Infinus-Gruppe – Insolvenzanträge, Verdacht auf Anlagebetrug und Schneeballsystem

Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Anlagebetrug, Schneeballsystem, Infinus, Insolvenzanträge, Prospekt
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Handlungsbedarf für betroffene Anleger der Infinus-Gruppe!

Tausende Anleger sind seit einigen Tagen in Aufruhr. Die Nachrichten über die Infinus-Gruppe überschlagen sich. Verschiedene Unternehmen dieser Gruppe haben offenbar nun Insolvenzantrag gestellt. Konten der Infinus-Gruppe sind eingefroren. Der Verdacht des Anlagebetruges und der Durchführung eines Schneeballsystems geht durch die Medien. Anleger bangen daher angesichts dieser Umstände verständlicherweise nun um ihr Geld.

Offensichtlich sind die Ermittlungen der zuständigen Behörden noch im Gange. Deren Ergebnis bleibt ebenso abzuwarten, wie die Entscheidung über die im Raum stehenden Insolvenzanträge.

Verdacht auf fehlerhafte Angaben im Verkaufsprospekt

Es besteht jedenfalls der Verdacht, dass bei den angebotenen Orderschuldverschreibungen fehlerhafte Angaben in den dazugehörigen Verkaufsprospekten gemacht wurden und dadurch Anlageinteressenten ein falsches Bild über die Vermögensverhältnisse gezeichnet wurde. In den Fokus geraten damit gerade auch die für den Inhalt des Prospekts Verantwortlichen.

Unter Umständen können betroffene Anleger daher Schadensersatzansprüche insbesondere gegen diese Prospektverantwortlichen erfolgreich geltend machen. Auch kommen im Einzelfall auch Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler und Anlageberater in Betracht, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, den aktuell eine Vielzahl betroffene Anleger in dieser Angelegenheit schon um rechtlichen Rat gebeten haben.

Betroffene Anleger sollten angesichts der Ereignisse der letzten Tage Rat bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen, um klären zu lassen, welche Maßnahmen nun zu ergreifen sind und ob erfolgreich Ansprüche formuliert werden können.

Das könnte Sie auch interessieren
Wirtschaftsrecht Großer Erfolg für den Anlegerschutz in Deutschland
Wirtschaftsrecht Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der Firma Concept 1 - Kunden sollten schnell handeln
Wirtschaftsrecht Concept I: Weitere Vollstreckungstitel für geschädigte Kunden ergangen