Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzamt möchte von mir Informationen über Geldeingänge auf mein Konto der Commerzbank (ehem. Dresdner Bank) haben. Diese Eingänge stammen aus den Jahren 2010 und 2012.
Da auf den Kontoauszügen leider keine Informationen zu finden sind, wer mir das Geld überwiesen hat, wollte ich bei meiner Bank nachfragen.
Die haben nun leider mitgeteilt, dass es aus Datenschutzgründen Ihnen nicht gestattet ist, mir Auskunft zu erteilen.
Ich würde gerne wissen, ob das tatsächlich so stimmt und ich keine Informationen bekommen darf, wer Geld auf mein Konto überwiesen hat?
Mit freundlichen Grüßen
Informationen zu Geldeingängen auf mein Konto.
15. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2017 | 09:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Informationen zu Geldeingängen auf mein Konto.
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. März 2017 | 09:43
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatDa auf den Kontoauszügen leider keine Informationen zu finden sind, wer mir das Geld überwiesen hat :
Das wäre das erste Konto das ich kenne, in dessen Kontoauszügen der Absender von Zahlungen nicht namentlich erwähnt wird. Im Zahlungsverkehr wäre sowas unbrauchbar, da man Zahlungen kaum zuordnen könnte.
Oder wolltest Du über Deine Hausbank detaillierte Daten der Absender (beispielsweise deren Anschrift) erhalten?
#2
Antwort vom 15. März 2017 | 10:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDa auf den Kontoauszügen leider keine Informationen zu finden sind, wer mir das Geld überwiesen hat :
Das wäre das erste Konto das ich kenne, in dessen Kontoauszügen der Absender von Zahlungen nicht namentlich erwähnt wird.
Dann ist heute Premiere. Es steht der Betrag, ein Verwendungszweck (nicht hilfreich für mich) und, wenn ich es richtig deute, eine Buchungsnummer der Bank drauf. Das wars.
Eine Anschrift brauche ich nicht. Mir reicht ein Name. Selbst eine Kontonummer würde mir reichen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Datenschutzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. März 2017 | 12:13
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Und du willst uns erzählen, dass du damals einfach Geld aufs Konto bekommen hast, und dir nichts dabei gedacht hast?
Und das Finanzamt jetzt erst fragt, obwohl du natürlich diese Schenkungen ordnungsgemäß in deiner Steuererklärung angegeben hast?
#4
Antwort vom 15. März 2017 | 12:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann auch jemand meine Frage beantworten oder quatscht ihr generell nur?
#5
Antwort vom 15. März 2017 | 21:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119646 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann auch jemand meine Frage beantworten oder quatscht ihr generell nur? :
Das ist ein Meinungsforum, einfach mal googlen was das bedeutet?
Die Bank muss rein gar nichts machen.
Sie hat damals Kontoauszüge zur Verfügung gestellt. Mag sein, das diese unzureichend sind, nur ist das jetzt nicht mehr das Problem der Bank.
Denn das man damals sein Buchführung nicht gesetzeskonform gestaltet hat, ist nicht das Problem der Bank.
Und Ansprüche auf korrigierte Auszüge oder Auskünfte dürften mangels Verjährung nicht mehr gelten. Gan abgesehen von Staenschutz oder Bankgeheimnis.
Ausnhame: man hat abweichende vertragliche Vereinbarungen.
#6
Antwort vom 15. März 2017 | 21:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119646 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann auch jemand meine Frage beantworten oder quatscht ihr generell nur? :
Das ist ein Meinungsforum, einfach mal googlen was das bedeutet?
Die Bank muss rein gar nichts machen.
Sie hat damals Kontoauszüge zur Verfügung gestellt. Mag sein, das diese unzureichend sind, nur ist das jetzt nicht mehr das Problem der Bank.
Denn das man damals sein Buchführung nicht gesetzeskonform gestaltet hat, ist nicht das Problem der Bank.
Und Ansprüche auf korrigierte Auszüge oder Auskünfte dürften mangels Verjährung nicht mehr gelten. Gan abgesehen von Staenschutz oder Bankgeheimnis.
Ausnahme: man hat abweichende vertragliche Vereinbarungen.
#7
Antwort vom 16. März 2017 | 08:14
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatSelbst eine Kontonummer würde mir reichen. :
Selbst das ist nicht erkennbar? Sicher, dass es keine Bareinzahlung war?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#9
Antwort vom 16. März 2017 | 16:48
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
worum geht es denn überhaupt? Gewerbliches Konto, oder ein privates?
Solche Banken kenne ich aber auch, und zwar bei Zahlungsausgängen sogar ohne Angabe des Empfängerkonto.Zitat:Das wäre das erste Konto das ich kenne, in dessen Kontoauszügen der Absender von Zahlungen nicht namentlich erwähnt wird. Im Zahlungsverkehr wäre sowas unbrauchbar, da man Zahlungen kaum zuordnen könnte.
Und da ist es noch viel schlimmer, die Zahlungen können nicht nur schwer zugeordnet werden, sondern - und darauf kommt es manchmal an - gar nicht belegt werden.
Stefan
#10
Antwort vom 16. März 2017 | 17:41
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
von der BaFin Website https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_node.html
Zitat:
Die dem Zahlungsempfänger mitzuteilenden Informationen sind in Art. 248 § 8 EGBGB geregelt.
Diesem muss nach Ausführung eines einzelnen Zahlungsvorgangs von seinem Zahlungsdienstleister unverzüglich folgendes mitgeteilt werden:
1. eine dem Zahlungsvorgang zugeordnete Kennung, die dem Zahlungsempfänger die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und gegebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben,
[...]
Was die Voraussetzungen für das gegebenenfalls sind ist mir nicht bekannt. ich würde mir aber gar keinen Kopf darum machen und die Auszüge so wie sie sind dem Finanzamt weiterleiten. Ist die daruf vorhandene Information nicht ausreichend, wird ihnen das bestimmt mitgeteilte werden. Danach kamm dann wieder, mit Verweis aufs Finanzamt, neue Auszüge anfordern, die den Anforderungen des Finanzamts und EGBGB entsprechen.
Warum sich also überhaupt Sorgen machen?
#11
Antwort vom 16. März 2017 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119646 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIst die daruf vorhandene Information nicht ausreichend, wird ihnen das bestimmt mitgeteilte werden. :
In dem Stadium scheint man ja schon zu sein:
Zitatdas Finanzamt möchte von mir Informationen über Geldeingänge auf mein Konto der Commerzbank (ehem. Dresdner Bank) haben. :
ZitatDanach kamm dann wieder, mit Verweis aufs Finanzamt, neue Auszüge anfordern, die den Anforderungen des Finanzamts und EGBGB entsprechen. :
Kann man manchen.
Was man aber nicht kann: dieses Verlangen mit Hilfe eines Gerichtes durchsetzen.
#12
Antwort vom 16. März 2017 | 22:39
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatIn dem Stadium scheint man ja schon zu sein: :
Kann sein, kan aber auch nicht sein. Manchmal Fragen Leute auch kompliziert und komisch wenn sie was bestimmtes wollen.
ZitatKann man manchen. :
Was man aber nicht kann: dieses Verlangen mit Hilfe eines Gerichtes durchsetzen.
Naja, zum Glück gibt es auch noch die Konferenzschaltung beim Telefon. Soll sich der Fianzamtheini direkt mit dem Bankheini streiten was jetzt geht, was drauf sein muss und was nicht geht, was nichr drauf sein kann.
Wobei ich nicht annehem, dass es mit den Kontoauszügen alleine die Sache erledigt ist. Die fehlende Buchführung und Rechnungslegung wird da auch noch zur Sprache kommen.
#13
Antwort vom 17. März 2017 | 00:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119646 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatNaja, zum Glück gibt es auch noch die Konferenzschaltung beim Telefon. :
Kreativer Lösungsansatz
ZitatSoll sich der Fianzamtheini direkt mit dem Bankheini streiten was jetzt geht, was drauf sein muss und was nicht geht, was nichr drauf sein kann. :
Da gibt es erfahrungsgemäß nur 2 Probleme:
Die Steuerprüfer werden da nicht groß diskutieren, die teilen dem Steuerpflichtigen mit was sie ohne entsprechende Belege nicht anerkennen würden.
Die Bank wird da auch nicht groß diskutieren, denn mit dem Finanzamt muss man nicht sprechen und der Kunde hat keinen Rechtanspruch mehr auf neue Ausszüge.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#15
Antwort vom 17. März 2017 | 15:29
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatWas voraussichtlich demnächst passieren wird: das FA holt sich die Informationen selber von der Bank, um zu prüfen, was da gelaufen ist, und der TE kriegt Stress mit seinem FA, weil seine Buchführung unter aller Sau ist... :
Dafür wäre es interessant zu wissen, ob es sich jetzt um ein gewerbliches oder ein privates Konto handelt.
#16
Antwort vom 20. März 2017 | 13:50
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Dann sei doch bitte so nett und nenne den Namen der Commerzbank die dir nicht mitteilt von wem du Geld empfangen hast. Das würde mich echt interessieren. Ich war vor ein paar Jahren auch mal bei der Commerzbank, aber bei meiner Bank war der Absender einer Überweisung immer genannt. Allerdings war bei meiner Bank der Service miserabel und ich habe ganz schnell wieder gewechselt.ZitatDann ist heute Premiere. :
-- Editiert von -Laie- am 20.03.2017 13:54
Und jetzt?
Schon
267.059
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten