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In welcher Frist Beschlüsse umsetzen?

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In welcher Frist Beschlüsse umsetzen?

In welcher Frist sind ordnungsgmäß gefasste Beschlüsse der Wohneigentümer vom WEG- VW durchzuführen /umzusetzen?
Vorgang: In einer Gerichtsverhandlung hat sich der WEG- VW ERFOLGREICH damit herausgeredet, das Beschlüsse die vor seiner Wiederwahl liegen würden von ihm nicht mehr umgesetzt werden müssen, bzw. keine Beachtung mehr zu finden haben. Die Richterin war (im Rahmen einer Beschlussanfechtungsklage wegen der erneuten WEG- VW Bestellung) ebenso der Meinung, dito das angerufene Berufungsgericht.

Hintergrund (Beispiel) : Es gab zwei Beschlüsse über die Dachreinigung, die auch über Jahre von einer Fachfirma regelmäßig durchgeführt wurde.

Dem WEG- VW war die Fachfirma dann zu teuer und er kündigte den Vertrag vor ca. 3 Jahren.
Trotz zahlreicher Abmahnungen durch mich (die anderen WEG scheint die Versumpfung vom Dach wie vieles andere in der WEG nicht zu kümmern) und einer anschließenden Klage blieb der VW untätig eine neue Firma für die Dachreinigung zu bestellen - und bekam in 2 Instanzen vor Gericht recht.

Da der untätige WEG- VW die absolute Mehrheit der WEG hinter sich weiß, ist ein neuer Beschluss über 'die Dachreinigung' nicht erreichbar bzw. müßte dessen Negierung dann vor Gericht von mir erneut beklagt werden; das will ich aber nicht mehr ...

Deshalb zur Ausgangsfrage: In welcher längsten Frist sind die Beschlüsse der Wohnungseigentümer vom WEG- VW durchzuführen? - oder: Ab welcher intimen Frist wartens soll Klage eingereicht werden mit dem Hintergrund den WEG- VW zu zwingen ordnungsgemäß gefasste Beschlüsse umzusetzen?

Nachsatz: Ist es nicht ein Kuriosum (wie es in meiner WEG Jahr für Jahr geschieht) wenn Wohneigentümer Beschlüsse fassen, deren Umsetzung ihnen egal scheint - und die sie auch NIE mehr nachfragen?

Mit freundlichen Grüßen
M.

-- Editiert michky am 15.06.2012 08:38


von michky am 15.06.2012 08:37
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Beiträge zum Thema "Frist".


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>In welcher Frist Beschlüsse umsetzen?
Also mich würde dies auch einmal interessieren.
In unserer WEG werden ebenfalls Beschlüsse gefasst und dann nicht umgesetzt, weder vom Verwalter noch von den Eigentümern die dies betrifft.
Ist halt immer sehr ärgerlich.
Gibt es hier nun Fristen, oder wie muss ich mich verhalten damit eine Umsetzung stattfindet?

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von Ninchen123 am 15.06.2012 17:11
Status: Stift (35 Beiträge)
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>In welcher Frist Beschlüsse umsetzen?
... die hier am AG tätige Richterin hat mich in einer anderen Beschlusssache damit harsch abgebügelt, dass ich nicht in die laufende Arbeit des WEG- VW eingreifen kann; ist das dt. Recht (also doch) eine Hure?




von michky am 15.06.2012 17:45
Status: Senior (176 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>In welcher Frist Beschlüsse umsetzen?
quote:
Da der untätige WEG- VW die absolute Mehrheit der WEG hinter sich weiß

Dann könnten die notfalls beschließen das Dach nicht mehr zu reinigen. Also kannst du nur einen Papyrussieg erreichen.



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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 16.06.2012 19:13
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>In welcher Frist Beschlüsse umsetzen?
"Dann könnten die notfalls beschließen das Dach nicht mehr zu reinigen"

das widerspräche ordnungsgemäßer verwaltung - und der beschluss wäre zu beklagen. war aber eh nicht frage, sondern die - 'in welcher zeit' beschlüsse vom verwalter umzusetzen sind. - evtl. gibt es ja gerichtsurteile dazu?
freue mich über hinweise, da das weg- gesetz dazu leider nichts konkretes hergibt.

gr.
M.

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von michky am 18.06.2012 13:35
Status: Senior (176 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>In welcher Frist Beschlüsse umsetzen?
Wenn nicht geregelt ist: In angemessener Zeit :-(

1. er schreibt den Auftrag aus
2. er sammelt das Geld ein
3. er vergibt den Auftrag
4. er warten auf den Handwerker
5. er kündigt dem Handwerker da der nie kam
6. siehe 1

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 18.06.2012 13:40
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>In welcher Frist Beschlüsse umsetzen?
"in angemessener Zeit" bedeutet: wieviel Zeit braucht ein Eigentümer für eine private Beauftragung eines Handwerkers bis zur Fertigstellung des Auftrages plus 4 Wochen.

Etwas mehr Zeit als ein Privatmann sollte eine HV also schon haben.

Andererseits ist die Bearbeitung von Beschlüssen die Hauptaufgabe einer HV und deshalb sollte die Umsetzung in einem überschaubaren Zeitraum stattfinden.

Unser Nachbarhaus hat sich bei ihrer HV einmal beklagt, weil ein gefasster Beschluss nicht umgesetzt wurde.
Die Hausverwaltung hat dann mitgeteilt, dass bei der Eigentümerversammlung leider kein Zeitpunkt für die Umsetzung des Beschlusses festgelegt worden sei.

So kann es also auch ablaufen.
Allerdings fragt man sich, warum die HV bei der Eigentümerversammlung nicht sofort einen Erledigungstermin abgefragt und festgelegt hat.



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von Kampfhuhn am 26.06.2012 17:13
Status: Senior (159 Beiträge)
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>In welcher Frist Beschlüsse umsetzen?
thx für die antwort :-)
der hintergrund für meine frage ist eine richterin im hiesigen ag die mir im verfahren/urteil erklärte, von der hv nicht umgesetzte beschlüsse erledigten sich automatisch bei einer neubestellung des verwalters - und das ist kein scherz, ich habe es schriftlich. und es ist genau die richterin, die mich in einem anderen fall gegen die hv beschieden hat, ich könne nicht in die lfd. geschäfte des verwalters eingreifen. will sagen: so lange sich (bei mir hier jedenfalls) die weg in ihrer gesamtheit nicht um die umsetzung ihrer beschlüsse selber kümmert, passiert nichts -; denn ich werde immer wieder auf die selbe dorfrichterin treffen, um dann mit einer berufung vor dem landgericht zu enden ... fazit: nie rate ich jemandem zu einer eigentumswohnung, es sei derjenige ist rechtsanwalt *fg*

cu
M.

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von michky am 26.06.2012 17:56
Status: Senior (176 Beiträge)
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