In Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt zeugenaussage ohne Anwalt machen ?

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
csm500
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
In Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt zeugenaussage ohne Anwalt machen ?

Hallo, ich bin in einen Verkehrsunfall mit Todefolge verwickelt. Wäre es besser gleich einen Anwalt zu kontaktieren bevor ich eine Zeugenaussage mache ? Der vermutliche Unfallverursacher ist Tod. Wie am besten verhalten ?


Danke

-- Editier von csm500 am 29.05.2017 07:07

-- Editier von csm500 am 29.05.2017 07:08

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Das kommt auf die Art Deiner Verwicklung an. Wenn die Gefahr besteht dass Du selbst zum Beschuldigten eines Tötungsdeliktes wirst kann man qualifizierte anwaltliche Unterstützung im Vorfeld nur empfehlen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ist denn die Schuldfrage des Unfalls schon geklärt?
Wenn nein, dann keine Aussage ohne Anwalt tätigen.
Wenn das Unfallopfer z.B. ein Geisterfahrer auf der Autobahn war, dann wird man wohl keinen Anwalt benötigen.
Ist das Unfallopfer aber z.B. ein Fußgänger, sollte man sicherlich einen Anwalt beauftragen, auch wenn alles dafür spricht, dass der Fußgänger der Unfallverursacher ist.

-- Editiert von Scappler am 29.05.2017 11:10

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von csm500):
Wie am besten verhalten ?

Vom Schweigerecht Gebrauch machen und einen spezialisierten Anwalt beauftragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
csm500
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Vom Schweigerecht Gebrauch machen


Welches Schweigerecht? Ein Zeuge hat kein Schweigerecht, es sei denn beim Beschuldigten handelt es sich um einen nahen Verwandten.

Dass ein Zeuge einen Anwalt für eine Aussage benötigt halte ich eher für ungewöhnlich. Besteht irgendeine Befürchtung, dass man nach der Aussage nicht mehr als Zeuge, sondern als Beschuldigter gilt?

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#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von hh):
Welches Schweigerecht? Ein Zeuge hat kein Schweigerecht, es sei denn beim Beschuldigten handelt es sich um einen nahen Verwandten


Das StPO hört nicht beim §52 auf. Schon mal bis und mit § 55 StPO weitergelesen?

Ein Zeuge hat auch ein Schweigerecht wenn er sich mit seinen Aussagen selber belasten würde. Da dies eher geschehen kann als man denkt, kann je nach Sachverhalt der Beizug eines Anwaltes angebracht sein, mit dem man sich vor der Zeugenaussage abspricht, so dass eine Selbstbelastung nicht der Fall ist.

-- Editiert von FareakyThunder am 09.06.2017 19:22

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