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Indisches Gericht untersagt morgendliches Lach-Yoga
AFP VOM 19.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 676 Aufrufe Mehr zum Thema:Yoga, Lach-Yoga, Religionsfreiheit, Indien
Richter halten Freiluft-Gegacker für nicht statthaft
Nichts mehr zu lachen haben Anhänger des Lach-Yogas im indischen Mumbai: Ein Gericht hat die Behörden angewiesen, die allmorgendlichen Freiluft-Lachübungen eines Yogaclubs zu unterbinden. Ein 78-jähriger Anwohner hatte die Justiz angerufen, weil das laute Gegacker und Gekicher der Gruppe "geistige Agonie, Schmerzen und öffentliches Ärgernis" verursachten, wie die Zeitung "DNA" berichtet.
Der Mann hatte sich darüber beschwert, dass sich jeden Morgen um sieben bis zu 15 Mitglieder des Yogaclubs vor seinem Haus versammelten um zu singen, in die Hände zu klatschen und laut und heftig zu lachen. "Sie lachen aus vollem Hals und stacheln sich gegenseitig an, sich vor Lachen auszuschütten", klagte Yinayak Shirsat. Die Richter kamen schließlich zu dem Urteil, es sei nicht statthaft, "sich vor dem Haus anderer Leute zu versammeln und zu lachen".
Lach-Yoga wurde Mitte der 90er Jahre in Mumbai populär und breitete sich seither weltweit aus. Es geht davon aus, das Lachen sich positiv auf die Gesundheit auswirkt.
© AFP Agence France-Presse GmbH 2012
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