>In der privaten Insolvnenz heiraten
Da müsste der Insolvenzverwalter doch schon etwas dazu gesagt haben.
Sind innerhalb der Insolvenz Zahlungen an Verwalter, Gericht, Gläubiger geflossen oder fielen die Einkünfte bereits unter die Pfändungsgrenze?
Sollten die Einkünfte über der Pfändungsgrenze gelegen haben kann / wird sich der Insolvenzverwalter wohl melden da ja die Zahlungen durch Änderung der Steuerklasse geringer werden.
Falls nicht, waren und bleiben die Einkünfte unterhalb der Pfändungsgrenze unpfändbar.
Allerdings kann der Insolvenzverwalter von Dir eine angemessene Beschäftigung verlangen, d.h. er wird sich nicht mit einem 400 Euro-Job zufrieden geben.
Dein Mann hat mit Deinen Schulden nichts zu tun, die gehören immer noch Dir und Deinem Ex-Mann.
D.h. steuerliche Vorteile, die ihm durch die Heirat erwachsen, fließen nicht in Zahlungen.
Speedy
von Speedy Gonzales am 16.03.2010 18:46
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