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In der Schweiz arbeiten trotz Privatinsolvenz

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In der Schweiz arbeiten trotz Privatinsolvenz

Hi,

meine PI dauert noch bis Ende des Jahres, ich könnte jedoch möglichst zeitnah einen Job in der Schweiz bekommen.

Was muss ich genau beachten?

Wer kann mir helfen, die nötigen Beiträge an den Inso zu berechnen und abzuführen?

Weis gar nicht, an wen ich mich wenden kann

Wäre über euren Rat sehr dankbar!

Der Inso meinte nur, das er das Geld zeitnah will und das er den neuen AG nicht anschreiben wird.

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von 123beat am 27.06.2012 16:16
Status: Junior (97 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 155 weitere Beiträge zum Thema "Privatinsolvenz".


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>In der Schweiz arbeiten trotz Privatinsolvenz
Guten Morgen 123beat,

dazu muss berücksichtigt werden, gegenüber wievielen Personen Sie unterhaltspflichtig sind. Haben Sie Kinder? Sind Sie verheiratet? Wenn ja, haben Kinder und/oder Ehegatte eigenes Einkommen und falls zutreffend in welcher Höhe?

Ich würde an Ihrer Stelle dem IV jeden Monat die Lohnabrechnung zukommen und mir von ihm die pfändbaren Beträge ausrechnen lassen. Da die Schweiz nicht zum Euro-Raum gehört, muss hier das Gehalt jeweils zum tagesaktuellen Kurs des Schweizer Franken in Euro umgerechnet und hieraus nach Maßgabe des § 850c ZPO (oder auch Pfändungstabelle) der Pfändungsbetrag bestimmt werden.

Wenn Sie nur "einfaches Gehalt" beziehen, also keine speziellen Sonderposten wie Erschwerniszulage, Regionalzuschlag, AZ-Konto, Feiertagszuschlag, VWL, Überstundenabgeltung usw. erhalten, dann können Sie das auch relativ einfach selbst erledigen. Netto in CHF umrechnen auf EUR, aus dem sich ergebenden Betrag unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten das pfändbare Einkommen anhand der Pfändungstabelle bestimmen und dieses dann an den IV abführen.

Falls Sie hier bei einzelnen Punkten noch unsicher sind, dürfen Sie gerne noch einmal nachhaken.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO: "Dem REDLICHEN Schuldner...""


von guest-12304.12.2012 09:02:19 am 28.06.2012 08:48
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