Informationspflicht Reiserücktrittkostenversicherung

27. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
cysus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Informationspflicht Reiserücktrittkostenversicherung

Hallo,

müssen auf einer Reisewebsite Reiserücktrittkosten zum Mitbuchen angeboten werden oder reicht ein Hinweis aus, dass man im Anschluss an eine Buchung eine Versicherung abschliessen kann?

Grüsse

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Stornierungsgebuehren gehen aus den AGB hervor und wenn der Reiseveranstalter darauf hinweist, dass man eine RRV abschliessen kann, die bei bestimmten Ereignissen die Kosten im Wesentlichen uebernimmt, dann ist das voellig ausreichend.

Bitte entschuldigen Sie, ich will Sie wegen der Frage nicht angehen, wirklich nicht. Aber ich warte schon lange auf eine solche Frage. Frueher haben sich alle Verbraucherschuetzer, oder solche, die es sein wollten, darueber bis zum BGH aufgeregt, dass man automatisch eine RRV abschliesst, wenn man ein Haekchen im Buchungsprozess nicht entfernt. Das mal eine Beschwerde kommt wie die Ihrige, warum muss man darauf achten eine solche Versicherung zusaetzlich abzuschliessen und warum geschieht das nicht automatisch, ich habe darauf gewartet.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ne, man muss noch nicht mal eine anbieten. Ist nur ein Extrageschäft.
Ich persönlich bin der Meinung, dass das jedoch jeder IBE Betreiber für sich betrachten muss. Meine Erfahrung ist, dass Rücktrittsversicherungen für eine einmalige Reise häufiger zum Rücktritt kommen, als wenn ein Kunde bereits schon eine langfristige (oft in Kombi mit Kreditkarte) abgeschlossen hat. Da ich oft mehr Aufwand habe, als zum Schluss bleibt, wenn eine Reise storniert wird, biete ich die nicht an und würde mich auch wehren, wenn ich müßte.
Und mal ganz Ehrlich. Steht auf dem Schwangerschaftstest der Tipp, eine Haftpflicht mit Zusatz deliktunfähiger Haftung, drauf, für den Fall schwanger zu sein???
Ab und an sollte der Bürger auch noch selbst mündig sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

>>>Ne, man muss noch nicht mal eine anbieten

Doch, das muss man wohl. Ich kenne da einen Fall aus Ende der 70er Jahre. Da wurde ein Reisebuero verurteilt einer Kundin einen Schaden zu ersetzen, weil man die Kundin ueber eine moegliche Versicherung nicht informierte und diese vor Gericht glaubhaft vortrug, dass sie mit Sicherheit eine solche Versicherung abgeschlossen haette, wenn sie gewusst haette, dass es eine solche Art Versicherung auch gibt, das Reisebuero aber vergessen hat sie entsprechend zu informieren.

Dabei handelte es sich damals zwar um eine Gepaeckversicherung, aber Anbieter haben eine Informationspflicht, ansonsten kann man sie in Haftung nehmen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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