Informationen zu Geldeingängen auf mein Konto.

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2017 12:31:36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Informationen zu Geldeingängen auf mein Konto.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Finanzamt möchte von mir Informationen über Geldeingänge auf mein Konto der Commerzbank (ehem. Dresdner Bank) haben. Diese Eingänge stammen aus den Jahren 2010 und 2012.

Da auf den Kontoauszügen leider keine Informationen zu finden sind, wer mir das Geld überwiesen hat, wollte ich bei meiner Bank nachfragen.

Die haben nun leider mitgeteilt, dass es aus Datenschutzgründen Ihnen nicht gestattet ist, mir Auskunft zu erteilen.


Ich würde gerne wissen, ob das tatsächlich so stimmt und ich keine Informationen bekommen darf, wer Geld auf mein Konto überwiesen hat?

Mit freundlichen Grüßen

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von go461857-29):
Da auf den Kontoauszügen leider keine Informationen zu finden sind, wer mir das Geld überwiesen hat

Das wäre das erste Konto das ich kenne, in dessen Kontoauszügen der Absender von Zahlungen nicht namentlich erwähnt wird. Im Zahlungsverkehr wäre sowas unbrauchbar, da man Zahlungen kaum zuordnen könnte.

Oder wolltest Du über Deine Hausbank detaillierte Daten der Absender (beispielsweise deren Anschrift) erhalten?

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Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
guest-12315.03.2017 12:31:36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von go461857-29):
Da auf den Kontoauszügen leider keine Informationen zu finden sind, wer mir das Geld überwiesen hat

Das wäre das erste Konto das ich kenne, in dessen Kontoauszügen der Absender von Zahlungen nicht namentlich erwähnt wird.


Dann ist heute Premiere. Es steht der Betrag, ein Verwendungszweck (nicht hilfreich für mich) und, wenn ich es richtig deute, eine Buchungsnummer der Bank drauf. Das wars.

Eine Anschrift brauche ich nicht. Mir reicht ein Name. Selbst eine Kontonummer würde mir reichen.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Und du willst uns erzählen, dass du damals einfach Geld aufs Konto bekommen hast, und dir nichts dabei gedacht hast?

Und das Finanzamt jetzt erst fragt, obwohl du natürlich diese Schenkungen ordnungsgemäß in deiner Steuererklärung angegeben hast?

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#4
 Von 
guest-12315.03.2017 12:31:36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann auch jemand meine Frage beantworten oder quatscht ihr generell nur?


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go461857-29):
Kann auch jemand meine Frage beantworten oder quatscht ihr generell nur?

Das ist ein Meinungsforum, einfach mal googlen was das bedeutet?



Die Bank muss rein gar nichts machen.

Sie hat damals Kontoauszüge zur Verfügung gestellt. Mag sein, das diese unzureichend sind, nur ist das jetzt nicht mehr das Problem der Bank.
Denn das man damals sein Buchführung nicht gesetzeskonform gestaltet hat, ist nicht das Problem der Bank.
Und Ansprüche auf korrigierte Auszüge oder Auskünfte dürften mangels Verjährung nicht mehr gelten. Gan abgesehen von Staenschutz oder Bankgeheimnis.

Ausnhame: man hat abweichende vertragliche Vereinbarungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go461857-29):
Kann auch jemand meine Frage beantworten oder quatscht ihr generell nur?

Das ist ein Meinungsforum, einfach mal googlen was das bedeutet?



Die Bank muss rein gar nichts machen.

Sie hat damals Kontoauszüge zur Verfügung gestellt. Mag sein, das diese unzureichend sind, nur ist das jetzt nicht mehr das Problem der Bank.
Denn das man damals sein Buchführung nicht gesetzeskonform gestaltet hat, ist nicht das Problem der Bank.
Und Ansprüche auf korrigierte Auszüge oder Auskünfte dürften mangels Verjährung nicht mehr gelten. Gan abgesehen von Staenschutz oder Bankgeheimnis.

Ausnahme: man hat abweichende vertragliche Vereinbarungen.



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#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von guest-12315.03.2017 12:31:36):
Selbst eine Kontonummer würde mir reichen.


Selbst das ist nicht erkennbar? Sicher, dass es keine Bareinzahlung war?

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

worum geht es denn überhaupt? Gewerbliches Konto, oder ein privates?

Zitat:
Das wäre das erste Konto das ich kenne, in dessen Kontoauszügen der Absender von Zahlungen nicht namentlich erwähnt wird. Im Zahlungsverkehr wäre sowas unbrauchbar, da man Zahlungen kaum zuordnen könnte.
Solche Banken kenne ich aber auch, und zwar bei Zahlungsausgängen sogar ohne Angabe des Empfängerkonto.
Und da ist es noch viel schlimmer, die Zahlungen können nicht nur schwer zugeordnet werden, sondern - und darauf kommt es manchmal an - gar nicht belegt werden.

Stefan

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#10
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

von der BaFin Website https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_node.html

Zitat:

Die dem Zahlungsempfänger mitzuteilenden Informationen sind in Art. 248 § 8 EGBGB geregelt.
Diesem muss nach Ausführung eines einzelnen Zahlungsvorgangs von seinem Zahlungsdienstleister unverzüglich folgendes mitgeteilt werden:

1. eine dem Zahlungsvorgang zugeordnete Kennung, die dem Zahlungsempfänger die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und gegebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben,
[...]


Was die Voraussetzungen für das gegebenenfalls sind ist mir nicht bekannt. ich würde mir aber gar keinen Kopf darum machen und die Auszüge so wie sie sind dem Finanzamt weiterleiten. Ist die daruf vorhandene Information nicht ausreichend, wird ihnen das bestimmt mitgeteilte werden. Danach kamm dann wieder, mit Verweis aufs Finanzamt, neue Auszüge anfordern, die den Anforderungen des Finanzamts und EGBGB entsprechen.
Warum sich also überhaupt Sorgen machen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Ist die daruf vorhandene Information nicht ausreichend, wird ihnen das bestimmt mitgeteilte werden.

In dem Stadium scheint man ja schon zu sein:
Zitat (von guest-12315.03.2017 12:31:36):
das Finanzamt möchte von mir Informationen über Geldeingänge auf mein Konto der Commerzbank (ehem. Dresdner Bank) haben.




Zitat (von FareakyThunder):
Danach kamm dann wieder, mit Verweis aufs Finanzamt, neue Auszüge anfordern, die den Anforderungen des Finanzamts und EGBGB entsprechen.

Kann man manchen.
Was man aber nicht kann: dieses Verlangen mit Hilfe eines Gerichtes durchsetzen.




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#12
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In dem Stadium scheint man ja schon zu sein:

Kann sein, kan aber auch nicht sein. Manchmal Fragen Leute auch kompliziert und komisch wenn sie was bestimmtes wollen.

Zitat (von Harry van Sell):
Kann man manchen.
Was man aber nicht kann: dieses Verlangen mit Hilfe eines Gerichtes durchsetzen.


Naja, zum Glück gibt es auch noch die Konferenzschaltung beim Telefon. Soll sich der Fianzamtheini direkt mit dem Bankheini streiten was jetzt geht, was drauf sein muss und was nicht geht, was nichr drauf sein kann.

Wobei ich nicht annehem, dass es mit den Kontoauszügen alleine die Sache erledigt ist. Die fehlende Buchführung und Rechnungslegung wird da auch noch zur Sprache kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Naja, zum Glück gibt es auch noch die Konferenzschaltung beim Telefon.

Kreativer Lösungsansatz :)



Zitat (von FareakyThunder):
Soll sich der Fianzamtheini direkt mit dem Bankheini streiten was jetzt geht, was drauf sein muss und was nicht geht, was nichr drauf sein kann.

Da gibt es erfahrungsgemäß nur 2 Probleme:
Die Steuerprüfer werden da nicht groß diskutieren, die teilen dem Steuerpflichtigen mit was sie ohne entsprechende Belege nicht anerkennen würden.
Die Bank wird da auch nicht groß diskutieren, denn mit dem Finanzamt muss man nicht sprechen und der Kunde hat keinen Rechtanspruch mehr auf neue Ausszüge.



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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Was voraussichtlich demnächst passieren wird: das FA holt sich die Informationen selber von der Bank, um zu prüfen, was da gelaufen ist, und der TE kriegt Stress mit seinem FA, weil seine Buchführung unter aller Sau ist...


Dafür wäre es interessant zu wissen, ob es sich jetzt um ein gewerbliches oder ein privates Konto handelt.

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von guest-12315.03.2017 12:31:36):
Dann ist heute Premiere.
Dann sei doch bitte so nett und nenne den Namen der Commerzbank die dir nicht mitteilt von wem du Geld empfangen hast. Das würde mich echt interessieren. Ich war vor ein paar Jahren auch mal bei der Commerzbank, aber bei meiner Bank war der Absender einer Überweisung immer genannt. Allerdings war bei meiner Bank der Service miserabel und ich habe ganz schnell wieder gewechselt.

-- Editiert von -Laie- am 20.03.2017 13:54

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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