Infoscore Forderunf trotz bezahlter Gebühr bei der Bahn

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
TheWanse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore Forderunf trotz bezahlter Gebühr bei der Bahn

Hallo zusammen, folgendes Problem.
Letztes Jahr im April(!) bin ich kontrolliert worden, hatte aber mein Semesterticket vergessen. Der Schaffner war sehr unfreundlich, aber war ja auch meine Schuld. Ich bin dann ein paar Tage später zum Reisezentrum im Kölner Hbf, hab das Ticket nachgezeigt und die 7€ bar bezahlt. Danach habe ich mich sogar noch online über den Schaffner beschwert, und die ganze Situation nochmal erläutert, dafür musste ich auch nochmal das Ticket hochladen. Dachte damit wäre die Sache erledigt.
Im Februar sind wir umgezogen. Mitte März ruft eine Frau auf mein Handy an, angeblich von der Post, angeblich wäre ein Brief der Bahn ein paar mal zurückgekommen. Hab ihr dann die neue Adresse geben. Ein paar Tage später kam dann der Brief von Infoscore, ich hätte bei der Bahn nicht bezahlt. Daraufhin hab ich da angerufen.
Die Bahn sagt das sei jetzt erstmal beim Inkasso, ich also dann da angerufen. Die Frau dort meinte ich sollte das alles nochmal schriftlich, gerne auch per email, darstellen, die würden das dann prüfen. Hab ich am Tag danach gemacht. Dann kam wieder wochenlang nichts. Mitte Juni ruft wieder eine Frau aufs Handy an, ein Brief wäre öfters zurückgekommen, ob sich an der Adresse was geändert hätte. Die hatten 1:1 meine aktuelle Adresse. Bisher war auch immer alles an Post angekommen, da gab es in der neuen Wohnung noch nie Probleme. Sie würde es jetzt nochmal probieren. Auf die Frage hin, warum sie denn glaubt, dass es jetzt klappen sollte, wenn sich nichts ändert konnte sie mir nichts sagen. Aber welch Überraschung, drei Tage später kam der Brief.
Ich hätte nicht auf deren Schreiben reagiert, man hätte mich audgefordert, das ganze doch nochmal per Post an die zu schicken. Jetzt würde es halt teurer.
Also hab ich da wieder angerufen. Mir wurde nochmal empfohlen, alles schriftlich einzureichen, dieses Mal aber sowohl per Mail als auch per Post. Ich hab mich da zwar tierisch drüber aufgeregt, aber es am nächsten Tag direkt gemacht. Und vor ein paar Tagen kam jetzt Post, man hätte alles geprüft, leider wären die Forderung der Bahn aber rechtens. Als Anhang kam sogar eine Kopie eines Briefes der Bahn von Juni 2016, das ich nie bekommen habe. Am Telefon sagten mir sowohl Bahn- als auch Inkasso-Damen ich hätte die Quituung aufbewahren sollen oder eben überweisen...

Jetzt wollen die für 7€ über 150€, weil ich weder bezahlt noch auf Schreiben reagiert hätte. Dabei habe ich mich immer korrekt verhalten, hab die 7€ direkt bar bezahlt, immer zurückgerufen, wenn die mich angerufen haben und mittlerweile mehrfach Post an dieses Büro geschickt. Aber da ich glaubte mit dem Bezahlen hätte sich alles erledigt, dann bewahre ich die Quittung doch nicht jahrelang auf. Und das mit dem Überweisen finde ich besonders perfide. Da ich ja ein Ticket habe und eh dort persönlich vorbei musste um es vorzuzeigen, dann bezahle ich 7€ doch auch in bar und nicht per Karte. Was mache ich denn jetzt? Ich wäre unter Umständen ja durchaus gewillt das ganze bis vor Gericht gehen zu lassen, aber ich will keinen Schufa Eintrag riskieren. Außerdem habe ich ja nichts falsch gemacht. :/

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nochmal langsam.
Du hast also die 7€ bei der Bahn bezahlt.
Du hast damals eine Quittung über diese 7€ bekommen.
Wann genau hast du die Quittung erstmals dort vorgelegt?

Zitat:
aber ich will keinen Schufa Eintrag riskieren.

Der ist, da du widersprochen hast, sowieso nicht erlaubt.

Zitat:
Als Anhang kam sogar eine Kopie eines Briefes der Bahn von Juni 2016, das ich nie bekommen habe

Und in dem Brief steht was genau?

Letzte Frage: Was genau fordert das Inkasso im Moment bzw. wie setzen sich die 150€ zusammen? Werden die 7€ plus Gebühren gefordert (wäre also ein Beweis, dass du da warst) oder werden die vollen 40€/60€ mit Gebühren gefordert?


-- Editiert von mepeisen am 07.07.2017 17:37

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wann genau hast du die Quittung erstmals dort vorgelegt?


Die Quittung hat doch der Betroffene nicht mehr.

Ich würde aber pokern. Falls ein Mahnbescheid kommt -> widersprechen!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Quittung hat doch der Betroffene nicht mehr.

Ist mir schon klar. Das weiß aber das Inkasso derzeit nicht. Natürlich muss man hier etwas bluffen. Aber der Bluff fällt leichter, wenn man beispielsweise schreiben kann "Mit meinem Brief vom XX.XX. habt ihr die Quittung längst erhalten? Wollt ihr mich veralbern? Gerne können wir das vor Gericht ausdiskutieren oder ich gehe mal zum Aufsichtsgericht und frage die, wieso ihr Unterlagen verschwinden lasst..."

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Am Telefon sagten mir sowohl Bahn- als auch Inkasso-Damen ich hätte die Quituung aufbewahren sollen oder eben überweisen...


Wenn das Inkassounternehmen ordentliche Protokolle angefertigt hat, dann wissen die über die fehlende Quittung.

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#5
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Eines der größten Probleme ist doch, dass man am Telefon etwas gesagt hat außer "Schicken Sie mir alles Schriftlich, rufen Sie nochmal an, stelle ich Anzeige".

Infoscore ist sowas wie ein Massen CallCenter. Da weiß der eine nicht, was der andere sagt. Von Fachkundigen Personen ist da keine Rede!

Mal btw. Kennt jemand denn auch nur ein Fall, bei dem Infoscore vor Gericht gezogen ist bei so einem Thema? Ich gerade nicht.

Die versuche mit allen Mitteln alles aus einem raus zu pressen. Da heißt es Standhaft bleiben. Das die schon alleine mit Schufeinträgen drohen zählt für mich unter Nötigung.

Die Infoscore hat auch nicht zu entscheiden was jemand zu zahlen hat. Das entscheiden immer noch Gerichte. Klagen kann auch nur die Bahn, nicht Infoscore.

Meiner Meinung nach hat mepeisen hier die beste Strategie vorgeschlagen. Aber ich glaube, der TE wird sich nicht mehr melden, da er auch nicht die Essentiellen Fragen beantwortet hat, was genau da nun drin steht und wer was wie fordert.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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