Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

In der privaten Insolvnenz heiraten

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

384 Aufrufe

In der privaten Insolvnenz heiraten

Hallo 123 recht.net
Ich bin seit einem Jahr in der privaten insolvenz, habe jetzt geheiratet und bin in mutterschutz da ich im 9 Monat schwanger bin und danach bin ich in der Elternzeit, mein jetziger Mann hat mit meiner privaten Insolvenz nichts zu tun , da die schulden von meiner letzten Ehe waren, meine frage ist da ich jetzt seinen Nachnamen angenommen habe ob man jetzt meinen neuen Mann auch irgendwie in meine Insolvenz mitbelangt bzw irgendwas von ihm verlangt und ist Mutterschutz und Elterngeld auch pfändbar ...kann mir jemand bitte helfen
und wie ist es mit der Lohnsteuerkartenänderung werde ich probleme bekommen wenn ich auf lohnsteuerkarte 3 für meinen neuen ehemann schreiben lasse und ich 5 bekomme,da ich in mutterschutz bin
k

-----------------
""

-- Editiert am 16.03.2010 16:32


von Sabina1977 am 16.03.2010 16:25
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>In der privaten Insolvnenz heiraten
Da müsste der Insolvenzverwalter doch schon etwas dazu gesagt haben.

Sind innerhalb der Insolvenz Zahlungen an Verwalter, Gericht, Gläubiger geflossen oder fielen die Einkünfte bereits unter die Pfändungsgrenze?

Sollten die Einkünfte über der Pfändungsgrenze gelegen haben kann / wird sich der Insolvenzverwalter wohl melden da ja die Zahlungen durch Änderung der Steuerklasse geringer werden.
Falls nicht, waren und bleiben die Einkünfte unterhalb der Pfändungsgrenze unpfändbar.

Allerdings kann der Insolvenzverwalter von Dir eine angemessene Beschäftigung verlangen, d.h. er wird sich nicht mit einem 400 Euro-Job zufrieden geben.

Dein Mann hat mit Deinen Schulden nichts zu tun, die gehören immer noch Dir und Deinem Ex-Mann.

D.h. steuerliche Vorteile, die ihm durch die Heirat erwachsen, fließen nicht in Zahlungen.

Speedy


von Speedy Gonzales am 16.03.2010 18:46
Status: Legende (400 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 12 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94200
beantwortete Fragen
21
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema im Forum:

privaten   Insolvnenz   heiraten  
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt