In der Teilungserklärung steht was anderes wie im Grundbuch

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
kaufinteressent
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
In der Teilungserklärung steht was anderes wie im Grundbuch

Hallo zusammen,
wir sind dabei eine ETW zu kaufen und haben folgendes Problem.
Es geht um eine Dachgeschosswohnung mit ausgebautem Spitzboden.
In der Teilungserklärung aus den 80ern ist die Dachgeschosswohnung Sondereigentum und der damals noch unausgebaute Spitzboden Teileigentum. Es gibt allerdings folgende Zusätze: "Die Teileigentumseinheiten (Nr. der Spitzböden) sind von sämtlichen Allgemeinumlagen sowie Instandhaltungskosten am Gemeinschaftseigentum befreit bis ein eventueller Ausbau dieser Einheiten zu Wohnungen abgeschlossen ist. Dabei tritt die Umlagepflicht für jede Teileigentumseinheit gesondert mit ihrer Fertigstellung ein, und zwar mit jeweils 2/3 des Teileigentums."
Dann in einem weitere Zusatz: "Sämtliche Miteigentümer verpflichten sich, den Ausbau der Dachgeschosse zu dulden und ggf. sämtliche Willenserklärungen abzugeben, welche zur Umwandlung des Teileigentums in Wohnungseigentum erforderlich sind. ... Beim Ausbau des Spitzbodens darf die Dachform durch Gauben, Terassen und ähnliche Um - und Ausbauten verändert werden."

Soweit so gut, der Verkäufer hat, damals als er gekauft hat, eine Hälfte des Spitzbodens als Wohnung ausgebaut und die andere als Dachterasse. Die Baugenehmigungen liegen vor.

Im Kaufvertragsentwurf vom Notar ist jetzt aber ersichtlich, dass im Grundbuch der Spitzboden als "Miteigentumsanteil an dem Grundstück für, wie vor, verbunden mit dem Sondereigentum an der nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumeinheit im Spitzboden ..." eingetragen ist.

Der Notar meinte dazu um dies im Grundbuch zu ändern und die nicht zu Wohnzwecken dienende Raumeinheit in eine Wohneinheit umzuwandeln bedarf es einer Änderung in der Teilungserklärung und der Zustimmung aller Miteigentümer.

Stimmt das? Ich habe ein Urteil des OLG München gefunden, das ich so verstehe, dass das in so einem Falle auch ohne die Einverständnis aller Miteigentümer ginge: http://bau-blawg.de/wohnungseigentuemer-darf-nach-dachgeschossausbau-neue-eigentumswohnung-im-grundbuch-eintragen-lassen/

Falls keine Änderung im Grundbuch erfolgt, kann man vorhersagen ob mich irgendjemand zu einem Rückbau verpflichten könnte?

Merci schonmal

Verbaut?

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