In welcher Höhe muss Urlaub finanziell abgegolten werden

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
susimanta
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
In welcher Höhe muss Urlaub finanziell abgegolten werden

Hallo,

eine ANin hat als Vollzeitarbeiterin mit 40 Stunden/Woche monatlich ein Brutto i. H. v. 2000 € erhalten und monatlich gab es eine Gratifikation i. H. v. 275 €, also ingesamt 2275 €.

Jetzt endet das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte und es bestand schon seit mehreren Jahren ununterbrochen, die Wartezeit bzgl. Urlaub ist also erfüllt.

Jahresurlaub hat sie 26 Tage, davon hatte sie 12 genommen. Bleiben also 14 Resturlaubstage, die abgegolten werden müssen.

Jetzt erhält sie eine Abrechnung, in der die Urlaubsabgeltung brutto aufgeführt ist, die aber weiitaus geringer ist, als sie sich ausgerechnet hat.

Sie hat so gerechnet, weil sie nicht weiß, ob die monatliche Gratifikation miteinbezogen werden darf (wenn doch, wo steht das?):

2000 br/Monat / 4,35 = 459,77 € br/Woche
459,77 € / 40 Stunden/Woche = 11,49 €/Stunde

14 Tage * 8 Stunden = 112 Stunden Resturlaub
112 * 11,49 €/Stunde = 1286,88 €

Sie ging also davon aus, dass in der letzten Monatsabrechnung unter Urlaubsabgeltung 1286,88 € br stehen muss. Ist das nicht richtig? Oder doch und wenn ja, wo steht das?

Der Chef hat nämlich nur ca. ein Drittel als br aufgeführt. Die Urlaubsabgeltung liegt somit sogar deutlich unter dem Mindestlohn.

Ich freue mich auf eure Hilfe.

Lieben Dank vorab.

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Deine Berechnung des Urlaubsgeldes ist korrekt. Warum Dir nur ca. 1/3 davon ausgezahlt wurden, musst Du Deinen Chef fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

doppelpost

-- Editiert von mina37 am 25.07.2017 19:00

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von mina37):
Zitat (von hh):
Deine Berechnung des Urlaubsgeldes ist korrekt. Warum Dir nur ca. 1/3 davon ausgezahlt wurden, musst Du Deinen Chef fragen.


eben nicht: 26 T/p.A. , d.h. 14 Tage bis Jahresende. Wann bist du aus dem AV ausgeschieden? Zum 30.6. wären 13 Tage Urlaub fällig, abzgl. 12 T, bliebe 1 Tag zum Auszahlen übrig. Ab Tag der Arbeitslosigkeit ist AA für die Urlaubsabgeltung zuständig.

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#4
 Von 
susimanta
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hh):
Deine Berechnung des Urlaubsgeldes ist korrekt. Warum Dir nur ca. 1/3 davon ausgezahlt wurden, musst Du Deinen Chef fragen.


Danke. Gibt es dazu bitte auch eine Rechtsgrundlage. Das war einfach die logische Annahme der ANin, aber das steht doch sicherlich wo?

Und die Gratifikation ist also 100%ig raus?

Das Arbeitsverhältnis wurde vor dem 30.06. zum 31.07. gekündigt.

Im Arbeitsvertrag steht:

"Der Jahresurlaub für die Arbeiterin beträgt 26 Arbeitstage. Ein Urlaubsanspruch besteht erstmalig nach mind. sechsmonatiger ununterbrochener Tätigkeit im Unternehmen. Das Kalenderjahr ist das Urlaubsjahr. Im Kalenderjahr des Beginns und des Endes des Arbeitsverhältnisses wird für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis mind. 15 Kalendertage bestanden hat, 1/12 des Jahresurlaubs gewährt."

Was wäre, wenn das Arbeitsverhältnis mitten im Monat geendet hätte oder würde, z. B. zum 15.7. oder zum 15.8.?

Was ist mit § 4 i. V. m. § 5 (1) i. V.m § 7 (4) BUrlG ?

-- Editiert von susimanta am 25.07.2017 19:22

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

ist doch eindeutig 1/12 des Urlaubs pro Monat, das mind. 15 tage beträgt.

Übersetzt 26T/12MX7M=15T bis zum 31.07. oder 26T/12MX8M=17T bis zum 15.08. abzüglich der 12T bereits genommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

ist doch eindeutig 1/12 des Urlaubs pro Monat, das mind. 15 tage beträgt.

Übersetzt 26T/12MX7M=15T bis zum 31.07. oder 26T/12MX8M=17T bis zum 15.08. abzüglich der 12T bereits genommen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
susimanta
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Würde diese Klausel auch für evtl. Sonderurlaub gelten, wenn man z. B. schwerbehindert ist?

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