In welchem Umfang haftbar für ausländische Firma

19. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lawl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
In welchem Umfang haftbar für ausländische Firma

Die Firma X betreibt in China einen Onlineshop für Zigaretten, der weltweit versendet. Diese Firma will ihren Onlineshop im Internet bewerben bewerben. Die Internetwerbung richtet sich an den internationalen Markt.
Das bewerben von Tabak im Internet verstößt allerdings gegen diverse Gesetze zum Tabakhandel in verschiedenen Ländern. In China ist allerdings Internetwerbung für Tabak erlaubt. Inwieweit haftet die Firma aus China und der deutsche Inhaber und Geschäftsführer gegen die verstöße dieser Gesetze? Inwieweit ist eine Bestrafung möglich?

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-- Editiert Lawl am 19.02.2013 18:03

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Inwieweit haftet die Firma aus China und der deutsche Inhaber und Geschäftsführer gegen die verstöße dieser Gesetze?


Wenn der Tatort* (auch) in Deutschland ist (bei Taten im Internet: ja), macht sich der Betreffende nach deutschem Recht strafbar, kann also hier verfolgt werden, wenn man seiner habhaft wird (etwa weil er hier seinen Wohnsitz hat).

*Strenggenommen wird unterschieden nach Tathandlung und Taterfolg; hier wäre die Handlung das Veröffentlichen (das kann im Ausland sein) und der Erfolg die Anzeige im Browser (das kann auch in Deutschland sein).


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Tatort muss nicht Deutschland sein. Ein Deutscher kann auch für eine im Ausland begangene Straftat, die dort nicht strafbar ist, aber bei uns, in Deutschland belangt werden.

wirdwerden

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