Wenn ich GWG kaufe, also z.B. Bürobedarf mit einem Kaufpreis kleiner als 150 €, also z.B. einen Locher oder einen Bürostuhl. Kommen diese Kosten in die Zeile "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2a EStG " oder "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" oder ist das egal?
In welche Zeile kommen Sofortabschreibungen von GWG in der EÜR?
9. Juni 2015
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Frage vom 9. Juni 2015 | 16:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
In welche Zeile kommen Sofortabschreibungen von GWG in der EÜR?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2015 | 19:41
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Der Effekt ist der Gleiche. Der Bearbeiter im Amt wird evtl. schmunzeln wenn er einen Locher für 10 Euro als GWG aufgelistet sieht, aber steuerlich macht es keinen Unterschied.
Die GWGs sind allerdings ins Anlageverzeichnis aufzunehmen.
#2
Antwort vom 9. Juni 2015 | 20:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Mir ist klar, dass es auf das gleiche hinaus läuft und steuerlich keinen Unterschied macht. Ich würde es trotzdem gerne in die "richtige" Zeile setzen. Streng genommen ist doch auch ein Locher für 10 EUR ein GWG oder nicht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Juni 2015 | 21:18
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Nach der Legaldefinition des § 6 schon.
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