. Zudem würde ich einwenden, dass der Vertrag vor geraumer Zeit gekündigt wurde, daher kann man das alles nicht nachvollziehen.
Dann mal sehen, was so zurück kommt.

Zitat:
Wie kann man als Mensch der dort arbeitet jeden Tag mit einem guten Gefühl ins Bett gehen?

Hier laufen ein paar herum, die ihr Karma nach solchen Arbeiten für das Böse dieser Welt wieder verbessern wollen :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Evl ist doch verjährt und der inkassoladen versucht dies zu kaschieren.
Forderung soll ja angeblich aus 2012 sein
Und der vertrag läuft seit 2003

Demnach müssten zwischen 2003 und 2011 zahlungen getätigt worden sein

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Demnach müssten zwischen 2003 und 2011 zahlungen getätigt worden sein

Und sofern es Lastschriften waren, wäre die Frage offen, wieso die einfach so aufhörten, diese Lastschriften, denn es gibt zwar Mahnkosten aber keine Rücklastschriftgebühr ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
toor
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

So ihr Lieben,

die netten Leute haben sich nach meiner Mail - mit der Aufforderung mir die Vollmacht zu zeigen - wieder gemeldet.
Anschreiben: http://i68.tinypic.com/6i615l.jpg
Bestätigung Vollmacht: http://i66.tinypic.com/20rwk6g.jpg
Die eigentliche Vollmacht: http://i63.tinypic.com/ib9lq0.jpg
Forderungsaufstellung: http://i68.tinypic.com/1446v52.jpg

Eventuell kann mir ja jemand helfen :-)
Wie schon mehrfach gesagt will ich ja, dass 1&1 ihr Geld bekommt - auch wenn mir leider nicht mehr bewusst ist warum ich denen Geld schulde. Dennoch finde ich ist die Gesamtforderung zu hoch - und für mich als normalen Menschen zu undurchsichtig...

Würde mich sehr freuen, wenn nochmal eine kompetente Person hier aus dem Forum drüberschauen mag - und mir sagen kann welchen Beitrag ich nun am besten zu wem überweisen soll und was ich mir sparen darf...


DANKE!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Man kann hier natürlich ewig das Spiel mit den Vollmachten spielen in der Hoffnung, dass sie irgendwann aufgeben.

Hat man darauf keine Lust zahlt man:

29,88 Hauptforderung
5,00 Mahnkosten
35,70 Inkassokosten
25,00 Mahnverfahrenskosten
5,03 Zinsen
-----
100,61 Summe

Der Rest dürfte nicht durchsetzbar sein.

"Ungerechtfertigte Bereicherung" ist bei 1&1 normalerweise eine Rückbuchung von per Lastschrift eingezogenen Geldern. Gab es da mal einen Streit?

Falls definitiv nicht könnte es sich natürlich auch um eine Namensverwechslung handeln.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
toor
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Ebenezer):
Man kann hier natürlich ewig das Spiel mit den Vollmachten spielen in der Hoffnung, dass sie irgendwann
35,70 Inkassokosten
25,00 Mahnverfahrenskosten

Kann mir jemand erklären, warum ich diese beiden Punkte zahlen muss?

"Ungerechtfertigte Bereicherung" ist bei 1&1 normalerweise eine Rückbuchung von per Lastschrift eingezogenen Geldern. Gab es da mal einen Streit?
Keine Ahnung.
Die Domain, um die es sich handelte, hatte ich wohl mal - ich erinnere mich wie gesagt nur nicht mehr, ob ober wann ich diese (oder warum ich nicht) gekündigt hätte.

Danke schonmal!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

die musst du nicht bezahlen. Ich würde nur die HF + 1€ Porto und wenn es eine Rücklastschrift hab noch 4E zusätlich überweisen. Das ist ausreichd und alles andere ist nicht durchsetzbar vor Gericht.

Gruß ré

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Doch, die Kosten für das Mahnverfahren sind selbstverständlich durchsetzbar, wenn er in Verzug war. Wobei 25€ da ein wenig seltsam sind, das kostet doch eigentlich 32 €.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

nein ist es nicht da das "Mahnverfahren" - also 1-2 Briefe - Aufgabe des Rechnungsstellers ist. Dieser darf sich daran nicht bereichern. Einzig und allein entstandene Kosten (Porto) und Zinsen darf er die in Rechnung stellen! Er kann natürlich das gnaze an Inkasso/Anwalt/Papst übergeben. Aber die Kosten dafür hat er selbst zu tragen.
Der korrekte Weg wäre Mahnbescheid bzw. Klage sollte die Rechnung nicht fristgemäß bezahlt werden und diese Kosten hat der Gläubiger zu tragen.

Gruß ré

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde beim Inkasso nochmal nachhaken. Vertragskopie anfordern und Rechnungskopien, sowie Mahnkopien. Zudem würde ich eine Erklärung verlangen, was "ungerechtfertigte Bereicherung" sein soll.
Daneben würde ich sie auffordern, sofort diese frei erfundenen "Kontoführungskosten" zu streichen und eine Rechnung für die "Adressnormalisierung" vorzulegen.
Insbesondere soll das Inkasso mal gemäß §11a RDG erklären, wie der Vertrag zustande kommt, da man mit der Forderung nichts anzufangen weiß.

Dann wird man sehen, wie viel Substanz das hat.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von recki):
Der korrekte Weg wäre Mahnbescheid bzw. Klage sollte die Rechnung nicht fristgemäß bezahlt werden und diese Kosten hat der Gläubiger zu tragen.

Den Mahnbescheid gab es doch, wenn ich das Eingangsposting richtig interpretiere.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Doch, die Kosten für das Mahnverfahren sind selbstverständlich durchsetzbar, wenn er in Verzug war. Wobei 25€ da ein wenig seltsam sind, das kostet doch eigentlich 32 €.


Da habe ich zu schnell gelesen. Die haben mal wieder nicht ordentlich aufgeschlüsselt.

Tatsächlich sind es

€ 25,00 Inkassogebühren für Beantragung Mahnbescheid
€ 32,00 Gerihctskosten Mahnbescheid

Von daher stimmen die € 57,00 wenn der TE im Verzug war.

Zitat:
Kann mir jemand erklären, warum ich diese beiden Punkte zahlen muss?


Das kann hier keiner. Wir sind schließlich keine Hellseher. Wenn Sie im Verzug waren schulden Sie auch die Rechtsverfolgungskosten. Wenn Sie es nicht waren müssen Sie natürlich auch nichts zahlen. Dann hat sich aber auch die Frage erledigt was davon man zahlen muss. Dann eben gar nichts.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von Ebenezer):

Zitat:Kann mir jemand erklären, warum ich diese beiden Punkte zahlen muss?
Das kann hier keiner. Wir sind schließlich keine Hellseher. Wenn Sie im Verzug waren schulden Sie auch die Rechtsverfolgungskosten. Wenn Sie es nicht waren müssen Sie natürlich auch nichts zahlen. Dann hat sich aber auch die Frage erledigt was davon man zahlen muss. Dann eben gar nichts.

doch, der Gesetzgeber sagt das keine Inkassokosten zu erstatten sind wenn das Tätigkeiten sind die ein Kaufmann selbst zu erbringen hat. Stichpunkt: Kostenminimierung.

Gruß ré

-- Editiert von recki am 13.02.2016 19:49

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von recki):
doch, der Gesetzgeber sagt das keine Inkassokosten zu erstatten sind wenn das Tätigkeiten sind die ein Kaufmann selbst zu erbringen hat. Stichpunkt: Kostenminimierung.
Gruß ré
-- Editiert von recki am 13.02.2016 19:49


Der Gesetzgeber sagt das nirgends und von den Gerichten alle paar Jahre mal ein Amtsgericht in der Provinz.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Gesetzgeber sagt das nirgends und von den Gerichten alle paar Jahre mal ein Amtsgericht in der Provinz.

Der Gesetzgeber sagt es in der Tat so ausdrücklich nirgends. Lediglich abgeleitet aus §254 BGB .
Allerdings ist diese Grundhaltung keine von irgendeinem Amtsgericht in der Provinz. Der Bundesgerichtshof höchst selbst hat diese Grundhaltung. Und das Bundesverfassungsgericht hat diese Grund-Argumentation über §254 BGB zugelassen. Zudem hat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken daran nichts geändert, denn es legt mit dem RVG lediglich die Höchstgrenze fest ("bis zu").

Der Teufel steckt im Detail: Wirklich rein kaufmännische Dienstleistungen oder Personalaufwände fallen IMMER vollständig dem Gläubiger zur Last und diese darf er grundsätzlich nicht vom Schuldner ersetzt verlangen. Diese Grundhaltung wurde vom BGH immer wieder in den letzten Jahren klar gestellt. Man findet insbesondere Urteile bei AGB-Abmahnungen durch Verbraucherzentralen, die bei Mahngebühren oder Rücklastschriften Klauseln erfolgreich beanstandet haben, dass irgendwelche Gebühren in den AGB festgehalten seien. Man lese diese Urteile.

Der Knackpunkt ist immer wieder die folgende Frage
: Was exakt macht das Inkasso und was nicht? Erbringt es eine Rechtsdienstleistung oder tut es das nicht? Zu was wurde es beauftragt und zu was nicht? Und wenn es eine erbringt, ist das dann ein Schreiben einfacher Art bzw. ein Masseninkasso ohne Einzelfallprüfung und ohne Rechtsberatung oder ist es das nicht? Lustiger weise ziehen sich immer wieder die großen Masseninkassos (EOS, Arvato usw.) zurück, wenn man exakt diese Frage erfolgreich vor Gericht aufwirft. Ich kenn sogar einen Fall, wo aus einem Titel noch rund 200€ offen waren bei Arvato, zu Unrecht eine Pfändung erging (da Ratenzahlung) und vor Gericht dann der Titel herausgegeben wurde und man sogar auf die restlichen 200€ verzichtet hatte, nur um niemanden die internen Details mitteilen zu müssen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der Knackpunkt ist immer wieder die folgende Frage: Was exakt macht das Inkasso und was nicht?


Eben. Von daher ist die Aussage von recki, dass der Schuldner keine Inkassokosten zahlen muss weil der Gesetzgeber irgendwas entschieden hat eben totaler Unfug. Bestenfalls kann man sagen, dass man nicht weiss wieviel genau. Das hilft dem TE aber auch nicht weiter.

Dass Inkassokosten dem Grunde nach ersatzfähig sind ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom BGH immer wieder bestätigt worden. Und welche Anteile jetzt unter "Buchhaltung" fallen und ob das das lokale Amtsgericht auch so sehen würde ist nun mal reines Lotto.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Von daher ist die Aussage von recki, dass der Schuldner keine Inkassokosten zahlen muss weil der Gesetzgeber irgendwas entschieden hat eben totaler Unfug

Dann lies den Satz nochmal. Du hast seinen kompletten zweiten Teilsatz, der mit "wenn" beginnt, unterschlagen. So, wie er es formuliert hat, ist es korrekt. Vielleicht hätte man klarstellen können, dass es einen Tätigkeitsunterschied gibt. Ich beschreibe diesen Tätigkeitsunterschied, der sich auch im Auftrag auswirkt, gerne mit "großer Weltkonzern" vs. "Handwerker ums Eck".

Bei Individual-Forderungen eines kleinen Handwerkers ist eine volle 1,3 Gebühr IMMER gerechtfertigt. Weil einzeln geprüft und ggf. beraten wird und das auch verlangt wird vom Auftraggeber.

Bei EOS und Arvato, die Forderungen inoffiziell bereits bei Entstehung aufkaufen zu 80% Rechnungswert und dann vortäuschen, in fremden Namen zu fordern, tatsächlich aber in eigenem Namen Rechnungen eintreiben, wird keine Rechtsdienstleistung erbracht und es wird auch nie etwas von den Welt-Konzernen vergütet. Man muss vor Gericht nur gegen halten, dass beispielsweise die Telekom in ihrem Jahresbericht an die Aktionäre versteckt schreibt, dass die Forderungen schon bei Rechnungsstellung verkauft werden und so das Zahlungsausfallrisiko bei exkat 0% liegt. Dann die Frage aufwerfen, was hier noch eine Inkassodienstleistung ist.
Man wird sehen, dass es darauf keine Antwort gibt und das Begehren, die Verträge zwischen Großkonzernen und Inkasso offen zu legen um beispielsweise zu beweisen, dass wirklich eine Rechtsberatung und Einzelfallprüfung beauftragt wird, das wird immer verweigert. Stattdessen werden Klagen zurückgezogen.

Zitat:
Dass Inkassokosten dem Grunde nach ersatzfähig sind ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom BGH immer wieder bestätigt worden

Das ist nicht wahr und das weißt du auch. Beide (BGH und Bundesverfassungsgericht) haben bestätigt, dass sie dem Grunde nach zwar als Verzugsschaden erstattungsfähig sind, aber eben nicht einfach so pauschal, sondern stattdessen MUSS sich der Gläubiger an BGB §254 messen lassen und es muss untersucht werden, was beauftragt wurde. So wie übrigens auch bei Anwälten. Das einzige, was unmissverständlich klargestellt wurde war, dass das RVG als Höchstgrenze gilt.
Dieser feine Unterschied ist aber wichtig, denn diejenigen Amtsgerichte, die hier in meinen Augen ausführlich und sauber die Gebühren im Masseninkasso verweigern oder auf wenige Euros zusammenstreichen, sind BGH- und BVerfG-Konform.

Solange beispielsweise Arvato Gläubiger mit Kostenlos-Inkasso und Geld-Pools wirbt. Solange Arvato bereits Outsourcing für die komplette Buchhaltung spielt und dann Mahnbrief erst mit 3€ Mahngebühr im Gläubiger-Briefpapier und dann voll automatisiert im Infoscore-Briefpapier mit über 70€ Mahngebühr druckt, solange muss sich so ein Inkasso gefallen lassen, wenn man deren Gebühren bestreitet.

-- Editiert von mepeisen am 15.02.2016 23:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
... Zitat:Wie kann man als Mensch der dort arbeitet jeden Tag mit einem guten Gefühl ins Bett gehen? Zitat Ende

Hier laufen ein paar herum, die ihr Karma nach solchen Arbeiten für das Böse dieser Welt wieder verbessern wollen :-)


Also ich weise das von mir! - Und schlafen kann ich sehr gut.

Mich würde eher mal interessieren, wie die Leute schlafen oder mit welchem Gefühl sie zu Bett gehen, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Waren beziehen und diese dann nicht bezahlen, sei es ob sie nicht zahlen wollen oder nicht zahlen können.

-- Editiert von Inkassosachbearbeiter am 16.02.2016 07:09

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mich würde eher mal interessieren, wie die Leute schlafen oder mit welchem Gefühl sie zu Bett gehen, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Waren beziehen und diese dann nicht bezahlen, sei es ob sie nicht zahlen wollen oder nicht zahlen können

Die Frage ist im Gegenzug natürlich berechtigt. Ich bin selbst auch durchaus Unternehmer und hasse es jedes Mal, wenn nicht bezahlt wird und dann wilde Lügenkonstrukte und Ausreden kommen, so dass man der festen Überzeugung ist, dass das von vornherein so geplant war. Aber beweise das mal. Natürlich ist das ebenso verwerflich anzusehen.
Diejenigen, die wirklich mal unverschuldet wegen wirklich unvorhergesehenen Zwischenfällen in finanzielle Schieflage geraten, machen das aber ja nicht mit Absicht.

Aber ob nun Absicht oder nicht dahinter steckt: Keiner hat das Recht, sich systematisch zu bereichern. Aber die großen Konzerne wie Otto mit EOS und Arvato tun exakt das zur Zeit. Und das Schlimme: Sie beschränken sich nicht nur auf das gesetzlich mögliche, sie gehen systematisch und gezielt weit drüber hinaus. Siehe Kontoführungskosten, Titulierungsgebühren, Anwalts-Kostendopplung und was sonst noch so in den Sinn kommt.

Meine Meinung ist da eindeutig und sehr hart. So Leute wie der Weinreich gehören dafür in den Knast. Nicht mehr, nicht weniger. Das bedeutet nicht, dass ein alle Inkassos per se schlecht sind. Die, die wirklich im Rahmen der Gesetze bleiben, mit denen mag man diskutieren. Aber ausgerechnet die paar Branchen-Schwergewichte begehen eine Straftat nach der anderen, jeden tag. Und alle schauen weg, weil (so habe ich es schriftlich bekommen) der Tatnachweis zu schwierig ist. Er ist also erkennbar, aber es ist den Staatsanwälten zu schwer. Stattdessen lieber mit einfachen Verkehrsdelikten beschäftigen oder eBay-Eingehungsbetrug des kleinen Mannes. Da packt man sich an den Kopf bei so viel Wegschauen...

Um zum Punkt zu kommen: In genau diesem Spannungsumfeld bewegt man sich aus rechtlicher Sicht. Solange aber die großen Inkassos und großen Konzerne Hand in Hand systematisch Betrug begehen und ihre Milliardengewinne dadurch generieren, dass sie Unwissenden die Tasche voll lügen und das Geld aus der Tasche ziehen, was ihnen niemals zusteht. Solange sollte man auch nicht blind darauf vertrauen, dass jedwede Gebührenlegung immer seine Richtigkeit hat. Das haben sich die Großen der Zunft nicht verdient.

-- Editiert von mepeisen am 16.02.2016 14:14

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
toor
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

Zitat (von mepeisen):
Ich würde beim Inkasso nochmal nachhaken. Vertragskopie anfordern und Rechnungskopien, sowie Mahnkopien. Zudem würde ich eine Erklärung verlangen, was "ungerechtfertigte Bereicherung" sein soll.
Daneben würde ich sie auffordern, sofort diese frei erfundenen "Kontoführungskosten" zu streichen und eine Rechnung für die "Adressnormalisierung" vorzulegen.
Insbesondere soll das Inkasso mal gemäß §11a RDG erklären, wie der Vertrag zustande kommt, da man mit der Forderung nichts anzufangen weiß.
Dann wird man sehen, wie viel Substanz das hat.

Also du hälst das für sinnvoller als "Summe X" (Die scheinbar nicht pauschal geklärt werden kann) an den Gläubiger zu überweisen?
Ich frage nur, weil ich keinerlei Lust habe, weiterhin mit ignoranten, gesichts & namenlosen Menschen zu kommunizieren...
Du siehst ja selbst, dass sich Leute wegen Forenbeiträgen genötigt sehen, hier ihr Pamphlet reinzustellen - was inhaltlich sogar falsch ist.

Ich hätte sicher kein Problem die Hauptforderung (18€) zu zahlen. auch irgendwelche Mahngebüren (obwohl ich zu dem Thema die letzten Jahre nie irgendwas gesehen habe) würde ich zahlen. Von mir aus auch irgendwelche Bearbeitungsgebüren - ich weiß ja wie hart der Job in einem Büro jeden Tag aufs neue ist.
Selbst wenn ich einen vernünftigen Stundensatz nehme und diesen sinnvoll einzufügen versuche - erschließen sich für mich keine Gelder, die ~70€ als gerechtfertigt überschreiten würden.
170€ wegen 17€ offener Schulden - zu denen ich im Dezember erstmalig hörte scheinen mir schlicht überzogen - wenngleich ich oben schon geschrieben habe, dass es mit der Firma mal einen Vertrag über ein Mailpostfach o.Ä. (mit kA. 5MB Webspace) gab und ich mir eben sicher war dieses schon vor Jahren gekündigt zu haben.

Deshalb war ja meine Frage (weil ich ähnliches Vorgehen in anderen Threads gelesen habe) ob ich nicht einfach "Summe X" an den Gläubiger überweisen kann und die Sache dann geklärt wäre.
Ich frage mich zudem auch, warum die nicht direkt mit dem Gericht kommen, nachdem ich doch schon den Mahnbescheid mit "Nein" zurückgeschickt hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Also du hälst das für sinnvoller als "Summe X" (Die scheinbar nicht pauschal geklärt werden kann) an den Gläubiger zu überweisen?

Ich haltre es für sinnvoll, berechtigte Forderungen zu bezahlen. ich halte es für sinnvoll, unberechtigten Forderungen zu widersprechen. Ich halte es für sinnvoll, bei nicht nachvollziehbaren Forderungen Informationen einzuholen.

Ich halte es nicht für sinnvoll, eigentlich unbekannten oder mutmaßlich unberechtigten Forderungen nur deswegen nachzugeben, weil man irgendeine Angst verspürt.

Nicht mehr, nicht weniger.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.364 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12