In welcher rechtlich Korrekten Form muss der Erbe den Nachlass offen legen

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
In welcher rechtlich Korrekten Form muss der Erbe den Nachlass offen legen

Es gibt einen Alleinerben, der hat ein Grundstück, ein Auto und in laufe der letzten 10 Jahre reichlich Bargeld als Schenkung erhalten. Dieses muss er nun zur Pflichtteilsberechnung offen legen. Mir geht es darum, in welcher Form? Muss zB zu diesen Zeitpunkt schon ein Wertgutachten für das Grundstück vorliegen oder reicht ein Bodenrichtwert Auszug der Gemeinde, braucht es für das Auto den Vefkaufsvertrag ( der Erbe hat es verkauft) oder reicht ein Datenblatt mit allen Werten wie es zB bei Autoscout zu erstellen ist. Reichen für die Schenkungen die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre um größere Abhebungen darzustellen oder braucht es mehr? Nur für die allererste Vermögensdarstellung: wie muss der Ordner aussehen um glaubhaft und seriös anzukommen? Es soll nieman verärgert werden und es soll auch möglichst schnell gehen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du fragst nach den rechtlichen Mindestpflichten, möchtest aber gleichzeitig, dass niemand verärgert wird und alles schnell geht.

Letzteres erreicht man dadurch, dass man über die gesetzlichen Mindestpflichten hinaus geht und die Vermögenslage transparent macht.

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#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Und wie? Deine Antwort ist so jetzt nicht sonderlich hilfreich. Besser wäre gewesen, du hättest meine Frage so beantwortet, dass ich auch gewusst hätten wie der Ordner aussehen soll und was die Sache leichter macht.

-- Editiert von FrauStressfrei am 04.05.2017 13:02

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