Infoscore und RA Haas und Kollegen

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)
Infoscore und RA Haas und Kollegen

Hallo zusammen,
hierm mal meine Kasuistik verbunden mit ein paar Fragen:

Was passiert ist
Ich bin von einer Freundin um Hilfe gebeten worden.
Das Mädel befand sich die letzten Monate in einer psychisch und finanziell schwierigen Lage. Da sind einige Sachen liegengeblieben. Hier bei geht es jetzt im wesentlichen um 2 Forderungen:
Eine Buchbestellung bei Weltbild: Hauptforderung 27 Euro
Ein erhöhtes Beförderungsentgeld eines privaten Bahnbetreibers in Bayern: Hauptforderung 80 Euro

Bis mir diese Sache übergeben wurde kamen bezüglich der 27 Euro bereits zwei Briefe der Rechtsanwälte Haas & Kollegen aus Baden-Baden. Weltbild hatte vorher garkein Inkassounternehmen beauftragt sonder gleich einen RA, der hier aber als inkassounternehmer auftritt. Forderung gesamt: ca. 122 Euro

Die Forderung von 80 Euro für die Bahn hatte das Inkassounternehmen Infoscore eingefordert. Letzter Stand der Forderung 151 Euro.

Was ich getan hab:
Ich habe als aller erstes die Hauptforderungen bei den Gläubigern umgehend bezahlt. Inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren.
Dann habe ich per Einschreiben den Nebenforderungen mit folgenden Begründungen Widersprochen:
-Es lag in beiden Fällen keine Vollmacht des Gläubigers vor. Eine Beuftragung der jeweiligen Inkassobetreiber durch die Gläubiger war für mich nicht erkennbar
-Die Kostenaufstellung für die Inkassotätigkeit war nicht transparent. wie sich die Kosten zusammensetzen war nicht erkennbar.
-ob Infoscore Inkasso als Rechtsanwalt abrechnen darf bezweifel ich. Die sind ja keine Rechtsanwaltskanzlei sondern eine GmbH.
-Die geforderten Inkassogebüren sind völlig überzogen. Da hier ein gewerbsmäiges und quasi "industrialisiertes" Forderungsmanagment betrieben wird. Stehen die Kosten in keinem Verhältnis zu den im RVG festgelegten Honoraren, die ja eine individualisierte Rechtsanwaltsleistung begleichen sollen.

Diesen Widerspruch habe ich mit entsprechenden Aktenzeichen von einschlägigen Gerichtsurteilen untermauert.

Wie es jetzt weitergeht:
Jetzt versuchen aber sowohl der RA als auch Infoscore ihre Inkassogebühren weiter einzutreiben. Und zwar ziemlich nachdrücklich.
Interessanterweise hat Infoscore jetzt gedroht Ihrer Forderung (und da gehts ja jetzt nurnoch um die Inkassogebühren) zur gerichtlichen Durchsetzung an einen Rechtsanwalt weiterzuleiten und zwar an :crazy: RA Haas & Kollegen...
Die stecken wohl unter einer Decke.
In diesem Schreiben wo die Beuftragung eines RA angedroht wird steht vorn fett drauf 151 Euro Gesamtforderung. Auf der Rückseite steht bei Forderungsdarlegung jedoch nur ein Punkt: Inkassokosten analog RVG 70,20 Euro. sonst nix. Für was die anderen 80,80 Euro sind ist nicht zu erkennen.
Nun kam nochmal ein Brief von Infoscore. Aktuelle Forderung sind 70,10 Euro... bis "zum oben genannten Termin", oben steht aber kein Termin. Nirgens steht ein Termin.

Auch Die RA Haas & Kollegen haben sich nochmal gemeldet: Die aktuelle Forderung nun 97,29 Euro. Einge Kostenaufstellung liegt diesem Brief nicht bei. Ebenso liegt keine dem Brief keine Beauftragung oder Vollmacht bei aus der ich erkennen könnte dass die jemals von Weltbild beauftragt worden wären die Hauptforderung einzutreiben.

Alles sehr dubios. Was sagt ihr dazu? Was sollte man weiter tun? Weiß jemand inwiefern Infoscore und Haas & Kollgen zusammen gehören? Sollte man hier vielleicht sogar beschwerde bei der Anwaltskammer einlegen. (Vollmacht auf Auforderung nicht vorgelegt. Keine Kostenaufstellung. Kein Zahlungsziel benannt) das is doch völlig unprofessionell.
Muss man vor Rechtsanwälten die als Inkassounternehmen auftreten mehr "angst" oder "respekt" haben als vor einer Inkasso GmbH?

Vielen Dank und schöne Grüße.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

vor diesen Narren brauchst du keine Angst zu haben oder nicht viel mehr als vor anderen Narren. Solange du der Forderung widersprochen hast ist alles OK, Brieffreundschaften sind unnötig. Auch Argumentation ist unötig. Die lesen keine Briefe, keine Zeit, kein Interesse oder warum auch immer. Du wirst bemerken das auf deine Argumente nicht eingegangen wird. Also ignorieren und sollte ein Mahnbescheid kommen widerspruch ankreuzen und fertig.

Gruß ré

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Gehören die zusammen? Infoscore und RA HAAS & Kollegen? weil dann wäre das ja die Oberunverschämtheit.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Sie arbeiten gerne zusammen, wenn du verstehst...

Zitat:
weil dann wäre das ja die Oberunverschämtheit.

Das ist es alleine deswegen schon, weil das eigentlich verboten ist, was sie fordern. Kostendopplung aus Inkasso und Anwalt für dieselbe Angelegenheit ist schlichtweg nicht erlaubt.

Ich würde:
A) Beschwerde ans Inkasso-Aufsichtsgericht schicken. Dort schildern, dass das Inkasso auf die Zuhilfe eines Anwalts angewiesen ist. Dass sie insofern gar nicht die notwendige Sachkenntnis und Fachkenntnis besitzen, Fälle ohne Anwalt zu lösen und daher die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Das Gericht möge dem Inkasso von Amts wegen die Zulassung entziehen.
B) Beschwerde an die Anwaltskammer. Dort beschweren wegen Verstoß gegen das RVG (Kostendopplung).

Beides kostet einen nur das Briefporto.

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#4
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

gibts da entsprechend Paragraphen oder Urtaeile die ich wg. dieser Kostendopplung zitieren kann?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ganz grundsätzlich kann man hier beispielsweise §254 BGB anführen. Die allgemeine Schadensminderungspflicht. Da ein Inkasso bereits beauftragt war und angeblich laut 1,3 Gebühr ja alles erbringt, was der Anwalt nochmal erbringen würde, verstößt der Gläubiger mit der Beauftragung des Anwalts dagegen und muss diese Kosten, da er sie mutwillig selbst verursacht hat, selbst bezahlen.

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#6
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

okay... ja danke...
Nur nochmal zu meinem Verständnis:
Der Gläubiger beauftragt zur durchsetzung seiner Forderung ein Inkassounternehmen. Die konnen zwar viele schöne Briefe schreiben, aber haben keine rechtliche Handhabe. Am Ende dieser ganzen Briefe steht dann der gerichtliche Mahnbescheid. Den hätte der Gläubiger ja auch selber erlassen können.
Was soll dan diese ganze ganze Kostentreiberei mit den Inkassos? Is ja eigentlich unnötig.

Bitte noch eine letzte Kurze Frage zu den Rechtsanwälten.
Ich hab immer mal wieder gelesen dass die Rechtsanwaltskosten anders als die Inkassokosten Einklagbar wären.
Jetzt mach mir das doch etwas sorgen. Der Weltbildverlag hat ja gleich (ohne vorheriges Inkasso) die Sache einem RA übergeben (Besagtem Haas). Dieser RA tritt jetzt als Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aber ja irgendwie auch als Inkassounternehmen auf. was is der denn nun? Eine Anwaltskanzlei oder eine Inkassounternehmens GmbH? Der Shcreibt mir hier einen Brief in dem er eine Restschuld von 97 Euro einfordert. Das sind aber nur seine Auslagen. (Hauptforderung is ja bezahlt.) Eine Kostenaufstellung was sich hinter diesen 97 Euro verbirgt gab es aber nicht....
und nun? kann ich das echt einfach ignorieren?

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ein erhöhtes Beförderungsentgeld eines privaten Bahnbetreibers in Bayern: Hauptforderung 80 Euro


Normalerweise beträgt das Erhöhte Beförderungsentgelt nur EUR 60!

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Is ja eigentlich unnötig.

Merkst du was? Die garantieren halt vertraglich dem Gläubiger, dass sie 0 Gebühren gegen sie abrechnen. Sprich: Die garantieren kostenlos zu arbeiten. Sie treiben die Inkassogebühr quasi auf eigene Gefahr ein. Ansonsten wären ja die großen Konzerne saublöd, würden sie sich bei jeder noch so kleinen Geldforderung einem Kostenrisiko von mindestens 70€ nur für einen weiteren Mahnbrief aussetzen... Nur offiziell gibt das niemand zu. Die großen Inkassos behalten ihre Vertragswerke in streng geheimen Giftschränken auf. Man findet das nur versteckt in hunderten Seiten Geschäftsberichten der Konzerne oder wenn ein unvorsichtiges Inkasso laut Homepage wirklich mal mit dem kostenlos Werbung treibt...

Zitat:
Ich hab immer mal wieder gelesen dass die Rechtsanwaltskosten anders als die Inkassokosten Einklagbar wären.

Tatsächlich ist es so, dass für die außergerichtliche Tätigkeit grundsätzlich die Anwälte und die Inkassobüros den gleichen Spielregeln unterworfen sind. Auch was die "Einklagbarkeit" angeht. Dass ein Anwalt als zielführender angesehen wird, liegt darin, dass er, sollte es bis zur Klage kommen, den Mandanten auch vor Gericht vertreten kann. Das dürfen Inkassos nicht. Daher sehen viele deren Tätigkeit, wenn sowieso ein Anwalt ran muss als überflüssig an.

Zitat:
Jetzt mach mir das doch etwas sorgen

In meinen Augen ohne Not. Jemand, der bereits gegen Gebührenordnungen und Schadensminderungspflicht verstoßen hat, wird das nicht vor Gericht wagen. Das wäre dann doch viel zu peinlich.

Ich würde deren Bettelbriefe ignorieren. Solange nichts vom gericht kommt, ist das nur Papier.

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#9
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Vielen Dank erstmal.... heute kam wieder Post. Auch wenn ich eigentlich schon sicher bin wie es weitergeht möchte ich trotzdem kurz berichten.

In der Sachte "erhöhtes Berförderungsentgelt" hat die Infoscore jetzt die RA Haas & Kollegen auf den Plan gerufen. Die Kameraden machen jetzt folgendes:
Die zeigen an im Auftrag der Bahn tätig zu sein und fordern unter Androhung Mahnbescheid, Gerichtskosten usw jetzt 107 Euro.
Die Hauptforderung wurde ende Januar direkt bei der Bahn bereits voll beglichen. Trotzdem behaupten diese Typen im Brief mit Datum vom 18.2. eben im Auftrag der Bahn tätig zu sein.
Pikanterweise steht auf der Rückseite des Briefes in der Forderungsaufstellung Die Hauptforderung der Bahn zwar noch drin. weiter unten steht aber "Direktzahlung nach Mahnung o. Gf. - 81 Euro"
Lächerlich. Die Versuchen jetzt die Kosten für das Inkassoverfahren einzutreiben, Instrumentalisieren dazu aber die Bahn.

schönen Abend noch ;)

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ich würde mich nun beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren. Tenor: "Das Inkasso hat nicht nur einen Anwalt angedroht, es hat auch einen Anwalt hinzugeschaltet. Trotz eindeutigem Begleichen der Hauptforderung hat das Inkasso offenbar Geld unterschlagen und behauptet, die Hauptforderung sei weiterhin offen. Das Inkasso zeigt offen, dass es mit der Situation sachlich und fachlich überfordert ist und zwingend auf die Zuhilfe eines Anwalts angewiesen ist. Hier liegen somit die Zulassungsvoraussetzungen gemäß persönlicher Eignung nicht mehr vor und ich beantrage, dem Inkasso die Lizenz von Amts wegen zu entziehen, ihn aber mindestens unter Strafandrohung des Lizenzentzuges diese Kostendopplung durch Inkasso und Anwälte zu verbieten. Mir ist bekannt, dass das Inkasso in der Vergangenheit das Aufsichtsgericht angelogen hat, indem es die Behauptung vertrat, solche Kostendopplungen mit Zuhilfenahme eines Anwalts würden der reinen Fantasie von Beschwerdeführern entsprechen. Auch dieses Anlügen eines Aufsichtsgerichtes muss mit Lizenzentzug beantwortet werden."

Man beachte dann ein gar lustiges Schauspiel, wie sie sich mit Ausreden rauswinden.

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#11
 Von 
Matze2208
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf man mal fragen, wie das so weiter ging? Für einen Lizenzentzug hat es ja scheinbar nicht gefragt.

Habe die Kombi Infoscore & Haas GmbH nun auch am Hals.

Erst Infoscore. Schickt einen Brief raus am Tag meines Zahlungseingangs (2 Tage nach der Überweisung) und will 100% Gebühren und nun schreib der Rechtsanwalt und will die Restforderung der Firma S-Bahn, die ja eigentlich die Forderung von Infoscore ist.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zur Zeit wird eine Beschwerde beim OLG Hamm geführt deswegen. Die suchen konkrete Einzelfälle. Wenn du magst kannst du mir gerne Details per PM schicken.

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#13
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo, mein Fall ist ja nun ein halbes Jahr her, und ich habe von den Ganoven nix mehr gehört.
Meine Empfehlung wäre es so zu machen wie das oben auch beschrieben wurde.
1.Hauptforderung beim Gläubiger umgehend bezahlen
2.Beim Inkasso-"Dienstleister" Einspruch einlegen und und mitteilen dass die Hauptforderung beglichen wurde und eine Nebenforderung deswegen nicht besteht.
3. aaaaaaaaaaaaaabwarten und nur nicht nervös werden.

Ich hatte ja auch eine Beschwerde beim OLG Hamm eingelegt.
Also Antwort bekam ich ein 20-seitiges Antwortschreiben.
Die sahen den Vorwurf einer "Kostenbetreibung durch das Inkassounternehmen" indem selbiges zuerst seine eigenen Kosten und dann die Kosten eines Anwaltes auf den Schultner umlegen als nicht gerechtfertigt, denn: (veinfacht) "es gibt kein Gesetzt dass einem Gläubiger verbietet seine Forderung zuerst per Inkasso und dann (wenns nix bringt) per Anwalt einzutreiben.
Und die waren auch sehr wohl der Meinung, dass das Inkasso und der Anwalt getrennt abrechnen dürfen.
Aber.... dieser Brief beinhaltet ja auch nur die Meinung eines Juristen, wie wir wissen haben einige Gerichte da ja durchaus anders und eben zu Gunsten des Gläubigers entschieden...

letztlich muss man sagen dass es für die Inkassos wohl doch ein zu großes Risiko darstellt solche kleinen Beträge einzuklagen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
"es gibt kein Gesetzt dass einem Gläubiger verbietet seine Forderung zuerst per Inkasso und dann (wenns nix bringt) per Anwalt einzutreiben.

Doch, dummerweise gibt es das doch. Und es gibt eine Klarstellung vom BGH, dass es verboten ist. Und es gibt sogar einen Anwalt im Bezirk Hamm, der darüber beinahe seine Zulassung verloren hatte. Den Vorgänger von Herrn Haas. Namens Andreas Schneider.
Und es gibt einen Beweis, dass Infoscore davon weiß, dass es verboten ist.

Und dummerweise gibt es Beschwerdefälle der Vergangenheit, in denen Infoscore dem Gericht ausdrücklich erklärt hat "Nein, wir schalten keine Anwälte zusätzlich ein." Und ich mag mich irren, aber wenn man ein Gericht offen anlügt, reagieren die meist allergisch.

Mag auch sein, dass auch das jetzige Beschwerdeverfahren im Sande verläuft. Dann würde man halt eine Nummer höher gehen und mal das Ministerium fragen, wer eigentlich für die Durchsetzung der Gesetze da ist, wenn die Aufsichtsgerichte das verweigern.

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#15
 Von 
t0d4st0m0rr0w
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ist zufällig bekannt ob immer noch eine Beschwerde gegen die Firma Haas&Kol. vorliegt?
In dem Fall würde ich mich nämlich gerne anschliessen.

Situation:
Ich bin letzten Winter im Raum Nbg ohne Fahrkarte erwischt worden. So weit, so dumm. Konnte das erhöhte Entgeld nicht bezahlen, und so gings dann weiter: Von der VAG zum Infoscore-Inkassobüro zur RA-GmbH Haas&Kol.
Den Trick mit den Inkassokosten, die auch vom Anwalt eingefordert wurden, haben sie bei mir auch abgezogen, die dreissig Euro die ich dem Inkassobüro bereits in den Rachen geworfen hatte haben sie irgendwie nicht mitgeschnitten.
Habe mich dann mit den Herrschaften auf eine Ratenahlung geeinigt, was genau sie eigentlich von mir fordern wusste ich zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr.
Dann gab es Zahlungsverzögerungen, mehr Drohbriefe und eine neue Ratenzahlungsvereinbarung, diesmal für insgesamt 179 Euro zahlbar zu 10 Euro den Monat (Dafür musste ich mich dann noch einem hochnotpeinlichen Verhör zu meinen Einkommensverhältnissen unterziehen - die Infos hätte man auch vom Gerichtsvollzieher bekommen, wo ich bereits eine Vermögenserklärung abgeben musste).
Ich hätte alles schlauer anpacken können, aber eigentlich wollte ich nur meine Ruhe. Soweit ich das verstehe habe ich leider die Gesamtforderung, so unkorrekt und teilweise illegal sie auch sein mag, mit der Vereinbaung implizit anerkannt, womit die Firma aus dem Schneider ist.
Nach drei Monaten habe ich dann mal den Stand der Dinge abgefragt - Antwort: Die Forderung beträgt 188 Euro.

Tja, irgendwann wird's selbst dem dümmsten Esel zu bunt. Nachdem hiermit also ein offensichtlicher mehrfacher Betrugsversuch vorliegt, würde ich denn doch gern den Beschwerdeweg gehen, denn es betrifft ja nicht nur mich.

Gibt es also Beschwerden denen ich mich anschliessen könnte?

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wieviel hast du denn bis heute bezahlt? Hast du bei der Ratenvereinbarung irgendetwas unterschrieben?

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Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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