InfoScore und Rechtsanwalt Rainer Hass & Kollegen

15. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
checker2k
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
InfoScore und Rechtsanwalt Rainer Hass & Kollegen

Hallo,

habe jetzt schon mehrere Beiträge über InfoScore gelesen möchte aber jetzt doch gerne genauere Infos/Tips zu meinem Fall.

Also alles hat mit 2 ablaufenden Premiere Abo's begonnen deren Abokarte ich knapp 2 Tage vor der Frist abgesendet habe. Leider zu spät wie InfoScore denkt. Zunächst sollte ich die 70 EUR (35EUR pro Karte) plus Inkassoaufwand zahlen.
Sie haben mir ständig Briefe mit der Aufforderung die Zahlung zu begleichen geschickt, habe aber nie darauf reakiert.

Jetzt vor ein paar Tagen habe ich einen Brief von dem Anwaltsbüro "Rainer Haas & Kollegen", ebenfalls in Baden Baden sitzig, erhalten. In dem Schreiben werde ich aufgefordert die InfoScore - Forderung plus eine Auslagenpauschale (gemäß Nr. 2402,7002 VV RVG) innerhalb einer Frist zu begleichen.

Muss ich jetzt endgültig zahlen? Die drohen mir sonst damit das ganze vor Gericht zu bringen! Wenn ich zahlen muss, würden die 70EURO Hauptforderung nicht ausreichen (vorgerichtliche Inkassogebühren sind ja nicht rechtens), muss ich die Auslagenpauschale mitüberweisen?

Ich bitte um dringende Antwort! Die Frist läuft bald ab und ich weiß nicht wie ich reagieren soll.

Danke,
Mario Müller

Post vom Inkassobüro?

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44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

gibt es denn einen einschreibenbeleg oder einen zeugen für das absenden der karten?

wenn nein bleibt wohl nur zu zahlen - auf ein gerichtsverfahren sollten sie es nicht ankommen lassen, da dann alleine weitere 75 eur gerichtskosten anfallen.

70 eur hauptforderung sowie 2402/7002 VV dürften 82 eur sein, so daß sie damit im zweifel besser fahren.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

sicherlich hast Du im Beisein eines zeugen
die smart card verschickt und bist dann zusammen mit Diesem zum Briefkasten gegangen ?

Bei Premiere wird immer sehr schnell infoscore eingeschaltet.
Wird aber auch immer sehr schnell wieder ausgebucht.
Ich persönlich bin felsenfest davon überzeugt das es nicht zum gerichtsverfahren kommt . Es dürfte noch ein 2 Schreiben von haas kommen und das wars.

Mein Tip : Hart bleiben und nicht auf die Baukastenmahnbriefe mit eingedruckter Unterschrift reagieren.
Bei Mahnbescheid ( was ich für unwahrscheinlich halte ) Widerspruch ohne begründung und komplett)

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
moppelchen
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 18x hilfreich)

hallo,

ich kenne diesen verein auch, die schreiben mitunter sehr böse briefe. aber... wenn man auf die nicht reagiert, kommt wie erwähnt, ein 2. und dann erst mal gar nichts mehr. keine aufforderung zum nichtzahlen, aber man hat schon zeit! nur die kosten erhöhen sich ständig.
tip: wenn die summe nicht zu hoch ist: sparen. verein anschreiben, zahlung anbieten, und fragen, ob sie nicht mit ihrer forderung ein wenig entgegenkommen könnten. die sind dann so froh, überhaupt geld zu sehen, dass sie oft (nicht immer) drauf eingehen.

gruss moppelchen

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"nur nicht aufgeben"

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

moppelchen
Bitte nicht persönlich nehmen - wahrscheinlich meinst Du es sogar gut !

Aber ... nach dem 2 oder 3 Brief kommt eben meistens nichts mehr !
Ja warum kommt denn da nichts mehr ?

Ich behaupte :
Forderungen dieser Art werden , wenn sich der vermeintliche Schuldner nicht dämlich anstellt so gut wie immer allein schon aus finanztechnischen Gründen ausgebucht !

Es müsste ja dann seitens der Anwälte der MB verschockt werden - warum wird dies so selten gemacht ? ;)

Glaubt wirklich jemand daran das die Advokaten an den Heimatort des ehemaligen Premiere kunden ziehen und dort um die 30 oder 40 € Gebühren zu kämpfen ???
Durch wieviel Partein wird dann geteilt 2 oder 3 oder 4 ?
Infoscore , die Anwälte ...und was ist mit premiere ?
Schade für die inkassofirmen und deren Erfüllungsgehilfen ist das die deutschen Gerichte hier nur eine der beiden Gebühren für erstattungsfähig halten (Inkasso ODER Anwaltsgebühren)

Und... das Risiko hier auch noch zu verlieren !

Hart bleiben bei diesen Baukastenmahnbriefen mit eingedruckter unterschrift die nur (!!!) von der Unkenntnis der Leute Leben !
Sollte jeder wissen -

So gewinnt premiere keine kunden zurück.
Auch unter Richtern dürfte es kein großes geheimnis sein das smartcards auf geheimnisvolle weise selten bei premiere ankommen.
Ein Fall für Mulder :" wo sind die denn die ganzen Smartcard "entschwunden" ?


-- Editiert von thehellion am 22.09.2005 21:22:48

-- Editiert von thehellion am 22.09.2005 21:29:43

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hermani
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)



Dieser Abzocker handelt immer nach dem gleichen Muster:

1. InfoScore fordert Außenstände an und treibt die Gebühren hoch.

2. InfoScore gibt an Südwestdeutsche Inkasso ab, diese treibt die Gebühren rauf.

3. Südwestdeutsche Inkasso gibt es an R. Haas weiter, der langt nochmal kräftig zu.





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"Rainer Haas Jäger"

-- Editiert von Hermani am 23.09.2005 22:09:47

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das Inkasso "infoscore" gibt an das Inkasso
"südwestdeutsche Inkasso" ab ?

Das nenn ich echte Freundschaft unter Papiertigern !
Ist selten in der heutigen Zeit !
Und Ra Hass ist der Dritte in diesem Flotten Dreier !

Schade das nicht alle wissen das es sich hier nur um klagescheue Genossen handelt die Abends mit hochgeschlagenen Kragen aus den Büros huschen und schnell nach Hause hasten !

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kaotixx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 22x hilfreich)

Herr Haas und seine Kollegen sind schlimme Finger.Die Kanzlei besteht aus zig Automaten die vollautomatsch Mahnverfahren produzieren.Recht und Ordnung sind Haas und Co völlig gleichgültig.Nur die Kasse muss stimmen.Der H. ist standesunwürdig.

22x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Techno-Mexx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

gut, mal kurz gegoogelt zu haben. Das gibt mir ein etwas besseres Gefühl und die Bestätigung, daß es sich um einen standesunwürdigen Anwalt handelt!

Der Fall liegt bei mir etwas anders, aber aus anderen Foren auch nicht so selten.

Bei mir geht es um myhammer.
Hatte mich da, nachdem ich ein gutes Jahr Anbieter für Arbeit war (Kinderfrau) als Biter angemeldet. Geänderte Geschäftsbedingungen, Kosten - allerdings mit kostenlosem Probemonat! Der sich allerdings, wie sich nachher herausstellte, erst gewährt wird, wenn man 11 Monat zahlt.....
Per e-mail kommen zwei Bestätigungen für irgendwelche Abos.... ein Premium abo und ein super-prämium abo oder wie auch immer....
Mit einem MA von myhammer gesprochen, der verstand das angeblich nicht und wollte eines kündigen. ich wollte von beiden zurücktreten, weil das vermeintlich gute Arbeitsangebot mit dem Preis gegen Null ging.
Tja, sagen die: wer mitgeboten hat, kan nicht zurücktreten - auch wenn keine Arbeit angenommen wurde......

So geht das wahrscheinlich Vielen!

Dann der übliche Weg über Infoscore - hier Widerspruch eingelegt mit Nachfrage nach Originalrechnungen und sonstigem (Musterbrief aus Internet). Die geben dann zurück an myhammer. Die machen ein "Freundschaftsangebot".
Welches ich nicht annehme und einer (netten) Telefondame auch so mitteile.
Heute dann Post von Haas und Kollegen, welches ich ignorieren werde.

Eine genaue Kostenaufstellung liegt übrigens nicht bei. Lediglich die Hauptforderung über 211,57 plus dessen Gebühr von 338,41 €.

Und dem Hinweis, daß man doch bestimmt weitere Kosten vermeiden möchte ...

Falsch! Ich will gar keine Kosten ;-)

Abwarten.....

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5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
rostocker87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

hat mal einer von euch die email addresse von denn kunden haas wäre schön

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ehirsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich habe auch ein Problem mit denen.
Ich habe im Real Onlineshop etwas gekauft (Warenwert 100 Euro) und durch einen Umzug die Bezahlung vergessen sowie die Mahnung übersehen.
Real hat bei der Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro draufgeschlagen, was ja auch in deren AGB so verankert ist:

quote:
15. Mahngebühren

Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich real,- Onlineshop vor, Ihnen Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro Mahnung (ausgenommen, soweit erforderlich, die den Verzug erst begründende Mahnung) in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche, wie etwa der Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen oder auf die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten, bleiben hiervon unberührt und können von uns zusätzlich gefordert werden.


Ich hatte die Mahnung dann nach dem Umzug bezahlt (inkl. der 5 Euro Mahngebühren), allerdings zeitgleich eine Mahnung von infoscore über 65 Euro Inkassogebühren erhalten, die ich angesichts der 105 Euro Hauptforderung völlig überzogen finde.

Ich habe infoscore dann mitgeteilt, dass ich deren Forderung nicht anerkenne, weil in den real AGB ausdrücklich nur von "Rechtsverfolgungskosten" die Rede ist und dazu gehört privates Inkasso mit Gebühren, die den Satz eines Anwalts um den Faktor 2,5 übersteigen, wohl nicht dazu, d.h. dass ihre Forderung auch der Schadensminderungspflicht nicht entspricht.

Danach haben sie mich nochmal mit einem ähnlichen Schreiben angeschrieben, ohne ernsthaft auf mein Schreiben einzugehen. Darauf habe ich nicht mehr reagiert.

Nun kam ein Schreiben von "Haas & Kollegen" mit einer erneuten Zahlungsaufforderung für die Inkassogebühren. Der Anwalt hat aber jetzt nichts mehr draufgeschlagen (noch nicht?!?).

Das interessante ist, dass der Anwalt nachwievor die Vertretung von "real" anzeigt, obwohl die ja länge Ihre Summe erhalten haben und nur noch die von infoscore draufgeschlagenen Inkassogebühren offen sind. Ist dies überhaupt korrekt oder wird real da nur vorgeschoben?

Soll ich dem Anwalt eine erneute schriftliche Stellungnahme mit der Ablehnung der Forderung schicken oder jegliche Kommunikation am besten komplett unterlassen? Oder ist es sinnvoll, die 25 Euro, die bei einer anwaltlichen Mahnung entsprechend der Gebührenordnung angefallen wäre, als Vergleich anzubieten?
(Angesichts meiner verspäteten Zahlung bin ich mir meines Fehlverhaltens durchaus bewusst und hätte mit 25 Euro kein Problem gehabt. Bei solchen Abzock-Inkassofirmen nimmt meine Kompromissbereitschaft aber ziemlich schnell ab. Andererseits habe ich logischerweise auch keine Lust, nochmal 100 Euro Gerichtskosten aufgebürdet zu bekommen).

Würde mir sehr helfen, wenn ihr mir helfen könntet.

25x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, ich würde mit denen nichtmehr kommunizieren.
Du hast einmal die Forderung zurück gewiesen und die HF mit Mahngebühren beglichen.
Der Anwalt wird dir noch ein paarmal schreiben.
Hat er bei mir dann noch etwa 4-5x gemacht und seit mehr als einem Jahr ist Ruhe.
Klagen werden sie wegen der reinen, übrig gebliebenen Inkassogebühren nichtmehr.
Lass die Briefe auf dich herab regnen, nur wenn ein gerichtlicher MB kommen sollte, mußt du dem schriftlich widersprechen.
Also ruhig bleiben.

11x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Weitere Ansprüche, wie etwa der Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen oder auf die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten, bleiben hiervon unberührt und können von uns zusätzlich gefordert werden.
Sie machen das geltend, was sie in den AGB androhen - Rechtsverfolgungskosten!? Wenn der Anwalt nichts drauf geschlagen hat, werden Sie um die Begleichung nicht herum kommen. Denn eine von beiden Gebühren, Inkasso oder Anwaltshonorar, sind zulässig, da Verzugsschaden. :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@AndiStifte
Würde ich normalerweise ebenso wie Du sehen allerdings hat sich der TE leider etwas unklug verhalten :

quote:
Ich habe infoscore dann mitgeteilt, dass ich deren Forderung nicht anerkenne, weil in den real AGB ausdrücklich nur von "Rechtsverfolgungskosten" die Rede ist und dazu gehört privates Inkasso mit Gebühren, die den Satz eines Anwalts um den Faktor 2,5 übersteigen, wohl nicht dazu, d.h. dass ihre Forderung auch der Schadensminderungspflicht nicht entspricht.


und logischerweise reagiert die Kanzlei sehr clever auf das Schreiben des TEs :
quote:
Nun kam ein Schreiben von "Haas & Kollegen" mit einer erneuten Zahlungsaufforderung für die Inkassogebühren. Der Anwalt hat aber jetzt nichts mehr draufgeschlagen .



-- Editiert am 26.10.2010 23:22

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Techno-Mexx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Liebe Leut´,

nu schreib ich auch kurz etwas.

Ich habe auch mal verschwitzt die Rechnung der PVS zu zahlen. Eine Abrechnugsstelle für Ärzte. Eigentlich für Privatversicherte. Aber die kümmern sich auch um den Einzug des Eigenanteils bei kieferorthopädischer Behandlung.

Und die hatten auch recht schnell ein Inkassounternehmen - oder einen Anwalt eingeschaltet.
Mit einem Anruf war die Sache zu klären.
Da sitzen halt auch nur Menschen, die z.T. Verständnis haben.

Nun gehört REAL auch nicht zu den Abzock-Firmen.
Also könnte auch hier ein Anruf helfen, den Anwalt zurückzupfeifen.
Die haben eh Jahresverträge und rechnen wahrscheinlich pauschal ab.

Anders die Firma MVS GmbH, Viktoriastr 10 in 46483 Wesel.
Riefen an, Lotto 14 Tage kostenlos. Hoben sich von sofort erkennbaren Abzockfirmen durch Festnetznummer ab.
Also der Probe zugesagt, Kündigung auf Termin gelegt - und doch nicht geschafft.
Einen Tag nach Ablauf des "Testabos" ein Anruf einer unfreundlichen Mitarbeiterin, die meine Bankverbindung am Telefon haben wollte und weil ich dies verweigerte, mit einem INKASSOUNTERNEHMEN und erhöhten Kosten drohte......
Da sofort zu Beginn des Anrufs auf einen Bandmitschnitt verwiesen wurde, erklärte ich mit Hinweis auf diesen, daß ich meine Bankverbindung nicht am Telefon nenne. Nein, nein, das wäre die sicherste Methode........ Ich hingegen sagte ihr, daß in meinen Augen KEIN Unternehmen seriös ist, welches so etwas fordere ;-)
Ich stellte der UNFREUNDLICHEN und aggressiven Dame frei, alls nötige in die Wege zu leiten, was immer sie für nötig halte, incl. eines Mahnbescheides....


Ich kann Euch auf dem Laufenden halten, was draus wird.

MyHammer und deren Anwälte melden sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Ich habe da schon etwas mehr Erfahrung mit Abzockern gesammelt.
Manchmal fällt das Warten schwer, aber es lohnt sich.

**** Sollte im obigen Text der Eindruck entstanden sein, ich würde irgendeine Firma als Abzockunternehmen bezeichnet habe, so stelle ich an dieser Stelle richtig, daß das nicht so gemeint ist.


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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12327.10.2010 17:26:09
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Sie wird es dennoch nicht verstehen ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12327.10.2010 17:26:09
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ehirsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 31x hilfreich)

... hatte ich ergoogled.
Falls das nicht stimmt, welche Summe wäre denn entsprechend der Gebührenordnung korrekt?

Die Forderung der Inkassofirma waren in etwa:
45 Euro Inkassogebühren
18 Euro Kontoführungsgebühren
1 Euro Ermittlungsgebühren
1 Euro Verzugsschaden.

Finde es wirklich lustig, wie krass die Meinungen über die Rechtslage auseinandergehen.

6x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12327.10.2010 17:26:09
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
Techno-Mexx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

versuche doch mit der DB zu telefonieren.
Dort sitzen wie überall Manschen.

Oftmals hilft ein Gespräch.

Und der Kunde (DB) bestimmt eh darüber, was mit den Forderungen geschieht.
Du kannst natürlich auf Deine reaktionslos gebliebenen Schreiben an Infoscore hinweisen.

Die arbeiten ja nachweislich völlig inkompetent.

Und denen gegenüber solltest Du hart bleiben und auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen anbieten oder leisten. Denn dann würden die das als Schuldanerkenntnis sehen und alles nachfordern....

Halte mich bitte auf dem Laufednen.

Grüße

Techno-Mexx

PS: das ist natürlich keine Rechsberatung sondern der Vorschlag einer Vorgehensweise mit der ich schon mehrfach Erfolg hatte.

Nicht zuletzt mit Myhammer.
Der Verlag von Bild der Wissenschaft ärgert mich übrigens intervallweise mit wechselnden Inkassounternehmen mit einer unberechtigten Forderung....
Fast scheint es so, daß die es immer weitergeben in der Hoffnung, einer habe mal Glück.
Oder aber, verschiedene Inkassounternehmen kaufen irgendwelche Forderungen auf dem "Markt" auf und versuchen ihr Glück......

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Somit konnte ich nicht irgendwohin, um mein Semesterticket vorzuzeigen.
Na ja - Sie hätten auch einen Vertreter mit dem Semesterticket und 7 Euro dort hin schicken können!? :)
Hätten Sie sofort reagiert, hätten Sie jetzt kein Problem!?

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

2x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Es ging mir - offensichtlich anders als Ihnen - nicht darum zu pöbeln!
Mir ging es darum das (Un)rechtsbewusstsein auf die Frage zu lenken, wie der Vorgang entstanden ist und wie dann wohl die Rechtslage sein könnte.
Juristisch ist die Frage nämlich ziemlich einfach zu beantworten - und nicht besonders günstig für den Betroffenen. Die Beförderungsbedingungen sind bekannt (oder sollten es bei Vertragsabschluss zumindest sein) und die wurden nicht eingehalten.
Bereits auf dem Protokoll der Beförderungsgesellschaft ist auf das Datum des Verzugseintritts hingewiesen und der Betroffene hat nicht reagiert.
Ergo ist der Betroffene für den Verzugsschaden verantwortlich und auch verpflichtet, diesen zu ersetzen.
Wenn Ihnen das zu schnell ging, lesen Sie einfach mal die AGB.
Im Übrigen ist das Forum hier nicht dazu gedacht Schmarotzern Anleitung zum Betrug zu geben - auch wenn gewisse Taos das so nutzen. Vielmehr soll dieses Forum den Austausch über allgemeine bzw. interessante (rechtliche) Fragen befördern.
Es wäre daher schön, wenn Sie persönliche Animositäten hintenan stellen würden. :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

2x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
ollilei
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

habe auch mit dieser dubiosen "wertschöpfungskette" zu tun, meine frau hatte eine rechnung von comma online erst nach der 1. mahnung bezahlt, fast zeitgleich kamen die von infoscore mit ihren traumvorstellungen, denen haben wir mitgeteilt dass die forderung von comma beglichen ist, wenige tage später kam ein schreiben von infoscore in dem sie mitteilen das ihr auftraggeber (comma) das verfahren eingestellt hat, heute (d.h. 7 wochen später) kommt post von diesem anwalt haas und consorten, mit einer forderung ohne spezifizierung ? was soll man zu solch delentantentum noch sagen.

also ich spare mir das papier auf diesen schmarrn zu antworten.

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" "

4x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Masseninkasso ;-)
Den Brief das eingestellt wird sicherheitshalber aufbewaren

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
ollilei
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

na dass is ja wohl klar !

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" "

1x Hilfreiche Antwort

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