In neuer Wohnung Zähler gesperrt.

30. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Buddyspencer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
In neuer Wohnung Zähler gesperrt.

Hallo zusammen,

Mich zieht es beruflich in meine alte Heimat, nun habe ich heute den Schlüssel erhalten und muss festellen das der Strom abgeklemmt ist, wohl mit einer speersicherung.

Ich habe mich allerdings aufgrund von Problemen in der Vergangenheit gegen den Grundversorger entschieden und daher erst vor kurzen (1Woche) mich bei einem anderen Versorger zum 01.08 angemeldet.

Da ich mich damals weigerte eine Nachzahlung für einen Zeitraum zu zahlen wo ich nicht in der wohnung gewohnt habe müsste in ich theoretisch noch eine Förderung von 800 Euro beim GV haben, habe allerdings nie wider was gehört.

Nun meine frage wenn mein neuer Versorger mich nun zum 1.08 anmeldet und die Forderung bei GV wieder auftaucht könnten die sich weigern den Zähler zu entsperren?

Vielen Dank und LG

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52 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Buddyspencer):
könnten die sich weigern den Zähler zu entsperren?

Klar, warum sollte der Zähler wieder eingesichert werden, wenn man Stromschulden an dem Anschluss hat.
Zudem wird man von anderen Anbieter auch wohl keine Lieferbestätigung erhalten, denn der Zähler ist als gesperrt gemeldet.
Ob der Grundversorger auf einen zu kommt, wohl eher nein, die warten ab bis der Kunde sich meldet.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Klar,

Sehe ich komplett anders. Und sehen auch Gerichte komplett anders.
Anbieter A hat sich gefälligst aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Anbieter B herauszuhalten.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

0815 sieht das halt mal wie ein Gutsherr...

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Klar,

Sehe ich komplett anders. Und sehen auch Gerichte komplett anders.

Dafür ist es ein Forum mit Meinungen, aus dem Grund auch die Frage ob der Stromliefervertrag überhaupt bestätigt wurde.
Netzdurchleitung ist nur eine Sache, kein Anbieter muss mit dem Rückstand einen Vertrag annehmen.
Nun abwarten ob der TE morgen das Licht anknipsen kann, oder nicht.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Netzdurchleitung ist nur eine Sache

Netzbetreiber und Energielieferanten/Grundversorger sind nicht mehr dieselben Firmen.
Wenn Stromlieferant B gewillt ist, den Vertrag zu erfüllen, darf kein anderer Lieferant sich dem Ganzen irgendwie in den Weg stellen, indem er den Zähler ausbauen lässt oder bei einem Wiedereinbau ein Veto einlegt. Das war mein Punkt. Und dazu gibt es wie gesagt das ein oder andere Urteil.

Zitat:
aus dem Grund auch die Frage ob der Stromliefervertrag überhaupt bestätigt wurde. [...]kein Anbieter muss mit dem Rückstand einen Vertrag annehmen.

Da hast du natürlich Recht, das habe ich aber auch nicht als falsch moniert.

Zitat:
Nun abwarten ob der TE morgen das Licht anknipsen kann, oder nicht.

Vermutlich nicht, weil bisher niemand veranlasst hat, dass wieder ein Zähler eingebaut wird.

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#6
 Von 
Buddyspencer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Also laut meinem Versorger ist die Anmeldung raus, also sie wollen mich beliefern, jedoch steht die Rückmeldung vom netztbetreiber noch aus vorher kann keine entsperrung beauftragt werden.

Der Zähler ist auch nicht ausgebaut, sondern lediglich in 1 von 3 sicherungen eine speerkappe drauf.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13702 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

warum ist der Zähler überhaupt gesperrt? Hat der Vormieter, oder der Vermieter, nicht gezahlt? Oder resultiert das aus den eigenen Rückständen?

Stefan

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Oder resultiert das aus den eigenen Rückständen?

Hat der TE ja am Anfang schon geschrieben:
Zitat (von Buddyspencer):
Da ich mich damals weigerte eine Nachzahlung für einen Zeitraum zu zahlen wo ich nicht in der wohnung gewohnt habe müsste in ich theoretisch noch eine Förderung von 800 Euro beim GV haben, habe allerdings nie wider was gehört.

Er meint er komme um die Forderung herum, jedoch wenn es wirklich ein Titel ist, der ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
Zitat (von Buddyspencer):
sondern lediglich in 1 von 3 sicherungen eine speerkappe drauf.

Die zu entfernen ist Siegelbruch, §136 StGB .

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Er meint er komme um die Forderung herum

Das hat er nirgendwo geschrieben.
Zitat:
Die zu entfernen ist Siegelbruch, §136 StGB .

Er hat auch nicht angedeutet, die selbst entfernen zu wollen.

Lasst doch bitte mal die Kirche im Dorf. Ja, Strom ist mit das wichtigste. Steht neben Miete und Nebenkosten auf Prio 1. Aber wenn man nun mal aus welchen gründen auch immer nicht zahlen kann, ist man deswegen doch nicht gleich ein Straftäter oder Betrüger.

Im übrigen schrieb er als Begründung seines Widerstandes:
Zitat:
Da ich mich damals weigerte eine Nachzahlung für einen Zeitraum zu zahlen wo ich nicht in der wohnung gewohnt habe

Und das würde ich auch nicht wollen...
Ansonsten denke ich meint er in dem Satz oben mit "GV" lediglich den Grundversorger und nicht den Gerichtsvollzieher. Also noch keinen Titel oder?

Ob es dieselbe Wohnung ist, wage ich zu bezweifeln. Kann der TE aber mal beantworten.

-- Editiert von mepeisen am 31.07.2017 19:22

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#10
 Von 
Buddyspencer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Korrekt GV ist der Grundversorger gemeint, Wohnung ist eine neue, der Strom wurde laut Angaben des Vermieters von der vormietern nicht gezahlt, wie dem auch sei sind die Schulden auf dem Zähler nicht von mir.

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Buddyspencer):
Korrekt GV ist der Grundversorger gemeint, Wohnung ist eine neue,

Dann schaut die Sache anders aus, im ersten Post erscheint es so, als würde man wieder in die alte Wohnung ziehen.
Zitat (von Buddyspencer):
wie dem auch sei sind die Schulden auf dem Zähler nicht von mir.

Und wie schaut es mit den anderen Eingangs erwähnten Schulden aus?
Spielt zwar im ersten Moment keine Rolle, da bei verschiedenen Wohnungen nur ein Namensabgleich zu der Adresse gemacht wird, jedoch für später kann was kommen.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Hat er doch geschrieben, 0815. Die Schulden, die er angeblich haben soll, sind für einen Zeitraum, wo er nicht in der Wohnung gewohnt hat. Er hat sich geweigert und dann erst mal nichts mehr gehört.

Offenbar stolpert der TE zwei mal nacheinander darüber, dass Vormieter Strom-Schulden machen. Beim ersten Mal wurde der Strom noch nicht abgestellt, aber gegen ihn wurde die Forderung erhoben und beim zweiten mal (jetzt) war der Strom für den Vormieter offenbar bereits abgeschaltet.

-- Editiert von mepeisen am 31.07.2017 21:09

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13702 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

@mepeisen: Sorry, aber du interpretierst hier zu voreilig (wie man an meiner Frage sehen kann, die nicht wie von dir vermutet beantwortet wurde).

Wir haben hier offenbar zwei unterschiedliche Probleme:

1. Der Zähler ist gesperrt, weil vorher jemand anderes seine Rechnung nicht gezahlt hat.
Diese Sperre ist unberechtigt (weil neuer/anderer Mieter). Meiner Ansicht nach ist das Entsperren aber Aufgabe des Vermieters.

2. Der TS hat Außenstände von früher.
Aus diesem Grund kann es eine neue Sperre geben, wenn der Grundversorger merkt, dass es ein alter Bekannter ist. Ich sehe auch nicht, warum eine neue/andere Wohnung daran etwas ändern sollte, man kann sich sicher nicht seiner Schulden entledigen indem man einfach nur umzieht.

Der alte Fall kann natürlich erledigt sein (vielleicht auch verjährt?), oder die Forderung ist unberechtigt. Aber das können wir absolut nicht einschätzen, insbesondere weil wir fast keine Infos dazu haben.
Wurde beispielsweise damals beim Auszug der Stromliefervertrag gekündigt? (es gibt da immer wieder Leute die meinen das geht irgendwie automatisch - was falsch ist)

Stefan

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

zu 2)
Niemand entledigt sich hier irgendwelcher Schulden und niemand hat das vor.
Ich interpretiere doch nicht zu viel, wenn ich das, was der TE in einem Satz schrieb, lese und wörtlich nehme. Lies doch nochmal den Ausgangsbeitrag des TE. Er schreibt, dass der Grundversorger auf die Idee kommen könnte, dass er noch 800€ Altschulden habe, weil er sich geweigert habe für einen Zeitraum zu bezahlen, wo er gar nicht in der Wohnung war.

Zitat:
Wurde beispielsweise damals beim Auszug der Stromliefervertrag gekündigt?

Das mag ja ein berechtigter Einwand sein, wenn es um die Frage geht, ob man die Schulden los wird.

Das alles ändert aber an dem einzig relevanten Fakt nichts. TE hat einen Stromanbieter B gefunden und Stromanbieter A kann und darf sich nicht einmischen und dieses Vertragsverhältnis derart beeinflussen, dass es B unmöglich wird zu liefern.

Die Post darf sich nicht hinstellen und eine Blockade vor dem Haus des TE aufbauen und so Hermes verbieten, ein Paket an den TE zu liefern, ums mal überzogen darzustellen.

-- Editiert von mepeisen am 01.08.2017 06:45

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#15
 Von 
Buddyspencer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zum Thema der altschulden: meine alte Wohnung war in einer anderen Stadt und einem anderen Grundversorger, die Forderung besteht aus einem 4 Jahre zurück liegenden Mietverhältnis.

Das setzt sich so zusammen das ich damals im Monat Februar in die Wohnung gezogen so auch im MV datiert, mir allerdings der Verbrauch seit Oktober des zurück liegenden Jahres schon mitberechnet wurde in die jahresschluss Rechnung.. Ich meinen Sachverhalt damals geschildert die wollten das Geld ich habe mich geweigert bis die Rechnung korrigiert wird seit dem funkstille.

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#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13702 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
TE hat einen Stromanbieter B gefunden und Stromanbieter A kann und darf sich nicht einmischen und dieses Vertragsverhältnis derart beeinflussen, dass es B unmöglich wird zu liefern.
Das ist ja die entscheidende Frage.
Wenn es so wäre wie du sagst, dann könnte es gar keine wirksamen Sperren mehr geben - ist das so?

Zitat:
Zum Thema der altschulden: meine alte Wohnung war in einer anderen Stadt und einem anderen Grundversorger, die Forderung besteht aus einem 4 Jahre zurück liegenden Mietverhältnis.
Das hörte sich oben aber ganz anders an ("Mich zieht es beruflich in meine alte Heimat" - du lebtest also schon mal dort).

Zitat:
mir allerdings der Verbrauch seit Oktober des zurück liegenden Jahres schon mitberechnet wurde in die jahresschluss Rechnung.
Sowas ist mir unverständlich. Wenn man in eine Wohnung einzieht schließt man doch für gewöhnlich einen neuen Vertrag mit einem/dem Stromversorger. Und damit ist das Datum schon mal fix, und den Zählerstand muss man natürlich auch dokumentieren, wie will man sonst nur ansatzweise beweisen, wie viel von einem selbst und wie viel von dem Vormieter stammt?
Grundsätzlich will ich darauf hinaus, dass es nicht reicht einfach nur der Meinung zu sein die Forderung sei unberechtigt.

Zitat:
die Forderung besteht aus einem 4 Jahre zurück liegenden Mietverhältnis.
Dann könnte es wirklich verjährt sein (kommt aber auf die genauen Daten an).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das alles ändert aber an dem einzig relevanten Fakt nichts. TE hat einen Stromanbieter B gefunden und Stromanbieter A kann und darf sich nicht einmischen und dieses Vertragsverhältnis derart beeinflussen, dass es B unmöglich wird zu liefern.

Sorry da ist man komplett auf dem Holzweg, Leute manchmal stellt sich echt die Frage nach den Grundlagen?
Mal ins Strom GVV geschaut und §19 Abs 1 gelesen?
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__19.html
Einzig der Grundversorger hat das Recht beim Netzbetreiber eine Sperre zu veranlassen, und die Umgehung ist eben damit klar geregelt. Ergo kann der Kunde bei Anbieter XY Schulden haben, solange es kein Grundversorger ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Wenn es so wäre wie du sagst, dann könnte es gar keine wirksamen Sperren mehr geben - ist das so?

Solange man andere Anbieter findet, ist dem so. Ja.
Da Stromschulden meist mit generell schwarzer Schufa einhergehen, findet man halt schon oft genug keine neuen Anbieter.

Zitat:
Leute manchmal stellt sich echt die Frage nach den Grundlagen?

Tja, zunächst eine (von vielen) Anwaltsmeinung dazu: http://www.anwaltskanzlei-feuerhake.de/hilfe-bei-stromsperre-und-versorgungssperre
Der Anwalt schreibt deutlich, dass ein Anbieterwechsel möglich ist bei vorliegender Stromsperre.

Vielleicht könnte man auch ein (sehr aktuelles) Gutachten durchlesen: http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/AnalyseUnterbrechungenStromversorgung2016.pdf
Dort werden auch Meinungen vertreten bzw. angesprochen, die stillschweigend davon ausgehen, dass ein Wechsel bei vorliegender Sperre möglich ist.

Man könnte sich gerade in der Sozialgerichtsbarkeit die vielen urteile anschauen, wo Menschen mit geringem Einkommen versucht haben, zinslose Darlehen zu erzwingen, um eine Stromschuld zu bezahlen und so einer Stromsperre zu umgehen oder aufheben zu lassen. Gerichte urteilten dort schon einige Male, dass ein zinsloses Darlehen nicht gewehrt werden müsse, wenn die Möglichkeit von Alternativen besteht (Neuer Anbieter mit Prepaid-Zähler usw.) Wieso urteilen Gerichte so etwas, wenn es deiner Meinung nach unmöglich sei, mit einem neuen Anbieter einen vertrag abzuschließen und sich beliefern zu lassen, wenn der Strom durch den alten Anbieter gesperrt ist?

Nun könnte man sich sagen "Was jucken mich irgendwelche Anwälte oder Gutachten oder Gerichtsurteile". Sind halt Meinungen, so wie meine auch.

Zitat:
Einzig der Grundversorger hat das Recht beim Netzbetreiber eine Sperre zu veranlassen, und die Umgehung ist eben damit klar geregelt. Ergo kann der Kunde bei Anbieter XY Schulden haben, solange es kein Grundversorger ist.

Der TE schrieb vom Grundversorger, wo die vermeintlichen Schulden aufgelaufen waren....

Nicht falsch verstehen: Strom ist mit auf Prio 1. Stromschulden oder Mietschulden hat niemand zu haben, der zeitgleich Zigaretten und andere überflüssige Suchtmittel kauft. Da habe ich eine klare Meinung. Aber deswegen stelle ich mich nicht hin und schreibe, dass ein Stromanbieter sich alles erlauben kann.

-- Editiert von mepeisen am 02.08.2017 14:10

Signatur:

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#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der Anwalt schreibt deutlich, dass ein Anbieterwechsel möglich ist bei vorliegender Stromsperre.

Stimmt, jedoch wer ist sich sicher das der Anwalt auch die StromVV gelesen hatte?
Vor allem die neueste Fassung hat ja erst diese Änderung zur Absicherung gebracht.
Zitat (von mepeisen):
Gerichte urteilten dort schon einige Male, dass ein zinsloses Darlehen nicht gewehrt werden müsse, wenn die Möglichkeit von Alternativen besteht (Neuer Anbieter mit Prepaid-Zähler usw.)

Reden wir bei Prepaid Zählern von Deutschland?
Denn der Zähler ist Hoheitsgebiet der Netzbetreiber, da wäre doch mal zu Erläutern, welcher Netzbetreiber hat solche Zähler im Portfolio, sogar mit Zulassung. Die Zähler hat das Nachbarland Österreich, allerdings müssen auch diese nach der EU Richtlinie zur Umsetzung des Smartmeter dort auf Dauer verschwinden.
Zitat (von mepeisen):
Der TE schrieb vom Grundversorger, wo die vermeintlichen Schulden aufgelaufen waren

Eben der Grundversoger braucht kein Inkasso, er hat das Sperrmittel. Jedoch deshalb ist der Grundversorger nicht besser gestellt als die anderen Anbieter, sondern die Tatsache, das die anderen Anbieter einfach bei Zahlungsrückstand den Vertrag lösen können, muss erst mal der Grundversorger einspringen, und die "vermeidlich schwarzen Kunden" erst mal übernehmen. Die Grundversorgung ist gerade wegen den Zahlungsausfällen auch entsprechend teuer, somit bei bei zahlungsunwilligen Kunden eben nur der letzte Mittel der Sperrung.
Zitat (von mepeisen):
Aber deswegen stelle ich mich nicht hin und schreibe, dass ein Stromanbieter sich alles erlauben kann.

Also eben die Unterscheidung jeder Versorger oder Grundversorger sollte man schon treffen. Das StromGVV ist auch eben nur für Gundversorger gültig, vielleicht hat sich der Gesetzgeber deshalb was gedacht.
Zitat (von mepeisen):
Man könnte sich gerade in der Sozialgerichtsbarkeit die vielen urteile anschauen, wo Menschen mit geringem Einkommen versucht haben, zinslose Darlehen zu erzwingen, um eine Stromschuld zu bezahlen und so einer Stromsperre zu umgehen oder aufheben zu lassen.

Sollte man in der Tat:
Zitat:
Mit Beschluss vom 18. August 2014 erließ das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B ) die vom Antragsteller begehrte einstweilige Verfügung. Die Sozialrichter stellten klar, dass das Jobcenter verpflichtet sei, ein unterstützenden Darlehen zum Ausgleich der aufgelaufenen Stromschulden zu gewähren, um die Sperrung des Stroms zu vermeiden.

http://www.hartziv.org/news/20141209-stromsperre-bei-hartz-iv-jobcenter-muss-mit-darlehen-unterstuetzen.html
Tja und wenn man vielleicht sich durch Zufall mit verschiedenen Netzbetreibern und Grundversorgern Kontakt hat, wird man erfahren das eben meist das Jobcenter in letzter Minute noch die Sperre abwendet und direkt überweist.


Zitat (von mepeisen):
Nicht falsch verstehen: Strom ist mit auf Prio 1. Stromschulden oder Mietschulden hat niemand zu haben, der zeitgleich Zigaretten und andere überflüssige Suchtmittel kauft.

Meist ist es nicht der Hartz IV Bezieher welcher es auf die Sperre ankommen lässt, sondern entweder die Superschlauen, welche meinen aus Grundsatz mit Anbieteropping sich aus der Affäre ziehen wollen, weil das mit Handyverträgen auch so einfach ist, die zweite Sorte lebt über ihre Verhältnisse, Großbildflat und Autos usw auf Leasing, geht ja alles so einfach, Strom kommt eh aus der Steckdose, warum sich um solche Kleinigkeiten kümmern?
Zudem zahlt den Ausfall eh die anderen Stromkunden mit, also kann man schon mal schauen wie weit kann man gehen, wenn man Zuhause ist, lässt man erst mal den Monteur welcher sperren sollte gar nicht rein, mit Gerichtsvollzieher vor der Türe werden dann die Augen ganz groß, wenn die Sicherungen heraus kommen und die Sperrplombe angebracht wird.
Nein für die Art von Leuten kann man wohl keine Empathie gewinnen, dafür gibt es andere Ausdrücke.

Aber so nebenbei, der Termin ist vorbei, ob er wohl schon ein wenig freie Elektronen in der Wohnung hat?
Er hat sich nicht mehr gemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Buddyspencer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein in der Wohnung ist nach wie vor kein Strom, jetzt habe ich ein Anwalt beauftragt.

Da der Grundversorger die Netzanmeldung meines Anbieters ablehnte ohne Begründung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Buddyspencer):
Da ich mich damals weigerte eine Nachzahlung für einen Zeitraum zu zahlen wo ich nicht in der wohnung gewohnt habe müsste in ich theoretisch noch eine Förderung von 800 Euro beim GV haben, habe allerdings nie wider was gehört.


Hast du noch irgendeinen schriftlichen Beleg darüber, dass du der Forderung damals widersprochen hast? Dann würde ich das dem Anwalt zukommen lassen. Macht es für ihn sicher einfacher.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich glaube, dass die Bezugnahme auf die alten Schulden hier völlig verfehlt ist, und dadurch den Blick aufs Wesentliche verschleiert. Außerdem bestehen etwaige Schulden doch bei einem ganz anderen Grundversorger s. Eingangspost.


Zitat (von 0815Frager):
Reden wir bei Prepaid Zählern von Deutschland?
Vermutlich ja, auch wenn mir der Begriff so nicht geläufig ist. Bei uns, Grundversorger ist die DEW21, sind es Münzzähler (wobei es Jahre her ist, als ich einen solchen mal live gesehen habe).

Zitat (von Buddyspencer):
Da der Grundversorger die Netzanmeldung meines Anbieters ablehnte ohne Begründung.
Hier stimmt vermutlich irgend etwas nicht, will sagen, Dein Kenntnisstand ist unzureichend.
Aber Dein Ansprechpartner ist der neue Anbieter, nicht der Grundversorger.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Reden wir bei Prepaid Zählern von Deutschland?
Denn der Zähler ist Hoheitsgebiet der Netzbetreiber, da wäre doch mal zu Erläutern, welcher Netzbetreiber hat solche Zähler im Portfolio, sogar mit Zulassung. Die Zähler hat das Nachbarland Österreich, allerdings müssen auch diese nach der EU Richtlinie zur Umsetzung des Smartmeter dort auf Dauer verschwinden.

Wenn es das alles nicht gibt, wieso steht das dann in Gerichtsurteilen? Erfinden sich Gerichte und Jobcenter etwas?

Zitat:
Eben der Grundversoger braucht kein Inkasso, er hat das Sperrmittel.

wir reden immer noch davon, dass ein Anbieter A die Belieferung durch B mittels Sperre verweigert und so in den Vertrag zwischen B und Kunde eingreifen will. Wir reden nicht davon, dass A für sich die Stromlieferung verweigert und mittels Sperre diese Verweigerung umsetzt.
§19 StromGVV spricht im Übrigen vom Wortlaut her stets und ausschließlich von der "Unterbrechung der Grundversorgung". Nicht von der allgemeinen Sperrwirkung der kompletten Strombelieferung durch alle Anbieter.
Auch die referenzierten Gesetze lassen nur den Rückschluss zu, dass die eigene Versorgungsleistung unterbrochen werden darf, keinen Rückschluss, dass es eine komplette Sperrwirkung für alle Lieferanten gibt. Zumindest vom Wortlaut her.

Zitat:
Also eben die Unterscheidung jeder Versorger oder Grundversorger sollte man schon treffen. Das StromGVV ist auch eben nur für Gundversorger gültig, vielleicht hat sich der Gesetzgeber deshalb was gedacht.

Dir ist klar, dass nahezu alle Stromanbieter ihre AGB auf der StromGVV basieren? Dir ist klar, dass sich die Frage, wer Grundversorger ist, alleine daran bemisst, wer die meisten Kunden in gebiet X hat?

Zitat:
Sollte man in der Tat:

Solche urteile meine ich. Ich meine nicht zwingend, wie die ausgehen, denn mal gehen sie so aus, mal so. Ich meine die Urteilsbegründung:
Zitat:
Dem Antragssteller kann auch nicht entgegengehalten werden, er habe sich nicht ausreichend um einen Anbieterwechsel bemüht. Die im Rahmen der Folgenabwägung notwendige Prüfungsdichte lässt darauf schließen, dass die Suche nach einem alternativen Energieversorger in einem überschaubaren Zeitfenster nicht Erfolg versprechend ist. Auf die gerichtliche Anfrage vom 07.08.2014 hat die Verbraucherzentrale NRW mitgeteilt, dass insbesondere bei schlechter Bonität bzw. bereits gesperrtem Anschluss es sich als problematischer und langwieriger Prozess darstellt, einen Alternativanbieter zu finden. Bei schlechter Bonitätsauskunft ist ein Energieanbieter nach Erfahrung der Verbraucherzentrale regelmäßig nicht bereit, einen Energieliefervertrag mit dem Verbraucher zu schließen. Die Verbraucherzentrale weist weiter darauf hin, dass ein Verbraucher sich daher einen Anbieter suchen muss, der möglichst keine Bonitätsprüfung vornimmt. Nahezu unmöglich stellt sich der Tarifwechsel daher für Verbraucher dar, deren Anschluss bereits gesperrt ist. Nach den Ausführungen der Verbraucherzentrale kommt daher regelmäßig ein Vertragsschluss mit einem potentiellen Energielieferant, der eine Bonitätsprüfung vornimmt, nicht zu Stande.

Zwar weist die Verbraucherzentrale daher als denkbare Möglichkeit für einen Anbieterwechsel auf solche Stromanbieter hin, die ohne Bonitätsprüfung einen Energieliefervertrag auch mit Verbrauchern mit schlechter Bonität abschließen. Der Senat geht aber nach eigenen Recherchen davon aus, dass solche Energieversorger Energielieferungsverträge ohne Bonitätsprüfung regelmäßig nur bei Vorkasse abschließen. Die Verbraucherzentrale NRW hat hierzu mitgeteilt, das ihr keine konkreten Zahlen vorliegen über Energieanbieter, die ohne Bonitätsprüfung Energielieferungsverträge abschließen.

Wie kommt das Gericht zu solchen Ausführungen? Wie kommt die Verbraucherzentrale dazu? Wieso gehen hier Gericht und befragte Verbraucherzentrale wie selbstverständlich davon aus, dass der Energieanbieter gewechselt werden kann, nur die Suche nach einem neuen Lieferanten ist je nach Situation schwer?

Ich bin wirklich überrascht, dass ihr euch hinstellt und sagt, das sei grundsätzlich unmöglich, Gerichte und Verbraucherzentralen gehen aber vom exakten Gegenteil aus. Wem glaube ich also nun als Betroffener? Euch oder den Gerichten und Verbraucherzentralen und Anwälten, die ihre Meinung dazu im Netz posten?
Gibt es denn Gerichtsurteile, die eure These nach dieser völligen Sperrwirkung auf alle Lieferanten unterstützt?


-- Editiert von mepeisen am 03.08.2017 03:05

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Buddyspencer):
Nein in der Wohnung ist nach wie vor kein Strom, jetzt habe ich ein Anwalt beauftragt.

Was mich immer wieder wundert, für den Anwalt gibt man Geld aus, für seine Schulden will man nicht aufkommen?
Zitat (von mepeisen):
Wie kommt das Gericht zu solchen Ausführungen?

Leider fehlt die Quellangabe, welche man üblicher Weise bei fügen sollte.
Zitat (von Sir Berry):
Hier stimmt vermutlich irgend etwas nicht, will sagen, Dein Kenntnisstand ist unzureichend.

Stimmt, leicht möglich das eben der neue Anbieter damit sagen möchte, Kunde hier liegt ein Problem vor, wenn der Kunde es nicht löst. kommt eben nach ein paar Wochen die Kündigung des Anbieter weil er nicht konnte, ist auch eleganter als zu sagen Kunde du hast Schulden.
Zitat (von mepeisen):
Dir ist klar, dass nahezu alle Stromanbieter ihre AGB auf der StromGVV basieren?

Seltsam sind alle Anbieter auch Grundversorger?
Damit wäre die Gültigkeit geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Leider fehlt die Quellangabe, welche man üblicher Weise bei fügen sollte.

Quellenangabe zum Urteil? Du hast es selbst gepostet...
Ab und zu mal Lesen, was man so postet. urteile bestehen nicht nur aus der Überschrift bzw. einem Leitsatz...

Zitat:
Seltsam sind alle Anbieter auch Grundversorger?
Damit wäre die Gültigkeit geklärt.

Huch, Die Praxis, sich mit minimalen Anpassungen per AGB auf StromGVV zu beziehen ist rechtlich gesehen ungültig? Ähhhm. du meinst das wirklich ernst?
Dann habe ich ein lukratives Geschäftsmodell für dich: Mache einen Stromanbieter auf und mahne die großen Konzerne alle ab wegen dieser rechtlich unzulässigen Praxis ;-)


-- Editiert von mepeisen am 03.08.2017 07:56

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Buddyspencer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Da ich Rechtsschutz versichert bin fallen für mich keine Kosten an.

Aktueller sachstand ist lt Angaben des Anwaltes: selbst wen Schulden beim Grundversorger bestehen ist dieser a. Verpflichtet vorerst den Zähler zu entsperren da dieser eine Sperrung 4 Wochen vorher Ankündigung muss. Der Anwalt bezieht sich auf ein kürzlich gewonnenes Verfahren mit fast selber Problematik beim Amtsgericht Dortmund. B. Wie hier bereits erwähnt wurde darf der netztbetreiber / Grundversorger keinen neu Anschluss blockieren.

Zudem für euch die info: ich habe keinerlei Schulden mehr bis auf die damalige Forderung des Grundversorger negative schufaeinträge liegen auch nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Einzig der Grundversorger hat das Recht beim Netzbetreiber eine Sperre zu veranlassen, und die Umgehung ist eben damit klar geregelt.

Wie kommen Sie darauf?

Jeder Lieferant hat das Recht, eine Stromsperre zu beantragen.
Selbst wenn der Kunde bei Yello in der Versorgung ist und der Kunde mind. 2 Abschläge nicht gezahlt hat und über 100 Euro an Rückständen hat, darf Yello einen Sperrauftrag an den Netzbetreiber senden.
Die Kosten für die Sperrung werden vom Netzbetreiber an Yello in Rechnung gestellt.

Wenn der Kunde - nach der Sperrung - dann zahlt, beauftragt Yello die Wiederinbetriebnahme beim Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber entfernt die Sperre und berechnet Yello die Kosten für die WIB.


In dem vom TE geschilderten Fall ist es komplett anders.

TE hat Rückstände aus der Vergangenheit aus einer anderen Wohnung.
TE zieht nach Jahren in eine neue Wohnung, die auf Grund des vorherigen Mieters gesperrt wurde.

Wenn der TE vom Grundversorger (mit Altschulden) hätte beliefert werden wollen, hätte er erst die Altschulden begleichen müssen. So lange wäre die Sperre drin geblieben.

Da der TE sich allerdings einen anderen Versorger gesucht hat und dieser Versorger der Belieferung zugestimmt hat, besteht kein Anrecht, die Sperre aufrecht zu erhalten.
Die Sperre hätte vom Netzbetreiber entfernt werden müssen, auch wenn der TE Schulden beim Grundversorger hat.

Grundversorger und Netzbetreiber sind eigenständige Unternehmen!

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#28
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Buddyspencer):
Aktueller sachstand ist lt Angaben des Anwaltes: selbst wen Schulden beim Grundversorger bestehen ist dieser a. Verpflichtet vorerst den Zähler zu entsperren da dieser eine Sperrung 4 Wochen vorher Ankündigung muss. Der Anwalt bezieht sich auf ein kürzlich gewonnenes Verfahren mit fast selber Problematik beim Amtsgericht Dortmund.


Dass passt doch vorne und hinten nicht.

Der Grundversorger durfte sperren, weil der Nutzer vor Dir nicht gezahlt hat.

Für Dich zur Nutzung entsperrt wird, wenn Dein neuer Versorger dies veranlasst. Insoweit stellt sich die DEW auch nicht quer.
Mit Angabe der Zählernummer und der Anschrift kann man im Forderungsmanagement dort anrufen.

In Deinem Fall scheint einiges schief zu laufen - wende Dich an Deinen Vertragspartner.

Berry

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#29
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Für Dich zur Nutzung entsperrt wird, wenn Dein neuer Versorger dies veranlasst. Insoweit stellt sich die DEW auch nicht quer.

Da der neue Versorger (ich nehme wieder Yello als Beispiel) gar nichts von der Sperre weiß bzw. wissen darf, muss und kann die Wiederinbetriebnahme gar nicht von Yello beantragt werden!

Die Sperre muss entfernt werden, sobald ein Lieferant (außer der Grundversorger) sowohl einen Belieferungsvertrag mit dem Kunden als auch einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber hat.


-- Editiert von Seb_Weniger am 03.08.2017 14:21

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#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Der Grundversorger durfte sperren, weil der Nutzer vor Dir nicht gezahlt hat.

Auch bei dir passt etwas hinten und vorne nicht zusammen: Der Sperrgrund ist entfallen, sobald der Nutzer vor ihm ausgezogen ist. Laut StromGVV muss die Stromlieferung wieder aufgenommen werden. Bei Leerstand wird dann der Eigentümer vorübergehend Vertragspartner (Entnahme von Renovierungsstrom usw....)

Es gibt per Gesetz keinen aktuellen Sperrgrund in der neuen Wohnung. Und damit auch so oder so keinerlei gesetzliche Grundlage, dem neuen Anbieter die Belieferung mit Strom zu verweigern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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